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Nötigung zum Nachteil von AfD-Anhängern – Strafanzeigen und Platzverweise

5. September 2020 1 Min. Lesezeit
Ticker A48
Nötigung zum Nachteil von AfD-Anhängern – Strafanzeigen und Platzverweise

Am Nachmittag des 04. September (Freitag) hat die Polizei Köln nach Ende eines Ortstermins der AfD in der Innenstadt die Personalien von sieben Tatverdächtigen festgestellt.
Ihnen wird vorgeworfen, zusammen mit etwa 15 noch unbekannten Personen, in der Severinstraße vier Mitglieder der AfD umringt und am Weitergehen gehindert zu haben.
Die Beamten leiteten gegen die Tatverdächtigen Strafverfahren wegen des Verdachts der Nötigung und der Körperverletzung ein und erteilten ihnen Platzverweise.
Nach derzeitigem Sachstand war ein AfD-Anhänger durch einen Stoß leicht verletzt worden.
Einen bis dahin Unbeteiligten (28), der sich am Einsatzort verbal eingemischt hatte, nahmen die Polizisten fest.

Gegen den bereits Polizeibekannten liegt ein Haftbefehl vor.

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