Schlagwort: Anklage

  • Mordfall „Amy Lopez“: Anklage erhoben

    Mordfall „Amy Lopez“: Anklage erhoben

    Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 81-Jährigen

    Im sogenannten Mordfall Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen 81-jährigen Mann erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die damals 24-jährige amerikanische Touristin am 26. September 1994 in Koblenz brutal ermordet zu haben.

    Die junge Frau wurde damals in der Nähe des Felsenwegs am Aufgang zur Festung Ehrenbreitstein getötet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft richten sich die Ermittlungen gegen einen Mann, der am 23. Februar 2026 festgenommen wurde und sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet.

    Brutale Tat im General-von-Aster-Zimmer

    Laut Anklageschrift soll der damals 49-jährige Beschuldigte die ortsunkundige Touristin unter einem Vorwand in das sogenannte General-von-Aster-Zimmer unterhalb der oberen Festungsanlage gelockt haben. Dort habe er die junge Frau gefesselt, entkleidet und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

    Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter Amy Lopez anschließend mit mehreren Messerstichen tötete. Zudem soll er mit einem Stein auf das Opfer eingeschlagen und sie gewürgt haben.

    Nach der Tat soll der Mann mit seinem Fahrrad geflohen sein und Tatwaffe, Handschellen sowie weitere Gegenstände des Opfers im Rhein entsorgt haben.

    DNA-Spuren belasten den Angeschuldigten

    Im Mordfall Amy Lopez spielten moderne DNA-Analysen eine entscheidende Rolle. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten mithilfe neuer Untersuchungsmethoden DNA-Spuren am Hosenbund und am linken Oberschenkel des Opfers gesichert werden.

    Die Spuren stimmen laut Ermittlern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der DNA des Angeschuldigten überein. Auch an dem mutmaßlichen Tatstein wurde eine Mischspur gefunden, die auf den Beschuldigten hinweist.

    Zusätzlich hat der Mann die Tat nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen über seinen Verteidiger pauschal eingeräumt. Gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen soll er ebenfalls zugegeben haben, Amy Lopez getötet und sich sexuell an ihr vergangen zu haben.

    Gutachter sieht volle Schuldfähigkeit

    Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kommt bislang zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen sei. Hinweise auf eine Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit lägen derzeit nicht vor.

    Die Staatsanwaltschaft prüft außerdem eine mögliche Sicherungsverwahrung. Dabei spielen insbesondere das hohe Alter des Angeschuldigten, sein Gesundheitszustand sowie die mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe eine Rolle.

    Landgericht Koblenz entscheidet über Hauptverfahren

    Nun muss die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Außerdem wird geprüft, ob die U-Haft fortdauert.

    Dem Angeschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz findest Du auch unter https://blaulichtmyk.de/deutschland/ sowie im Bereich https://blaulichtmyk.de/news/.

    Weitere Informationen veröffentlicht die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie das Landgericht Koblenz.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Ex-Nationalspieler erneut vor Gericht – Versuchte Vergewaltigung ?!

    Ex-Nationalspieler erneut vor Gericht – Versuchte Vergewaltigung ?!

    Wissam Ben Yedder Anklage: Ex-Nationalspieler muss sich erneut vor Gericht verantworten

    Die Wissam Ben Yedder Anklage sorgt Anfang November 2025 erneut für Schlagzeilen. Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen bestätigte die Staatsanwaltschaft im Département Alpes-Maritimes, dass der ehemalige französische Nationalspieler und sein Bruder Sabri sich wegen schwerer Sexualdelikte verantworten müssen. Und weil die Vorwürfe erheblich sind, blicken Fans, Vereine und Sponsoren nun sehr genau hin – zumal die Verteidigung die Anschuldigungen weiterhin entschieden zurückweist und selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt.

