Westerwald – Im Streit um den Wolf GW2478m im Westerwald gibt es eine neue Entscheidung: Der Wolfsrüde darf vorerst wieder gejagt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat eine von der Naturschutzinitiative e.V. beantragte Zwischenverfügung abgelehnt. Damit bleibt die Abschussgenehmigung zunächst vollziehbar.
Der Westerwaldkreis hat daraufhin die zuvor ausgesetzte sofortige Vollziehung wieder in Kraft gesetzt. Der Wolf GW2478m im Westerwald kann damit aktuell in den dafür vorgesehenen Revieren bejagt werden.
OVG lehnt Zwischenverfügung für Wolf GW2478m ab
Die Naturschutzinitiative hatte versucht, den Abschuss zunächst erneut zu stoppen. Das OVG Rheinland-Pfalz lehnte den Antrag auf Erlass einer Zwischenverfügung jedoch ab.
Nach Angaben der Naturschutzinitiative erfolgte die Entscheidung nach einer Abwägung zwischen dem Artenschutz und den Interessen der betroffenen Nutztierhalter. Das Gericht will möglichst zeitnah über die eigentliche Beschwerde entscheiden.
Damit ist der Rechtsstreit noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Naturschutzinitiative kündigte an, das Verfahren fortzuführen. Sie hält die Abschussgenehmigung weiterhin für rechtswidrig.
Wolf soll zahlreiche Nutztiere gerissen haben
Hintergrund der Auseinandersetzung sind zahlreiche Rissereignisse, die dem Wolf zugerechnet werden. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Koblenz verursachte GW2478m seit 2023 insgesamt 31 Rissereignisse in Hessen und Rheinland-Pfalz. Dabei seien mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt worden.
Allein von April bis August 2026 ordnete der Westerwaldkreis dem Wolfsrüden anhand von DNA-Proben mindestens 19 Übergriffe mit insgesamt 75 getöteten oder verletzten Schafen und Ziegen zu.
Nach Darstellung des Westerwaldkreises überwand das Tier dabei auch Herdenschutzmaßnahmen. Die Kreisverwaltung sieht deshalb weiterhin eine akute Gefahr für Weidetiere.
Verwaltungsgericht hatte Jagdgenehmigung bestätigt
Bereits zuvor beschäftigte der Wolf GW2478m im Westerwald das Verwaltungsgericht Koblenz. Dieses lehnte den Eilantrag gegen die Jagdgenehmigung ab.
Die Richter sahen die Voraussetzungen für die Genehmigung bei ihrer vorläufigen Prüfung als erfüllt an. Gleichzeitig bewertete das Gericht die Erfolgsaussichten des eigentlichen Rechtsbehelfs als offen.
Der Westerwaldkreis hatte die Jagd auf GW2478m am 11. September 2026 in bestimmten Revieren genehmigt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Vollzug vorübergehend gestoppt.
Wolf GW2478m darf aktuell wieder bejagt werden
Mit der aktuellen Entscheidung des OVG hat sich die Situation erneut geändert. Der Westerwaldkreis teilte am 6. Oktober mit, dass GW2478m ab sofort wieder bejagt werden kann.
Eine endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren steht allerdings noch aus. Damit dürfte der juristische Streit um den Wolf GW2478m im Westerwald weitergehen.
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Informationen zur Entscheidung und zur Jagdgenehmigung stellt der Westerwaldkreis bereit. Auch das Verwaltungsgericht Koblenz informiert über seine vorausgegangene Entscheidung.
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