Koblenz – Fast 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der US-Touristin Amy Lopez beginnt am Dienstag, 18. August 2026, der Prozess vor dem Landgericht Koblenz. Der heute 81 Jahre alte Hans S. muss sich wegen Mordes verantworten. Der Mordfall Amy Lopez zählt zu den bekanntesten Cold Cases in Rheinland-Pfalz.
Die 14. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat die Anklage zugelassen.
🔴 Prozess-Ticker zum Mordfall Amy Lopez
Hier berichten wir fortlaufend über den Prozess vor dem Landgericht Koblenz. Neue Entwicklungen und Aussagen ergänzen wir während der Verhandlung jeweils hier im Ticker.
URTEIL IM MORDFALL AMY LOPEZ: Lebenslange Haft für Hans S.
Das Urteil ist gefallen: Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an Amy Lopez hat das Landgericht Koblenz den 81-jährigen Hans S. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Rupert Stehlin stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Urteilsverkündung fand unter großem Medienandrang statt. Auch Amy Lopez’ Vater und ihr Bruder waren im Gerichtssaal anwesend und erlebten die Entscheidung persönlich mit.
⚖️ Lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld – so lautet das Urteil des Landgerichts Koblenz im Mordfall Amy Lopez.
🔴 Wir berichten weiter über die Urteilsbegründung und alle Entwicklungen aus dem Gerichtssaal.
Vater von Amy Lopez zur Urteilsverkündung in Koblenz erwartet
Zur heutigen Urteilsverkündung im Mordprozess Amy Lopez wird auch ihr Vater in Koblenz erwartet. Die Nebenklagevertretung hatte angekündigt, dass Robert Rimbau (85) für den Termin anreisen wolle.
Damit könnte einer der engsten Angehörigen von Amy Lopez persönlich im Gerichtssaal dabei sein, wenn das Landgericht Koblenz um 11 Uhr seine Entscheidung verkündet.
🔴 28. August 2026 – 9.00 Uhr
Tag der Entscheidung: Heute soll das Urteil im Mordfall Amy Lopez fallen
Mehr als 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Amy Lopez steht heute die Entscheidung bevor: Das Landgericht Koblenz will am Freitag um 11 Uhr das Urteil gegen den inzwischen 81-jährigen Hans S. verkünden. Nach nur drei Verhandlungstagen könnte der jahrzehntelang ungeklärte Mordfall damit seinen gerichtlichen Abschluss finden.
Hans S. hatte den Mordvorwurf zum Auftakt des Prozesses pauschal eingeräumt. Auch in den Schlussplädoyers herrschte ungewöhnliche Einigkeit: Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hielten eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für angemessen.
Laut Anklage hatte Hans S. die damals 24 Jahre alte US-Studentin im September 1994 nahe der Festung Ehrenbreitstein in ein abgelegenes Gebäude gelockt. Dort soll er Amy Lopez gefesselt und sexuell missbraucht haben. Anschließend soll er sie mit neun Messerstichen getötet haben. Spielende Kinder entdeckten kurz darauf die Leiche.
Mehr als drei Jahrzehnte blieb das Verbrechen ungeklärt. Erst die erneute Untersuchung alter DNA-Spuren mit moderner Technik brachte den entscheidenden Durchbruch. Die Spuren konnten Hans S. zugeordnet werden. Ende Februar 2026 wurde der damals 81-Jährige in einer Seniorenresidenz im Raum Koblenz festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
⚖️ Um 11 Uhr wird es ernst: Das Landgericht Koblenz will das Urteil verkünden.
🔴 Wir berichten auch heute hier im Prozess-Ticker laufend aktuell aus Koblenz und informieren über alle Entwicklungen bis zur Urteilsverkündung.
🔴 26. August 2026 – 11.17 Uhr
Urteil am Freitag um 11 Uhr – Familie von Amy Lopez offenbar auf dem Weg nach Koblenz
Jetzt steht der Termin für die Urteilsverkündung fest: Der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin will das Urteil im Mordprozess Amy Lopez am kommenden Freitag verkünden. Anders als die bisherigen Verhandlungstage beginnt der Termin nicht um 9.30 Uhr, sondern erst um 11 Uhr.
