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Rheinland-Pfalz wird einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent umsetzen

15. Februar 2022 4 Min. Lesezeit
Corona Eilmeldung

Corona Eilmeldung

Am 15. Mรคrz gilt bundesweit eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona.
Details zur Umsetzung haben Gesundheitsminister Clemens Hoch und Sozialminister Alexander Schweitzer heute in einer Pressekonferenz vorgestellt.

โ€žJeder Schritt zum Schutz dieser vulnerablen Gruppen ist wichtig, auch um einen guten und sicheren Weg aus der Pandemie heraus zu finden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gehรถrt dazu. Wir halten sie fรผr den ersten richtigen Schritt und eine konsequente Umsetzung fรผr angemessen. Die Schutzimpfungen sind gut vertrรคglich und eine effektive und sinnvolle MaรŸnahme, um vulnerable Gruppen vor Infektionen mit dem Corona-Virus noch besser zu schรผtzen. Fรผr die Landesregierung Rheinland-Pfalz steht eine konsequente Umsetzung auรŸer Zweifelโ€œ, so die Minister Hoch und Schweitzer.

Bei der Impfquote in den Einrichtungen der Altenpflege stehe das Land gut da, wie das laufende Monitoring des Ministeriums fรผr Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zeigt, das alle zwei Wochen erhoben wird. Zuletzt haben 398 Einrichtungen ihre Impfquoten รผbermittelt. In diesen Einrichtungen arbeiten 33.729 Mitarbeitende. Von diesen sind 31.209 vollstรคndig geimpft oder genesen (92,53 Prozent). Von diesen 31.209 vollstรคndig geimpften oder genesenen Mitarbeitenden haben 22.711 eine Auffrischungsimpfung erhalten (72,77 Prozent). ร„hnlich verhรคlt es sich bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der stationรคren Pflegeeinrichtungen: In den 398 Einrichtungen lebten am 4. Februar 2022 insgesamt 31.732 Bewohnerinnen und Bewohner. Von diesen waren 30.178 vollstรคndig geimpft oder genesen (95,1 Prozent). Von diesen sind 27.273 Personen geboostert (90,37 Prozent). Die Impfquote bei Beschรคftigten in den Krankenhรคusern und รผbrigen medizinischen Einrichtungen im Land liege bei rund 92 Prozent. โ€žHier wird zu einem ganz groรŸen Teil Verantwortung รผbernommen in einem Bereich der Gesellschaft, in der Fรผrsorge und Pflicht ohnehin jeden Tag an erster Stelle stehen. Die Impfquoten zeigen, dass wir in Rheinland-Pfalz auf Spitzenwerte im bundesweiten Vergleich kommen. Trotzdem ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht natรผrlich eine Herausforderungโ€œ, sagte Sozialminister Alexander Schweitzer. Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe hat das Sozialministerium angeschrieben und bereits Beratungsgesprรคche angeboten, falls sich eine Gefรคhrdung der pflegerischen Versorgung anbahne.ย 

Entlastung der Gesundheitsรคmter

โ€žWir wissen um die hohe Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Deshalb sind wir im engen Austausch mit den Kommunen wegen des weiteren Verfahrens. Wir wissen: Die Gesundheitsรคmter sind mit der รœbernahme von Ordnungsaufgaben erprobt und routiniert. Darรผber hinaus erhalten sie รผber den Pakt fรผr den ร–ffentlichen Gesundheitsdienst (ร–GD) einen spรผrbaren Stellenaufwuchs um insgesamt 245 Stellenโ€œ, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auch die Prognose des Fraunhofer Instituts in Kaiserslautern (ITWM) verspreche eine Entlastung fรผr die Gesundheitsรคmter. So werde der Hรถhepunkt der Omikron-Welle ab dieser Woche erwartet. Trรคfen diese Prognosen wie in der Vergangenheit auch ein, so dรผrfte in den ersten beiden Mรคrzwochen mit signifikant sinkende Fallzahlen gerechnet werden. Das werde sich auch auf die Belastung der Gesundheitsรคmter auswirken.

