Neue Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober eine Änderung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen.
Diese sieht vor, dass private Zusammenkünfte und Feiern mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis zukünftig nur mit bis zu 25 insgesamt anwesenden Personen in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig sind.
Die Änderungsverordnung tritt am Montag, 26. Oktober in Kraft.