Bei der Urteilsverkündung könnten auch Angehörige von Amy Lopez persönlich im Gerichtssaal sein. Aus der Erklärung von Amy Lopez’ Vater, die Rechtsanwältin Kathrin Kienle zuvor für die Nebenklage verlesen hatte, geht hervor, dass Walter Rimbau und sein Sohn Robert offenbar beabsichtigen, für die Urteilsverkündung aus den USA anzureisen.
Für die Familie wäre es ein besonderer Moment: Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Tod von Amy Lopez könnte das Strafverfahren am Freitag mit der Entscheidung des Landgerichts Koblenz seinen Abschluss finden.
⚖️ Freitag, 28. August 2026, 11.00 Uhr: Urteilsverkündung im Mordprozess Amy Lopez.
🔴 26. August 2026 – 11.08 Uhr
Verteidigung hält besondere Schwere der Schuld für nachvollziehbar – Angeklagter spricht letztes Wort
Das Plädoyer von Verteidiger Volker Klein fällt deutlich kürzer aus als die vorherigen Ausführungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sein Mandant habe die Tat gestanden, stehe dafür ein und habe dem Gericht durch sein Geständnis mehrere weitere Verhandlungstage erspart.
Im Grunde könne er sich den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage anschließen, erklärt Klein. Auch die geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hält der Verteidiger für nachvollziehbar.
Für seinen Mandanten werde diese Frage nach Einschätzung Kleins allerdings voraussichtlich kaum noch praktische Bedeutung haben. Sollte Hans S. zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch leben, wäre er mindestens 96 Jahre alt, wenn erstmals über eine mögliche Haftentlassung zu entscheiden wäre.
Klein äußert sich außerdem dazu, weshalb Hans S. während des Prozesses keine Worte des Bedauerns an die Familie von Amy Lopez gerichtet hat. Dies sei auch auf seinen anwaltlichen Rat zurückzuführen. Klein erklärt dazu: „Für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen.“ Deshalb habe er seinem Mandanten geraten, sich nicht entsprechend zu äußern.
Dann erhält Hans S. das letzte Wort. Der Angeklagte beschränkt sich auf einen einzigen Satz:
„Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an.“
🔴 26. August 2026 – 10.55 Uhr
Nebenklage fordert ebenfalls lebenslange Haft – bewegende Worte von Amy Lopez’ Vater
Auch die Nebenklage fordert im Mordprozess Amy Lopez eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Koblenzer Rechtsanwälte Kathrin und Welf Kienle schließen sich damit dem zuvor gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft an.
Welf Kienle erklärte in seinem Plädoyer, wer eine solche Tat als Höhepunkt einer lebenslangen Karriere als Gewalt- und Sexualtäter begehe, habe keine andere Strafe verdient.
Besonders emotional wird es anschließend im Gerichtssaal: Kathrin Kienle verliest eine Erklärung von Amy Lopez’ inzwischen 86 Jahre altem Vater Walter Lopez. Im Saal wird es während ihrer Worte noch stiller.
Der Mord habe nicht nur Amys Zukunft zerstört, sondern auch den Frieden der Familie und einen Teil von ihm selbst, lässt der Vater mitteilen. Über all die Jahre habe die Familie dafür gebetet, dass der Täter keine weiteren Taten begehe und eines Tages gefunden werde.
Die Einzelheiten über die Tat während des Gerichtsverfahrens persönlich mitanhören zu müssen, hätte Walter Lopez nach eigenen Worten nicht ertragen. Dem Täter selbst habe er nichts zu sagen.
Bei der Urteilsverkündung wollen Walter Lopez und sein Sohn Robert jedoch persönlich dabei sein – „um einen Abschluss zu finden“.
