Die seit dem Neujahrstag geltende Kassensicherungsverordnung โ aka Bonpflicht โ stellt auch die Polizei vor ungeahnte Herausforderungen: Am frรผhen Samstagmorgen pochte ein Gast im Saunaclub nachdrรผcklich auf eine Quittung fรผr seinen Besuch und lรถste damit einen Polizeieinsatz aus.
Laut Polizei war der Sicherheitsdienst scheinbar mit der Verordnung nicht vertraut und setzte den Bon-fordernden Gast deshalb in gewohnt unsanfter Weise vor die Tรผr. Dieser habe sich aber nicht abwimmeln lassen und forderte weiterhin den ihm zustehenden Beleg.
Die Streife klรคrte beim Ankommen die Kassiererin des Clubs รผber die Grundsรคtze der Bonpflicht nach neuem Gesetz auf. Man einigte sich schlieรlich auf eine handschriftliche Quittung fรผr das gezahlte Eintrittsgeld. Wofรผr der Gast den Bon unbedingt benรถtigte, sei unklar.