    Was der Anklagepunkt konkret umfasst

    Laut Ermittlern geht es um Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung im Zusammenhang mit Ereignissen vom Sommer 2023 an der Côte d’Azur. Die Wissam Ben Yedder Anklage nennt zwei junge Frauen als mutmaßliche Betroffene. Beide Brüder bestreiten die Vorwürfe und betonen, die Kontakte seien einvernehmlich gewesen. Dennoch sprechen die Behörden von einer hinreichenden Beweislage, sodass es nun in Richtung Hauptverhandlung geht – und damit in die nächste, entscheidende Phase.

    Rechtlicher Kontext und bisherige Verfahren

    Bereits zuvor geriet Ben Yedder mehrfach in juristische Turbulenzen. Unter anderem erhielt er in einem früheren Verfahren eine Bewährungsstrafe wegen eines sexuellen Übergriffs in alkoholisiertem Zustand. Außerdem steht ein Komplex im Raum, der psychische Gewalt gegen seine Ehefrau betrifft. All das erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit, doch rechtlich zählt im aktuellen Fall einzig das, was das Gericht feststellt. Deshalb betonen Ermittler, Verteidiger und Medien übereinstimmend, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine Vorverurteilung erfolgen darf.

    Folgen für Karriere, Sponsoren und Vereine

    Sportlich blickt Ben Yedder auf eine beachtliche Laufbahn mit Stationen wie dem AS Monaco und Einsätzen für die französische Nationalmannschaft zurück. Trotzdem verschieben sich Wahrnehmung und Prioritäten, weil die Wissam Ben Yedder Anklage deutlich über den Sport hinausreicht. Je nach Prozessausgang drohen spürbare Konsequenzen: vom Imageschaden über Vertragsrisiken bis hin zu persönlichen Einschränkungen. Vereine prüfen in solchen Phasen erfahrungsgemäß ihre Compliance-Vorgaben, Sponsoren ihre Moral- und Reputationsklauseln, und Fans fordern Transparenz – zugleich bleibt die Justiz allein zuständig, die Fakten zu klären.

    Diese offiziellen Stellen informieren und helfen

    Wer die juristischen Abläufe besser verstehen will, findet verlässliche Informationen direkt bei den Behörden. So erklärt das französische Justizministerium, wie Strafverfahren ablaufen, während die nationale Polizei grundlegende Hinweise zu Anzeige, Opferschutz und Zeugenschaft bietet. Darüber hinaus machen Gerichte regelmäßig öffentlich, wenn eine Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Prozesses beantragt.

    Mehr Hintergründe bei uns

    Wir ordnen neue Ermittlungsstände, Pressemitteilungen der Behörden und offizielle Beschlüsse fortlaufend ein. Außerdem verlinken wir relevante Entscheidungen und beleuchten, wie Sport, Gesellschaft und Justiz im Einzelfall zusammenwirken – und warum eine saubere, faktenbasierte Berichterstattung so wichtig ist.

    Aktuelle Entwicklungen findest du stets gebündelt in unseren Ressorts: News, Deutschland und Fahndungen.

    Hinweis: In Strafsachen gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Wir berichten fortlaufend über die Termine, wenn Justizbehörden neue Schritte offiziell bestätigen.

  • Anklage im „White-Tiger-Verfahren“: Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt schwere Vorwürfe

    Anklage im „White-Tiger-Verfahren“: Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt schwere Vorwürfe

    White-Tiger-Verfahren

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat im sogenannten „White-Tiger-Verfahren“ Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg erhoben. Der 21-jährige Angeschuldigte soll zwischen Januar 2021 und September 2023 insgesamt 204 Straftaten begangen haben. Die mutmaßlichen Taten richteten sich gegen mehr als dreißig kindliche und jugendliche Geschädigte.

    Schwere Vorwürfe gegen den Beschuldigten

    Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich vor allem um über das Internet begangene Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Besonders schwer wiegen der Vorwurf eines vollendeten Mordes sowie fünf versuchter Morde, die der Beschuldigte in mittelbarer Täterschaft begangen haben soll.

    Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte gezielt über Online-Kanäle agierte, um seine Opfer zu manipulieren und schwer zu schädigen. Das Verfahren zählt damit zu den umfangreichsten Internetstrafverfahren der vergangenen Jahre in Hamburg.

    Waffenfund bei Durchsuchung

    Am 17. Juni 2025, dem Tag der zweiten Durchsuchung seiner Wohnung, vollstreckte die Polizei einen Haftbefehl gegen den jungen Mann. Dabei fanden Ermittler einen Schlagring, zwei Messer und einen Totschläger, die der Beschuldigte laut Anklage ohne waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben soll.

    Die Auswertung der sichergestellten Datenträger dauert an. Weitere Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren fort. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe prüft das Gericht nun die Eröffnung des Hauptverfahrens.

    Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Für den Fall, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, hat das Gericht angekündigt, die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg betont, dass für den Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen und Gerichtsberichte finden Leserinnen und Leser auf blaulichtmyk.de/news/ oder im Bereich blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Anklage gegen Deutschen, der in der Ukraine kämpfte: Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Angaben beruhen auf Ermittlungs- und Anklageinformationen.

    Ermittler erheben Anklage – Überblick zum Verfahren

    Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten erhoben. Dem Mann werden schwere Sexualdelikte zur Last gelegt. Nach derzeitigem Stand betrifft die Anklage mehrere Fälle, die sich zwischen 2015 und 2022 in unterschiedlichen Regionen ereignet haben sollen. Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. lautet der Kern des Verfahrens. Der Beschuldigte soll Übergriffe unter anderem im Landkreis Hof, in der Prignitz, im Ahrtal sowie im Kanton Bern begangen haben. Ermittler stellten bei Durchsuchungen zusätzlich digitale Beweismittel sicher.

    Nach einer Razzia setzte sich der Mann zeitweise in die Ukraine ab und schloss sich dort einer Einheit an. Später erfolgte die Auslieferung nach Deutschland. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die zuständige Jugendkammer am Landgericht Hof prüft die Eröffnung des Hauptverfahrens. Wir begleiten den Fall eng und berichten fortlaufend über neue Entwicklungen. Auch hier verwenden wir die Fokus-Keyphrase: Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. für eine klare Einordnung.

    Chronologie: Vom Ahrtal bis zur Auslieferung

    Juli 2021: Helfereinsatz im Ahrtal

    Der Beschuldigte trat nach der Flut im Ahrtal öffentlich als Helfer auf. In diesem Umfeld tauchten erste Vorwürfe auf.

    2022: Durchsuchungen und digitale Spuren

    Ermittler stellten umfangreiches Material sicher. Darunter sollen Videos und Bilddateien gewesen sein, die den Verdacht erhärten.

    Fluchtweg und Festnahme

    Der Mann reiste in die Ukraine und entzog sich damit zunächst dem direkten Zugriff deutscher Behörden. Nach seiner Festnahme im Ausland lieferten die Behörden ihn nach Deutschland aus.

    Was jetzt ansteht

    Im nächsten Schritt entscheidet die Jugendkammer am Landgericht Hof über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Dabei spielen die gesicherten Beweismittel und die Einlassungen des Beschuldigten eine zentrale Rolle. Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. bleibt die maßgebliche rechtliche Klammer, bis das Gericht in öffentlicher Verhandlung die Vorwürfe prüft.

    Hilfe & Hinweise

    Opfer sexualisierter Gewalt erhalten Unterstützung bei Beratungsstellen und der Polizei. Wichtige Informationen bieten offizielle Stellen. Wir verlinken diese aus Servicegründen:

    Für weiterführende Nachrichten und Hintergründe empfehlen wir außerdem unsere Themenseiten:

     

    Symbolbild 

  • Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte gegen Sohn der Kronprinzessin

    Fast zwei Monate nach ersten Berichten über mögliche Anklagen steht fest:

    Marius Borg Høiby, Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, muss sich vor Gericht verantworten.