🔴 26. August 2026 – 10.45 Uhr
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld
Die Staatsanwaltschaft hat im Mordprozess Amy Lopez ihre Strafforderung gestellt: Staatsanwalt Julian Gislai fordert für den 81-jährigen Angeklagten Hans S. eine lebenslange Freiheitsstrafe. Darüber hinaus beantragt er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Gislai hatte sein Plädoyer um 9.35 Uhr begonnen. Darin schilderte er ausführlich den aus Sicht der Staatsanwaltschaft feststehenden Tatablauf vom 26. September 1994 und verwies auf die Beweislage sowie die Geständnisse des Angeklagten. Hans S. hatte die Tat zunächst gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen Gerhard Buchholz und später über seinen Verteidiger in der Hauptverhandlung eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Tat als Mord. Nach ihrer Auffassung handelte Hans S. heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs. Er habe Amy Lopez an der Festung Ehrenbreitstein gezielt in eine Falle gelockt, sie vergewaltigt und anschließend vorsätzlich getötet.
Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten sieht die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf das psychiatrische Gutachten nicht.
Besondere Schwere der Schuld beantragt
Die besondere Schwere der Schuld begründet Gislai unter anderem mit der Tat selbst, dem umfangreichen und teilweise einschlägigen Vorstrafenregister sowie dem Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Nach Auffassung des Staatsanwalts habe Hans S. „bis heute keine echte Reue gezeigt“.
Gislai verwies dabei auch darauf, dass Hans S. zeitweise mit seiner Frau in der Nähe des Tatorts gewohnt und während der Bundesgartenschau 2011 auf der Festung Ehrenbreitstein gearbeitet habe. Dies spreche aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht für eine Distanzierung von der Tat.
Von einem Antrag auf zusätzliche Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Freiheitsstrafe sieht die Staatsanwaltschaft angesichts des hohen Alters des inzwischen 81-jährigen Angeklagten ab.
⚖️ Die Forderung der Staatsanwaltschaft: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
26. August 2026 – 9.08 Uhr
Amy-Lopez-Prozess geht in die entscheidende Phase
Der Mordprozess im Fall Amy Lopez biegt voraussichtlich auf die Zielgerade ein. Wie der Vorsitzende Richter zuletzt angekündigt hatte, sollen am heutigen Mittwoch die Schlussplädoyers gehalten werden. Damit beginnt die entscheidende Phase des Verfahrens.
Sollte der Zeitplan Bestand haben, könnte bereits am Freitag das Urteil im Mordfall Amy Lopez fallen. Mehr als 30 Jahre nach dem Tod der US-Studentin steht damit möglicherweise die juristische Aufarbeitung eines der bekanntesten Cold Cases der Region unmittelbar bevor.
🔴 Wir berichten auch heute hier im Ticker laufend aktuell über die Plädoyers und alle wichtigen Entwicklungen im Gerichtssaal.
25. August 2026 – 19.09 Uhr
Morgen geht es weiter: Schlussplädoyers im Mordprozess Amy Lopez
Am Mittwochvormittag um 9:30 wird der Mordprozess im Fall Amy Lopez vor dem Landgericht Koblenz fortgesetzt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme geht das Verfahren nun in die entscheidende Phase: Die Schlussplädoyers stehen an.
Dabei werden nicht nur Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Wort ergreifen. Auch die Vertreter der Nebenklage werden sich vor Gericht äußern. Die Hinterbliebenen der vor mehr als 30 Jahren getöteten US-Studentin Amy Lopez haben die Koblenzer Kanzlei Kienle mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
Im Vorfeld des nächsten Verhandlungstages wurde mit Rechtsanwalt Welf Kienle über das Verfahren und die Rolle der Nebenklage gesprochen.
🔴 Wir berichten am Mittwochvormittag hier im Prozess-Ticker wieder laufend aktuell aus Koblenz über die Plädoyers und alle wichtigen Entwicklungen im Gerichtssaal.
🔴 20. August 2026 – 15.00 Uhr
Überraschende Wende im Mordprozess Amy Lopez: Beweisaufnahme bereits abgeschlossen!
Damit war zu diesem Zeitpunkt kaum zu rechnen: Der Mordprozess um Amy Lopez nimmt deutlich schneller Fahrt auf als zunächst erwartet. Nach dem psychiatrischen Gutachten hat der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin nicht nur den zweiten Verhandlungstag beendet. Er erklärte zugleich die gesamte Beweisaufnahme für abgeschlossen – vorbehaltlich möglicher weiterer Beweisanträge.
