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Schwangere Psychologin ermordet – Bundesgerichtshof weist Revision zurück

19. Mai 2026 2 Minuten gelesen
Mord an Psychologin in Offenburg

Verurteilung wegen Mordes an Psychologin in Offenburg rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Mannes wegen des Mordes an einer Psychologin in Offenburg bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Der Angeklagte muss lebenslang in Haft. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem behielt das Landgericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.

Psychologin nach früherer Behandlung gezielt ausgespäht

Nach den Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der Angeklagte während eines stationären Aufenthalts in einer psychiatrischen Klinik im Jahr 2021 nicht angemessen behandelt. Die damals dort tätige Psychologin wurde später zum Opfer der Tat.

Im Laufe der Zeit entwickelte der Angeklagte laut Gericht den Entschluss, die Frau für deren Verhalten während der Therapie zu bestrafen und zu töten. Deshalb recherchierte er den neuen Arbeitsplatz der Psychologin in Offenburg und beobachtete ihren Tagesablauf sowie die örtlichen Gegebenheiten rund um die Praxis.

Messerangriff nach Ende der Sprechstunde

Am 11. Februar 2025 wartete der Täter nach Ende der Sprechstunde am Hinterausgang der Praxis auf die Psychologin. Die Frau war zum Tatzeitpunkt schwanger.

Der Angeklagte griff die überraschte Psychologin mit einem mitgeführten Messer an und fügte ihr in kurzer Zeit zahlreiche Stichverletzungen zu. Die Frau erlag wenig später ihren schweren Verletzungen.

Bundesgerichtshof verwirft Revision

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 30. April 2026. Die Revision stützte sich auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts.

Nach Prüfung des Urteils stellte der Bundesgerichtshof jedoch keinen Rechtsfehler fest, der den Angeklagten benachteiligt hätte. Dadurch bleibt das Urteil des Landgerichts bestehen und das Verfahren ist endgültig abgeschlossen.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Das Landgericht bewertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Besonders schwer wog nach Auffassung des Gerichts die gezielte Vorbereitung der Tat sowie das planvolle Vorgehen des Angeklagten.

Weitere aktuelle Meldungen aus Baden-Württemberg findest Du auch in unserem Bereich Deutschland sowie unter News.

Offizielle Informationen der Justiz finden Interessierte außerdem auf der Webseite des Bundesgerichtshofs.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

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