Schlagwort: Auslieferung

  • Leichnam und abgetrennte Hände gefunden: Verdächtiger aus Äthiopien nach Bonn gebracht

    Leichnam und abgetrennte Hände gefunden: Verdächtiger aus Äthiopien nach Bonn gebracht

    Tatverdächtiger aus Äthiopien nach Bonn ausgeliefert

    Im Fall einer getöteten 32-jährigen Frau haben die Staatsanwaltschaft Bonn und die Bonner Polizei wichtige neue Entwicklungen bekanntgegeben. Nachdem Ermittler zuvor bereits abgetrennte Hände sowie den Leichnam der Frau gefunden hatten, übernahmen Staatsanwaltschaft und Polizei am 03.12.2025 offiziell die Ermittlungen.

    Seit dem 15.12.2025 lag ein Haftbefehl gegen den 41-jährigen Lebensgefährten der Frau vor, der in Bonn amtlich gemeldet ist. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand setzte sich der Mann nach der Tat nach Äthiopien ab.

    Dort befand er sich seit Ende November auf Veranlassung lokaler Behörden in amtlicher Verwahrung.

    Auslieferung nach Deutschland: Ermittler reisten nach Äthiopien

    Nachdem die Staatsanwaltschaft Bonn unter Einbindung des Auswärtigen Amtes ein Auslieferungsersuchen an die äthiopischen Behörden gestellt hatte, reisten am Mittwoch (04.02.2026) Ermittler der Mordkommission sowie Vertreter der Bonner Staatsanwaltschaft nach Äthiopien.

    Sie holten den Beschuldigten dort ab, um ihn nach Deutschland zu bringen und der deutschen Justiz zu übergeben.

    Damit steht fest:

    Der Fokus der Ermittlungen richtet sich weiterhin auf den Mann. Die Ermittler prüfen nun unter anderem, welche Abläufe zur Tat führten und welche Rolle mögliche weitere Beteiligte gespielt haben könnten.

    Vorführung beim Haftrichter: Untersuchungshaft angeordnet

    Am heutigen Mittag wurde der 41-Jährige dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Bonn vorgeführt. Der Mann machte bislang keine näheren Angaben zur Tat. Der Haftrichter erließ unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags einen Untersuchungshaftbefehl. Anschließend brachten Einsatzkräfte den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt.

    Wo wurde die Frau getötet?

    Weiterhin bleibt unklar, wo genau die 32-Jährige getötet wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte die Frau die Bonner Unterkunft in den Morgenstunden des 16.11.2025 verlassen. Auch ein besonders erschütterndes Detail beschäftigt die Ermittler weiterhin: Der Kopf der Frau wurde bislang nicht gefunden.

    Die Ermittlungen dauern an. Polizei und Staatsanwaltschaft werten Spuren aus, prüfen Reisebewegungen und versuchen weiterhin, die letzten Stunden der Frau zu rekonstruieren.

    Weitere aktuelle Meldungen aus der Region findest Du auch in unseren Bereichen News und Deutschland. Offizielle Informationen stellt zudem die Polizei NRW bereit.

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  • Europaweit gesuchter Straftäter am Flughafen München festgenommen

    Europaweit gesuchter Straftäter am Flughafen München festgenommen

    Europaweit gesuchter Straftäter am Flughafen München festgenommen

    Die Bundespolizei hat am Dienstag, den 13. Januar, einen europaweit gesuchten Straftäter am Flughafen München festgenommen. Die Einsatzkräfte stoppten den 26-jährigen niederländischen Staatsangehörigen noch vor seinem geplanten Abflug in die USA. Die internationale Fahndung bestätigte sich unmittelbar während der grenzpolizeilichen Kontrolle.

    Internationale Fahndung führte zur Festnahme

    Gegen den Mann bestand eine internationale Ausschreibung zur Auslieferung in die Niederlande. Dort suchen ihn die Justizbehörden wegen mehrerer schwerwiegender Straftaten. Dazu zählen unter anderem Freiheitsberaubung, Erpressung, umfangreicher Drogenhandel sowie tätliche Angriffe. Zusätzlich lag eine aktive Fahndung der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den 26-Jährigen vor.

    Die Beamten der Bundespolizei identifizierten den Mann im Rahmen der routinemäßigen Ausreisekontrolle. Der Verdächtige wollte von Bremen über München nach Los Angeles reisen. Noch vor dem Boarding griffen die Einsatzkräfte zu und verhinderten die Ausreise.

    Kontrolle am Flughafen brachte Klarheit

    Während der Überprüfung der Personalien bestätigten die polizeilichen Datenbanken die internationale Fahndung. Die Bundespolizei nahm den Mann daraufhin fest und leitete die weiteren rechtlichen Schritte ein. Solche Kontrollen zeigen regelmäßig ihre Bedeutung im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität.