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 32 Straftaten vor – neun mehr als zuvor
    bekannt.

    Ein Gericht entschied am Montagnachmittag, dass ein Prozess stattfinden
    wird.

    Die Anklagepunkte im Überblick

    Marius Borg Høiby wird unter anderem vierfacher Vergewaltigung beschuldigt.

    Hinzu kommen 28 weitere Straftaten, darunter Missbrauch in engen Beziehungen, Gewalttaten, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.

    Staatsanwalt Sturla Henriksbø betonte: „Die Anklage ist umfassend und schwerwiegend.“

    Erschütternde Details aus den Ermittlungen

    Die Polizei geht davon aus, dass Marius einige Taten dokumentiert haben
    soll.


    Dabei sollen Genitalaufnahmen ohne Zustimmung der Opfer angefertigt worden
    sein.


    Der Angeklagte bestritt bislang alle Vorwürfe.

    Seine Anwältin erklärte im Juni: „Alle Vorfälle begannen einvernehmlich.
    Mein Mandant wusste angeblich nicht, dass die andere Person geschlafen
    haben könnte.“

    Mögliche Strafen

    Staatsanwalt Henriksbø sieht für Marius Borg Høiby eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Haft.

    Der Prozess ist voraussichtlich für Mitte Januar 2026 angesetzt.

    Die Staatsanwaltschaft betont, dass die königliche Herkunft keinen Einfluss auf die Anklage haben
    darf.

    Information der mutmaßlichen Opfer

    Rechtsanwalt John Christian Elden vertritt drei der mutmaßlichen Opfer.

    Er erklärte, dass die Frauen vor der Pressekonferenz über die Anklage informiert
    wurden.


    „Der Fall bleibt für alle Beteiligten eine enorme Belastung“, so Elden.

    Stellungnahme des Königshauses

    Die norwegische Königsfamilie äußerte sich zurückhaltend:

    „Es ist Sache der Gerichte, diesen Fall zu prüfen, darüber hinaus haben wir
    nichts hinzuzufügen.“

    Frühere Anklagepunkte

    Ende Juni wurden bereits folgende Vorwürfe bekannt:

    • Ein Fall von Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr

    • Zwei Fälle von Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr

    • Vier Fälle von sexuellem Übergriff

    • Ein Fall von Missbrauch in engen Beziehungen

    • Zwei Fälle von Körperverletzung

    • Ein Fall von Vandalismus

    • Ein Fall von Drohungen

    • Fünf Verstöße gegen einstweilige Verfügungen

    • Ein Fall von Beleidigung eines Polizisten

    • Fünf Verkehrsverstöße (z. B. Fahren unter Drogeneinfluss)

  • Urteil des Landgerichts Bremen wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines Taxifahrers rechtskräftig

    Urteil des Landgerichts Bremen wegen versuchten Mordes zum Nachteil eines Taxifahrers rechtskräftig

    Beschluss vom 28. Februar 2023 – 4 StR 28/23

    Das Landgericht Bremen hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und Führerscheinmaßnahmen angeordnet.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts griff der Angeklagte im Januar 2022 als Fahrgast seinen Taxifahrer unerwartet mit einem Messer an und fügte ihm mit Tötungsvorsatz eine tiefe Schnittverletzung am Hals sowie mehrere Stichverletzungen in den Brustkorb zu. Anschließend floh der Angeklagte mit dem Taxi, verursachte
    auf der Flucht einen Verkehrsunfall und entfernte sich zu Fuß von der Unfallstelle. Das Tatopfer überlebte den Messerangriff schwer verletzt und musste notoperiert werden.

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bremen ist damit rechtskräftig.