Damit könnte der spektakuläre Cold-Case-Prozess bereits in der kommenden Woche in seine entscheidende Phase gehen. Nach aktuellem Stand sind keine weiteren umfangreichen Beweiserhebungen mehr vorgesehen.
Schon am kommenden Mittwoch, 26. August, geht es um 8.30 Uhr mit den Schlussplädoyers weiter. Dann sollen Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre abschließenden Bewertungen vortragen.
Für die Entscheidung selbst will sich die Strafkammer dagegen Zeit nehmen. Schließlich stehe in diesem Verfahren „viel auf dem Spiel“, erklärte der Vorsitzende Richter.
⚖️ Der derzeitige Zeitplan: Das Urteil im Mordfall Amy Lopez soll bereits am Freitag, 28. August, um 8.30 Uhr verkündet werden.
20. August 2026 – 14.35 Uhr
Gutachter sieht keine Anhaltspunkte für verminderte Schuldfähigkeit
Knapp 40 Minuten benötigt der psychiatrische Sachverständige Gerhard Buchholz für sein abschließendes Gutachten zum Angeklagten Hans S. Der Gutachter hatte mit dem 81-Jährigen zwei Gespräche in der JVA Wittlich geführt. Dabei habe Hans S. voll orientiert, vollkommen klar sowie nachdenklich und reflektiert gewirkt.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen hatte Hans S. zuvor bei einem Seelsorger der JVA eine umfassende Lebensbeichte abgelegt. Dazu habe auch das „letzte Kapitel“ gehört: die Vergewaltigung und Ermordung von Amy Lopez am 26. September 1994.
Anhaltspunkte für eine Persönlichkeitsstörung oder eine andere psychische Störung erkennt Buchholz nach seinen Untersuchungen nicht. Auch eine Suchtdisposition stellte er nicht fest. Weder in der jüngeren Vergangenheit noch zur Tatzeit habe es Hinweise auf Probleme mit Alkohol oder anderen Drogen gegeben.
Der Gutachter sieht deshalb aus psychiatrischer Sicht keinen Grund für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit. Die abschließende rechtliche Bewertung darüber obliegt allerdings dem Gericht.
Gutachter spricht von „völlig unterschiedlichen Parallelwelten“
Buchholz beschreibt vor Gericht zwei sehr unterschiedliche Seiten des Angeklagten. Nach seiner Einschätzung lebte Hans S. über viele Jahre in „völlig unterschiedlichen Parallelwelten“. Einerseits spricht der Sachverständige von einer „chronischen Vergewaltigungsdisposition bei vermindertem Risikobewusstsein“. Andererseits habe Hans S. auch als liebevoller Ehemann mit unauffälligem Sexualverhalten gelebt.
Dass Hans S. diese unterschiedlichen Seiten über einen langen Zeitraum miteinander vereinbaren konnte, spreche laut Buchholz für einen „hohen Organisationsgrad seiner Persönlichkeit“. Der Sachverständige bezeichnet dies als eine Art „doppelte Buchführung“.
Sachverständiger äußert sich zum damaligen Rückfallrisiko
Auch das Rückfallrisiko ist Thema des Gutachtens. Zum Zeitpunkt der Tat 1994 hätte nach Einschätzung von Buchholz ein eindeutiges Risiko bestanden. Hätte sich die Frage damals gestellt, hätte er Hans S. nach eigener Aussage eine „sehr ungünstige Prognose“ ausgestellt.
Bei der heutigen Bewertung müsse jedoch das Alter des inzwischen 81-jährigen Angeklagten berücksichtigt werden. Außerdem sei Hans S. nach seiner Verurteilung im Jahr 1999 strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. Im Jahr 2009 unterzog er sich zudem einer psychiatrischen Behandlung und zeigte sich dabei nach Angaben des Gutachters kooperativ.
Zur Frage einer möglichen Sicherungsverwahrung könne Buchholz aus psychiatrischer Sicht keine belastbare Aussage treffen. Dabei verwies er unter anderem auf das außergewöhnlich hohe Alter, das Hans S. nach Verbüßung einer möglichen lebenslangen Freiheitsstrafe erreichen würde. Vergleichbare wissenschaftliche Daten habe er nach eigener Aussage weltweit nicht gefunden.
