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Stadt Koblenz veröffentlicht Pressemitteilung zur Bundesnotbremse

Bürger werden auf die morgen in Kraft tretenden Einschränkungen aufmerksam gemacht

Stadt Koblenz veröffentlicht Pressemitteilung zur Bundesnotbremse
Bürger werden auf die morgen in Kraft tretenden Einschränkungen aufmerksam gemacht
Noch gibt es unterschiedliche Werte in den Verordnungen

Die Stadt Koblenz richtet sich über die hauseigene Stadtmarketing-Abteilung in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung an die Bürger und erinnert an die morgen in Kraft tretende Änderung des Infektionsschutzgesetzes, besser bekannt als „Bundesnotbremse“. Eigentlich dürfte niemand in den vergangenen Tagen an diesem Thema vorbeigekommen sein, so überwältigend wurde dieses Thema in allen Medien aufgegriffen. Kein Tag ohne Talkshow oder dick gedruckter Schlagzeile an den Presseständen.

Dennoch legt man offenbar Wert darauf, die Bürger lückenlos zu informieren, ohne aber bis jetzt zu wissen, was denn ab Mitternacht Gültigkeit hat. Zwar wird darauf hingewiesen, daß von der Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Anpassung der Corona-Schutzverordnung angekündigt ist, bis heute mittag ist dort aber noch nichts zu finden. Das führt aber unweigerlich zu der Frage, ab wann denn zum Beispiel morgen die Ausgangssperre gilt. Laut Bundesnotbremse ab 22 Uhr mit der Möglichkeit, als einsamer Jogger oder Spaziergänger noch bis Mitternacht außer Haus zu verweilen? In der Landesverordnung gilt doch noch 21 Uhr. Und die Stadt Koblenz selbst hatte sich ohnehin auf 22 Uhr festgelegt. Was gilt denn nun und wer soll da noch durchblicken?
Ein Bundesgesetz ist natürlich durch die Landesregierung umzusetzen, dennoch ist es möglich, regional schärfere Maßnahmen zu erlassen und da wird es dann für den Normalverbraucher schwierig. Siehe oben! Da in der Bundesnotbremse auch unterschiedliche Grenzwerte definiert werden, kann es zu weiteren „Interpretationsschwierigkeiten“ kommen. Bis zur Inzidenz von 150 darf der Einzelhandel Terminshopping anbieten, darüber hinaus nur noch Click & Collect. Ausnahmeregeln gibt es bekanntermaßen für den Lebensmittelhandel und die üblichen anderen Ausnahmen, doch plötzlich sind die Baumärkte von der Positivliste verschwunden, die Gartencenter aber drauf geblieben. Ebenso wie die Frisöre, deren Besuch aber nur noch mit einem negativen Test erlaubt ist. Steht zumindest in der Bundesnotbremse so. In der Landesverordnung (noch) nicht. Puh!

Dass es bei diesem Wirrwarr von Zuständigkeiten und Verordnungen mit diversen Grenzen bei den Inzidenzen leicht zum Chaos kommen kann, zeigte sich aktuell in dieser Woche in Köln, konkret am Beispiel der Schulen. In einer von der Landesregierung vorgegebenen Grenze ist für Kommunen in NRW vorgeschrieben, daß Schulen ab einer Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht wechseln müssen. Zuvor hatte man erst am vergangenen Montag nach vorherigem Distanzunterricht mit dem Präsenzunterricht, konkret als Wechselunterricht begonnen. (Anmerkung des Verfassers: Das liest sich nach Ironie, es sind aber Tatsachen). Zu diesem Zeitpunkt wusste man aber schon von der neuen Grenze aus der nun kommenden Bundesnotbremse von 165. Auch wenn man bereits jetzt Schwierigkeiten hat, hier zu folgen, sorry! Es wird noch schlimmer!
Durch eine Datenpanne bei der für die Übermittlung der Zahlen zuständigen Landeszentrale Gesundheit (LZG) wurden viele Infektionen nicht übermittelt und demzufolge für die entsprechenden Kommunen zu niedrige Werte angegeben. Nach Behebung der Panne und Korrektur der Zahlen stellte sich am Mittwoch heraus, dass dieser schon der dritte Tag über 200 war und die Schulen eigentlich hätten schließen müssen. Da waren aber die (teilweise falschen) Werte schon an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt und mit der zu niedrigen Inzidenz von 190,1 eingebucht. Und da das RKI die Deutungshoheit hat, wusste zwar jeder von den Tagen über 200 aber keiner wollte es offiziell machen. Stattdessen wurde tagelang rumgeeiert. Und wiederum das führte dann zu der absurden Situation, daß in Köln schon seit einer Woche täglich die 200er Grenze überschritten ist, die Schulen aber inkl. heute, Freitag an jedem Tag geöffnet hatten. Denn offiziell sind es erst zwei Tage über 200. Das alles übrigens mit einem heutigen Wert von 235,7 dem höchsten jemals ermittelten Wert in Köln seit Beginn der Pandemie. Das kann man sich wirklich nicht chaotischer ausdenken.
Bleibt abzuwarten, was dann in den kommenden Tagen auf die Bürger zukommt, in Koblenz, Köln oder sonst wo.

Eines ist sicher: Es bleibt kompliziert und so manch einer wird noch oft und heftig mit dem Kopf schütteln.

UP DATE:

Allgemeine Infos zum Präsenzunterricht in MYK
Kein Präsenzunterricht im gesamten Landkreis Mayen-Koblenz ab Montag
Nur Notbetreuung an Schulen und Kindertagesstätten erlaubt

KREIS MYK. Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund, die am Samstag in Kraft tritt, teilt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vorab mit, dass von kommendem Montag, 26. April, bis mindestens einschließlich Freitag, 30. April, an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen im gesamten Landkreis Mayen-Koblenz die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt ist. Auch in Kindertageseinrichtungen dürfen keine regulären Betreuungsangebote stattfinden. Grundlage ist die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis. An Kitas und besagten Schulen findet eine Notbetreuung statt.

Zu allen weiteren Änderungen, die sich durch das neue Infektionsschutzgesetz ergeben, informiert die Kreisverwaltung, sobald das Land Rheinland-Pfalz die angekündigte neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht hat.

 

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