  • Zwei Polizeibeamtinnen wegen versuchter, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt

    Zwei Polizeibeamtinnen wegen versuchter, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen angeklagt

     

    Zwei Polizisten haben in Gevelsberg (NRW) bei einer Verkehrskontrolle einen dunklen 5er BMW gestoppt. Es sieht alles nach einer Routine-Überprüfung aus. Der Fahrer, Deutsch-Russe Vitali K. (37), soll am Straßenrand eine Urinprobe abgeben.

    Zufällig kommen die beiden Polizeikommissarinnen Nadine A. (32) und Patricia B. (37) in ihrem Streifenwagen vorbei. Der Polizist, der hinter dem BMW steht, gibt ein Handzeichen: Er fordert die Kolleginnen auf zu stoppen, bei der Kontrolle zu helfen.

    Die Situation eskaliert wenige Augenblicke später.

    Vitali K., ein per Haftbefehl gesuchter Dealer, zückt eine Pistole, feuert um sich. Von einer Kugel getroffen sinkt ein Polizist (29) schwer verletzt zu Boden.
    Sein Streifenpartner (23) erwidert das Feuer. Es fallen 21 Schüsse.

    Kein einziger davon wurde von den beiden Kommissarinnen abgefeuert!

    Statt den Kollegen im Kugelhagel beizustehen, sollen die Beamtinnen weggerannt sein. Sie sollen ein Auto gestoppt haben, um sich in Sicherheit zu bringen.

    Erst später kehrten die Frauen an den Tatort zurück, halfen bei den Absperrmaßnahmen. Der Schütze war zu diesem Zeitpunkt schon geflüchtet.

    Gegen die beiden Polizeikommissarinnen Nadine A.  (32) und Patricia B. (37) wurde bereits Anfang Februar Anklage erhoben. Der Vorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen.

    „Es wäre ihre Pflicht gewesen, den eigenen Kollegen Hilfe zu leisten“, sagt Bernhard Kuchler (47), Sprecher des Amtsgerichts Schwelm. Bis auf eine Versetzung in den Innendienst ist den Angeklagten bisher nichts passiert.

    Der Prozess wurde wegen Corona bereits einmal verschoben. Er soll im November beginnen. Bei einer Verurteilung drohen den Frauen die Entfernung aus dem Polizeidienst und der Verlust des Beamtenstatus.

  • Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (5)

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (5)

    Der am 01.04.2021 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.

    Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 12.04.2021 und den 04.05.2021 bestimmt worden.

    Mittwoch, 07.04.2021, 13:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

    Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 66 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mengerschied den sexuellen Missbrauch eines Kindes in 2 Fällen vor.

    Der Angeklagte soll Mitte November 2017 auf dem fünften Geburtstag eines Mädchens aus dem weiteren Verwandtenkreis des Angeklagten gewesen sein.
    An diesem Tag soll der Angeklagte dem fünfjährigen Mädchen in der Wohnung der Eltern des Mädchens sexuell motiviert in die Hose gefasst und das Kind am nackten Po ( und noch intimer) gestreichelt haben.

    Ferner soll der Angeklagte Ende Dezember 2017 auf der verwandtschaftlichen Feier des Weihnachtsfestes das fünfjährige Mädchen, nachdem er sich mit dem Mädchen zum Spielen zurückgezogen habe, auf seinen Schoß genommen haben und hierbei sexuell motiviert dem Mädchen von hinten in die Hose gefasst und den nackten Po (und auch in diesem Fall noch intimer) des Mädchens gestreichelt haben.

    Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

  • Anklage wegen des Anschlags am 4.10  erhoben – Es war Mord

    Anklage wegen des Anschlags am 4.10 erhoben – Es war Mord

    Die Bundesanwaltschaft hat am 10. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen

    den syrischen Staatsangehörigen Abdullah A. H. H.

    erhoben.

    Der Angeschuldigte ist des Mordes, versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig.