20. August 2026 – 11.47 Uhr
Rückblick: Mit diesem Poster fahndete die Polizei noch 2024
Noch im Jahr 2024 war der Mordfall Amy Lopez ungeklärt. Mit einem Fahndungsposter wandte sich die Polizei damals erneut an die Öffentlichkeit und hoffte auf Hinweise, die nach Jahrzehnten zur Aufklärung des Cold Cases beitragen könnten. Heute steht der 81-jährige Angeklagte Hans S. wegen des Mordvorwurfs vor dem Landgericht Koblenz.
Cold Case Amy Lopez
20. August 2026 – 11.30 Uhr
Gericht betrachtet Fotos aus den Ermittlungsakten – Mittagspause bis 13.30 Uhr
Zum Abschluss des Vormittagsprogramms am zweiten Verhandlungstag nehmen das Gericht und die weiteren Prozessbeteiligten Fotos aus den Ermittlungsakten in Augenschein. Auf einem Bildschirm sehen sie unter anderem Aufnahmen vom Tatort sowie Bilder des Opfers und der Obduktion.
Der 81-jährige Angeklagte Hans S. zeigt dabei äußerlich keine erkennbare Regung. Er blickt während der Präsentation geradeaus in Richtung des etwa zwei Meter entfernten Bildschirms.
Die Verhandlung ist nun für die Mittagspause unterbrochen. Um 13.30 Uhr soll der Prozess vor dem Landgericht Koblenz fortgesetzt werden. Dann steht das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Gerhard Buchholz auf dem Programm.
Unterdessen äußerte sich Verteidiger Volker Klein in einem kurzen Gespräch mit der Presse zum möglichen weiteren Zeitplan. Nach seiner Einschätzung könnte der Prozess bereits am kommenden Mittwoch zu Ende gehen. Er hält es demnach für möglich, dass das Gericht dann auch das Urteil verkündet.
20. August 2026 – 11.23 Uhr
Früherer Hauptermittler berichtet über die ersten Spuren im Mordfall
Nach einer weiteren Polizeibeamtin, die sowohl an der Speichelprobe als auch an der späteren Festnahme von Hans S. beteiligt war, sagt der ehemalige Kriminalbeamte Uwe Lang (68) aus. Er war damals Hauptsachbearbeiter im Fall Amy Lopez bei der Kripo Koblenz.
Lang berichtet vor Gericht von zahlreichen Hinweisen, die unmittelbar nach dem Auffinden der Leiche im Bereich des General-Aster-Zimmers an der Festungsanlage Ehrenbreitstein bei den Ermittlern eingingen. Zwei Hinweise erschienen den Ermittlern damals besonders vielversprechend.
Eine Zeugin wollte am frühen Morgen des Tattages einen jungen Mann auf dem Felsenweg zur Festung gesehen haben. Auf Grundlage ihrer Angaben fertigten die Ermittler ein Phantombild an.
Eine weitere Spur betraf ein Fahrrad. Autofahrer hatten zur mutmaßlichen Tatzeit ein Fahrrad an der Abzweigung vom Felsenweg zum Fußweg in Richtung General-Aster-Zimmer gesehen. Die Ermittler gingen auch diesem Hinweis nach.
Trotz des erheblichen Ermittlungsaufwands brachte damals keine dieser Spuren den entscheidenden Durchbruch. Allein in den ersten Wochen nach dem Tod von Amy Lopez legte die Polizei laut Lang rund 150 Spuren an. Keine davon führte seiner Aussage zufolge letztlich zur Aufklärung des Falls.
20. August 2026 – 11.14 Uhr
Cold-Case-Ermittlerin schildert den entscheidenden DNA-Durchbruch
Am Vormittag vernimmt das Gericht drei Zeugen. Den Anfang macht die Koblenzer Kriminalhauptkommissarin Simone Roeder. Sie berichtet ausführlich über die erneute DNA-Auswertung im Mordfall Amy Lopez. Unter ihrer Leitung ließen Ermittler rund 1600 Spuren noch einmal untersuchen.
