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Polizei weitet Videobeobachtung in Bonn aus

Die Videobeobachtung erfolgt zu einsatzrelevanten Zeiten

Bonn – Die Bonner Polizei wird ab dem 9. April 2021 an den Wochenenden die Videobeobachtungsanlagen zur Verhinderung von Straftaten einsetzen.
Die beiden Kameratürme werden zeitgleich am linksrheinischen Ufer (Brassert- und Erzbergerufer) sowie an der Beueler Rheinpromenade an der Rheinaustraße platziert. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz an der Poppelsdorfer Allee sowie auf dem Bertha-von-Suttner-Platz liegen ebenfalls vor.
Die Videobeobachtung erfolgt nicht durchgängig, sondern flexibel und ausschließlich zu einsatzrelevanten Zeiten. Dies sind insbesondere die Nachmittags- und Abendstunden an den Wochenenden – freitags bis sonntags.
An allen Einsatzorten wurden in der Vergangenheit wiederholt Straftaten, insbesondere Körperverletzungen und Eigentumsdelikte begangen.
Gesetzliche Grundlage für die Videobeobachtung ist Paragraph 15 a des Polizeigesetzes NRW. An kriminogenen Orten, die eine Begehung von Straftaten begünstigen, kann die Videobeobachtung durchgeführt werden, wenn zu erwarten ist, dass dort auch weiterhin Straftaten begangen werden.


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“Vor diesem Hintergrund habe ich an allen zuvor genannten Orten für April und Mai 2021 eine temporäre Videobeobachtung angeordnet”, erklärt der Bonner Polizeipräsident Frank Hoever. Vor Ort werden Hinweisschilder auf die Videobeobachtung aufmerksam machen.

Über Kameras, die sich auf zwei Anhängern in sechs Meter Höhe befinden, werden die Videobilder in die Einsatzleitstelle der Bonner Polizei übertragen und durch speziell geschulte Mitarbeiter*innen des Polizeipräsidiums Bonn live beobachtet und bewertet. Ziel ist es, bevorstehende Straftaten frühzeitig zu erkennen und diese durch unverzügliche Entsendung von Einsatzkräften möglichst zu verhindern.
Bei Feststellung von bereits begangenen oder noch andauernden Straftaten sollen diese beendet, die Straftäter gefasst und ein beweissicheres Strafverfahren ermöglicht werden.
Die Videodaten werden aufgezeichnet, gespeichert und nach 14 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel im Strafverfahren dienen. Aufgenommen wird ausschließlich der öffentliche Raum, nicht-öffentliche Bereiche werden ausgeblendet. Bei Demonstrationen oder Kundgebungen, die in den Videobeobachtungsbereichen stattfinden, werden die Videoanlagen abgeschaltet und verdeckt.

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