    In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

    Abdullah A. H. H. stach am 4. Oktober 2020 gegen 21:25 Uhr in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden unvermittelt auf zwei Männer im Alter von 55 sowie 53 Jahren ein.
    Ein Geschädigter erlitt tödliche Verletzungen und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus.
    Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt.
    Der Angeschuldigte handelte dabei aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus.

    Die beiden Tatopfer hatte er ausgewählt, um sie als Repräsentanten einer vom ihm als “ungläubig” abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode zu bestrafen.

    Der Angeschuldigte wurde am 20. Oktober 2020 vorläufig festgenommen.
    Er befindet sich seit dem 21. Oktober 2020 in Untersuchungshaf

    Folge uns auf YouTube – klick bitte hier

  • Festnahme – 96-Jähriger mit massiven Kopfverletzungen in Klinik

    Festnahme – 96-Jähriger mit massiven Kopfverletzungen in Klinik

    Köln 

    Staatsanwaltschaft Köln und Polizei Köln geben bekannt:

    Nach einem versuchten Tötungsdelikt in Kürten-Bechen haben Polizisten in der Nacht zu Mittwoch (10. Februar) eine 29-jahre alte Frau festgenommen.

    Blaulicht Report Videos –> klick hier

    Der Kürtenerin wird vorgeworfen, den ihr bekannten Senior (96) gegen 2.15 Uhr in seiner Wohnung in der Kölner Straße überwältigt und ihm massive Kopfverletzungen zugefügt zu haben.

    Der 96-Jährige hatte kurz nach der Tat Bekannte zu Hilfe gerufen, die die Polizei alarmierten. Rettungskräfte brachten den 96-Jährigen in eine Klinik. Die Hintergründe der Tat sind derzeit noch unklar. Eine Mordkommission ist eingesetzt. 

  • Versuchter Mord, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung

    Versuchter Mord, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung

    Versuchter Mord, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung u.a.

    Die 1. Große Strafkammer hat kurzfristig folgendes weiteres Strafverfahren terminiert:

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Angeklagten aus Neustadt die Begehung schwerwiegender Straftaten im Rahmen einer Wohnungsräumung in Neustadt vor.

    Versuchter Mord, gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung u.a.

    Nach den Schilderungen in der Anklage sollte am 20.08.2020 eine Zwangsräumung durch eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Neustadt sowie zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchgeführt werden.

    Nachdem die Tür durch den Schlüsseldienst geöffnet wurde, soll der Angeklagte brennendes Benzin auf die beiden Männer des Ordnungsamtes geworfen haben.
    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte er hierbei in Tötungsabsicht.
    Die Geschädigten erlitten Brandverletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.

    Anschließend soll der Angeklagte zwei mit Benzin gefüllte Flaschen auf das an der Straße geparkte Auto des Ordnungsamtes geworfen haben, die ihr Ziel knapp verfehlten.

    Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten weitere Mordversuche zur Last, indem er auf die herbeigerufenen Feuerwehrleute ebenfalls einen Molotowcocktail geworfen haben soll.
    Hierbei geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte den Tod von Feuerwehrleuten zumindest billigend in Kauf genommen hat.
    Der Molotowcocktail soll jedoch lediglich das Führerhaus des Drehleiterwagens getroffen und weitgehend folgenlos abgebrannt sein.

    Als ein Feuerwehrmann im Korb der Drehleiter mit Löscharbeiten begonnen haben soll, soll der Angeklagte zwei weitere Molotowcocktails auf diesen geworfen haben, ebenfalls in der Absicht den Feuerwehrmann zu töten. Bevor der Angeklagte nach der Anklage weitere Molotowcocktails werfen konnte, soll er durch den Wasserstrahl eines herbeieilenden Feuerwehrmanns an der weiteren Tatbegehung gehindert worden sein.

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte psychisch erkrankt ist und seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich beeinträchtigt war, so dass auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.

    Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten. Er hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen und ist derzeit im Pfalzklinikum in Klingenmünster untergebracht.