Besonders zwei Spuren rückten in den Mittelpunkt: eine von der Innenseite des Hosenbunds des Opfers und eine weitere von Amy Lopez’ linkem Oberschenkel. Von zunächst vier DNA-Spuren konnten die Ermittler nach und nach drei ausschließen. Übrig blieb schließlich das Profil einer „unbekannten männlichen Person C“.
Datenbankabfragen brachten zunächst keinen Treffer. Deshalb bat die Polizei später männliche Personen um Speichelproben, die in irgendeiner Form in den alten Ermittlungsakten auftauchten. Hans S. gab seine Probe am 16. Januar 2026 ab. Eine am heutigen Verhandlungstag ebenfalls vernommene Polizeibeamtin beschrieb sein Verhalten dabei als „unauffällig“.
Hans S. war unter anderem wegen einer früheren Verurteilung in den Kreis der überprüften Personen geraten. Das Landgericht Koblenz hatte ihn 1999 wegen versuchter Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Bereits 2001 hatte Hans S. eine Speichelprobe abgegeben. Damals ergab der Abgleich nach den zu dieser Zeit verfügbaren labortechnischen Möglichkeiten keinen Treffer. Bei der erneuten Untersuchung fiel das Ergebnis anders aus und führte schließlich zur Festnahme am 23. Februar 2026 in einer Seniorenresidenz.
Roeder schildert vor Gericht auch die Festnahmesituation. Hans S. habe in seinem Sessel gesessen und zu ihr gesagt: „Wir kennen uns doch. Ich habe schon 2001 eine Speichelprobe abgegeben.“ Nach Roeders Eindruck habe der Angeklagte nicht überrascht gewirkt. Sie erklärte vor Gericht: „Ich hatte das Gefühl, er hatte uns erwartet.“
20. August 2026 – 9.52 Uhr
Rückblick: Diese Pressekonferenz folgte auf die Festnahme
Während wir auf den weiteren Verlauf des zweiten Verhandlungstages warten, lohnt sich ein Blick zurück: Nach der Festnahme des damals 81-jährigen Tatverdächtigen informierten Staatsanwaltschaft und Polizei am 25. Februar 2026 bei einer Pressekonferenz in Koblenz ausführlich über den Durchbruch im jahrzehntelang ungeklärten Mordfall Amy Lopez.
Cold-Case-Spezialistin soll heute vor Gericht aussagen
Am zweiten Verhandlungstag wird unter anderem die Aussage der Koblenzer Kriminalhauptkommissarin und Cold-Case-Spezialistin Simone Roeder erwartet. Sie leitete die Ermittlungen, die nach mehr als drei Jahrzehnten zu einem entscheidenden Durchbruch im Mordfall Amy Lopez führten. Vor Gericht könnte sie heute Einblicke in die jahrelange Ermittlungsarbeit und die neuen Spuren geben, die schließlich zum Angeklagten führten.
20. August 2026 – 9.05 Uhr
Großer Andrang vor dem zweiten Verhandlungstag
Der zweite Verhandlungstag im Mordprozess Amy Lopez steht kurz vor dem Beginn. Obwohl die Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz erst um 9.30 Uhr starten soll, ist das Interesse der Bevölkerung erneut riesig. Bereits jetzt hat sich eine längere Besucherschlange vor dem noch verschlossenen Großen Sitzungssaal gebildet. Zahlreiche Zuschauer warten darauf, in den Gerichtssaal eingelassen zu werden.
18. August 2026 – 11.19 Uhr
Erster Prozesstag beendet – Fortsetzung am Donnerstag
Der erste Verhandlungstag im Mordfall Amy Lopez ist bereits kurz vor 11 Uhr zu Ende gegangen. Mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des 81-jährigen Angeklagten vertagte das Gericht die Verhandlung auf kommenden Donnerstag. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Rupert Stehlin war für den heutigen Tag ohnehin kein umfangreicheres Programm vorgesehen.
