Der Raubüberfall am 02.06.2022 auf die ED-Tankstelle in Oberzissen konnte aufgeklärt werden. Nach dem Hinweis einer Zeugin konnte ein 16-jähriger Jugendlicher als Tatverdächtiger ermittelt werden, der am 07.06.2022 wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Raubes vorläufig festgenommen und am gestrigen Tag der Haftrichterin beim Amtsgericht Koblenz vorgeführt worden ist. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.
Die entsprechenden Ermittlungen wurden gemeinsam von der Kriminalinspektion Mayen und der Polizeiinspektion Remagen geführt. Weitere Einzelheiten zum Geschehensablauf und zur Persönlichkeit des jugendlichen Beschuldigten können wegen dessen besonders schutzwürdigen privaten Interessen gemäß § 12a Abs. 2 Ziffer 3 Landesmediengesetz auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt werden.
Rechtlicher Hinweis:
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.