Berlin
Polizei Berlin – Nein wir haben keine Frau umgebracht.
Polizei Berlin : Nein, wir haben am Wochenende keine Frau umgebracht.
Es liegen uns auch keinerlei Hinweise vor, dass eine Schwangere in Folge eines Polizeieinsatzes ihr Kind verloren hat.
Aus dem jahrelangen Community-Management wissen wir, wie diese Gerüchte durch anonyme Behauptungen im Netz entstehen und wollen daher gerne mit Fakten dazu beitragen, dass Sie sich selbst ein Bild machen können. Viel zu oft werden solche Videos leichtfertig geteilt, ohne diese Fakten zu kennen.
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Ja, es gab anlässlich der Demos am Wochenende Situationen, in denen unsere Kolleginnen und Kollegen Zwang anwenden mussten – durch Ziehen, Schubsen, Festnahmegriffe aber auch durch Faustschläge oder den Einsatz von Pfefferspay.
Kein Polizist, keine Polizistin übt gerne Zwang aus. Er ist immer das letzte Mittel, wenn einer Aufforderung nicht nachgekommen wird, obwohl das dringend erforderlich ist. Und jeder dieser Fälle wird im Nachhinein auf seine Rechtmäßigkeit überprüft.
Kein Polizist, keine Polizistin übt gerne Zwang aus. Er ist immer das letzte Mittel, wenn einer Aufforderung nicht nachgekommen wird, obwohl das dringend erforderlich ist. Und jeder dieser Fälle wird im Nachhinein auf seine Rechtmäßigkeit überprüft.
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Solche Einsätze dauern meist eine längere Zeit und sind für Umstehende vorhersehbar. Daher ist es ein Leichtes und inzwischen offenbar auch üblich, dabei das Handy zu zücken und das Geschehen aufzunehmen. Ein großes und immer wiederkehrendes Problem ist es, dass diese Videos und Fotos meist stark verkürzt und aus dem Kontext gerissen werden. Auch wir im Social Media Team erfahren in solchen Fällen dann erst später wie es dazu kam.
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Beide genannten Einsätze fanden am Sonntagnachmittag im Bereich des Großen Sterns (Berlin-Tiergarten) statt. Dort kam es zu einer unerlaubten Ansammlung von Personen.
Nachdem die Anwesenden zuvor mehrfach vergeblich mittels Lautsprecher zum Verlassen des Ortes aufgefordert wurden, traten unsere Kolleginnen und Kollegen an die Menschen heran und erteilten Platzverweise. Hierbei kam es in mehreren Fällen zu Widerstandshandlungen gegen die Polizei.
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Fall 1:
Eine 60-Jährige aus Baden-Württemberg wird von einem Polizisten angesprochen, dass sie gehen soll. Sie kauert sich daraufhin auf den Boden und tritt einem Beamten in den Bauch. Als die Beamten versuchen, sie wegzutragen, versucht sie einem weiteren in die Hand zu beißen. Daraufhin wird sie unter lautem Geschrei auf den Bauch gedreht. Da sie sich auch weiterhin wehrt, wird ihr mit der Faust auf den Rücken geschlagen, um ihren Widerstand zu brechen. Anschließend kann sie festgenommen und weggeführt werden. Sie erlitt Schürfwunden, lehnte eine ärztliche Behandlung ab und wurde nach Identitätsfeststellung und Platzverweis entlassen. Sie sieht nun Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung entgegen. Anders als auf Social Media behauptet, haben wir keine Anhaltspunkte für weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen der Frau. Unsere Kollegen blieben unverletzt.
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Fall 2:
Eine 42-jährige Schwangere aus Nordrhein-Westfalen erhält von einem Polizisten einen Platzverweis und schlägt ihm unvermittelt gegen das Visier des Einsatzhelms. Sie wird unter erheblichem Widerstand mit körperlichem Zwang – darunter auch ein Faustschlag gegen den Kopf – zu Boden gebracht und festgenommen. Abweichend von der üblichen Verfahrensweise darf sie ein Bekannter während der weiteren polizeilichen Maßnahmen begleiten. Sanitäter eines Rettungswagens stellten keine Verletzungen fest. Einen Transport in ein Krankenhaus lehnte die Verdächtige ab. Sie sieht nun ebenfalls Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs sowie Körperverletzung entgegen.
Anders als auf Social Media behauptet wird, gibt es keine Anhaltspunkte für eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Mutter und des ungeborenen Kindes.
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An alle Teilwütigen: Dieser Beitrag ist ausdrücklich polizeilich zum Teilen freigegeben