Neue Erkenntnisse nach tödlicher Gewalttat!
Nach der tödlichen Gewalttat in Stade in einer Jugendhilfeeinrichtung in Niedersachsen kommen weitere Informationen über den mutmaßlichen Täter ans Licht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover wurde bereits Monate vor dem Vorfall gegen den 45-jährigen Mann aus Garbsen ermittelt. Im Mittelpunkt stand der Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Kind mit mutmaßlichem Schütteltrauma in Klinik behandelt
Auslöser der Ermittlungen war ein Vorfall Anfang April. Die Tochter des Mannes wurde am 9. April in die Medizinische Hochschule Hannover eingeliefert. Dort behandelten Ärzte das Kind wegen eines mutmaßlichen Schütteltraumas.
Im Anschluss leitete die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein. Das Verfahren war zum Zeitpunkt der späteren Gewalttat noch nicht abgeschlossen.
Staatsanwaltschaft bestätigt Vorfall in der Klinik
Wie der Erste Staatsanwalt Oliver Eisenhauer bestätigte, soll der Mann bei einem Besuch in der Klinik am 22. April Ärzte verbal bedroht haben. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden habe er erreichen wollen, dass seine Tochter behandelt wird.
Außerdem soll der Tatverdächtige im Anschluss eine Droh-E-Mail an die Klinik verschickt haben. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Inhalt der Nachricht. Nach damaliger Bewertung erfüllte sie jedoch keinen Straftatbestand.
Mutter lebte bereits getrennt
Nach bisherigem Ermittlungsstand lebte die Mutter des Kindes zu diesem Zeitpunkt bereits getrennt von dem Mann. Ob dieser familiäre Hintergrund in Zusammenhang mit der späteren Gewalttat in Stade steht, ist derzeit noch unklar und Bestandteil der laufenden Ermittlungen.
Behörden rekonstruieren den Tatablauf
Nach der Gewalttat arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin an der vollständigen Aufklärung des Falls. Die Ermittler werten Spuren aus, vernehmen Zeugen und untersuchen die persönlichen sowie familiären Hintergründe des mutmaßlichen Täters.
Die Behörden haben bislang keine abschließenden Angaben zu einem möglichen Motiv gemacht. Weitere Informationen sollen veröffentlicht werden, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen.
Unschuldsvermutung gilt weiterhin
Die Ermittlungen dauern an. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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