Polizei Oberhausen warnt vor Betrug mit Geschenkgutscheinen auf TikTok
Oberhausen – Die Polizei Oberhausen warnt vor einem Betrug mit Geschenkgutscheinen, bei dem Täter ihre Opfer über soziale Medien oder andere digitale Kanäle kontaktieren. Die Betrüger fordern die Betroffenen dazu auf, Geschenkgutscheine zu kaufen, die Codes freizurubbeln und anschließend digital zu übermitteln.
Ein aktueller Fall aus Oberhausen zeigt, wie die Täter dabei vorgehen. Ein 65-jähriger Oberhausener lernte vor kurzem über TikTok eine Frau kennen. Im weiteren Kontakt versprach die Frau dem Mann, ihm ein Video von sich zu schicken.
65-Jähriger soll Amazon-Geschenkgutschein kaufen
Für das angekündigte Video stellte die Frau jedoch eine Forderung: Der 65-Jährige sollte einen Amazon-Geschenkgutschein kaufen und ihr anschließend den Gutscheincode übermitteln. Der Mann folgte der Aufforderung und gab den Code weiter.
Danach stellte sich heraus, dass der Oberhausener Opfer eines Betrugs geworden war. Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, erneut vor dem Betrug mit Geschenkgutscheinen zu warnen.
Ähnliche Fälle mit Gutscheinkarten beschäftigen die Polizei immer wieder. Auch bei einem Betrug über ein angebliches Gewinnversprechen spielten Gutscheincodes eine Rolle. In einem weiteren Fall warnte die Polizei nach einem Love-Scam mit geforderten Geschenkkarten. Auch bei einer Warnung vor falschen Polizeibeamten thematisierte die Polizei Forderungen nach Gutscheinkarten.
Warum Geschenkgutscheine für Betrüger interessant sind
Nach Angaben der Polizei erschwert die Zahlung mit Geschenkgutscheinen die Nachverfolgung und damit auch die polizeilichen Ermittlungen. Ein Missbrauch der Gutscheine lässt sich häufig nur schwer nachvollziehen.
Die Polizei warnt deshalb insbesondere bei Kontakten über soziale Medien vor ungewöhnlichen Zahlungsaufforderungen. Weitere Betrugsfälle zeigen, wie unterschiedlich Täter solche Forderungen einsetzen. So verhinderte eine aufmerksame Mitarbeiterin in Bad Ems einen Gutschein-Betrug. Auch bei einer Erpressung über soziale Medien forderten Täter Gutscheinkarten.
Polizei Oberhausen gibt wichtige Verhaltenstipps
Vorsicht bei ungewöhnlichen Zahlungsforderungen
Wer über soziale Medien oder andere digitale Kanäle dazu aufgefordert wird, Geld oder Geschenkgutscheine zu versenden, sollte besonders aufmerksam reagieren. Das gilt vor allem dann, wenn die Forderung von einem unbekannten Kontakt stammt.
Nicht unter Druck setzen lassen
Die Polizei empfiehlt, auf dringende oder ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen nicht vorschnell zu reagieren. Betroffene sollten Angaben unabhängig überprüfen und gegebenenfalls über bekannte Kontaktdaten direkt mit der betreffenden Person oder dem Unternehmen Kontakt aufnehmen.
Keine Gutscheincodes übermitteln
Freigerubbelte Gutscheincodes sollten niemals an unbekannte Personen weitergegeben werden. Das gilt ebenso für Fotos oder Screenshots der Gutscheine. Wer den Code übermittelt, ermöglicht dem Empfänger die Nutzung des entsprechenden Guthabens.
Der aktuelle Fall aus Oberhausen verdeutlicht damit die Gefahr beim Betrug mit Geschenkgutscheinen: Bereits die Weitergabe des Codes kann ausreichen. Die Polizei rät deshalb dazu, ungewöhnliche Forderungen kritisch zu prüfen und Gutscheincodes nicht an unbekannte Kontakte weiterzugeben.
Weitere aktuelle Fälle rund um Betrugsmaschen findest Du beispielsweise in der Meldung zur Kleinanzeigen-Betrugsmasche in Mittelhessen.
Offizielle Informationen und Kontaktmöglichkeiten bietet die Polizei Oberhausen.
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Erstellt mit Hilfe von KI
