Kiefersfelden. Bei einer Kontrolle an der A93 nahe Kiefersfelden hat die Bundespolizei in der Nacht zum Mittwoch, 30. September, einen 44 Jahre alten Autofahrer aus Montenegro vorläufig festgenommen. Im Fahrzeug befanden sich mehrere bosnische Staatsangehörige, die laut Bundespolizei nicht über die erforderlichen Einreisepapiere verfügten.
Mehr Personen als Sitzplätze im Auto
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle bemerkten die Einsatzkräfte sofort, dass mehr Menschen im Wagen saßen, als Sitzplätze vorhanden waren. Besonders auffällig: Ein Kleinkind hatte keinen eigenen Sitzplatz.
Das Kind saß während der Fahrt ungesichert auf dem Schoß seiner Mutter. Sie musste es festhalten, da eine Sicherung mit einem Sicherheitsgurt nicht möglich war.
Der 44-jährige Fahrer konnte den Beamten eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sowie einen deutschen Führerschein vorlegen. Seine Mitfahrer hatten nach Angaben der Bundespolizei dagegen keine Dokumente dabei, die zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt hätten.
Fahrt soll in Italien begonnen haben
Nach Angaben der Beteiligten hatte die gemeinsame Fahrt in Italien begonnen. Im Fahrzeug fanden die Bundespolizisten außerdem rund 1.500 Euro. Ob dieses Geld als Bezahlung für eine mögliche Schleusung vorgesehen war, untersuchen die Ermittler noch.
Erste Nachforschungen ergaben laut Bundespolizei, dass sich die bosnischen Staatsangehörigen bis April dieses Jahres noch legal in Deutschland aufhalten konnten. Anschließend liefen ihre jeweiligen Duldungen ab. Daher besteht der Verdacht eines illegalen Einreiseversuchs.
Bundespolizei ermittelt gegen 44-jährigen Fahrer
Die Beamten leiteten die fünf bosnischen Staatsangehörigen an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Diese entscheidet über ihren weiteren Verbleib in Deutschland.
Gegen den 44 Jahre alten Fahrer richtet sich derweil der Schleuser-Verdacht an der A93. Die Bundespolizei zeigte ihn wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern unter gefährdenden Bedingungen an.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann, der einen festen Wohnsitz in Schleswig-Holstein hat, seine Reise in Richtung Norddeutschland fortsetzen. Ihn erwartet voraussichtlich ein Strafverfahren.
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