Insgesamt unterfallen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Rheinland-Pfalz schรคtzungsweise 175.000 Menschen. Das Land rechnet damit, dass somit etwa 13.000 noch keinen entsprechenden Impfstatus haben; abzรผglich einiger Menschen, die aktuell infiziert sind. Die durch Bundesrecht eingefรผhrte Zustรคndigkeit liegt bei den Gesundheitsรคmtern. Das Land will durch unterschiedliche MaรŸnahmen hier unterstรผtzend tรคtig werden und ist dazu im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbรคnden. Rheinland-Pfalz wird bei der Umsetzung ein mehrstufiges Verfahren anwenden. Wenn der Nachweis nicht bis zum Ablauf des 15. Mรคrz 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzรผglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung befindet, darรผber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die personenbezogenen Daten derjenigen Personen, die die Nachweispflicht nicht erfรผllt haben, zu รผbermitteln. Diese Pflicht entfรคllt bei den Einrichtungen mit einer Impfquote von 100 Prozent.

Um den Einrichtungen und Gesundheitsรคmtern die Strukturierung der Meldungen zu erleichtern, wird die Meldung durch eine web-basierte Anwendung unterstรผtzt, fรผr die sich die Einrichtungen ab dem 1. Mรคrz registrieren kรถnnen. Diese Verfahren wird vorab mit den Modelllandkreisen Sรผdwestpfalz und Rhein-Hunsrรผck getestet werden.

Nachweispflicht innerhalb zwei Wochen

Die Gesundheitsรคmter werden die Personen, die ihnen von den Einrichtungsleitungen gemeldet wurden, auffordern, die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Hierfรผr wird eine Frist von zwei Wochen vorgesehen werden. Sollte in dieser Frist der Nachweis nicht erbracht werden, wird im Regelfall ein BuรŸgeld von 500 Euro verhรคngt werden. Daran anschlieรŸend erfolgt grundsรคtzlich die Untersagung, den Betrieb, die Einrichtung oder das Unternehmen zu betreten. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten รคrztlichen Zeugnisses, so kann das Gesundheitsamt eine รคrztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden kann. Eine Verpflichtung, ungeimpfte Beschรคftigte unmittelbar am 15. Mรคrz freizustellen, haben Arbeitgeber nicht. Melden die Leitungen der Einrichtungen aber nicht fristgerecht und vollstรคndig fehlende Nachweise, so ist dies auch eine Ordnungswidrigkeit.

Gesundheitsminister Clemens Hoch und Arbeitsminister Alexander Schweitzer sehen die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch das jรผngste Eilverfahren in Karlsruhe im Kern bestรคtigt: โ€žDas Bundesverfassungsgericht hat darin festgehalten, dass die sehr geringe Wahrscheinlichkeit gravierender Folgen einer Impfung einer deutlich hรถheren Gefahr gegenรผbersteht, Leib und Leben vulnerabler Menschen zu gefรคhrden. Genau diese Gruppe wollen wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht schรผtzen, zu der wir in Rheinland-Pfalz stehen.โ€œ

โ€žWir wollen gemeinsam erreichen, dass sich noch viele der Menschen, die bisher gezรถgert haben, fรผr eine Impfung entscheidenโ€œ, so Gesundheitsminister Clemens Hoch: โ€žAus diesem Grund droht Mitarbeitenden, die zwar den Impfnachweise nicht erbringen kรถnnen, aber stattdessen den Nachweis รผber eine Erstimpfung oder einen bestรคtigten Erstimpfungstermin bringen, zunรคchst kein BuรŸgeld. Ihnen wird die notwendige Zeit gemรครŸ dem empfohlenen Impfschema fรผr die zweite Impfung eingerรคumt werden.โ€œ In den Landesimpfzentren sind kurzfristig Termine fรผr Impfungen erhรคltlich. Auch haben sich bei der Impfregistrierung des Landes bereits รผber 14.000 Menschen fรผr eine Impfung mit dem neuen Impfstoff von Novavax registriert. Diese werden nach jetzigen Planungen rechtzeitig vor dem 15. Mรคrz ihre Impftermine mitgeteilt bekommen.
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