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Polizei weitet Videobeobachtung in Bonn aus

7. April 2021 2 Min. Lesezeit
Videobeobachtung Bonn

Bonnย –ย Die Bonner Polizei wird ab dem 9. April 2021 an den Wochenenden die Videobeobachtungsanlagen zur Verhinderung von Straftaten einsetzen.
Die beiden Kameratรผrme werden zeitgleich am linksrheinischen Ufer (Brassert- und Erzbergerufer) sowie an der Beueler Rheinpromenade an der RheinaustraรŸe platziert. Die rechtlichen Voraussetzungen fรผr einen Einsatz an der Poppelsdorfer Allee sowie auf dem Bertha-von-Suttner-Platz liegen ebenfalls vor.
Die Videobeobachtung erfolgt nicht durchgรคngig, sondern flexibel und ausschlieรŸlich zu einsatzrelevanten Zeiten. Dies sind insbesondere die Nachmittags- und Abendstunden an den Wochenenden – freitags bis sonntags.
An allen Einsatzorten wurden in der Vergangenheit wiederholt Straftaten, insbesondere Kรถrperverletzungen und Eigentumsdelikte begangen.
Gesetzliche Grundlage fรผr die Videobeobachtung ist Paragraph 15 a des Polizeigesetzes NRW. An kriminogenen Orten, die eine Begehung von Straftaten begรผnstigen, kann die Videobeobachtung durchgefรผhrt werden, wenn zu erwarten ist, dass dort auch weiterhin Straftaten begangen werden.


Videos auf Blaulicht Report – klick hier

“Vor diesem Hintergrund habe ich an allen zuvor genannten Orten fรผr April und Mai 2021 eine temporรคre Videobeobachtung angeordnet”, erklรคrt der Bonner Polizeiprรคsident Frank Hoever. Vor Ort werden Hinweisschilder auf die Videobeobachtung aufmerksam machen.

รœber Kameras, die sich auf zwei Anhรคngern in sechs Meter Hรถhe befinden, werden die Videobilder in die Einsatzleitstelle der Bonner Polizei รผbertragen und durch speziell geschulte Mitarbeiter*innen des Polizeiprรคsidiums Bonn live beobachtet und bewertet. Ziel ist es, bevorstehende Straftaten frรผhzeitig zu erkennen und diese durch unverzรผgliche Entsendung von Einsatzkrรคften mรถglichst zu verhindern.
Bei Feststellung von bereits begangenen oder noch andauernden Straftaten sollen diese beendet, die Straftรคter gefasst und ein beweissicheres Strafverfahren ermรถglicht werden.
Die Videodaten werden aufgezeichnet, gespeichert und nach 14 Tagen automatisch gelรถscht, sofern sie nicht als Beweismittel im Strafverfahren dienen. Aufgenommen wird ausschlieรŸlich der รถffentliche Raum, nicht-รถffentliche Bereiche werden ausgeblendet. Bei Demonstrationen oder Kundgebungen, die in den Videobeobachtungsbereichen stattfinden, werden die Videoanlagen abgeschaltet und verdeckt.

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