BGH bestätigt Urteil nach tödlichem Raubüberfall in Sankt Peter-Ording
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen von drei Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg verworfen. Damit sind die Verurteilungen wegen schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung rechtskräftig.
Überfall auf älteres Ehepaar endete tödlich
Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen die drei Beschwerdeführer gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten im Januar 2024 ein älteres Ehepaar in dessen Wohnung in Sankt Peter-Ording. Die Täter vermuteten dort einen größeren Bargeldbetrag.
Während zwei Beteiligte im Fahrzeug blieben und ihre Mittäter per Funkgerät warnen sollten, drangen die beiden anderen Täter gewaltsam in das Wohnhaus ein. Einer von ihnen gab sich als Paketbote aus und klingelte an der Haustür.
Als der 99-jährige Bewohner öffnete, verschafften sich die Täter unmittelbar Zutritt zur Wohnung. Sie drängten den hochbetagten Mann im Hausflur zurück. Dabei stürzte er und schlug mit dem Kopf gegen eine Türzarge. In der Folge verstarb er an Herzversagen.
Ehefrau gefesselt und verletzt
Die 79-jährige Ehefrau wurde während des Überfalls gefesselt, bedroht und ins Gesicht geschlagen. Die Täter entrissen ihr zudem zwei Goldketten und erbeuteten weitere 200 Euro Bargeld.
Nach der Tat flüchteten die Täter aus dem Haus. Die verletzte Frau konnte erst nach einiger Zeit einen Notruf absetzen.
Landgericht sah leichtfertige Verursachung des Todes
Das Landgericht Flensburg stellte fest, dass die Angeklagten den Tod des Geschädigten nicht beabsichtigten. Nach Auffassung der Strafkammer habe sich jedoch die Gefahr eines tödlichen Ausgangs angesichts des Alters des Opfers aufgedrängt. Über dieses erhebliche Risiko hätten sich die Angeklagten leichtfertig hinweggesetzt.
Das Gericht wertete die Tat daher als schweren Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB. Die Angriffe auf die Ehefrau wurden zusätzlich als Körperverletzung nach § 223 StGB bewertet.
Freiheitsstrafen zwischen zwölf Jahren und 14 Jahren
Das Landgericht Flensburg verurteilte die Angeklagten am 31. Juli 2025 zu Freiheitsstrafen zwischen zwölf Jahren und sechs Monaten sowie 14 Jahren.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig überprüfte das Urteil auf die Revisionen der Angeklagten und stellte keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil fest. Mit dem Beschluss vom 2. Juni 2026 sind die Verurteilungen nun endgültig rechtskräftig.
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