Der Gutachter Dr. Gerhard Buchholz trug sein Gutachten vor und zeichnete darin den Lebensweg von Hans S. nach. Demnach wurde der Angeklagte 1945 in Bautzen geboren. Seine Familie zog später zunächst nach Lüdenscheid und anschließend nach Boppard. Gegenüber dem Gutachter bezeichnete sich Hans S. selbst als „Problemkind“. Zeitweise wuchs er in einem Kinderheim auf. Nach seinen Angaben waren seine Eltern mit ihren drei Kindern überfordert.
Nach der Volksschule arbeitete Hans S. unter anderem als Kellner in Bad Kreuznach und Koblenz. Im Gerichtssaal thematisierte der Vorsitzende Richter zudem frühere Verurteilungen des Angeklagten. Die verlesene Liste umfasst insgesamt acht Vorverurteilungen und beginnt im Jahr 1961 zunächst mit Diebstahlsdelikten.
Später kamen auch Verurteilungen wegen Sexualstraftaten hinzu. 1974 verurteilte das Landgericht Koblenz Hans S. wegen Vergewaltigung und Entführung zu fünf Jahren Haft. 1986 verhängte das Landgericht Frankfurt wegen versuchter Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren auf Bewährung. 1999 verurteilte das Landgericht Koblenz ihn schließlich wegen versuchter Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft.
Der Prozess wird am Donnerstag vor dem Landgericht Koblenz fortgesetzt.
18. August 2026 – 10.21 Uhr
Angeklagter räumt Mordvorwurf pauschal ein
Der 81-jährige Angeklagte hat den Mordvorwurf über seinen Verteidiger pauschal eingeräumt. Weitere Fragen dazu will Hans S. jedoch nicht beantworten. Der Verlesung der Anklage und dem weiteren Verlauf der Verhandlung folgt er regungslos. Dabei blickt er starr nach vorne und hält den Mund leicht geöffnet.
Das Gericht beschäftigt sich nun mit dem Protokoll einer früheren Vernehmung von Hans S. nach seiner Festnahme. Damals gab der Angeklagte bereitwillig Auskunft und äußerte sich auch zu Details des Verbrechens. Das Gericht verliest diese früheren Angaben jetzt im Verhandlungssaal.
18. August 2026 – 9.50 Uhr
Angeklagter Hans S. nimmt im Gerichtssaal Platz
Der 81-jährige Angeklagte Hans S. hat inzwischen im Gerichtssaal Platz genommen. Er sitzt neben seinem Verteidiger Volker Klein. In Kürze soll die Verhandlung im Mordfall Amy Lopez vor dem Landgericht Koblenz beginnen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
18. August 2026 – 9.35 Uhr
Gerichtssaal füllt sich zunehmend
Kurz vor dem Beginn der Verhandlung füllt sich der Gerichtssaal am Landgericht Koblenz zunehmend. Zahlreiche Medienvertreter und Zuschauer haben inzwischen ihre Plätze eingenommen. Das große Interesse am Prozess im Mordfall Amy Lopez zeigt sich damit auch unmittelbar im Verhandlungssaal.
18. August 2026 – 9.12 Uhr
Großer Andrang vor dem Landgericht Koblenz
Bereits rund eine halbe Stunde vor dem geplanten Verhandlungsbeginn zeigt sich das enorme Interesse am Prozess im Mordfall Amy Lopez. Zahlreiche Medienvertreter sowie Besucher sind zum Landgericht Koblenz gekommen. Wegen der strengen Zugangskontrollen haben sich längere Warteschlangen gebildet. Diese reichen sowohl vor dem Gerichtsgebäude als auch im Gebäude vor dem Verhandlungssaal.
18. August 2026 – 8.45 Uhr
Heute beginnt der Prozess gegen den 81-Jährigen
Heute beginnt vor dem Landgericht Koblenz der Prozess gegen den 81-jährigen Angeklagten im Mordfall Amy Lopez. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, die junge US-Touristin unter einem Vorwand in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie gefesselt und sexuell missbraucht haben. Anschließend soll er Amy Lopez mit mehreren Messerstichen getötet, gewürgt und mit einem Stein auf sie eingeschlagen haben. Spielende Kinder fanden die Leiche kurz nach der Tat. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
18. August 2026 – ab 9.30 Uhr
Prozess vor dem Landgericht Koblenz beginnt
Vor der 14. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz beginnt der Prozess gegen den 81-jährigen Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Amy Lopez im September 1994 im Bereich der Festung Ehrenbreitstein getötet zu haben. Für den Prozess hat das Gericht bislang acht Verhandlungstage angesetzt.
