Er kam gestern (20. Januar) aus seinem Geburtsland zurück, im Gepäck nicht nur Mitbringsel für die Familie. Auch für die Bundespolizei im Erdinger Moos hatte er etwas dabei, nämlich einen offenen Haftbefehl, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft München I, und einen gefälschten Impfnachweis, ausgestellt von ihm selbst. Nachdem die von den Münchner Strafverfolgern geforderte Geldstrafe ein Onkel für den Marokkaner bezahlt hatte, und ihn die Beamten wegen Urkundenfälschung angezeigt und ihm den Impfpass abgenommen hatten, durfte der Reumütige die Wache wieder verlassen und nach Hause fahren.
Als Bundespolizisten gestern den Morgenflug aus Istanbul zum einen grenzpolizeilich, zum zweiten hinsichtlich der Vorgaben des Gesundheitsschutzes kontrollierten, fiel ihnen ein 42-jähriger Marokkaner auf. Der Reisende war von der Staatsanwaltschaft München I zur Festnahme ausgeschrieben, nachdem er offenbar seine Strafe wegen Erschleichens von Leistungen bis dato nicht bezahlt hatte. Also hieß es für den Wahl-Münchner erst einmal, auf zur Wache der Bundespolizei. Dort angekommen, war schnell klar, dass der säumige Zahler Hilfe beim Begleichen seiner Justizschulden brauchen wird. Also musste ein Onkel einspringen und die geforderten 386 Euro bei den Bundespolizisten hinterlegen.
Die Zeit, bis die finanzielle Unterstützung im Erdinger Moos eintraf, nutzten die Beamten und überprüften die vom unfreiwilligen Gast vorgelegten Dokumente wie Reisepass, Aufenthaltskarte und auch Impfbuch. In dem kleinen gelben Büchlein sollten die Ermittler dann auch fündig werden. Die Eintragungen, die entsprechende Impfungen gegen das Corona-Virus nachweisen sollten, kamen den Polizisten gar verdächtig vor. Daher bemühten sie ihr Telefon und die Damen und Herren vom Impfzentrum in München. Diese wiederum erklärten schnell, dass der Impfstoff mit den besagten Chargennummern nie verimpft worden sei und schon gar nicht an den betreffenden Herren. Mit diesen Informationen konfrontiert, zeigte sich der Ertappte gleich geständig und reumütig. Ja, er sei schuld. Er habe es selber gemacht. Er sei bereit, sich impfen zu lassen und zu bezahlen, was komme.
Trotz aller Reue mussten die Beamten den Impfbuchfälscher wegen des Verdachts der Urkundenfälschung anzeigen und ihm das Corpus Delicti abnehmen, bevor er seinen Onkel nach Hause begleiten durfte.