Seit vergangenem Freitag gelten im Kreis Neuwied strenge Beschränkungen – darunter eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Nun verschärft der Kreis die Maßnahmen erneut.
Grund dafür ist eine Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz, wie der Landkreis am Donnerstag mitteilte.
Da der Landkreis bereits am Mittwoch zum dritten Mal den Inzidenzwert von 200 überschritten hatte, müssten nun in einer neuen Allgemeinverfügung weitere verschärfte Maßnahmen erlassen werden.
Die Allgemeinverfügung tritt am Ostersonntag, 4. April, in Kraft.
Diese betreffen zum Beispiel die Personenbegrenzung im öffentlichen Raum.
Zu den neuen Regeln gehört, dass Sport im Freien ab Sonntag nur noch alleine oder mit Personen des eigenes Hausstandes erlaubt ist.
Die Änderungen in gewerblichen Einrichtungen greifen aufgrund der Feiertage am Dienstag, 6. April, teilt der Kreis mit.
Diese betreffen unter anderem den Einzelhandel.
Demnach dürfen Buchhandlungen, Baumärkte, Gärtnereien und Gartenbaumärkte nach Ostern nur noch im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen.
Dies bedeutet, dass nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird.
Bei Friseuren, Fahrschulen und Musikschulen muss der Mitteilung zufolge ein negativer Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden.
Für Autofahrten mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen gilt eine Maskenpflicht für die Mitfahrer.
Der Kreis steigt zudem wieder auf den sogenannten Regelbetrieb mit dringendem Bedarf in den Kitas um.
Betreut werden demnach nur Kinder, deren Eltern die eigene Betreuung nicht möglich ist.
Diese Regelung galt in ganz Rheinland-Pfalz bereits von Mitte Dezember bis Mitte März.
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