    Die Bundespolizei arbeitet in solchen Fällen eng mit internationalen Behörden zusammen. Informationen aus europäischen Fahndungssystemen ermöglichen es, gesuchte Straftäter auch bei kurzfristigen Reisebewegungen zuverlässig zu identifizieren.

    Vorführung vor Gericht und Haft in Landshut

    Nach der Festnahme führten die Beamten den Niederländer dem zuständigen Amtsgericht Landshut vor. Das Gericht ordnete anschließend die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Landshut an. Dort befindet sich der Mann derzeit in Haft und wartet auf die formelle Auslieferung an die niederländischen Behörden.

    Der Fall unterstreicht die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Flughäfen gelten dabei als besonders sensible Kontrollpunkte, an denen Fahndungserfolge regelmäßig erzielt werden.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest Du auch in unseren Rubriken News, Deutschland und Fahndungen. Offizielle Informationen stellt zudem die Bundespolizei bereit.

  • Bluttat auf Kap Verde: 19-Jähriger aus der Vulkaneifel steht unter Verdacht

    Bluttat auf Kap Verde: 19-Jähriger aus der Vulkaneifel steht unter Verdacht

     

    Eine dreiköpfige deutsche Familie ist während des Weihnachtsurlaubs auf der kapverdischen Insel São Vicente durch ein Gewaltverbrechen ums Leben gekommen. Die Ermittler fanden die Leichen kurz vor Heiligabend in einer Ferienanlage. Sie stellten dabei Stichverletzungen fest. Seitdem laufen internationale Ermittlungen, denn die Tat spielte sich im Ausland ab.

    Als tatverdächtig gilt der 19-jährige Sohn des getöteten Familienvaters. Nach bisherigen Erkenntnissen soll er die Insel kurz nach der Tat verlassen haben. Anschließend soll er nach Portugal gereist sein. Portugiesische Medien berichteten über eine Festnahme am ersten Weihnachtstag in einem Hotel in Lissabon. Damit rückte der Fall noch stärker in den Fokus der Behörden.

    Staatsanwaltschaft Trier übernimmt das Verfahren

    Weil der Verdächtige zuletzt in der Eifel gelebt haben soll, übernahmen die Staatsanwaltschaft Trier und die Kriminaldirektion Trier die Strafverfolgung. Die Ermittler prüfen den Verdacht des Totschlags in drei Fällen. Gleichzeitig führen die Behörden der Kapverden die Untersuchungen am Tatort. Dennoch arbeiten deutsche, portugiesische und kapverdische Stellen eng zusammen, damit sie Spuren, Aussagen und Erkenntnisse schnell abgleichen.

    Wer waren die Opfer?

    Nach übereinstimmenden Berichten handelt es sich bei den Opfern um den 60 Jahre alten Vater, seine 45-jährige Ehefrau sowie die 20-jährige Tochter. Der mutmaßliche Täter soll aus einer früheren Beziehung des Mannes stammen. Die Familie reiste über Weihnachten nach São Vicente, einer kleineren bewohnten Insel des Archipels Kap Verde vor der westafrikanischen Küste.

    Europäischer Haftbefehl und mögliche Auslieferung

    Die Festnahme in Lissabon soll auf einem Europäischen Haftbefehl beruhen, den das Amtsgericht Trier beantragt hatte. Die portugiesische Kriminalpolizei äußerte sich zudem zu einer möglichen psychischen Erkrankung des Verdächtigen. Über die nächsten Schritte entscheidet nun ein portugiesisches Gericht. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft Trier nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens bereits die Auslieferung.

    Der Fall zeigt erneut, wie schnell Urlaub zum Albtraum werden kann. Kap Verde gilt eigentlich als beliebtes Reiseziel. Trotzdem rät die Polizei grundsätzlich dazu, in laufenden Verfahren nicht zu spekulieren. Zudem gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

    Mehr zum Thema findest Du auch hier: Deutschland sowie Weltweite Einsätze.

    Offizielle Anlaufstellen: Staatsanwaltschaft Trier, Polícia Judiciária (Portugal), Polícia Nacional (Kap Verde).

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  • International gesuchter Mordverdächtiger am Flughafen Frankfurt festgenommen

    International gesuchter Mordverdächtiger am Flughafen Frankfurt festgenommen

    Mordverdächtiger am Flughafen Frankfurt festgenommen

    Ermittler der Bundespolizei haben am 12. Dezember 2025 am Flughafen Frankfurt am Main einen international gesuchten Mann festgenommen. Die Beamten stoppten den 27-jährigen afghanischen Staatsangehörigen noch vor dem Abflug nach Helsinki in Finnland. Türkische Behörden suchten den Mann wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts.

