Die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz führte mit Unterstützung des Umweltfachdezernats des Landeskriminalamtes und Mitarbeitern der Sonderabfall-Management-Gesellschaft aus Mainz am Dienstag, 20.10.2020 in der Zeit von 11:00 bis 15:30 Uhr auf der BAB 3, Rastplatz Montabaur, eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs durch.
Neben der allgemeinen Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals und der Fahrzeugtechnik lag ein besonderer Fokus auf der Kontrolle von Abfalltransporten und der Einhaltung der spezifischen abfallrechtlichen Vorschriften.
Im Rahmen des Kontrollzeitraums wurden 10 innerdeutsche und 2 grenzüberschreitende Abfalltransporte kontrolliert, wobei es bei insgesamt 5 Transporten zu Beanstandungen kam.
Bei dreien musste die Weiterfahrt vor Ort untersagt werden, da an den Fahrzeugen erhebliche technische Mängel, unter anderem an Bremsen, Reifen oder der Anhängevorrichtung, festgestellt wurden. Diese konnten ihre Fahrt jeweils erst nach ordnungsgemäßer Reparatur wieder fortsetzen.
Neben einer Verwarnung wegen Überschreitung der zulässigen Lenkzeit wurden insgesamt 6 Anzeigen wegen technischer Mängel an Fahrzeugen gefertigt.
Die Fahrer von zwei Abfalltransporten führten die jeweiligen abfallrechtlichen Genehmigungen nicht mit. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern noch an.