Weitere Aktualisierungen folgen
Sobald es neue Informationen aus dem Gerichtssaal gibt, ergänzen wir diesen Ticker.
Mordfall Amy Lopez beschäftigt Ermittler seit 1994
Amy Lopez reiste 1994 als Touristin durch Europa. Am Morgen des 26. September wollte die damals 24-Jährige die Festung Ehrenbreitstein in Koblenz besuchen. Wenig später fand man sie im Bereich des sogenannten General-von-Aster-Zimmers unterhalb der Festungsanlage tot.
Schließlich brachten neue Untersuchungsmethoden Bewegung in den Mordfall Amy Lopez. Experten untersuchten zahlreiche alte Spuren und Beweismittel erneut. Dabei konnten sie DNA-Spuren sichern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stimmen zwei davon mit der DNA des Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überein.
Im Januar 2026 nahmen Ermittler bei dem Mann freiwillig eine Speichelprobe. Anschließend führte der Abgleich zu einer entscheidenden Spur. Weitere Hintergründe zum Durchbruch durch die neue DNA-Untersuchung im Fall Amy Lopez haben wir bereits zusammengefasst.
Am 23. Februar 2026 nahmen Ermittler den damals 81-Jährigen fest. Einen Tag später wurde die Festnahme öffentlich bekannt. Hier findest Du unseren früheren Bericht über die Festnahme im Mordfall Amy Lopez.
Der Tatverdächtige war bereits 1999 verurteilt worden
Der heute 81-Jährige geriet fünf Jahre nach dem Mord wegen der versuchten Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz ins Visier der Ermittler. Dafür wurde er zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seine DNA wurde damals in der polizeilichen DNA-Datei gespeichert. Wegen gesetzlicher Löschfristen war diese Probe später jedoch nicht mehr verfügbar.
Staatsanwaltschaft wirft Angeklagtem Mord vor
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der damals 49-Jährige die ortsunkundige Touristin angesprochen haben. Anschließend soll er sie unter einem Vorwand in einen abgelegenen Bereich geführt haben. Dort soll er Amy Lopez gefesselt und sexuell angegriffen haben.
Die Anklage wirft ihm außerdem vor, die junge Frau mit mehreren Messerstichen getötet sowie mit einem Stein geschlagen und gewürgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht unter anderem die Mordmerkmale Heimtücke, Befriedigung des Geschlechtstriebs und niedrige Beweggründe.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte die Tat inzwischen über seinen Verteidiger pauschal eingeräumt. Auch gegenüber einem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen soll er erklärt haben, Amy Lopez getötet und sich sexuell an ihr vergangen zu haben. Hinsichtlich des genauen Tötungsablaufs habe er jedoch Erinnerungslücken angegeben.
Ob der Angeklagte den Mord tatsächlich begangen hat und welche strafrechtlichen Konsequenzen folgen, entscheidet nun das Gericht. Trotz des dringenden Tatverdachts und der bisherigen Einlassungen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Acht Prozesstage am Landgericht Koblenz geplant
Der Prozess beginnt am 18. August um 9.30 Uhr. Weitere Verhandlungstage sind bislang für den 20., 26. und 28. August sowie für den 1., 3., 7. und 9. September 2026 vorgesehen. Alle Termine sollen nach derzeitiger Planung ebenfalls um 9.30 Uhr im Saal 128 stattfinden.
Damit könnte einer der bekanntesten ungeklärten Mordfälle aus Rheinland-Pfalz nach fast 32 Jahren vor Gericht seinen Abschluss finden. Weitere aktuelle Blaulichtmeldungen aus Rheinland-Pfalz und Deutschland findest Du außerdem bei Blaulicht Deutschland.
Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.