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Mutter wegen Totschlags angeklagt: Baby stirbt in laufender Waschmaschine

16. September 2025 3 minutes read
Waschmaschine

Prozessauftakt in Hechingen: Der schwerwiegende Vorwurf

Vor dem Landgericht Hechingen steht seit heute eine 35-jährige Altenpflegerin aus Albstadt. Die Anklage lautet Totschlag. Laut Staatsanwaltschaft legte die Angeklagte Clarissa L. ihr neugeborenes Kind nach einer heimlichen Geburt in eine Waschmaschine, woraufhin das Baby später im laufenden Schleudergang verstarb. Landgericht Hechingen und Staatsanwaltschaft Hechingen begleiten das Verfahren.

Heimliche Geburt und dramatische Minuten im Badezimmer

Die Tragödie begann am 29. März 2025. Nach einer Geburtstagsfeier klagte Clarissa L. über starke Bauchschmerzen, schloss sich ins Bad ein und legte sich in die Wanne. Dann, so ihre Darstellung, setzten Blutungen ein und das Kind kam plötzlich zur Welt. Sie will das Baby weder gespürt noch als lebend wahrgenommen haben. Deshalb wickelte sie es aus Angst in ein Handtuch und legte es in die Waschmaschine. Anschließend reinigte sie das Bad, weil sie Spuren beseitigen wollte.

Währenddessen blieb der Lebensgefährte im Glauben, normale Wäsche zu waschen. Er füllte Waschmittel ein, drückte auf Start und entnahm später die Wäsche. Erst da fiel ihm das Baby entgegen – ein Moment, der ihn nach eigenen Worten „völlig schockierte“.

Ermittlungen, Beweise und medizinische Feststellungen

Rettungskräfte und Ärztin dokumentierten die Szene. Laut Protokoll lag das Baby vor der Maschine; nebenan stand Waschmittel. Auf dem Rücken des Säuglings zeigte sich ein Trommelabdruck. Die Obduktion ergab: Das Kind war bei der Geburt etwa 2.888 Gramm schwer, rund 51 Zentimeter groß und gesund entwickelt. Der Schleudergang zerstörte den Schädel. Seither kämpft der Mann mit psychischen Folgen und erhält therapeutische Hilfe.

Für weitere Hintergründe zu Ermittlungen und Zuständigkeiten in der Region verweisen wir auf das Polizeipräsidium Reutlingen, das den Zollernalbkreis betreut.

Aussagen im Gerichtssaal: Streit um die Schwangerschaft

Die Staatsanwältin führt an, die Angeklagte habe die Schwangerschaft gezielt verschwiegen. Dagegen behauptet Clarissa L., sie habe ihre Periode gehabt und die Schwangerschaft nicht bemerkt. Sie betont: „Ich dachte, das Kind ist tot.“ Die Kammer prüft nun, inwieweit diese Einlassung mit den medizinischen Befunden vereinbar ist. Zudem betrachtet das Gericht, ob die Angeklagte nach der Geburt andere zumutbare Handlungen hätte vornehmen können.

Weil der Fall die Öffentlichkeit bewegt und rechtliche Fragen aufwirft, bleibt die Mutter wegen Totschlags angeklagt Hechingen ein Verfahren von erheblicher Tragweite.

Rechtlicher Rahmen und Ausblick auf das Urteil

Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Vorsatz, Schuldfähigkeit und möglichen minder schweren Fällen. Das Gericht prüft zudem, ob besondere Umstände im Tatzeitraum vorlagen. Nach heutigem Stand soll das Urteil am 6. Oktober fallen. Bis dahin hören die Richter weitere Zeugen, werten Gutachten aus und ordnen die Beweise Schritt für Schritt ein. So entsteht ein Gesamtbild, das am Ende die rechtliche Bewertung trägt.

Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Trotzdem sorgt der Prozess für Debatten über Prävention, Krisenhilfe nach heimlichen Geburten sowie über Schutzmechanismen im familiären Umfeld.

Mehr Berichte zu schweren Delikten in Deutschland finden Sie in unserer Rubrik Deutschland. Überblicksseiten zu aktuellen Ermittlungen stehen zudem in der Kategorie Fahndung. Ein thematisch verwandter Fall zeigt, wie unterschiedlich Ermittlungen verlaufen können: Valerie (36) tot in Lauben gefunden.

Wir halten Sie kontinuierlich auf dem Laufenden, damit Sie den Fortgang des Verfahrens nachvollziehen können. So bleibt der Fokus auf dem Wesentlichen: Mutter wegen Totschlags angeklagt Hechingen – ein Prozess, der Antworten verlangt.

Hinweis

Bei Gerichtsverfahren können sich Termine oder Inhalte kurzfristig ändern. Offizielle Informationen erhalten Sie direkt beim Landgericht Hechingen (Kontakt) oder bei der Staatsanwaltschaft Hechingen (Kontakt).

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