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Schüsse in Breitscheid – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Polizei - tödlich verletzt - Ermittlungen

Im Fall der beiden am 30.09.2022 in Breitscheid durch Schüsse verletzten Frauen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz abgeschlossen.

Der 55jährige Tatverdächtige ist – wie bereits in der Presseerklärung vom 04.10.2022 mitgeteilt – am selben Tag tot aufgefunden worden. Eine Beteiligung weiterer Personen an der Tat war im Zuge der weiteren Abklärungen nicht festzustellen. Angesichts dessen war das Verfahren einzustellen, ohne dass die Hintergründe einer abschließenden Klärung zuzuführen waren.

Im Hinblick auf Presseanfragen, in denen die Vermutung eines Zusammenhangs mit einer Aussage einer der Geschädigten in einem außerhalb von Rheinland-Pfalz geführten Verfahren geäußert wurden, ist darauf zu hinzuweisen, dass hier hierzu keine abschließenden Feststellungen getroffen werden konnten und aufgrund des Todes des einzig verbliebenen Tatverdächtigen kein Raum für weitergehende Ermittlungen besteht.

Mit Blick auf die schutzwürdigen Belange der Betroffenen und die auch nach dem Tod des Tatverdächtigen fortgeltende Unschuldsvermutung können auch auf Nachfrage keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Rechtlicher Hinweis:
Gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht hätten, noch, dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit bestünde. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für beschuldigte Personen. Der Tod einer beschuldigten Person stellt ein Verfahrenshindernis für eine Strafverfolgung gegen sie dar und ändert nichts an der fortgeltenden Unschuldsvermutung.

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