    Festnahme an der Luftsicherheitskontrolle

    Nach einem konkreten Fahndungshinweis kontrollierten Einsatzkräfte den Reisenden im Bereich der Luftsicherheitskontrolle. Dort identifizierten sie den Verdächtigen eindeutig und nahmen ihn unmittelbar fest. Der Mann versuchte zu diesem Zeitpunkt, Deutschland per Linienflug zu verlassen.

    Die Bundespolizei handelte schnell und verhinderte damit eine mögliche Flucht ins Ausland. Der Zugriff verlief ohne Zwischenfälle. Die Beamten führten den Festgenommenen anschließend den weiteren polizeilichen Maßnahmen zu.

    Weitere Ausschreibung wegen Geldwäsche

    Im Rahmen der anschließenden Überprüfung stellten die Fahnder fest, dass gegen den Mann eine weitere Ausschreibung vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte ihn zur Vermögensabschöpfung wegen Geldwäsche. Damit erhärtete sich der Verdacht, dass der 27-Jährige nicht nur wegen eines Kapitalverbrechens international im Fokus der Ermittler steht.

    Solche Mehrfachausschreibungen treten häufig bei grenzüberschreitender Kriminalität auf. Gerade internationale Flughäfen wie Frankfurt spielen bei der Festnahme gesuchter Personen eine zentrale Rolle. Weitere aktuelle Einsätze findest Du auch im Bereich Deutschland sowie unter Fahndungen.

    Übergabe an die Justiz und Auslieferung

    Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen übergaben die Einsatzkräfte den Mann an die Justiz. Er befindet sich nun in Haft und wartet auf die Entscheidung über seine Auslieferung an die türkischen Behörden. Diese werfen ihm ein schweres Gewaltverbrechen vor.

    Die rechtliche Prüfung erfolgt nun durch die zuständigen deutschen Gerichte. Dabei spielen sowohl internationale Haftbefehle als auch europäische und bilaterale Auslieferungsabkommen eine Rolle. Informationen zu internationalen Strafverfolgungsmaßnahmen stellt unter anderem die Bundespolizei bereit.

    Bedeutung für die internationale Strafverfolgung

    Der Fall zeigt erneut, wie wichtig die enge Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden ist. Nur durch den schnellen Informationsaustausch konnten die Fahnder den Mordverdächtigen am Flughafen Frankfurt stoppen.

    Weitere Polizeimeldungen aus dem Reise- und Luftverkehrsumfeld findest Du auch im Ressort Verkehr. Ermittlungen wie diese unterstreichen die Bedeutung von Kontrollen an internationalen Verkehrsknotenpunkten.

  • Italien stoppt Auslieferung im Nord-Stream-Fall

    Italien stoppt Auslieferung im Nord-Stream-Fall

    Kassationshof bremst Übergabe eines Verdächtigen

    Rom/Berlin, 15. Oktober 2025: Italiens höchstes Gericht hat die Auslieferung eines 49-jährigen Ukrainers im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Anschlägen vorläufig gestoppt. Damit kippt der Kassationshof eine frühere Entscheidung einer unteren Instanz. Die deutsche Justiz muss sich deshalb zunächst auf ein weiteres Rechtsverfahren in Italien einstellen, während zugleich neue Fragen zur internationalen Zusammenarbeit entstehen.

    Was heute entschieden wurde

    Der Kassationshof in Rom hob die Auslieferungsanordnung vorerst auf. Juristisch bedeutet das, dass die Übergabe an Deutschland nicht unmittelbar erfolgen darf. Zwar hatte ein Gericht in Bologna am die Überstellung noch erlaubt, allerdings legte die Verteidigung Rechtsmittel ein – mit Erfolg. Folglich bleibt der Beschuldigte in Italien, bis die Justiz die offenen Punkte geklärt hat.

    Hintergrund: Festnahme und Vorwürfe

    Die Polizei nahm den Mann im August in der Provinz Rimini fest. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl deutscher Behörden. Die Bundesanwaltschaft führt die Ermittlungen wegen des Verdachts auf gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage. Auch wenn die Ermittlungen weiterlaufen, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

    Offizielle Informationen zum Ermittlungsstand stellt die Bundesanwaltschaft transparent bereit. Näheres findest du hier: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft (21.08.2025).

    Warum Italien die Auslieferung stoppt

    Nach übereinstimmenden Angaben stützt sich die Entscheidung des Kassationshofs auf formale und materielle Einwände der Verteidigung. Solche Verfahren prüfen regelmäßig, ob alle Voraussetzungen des EU-Rechts, insbesondere des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl, eingehalten sind. Zudem wägen die Richter, wie üblich, Verfahrensrechte des Beschuldigten und etwaige Garantien des ersuchenden Staates ab.

    Was das für Deutschland bedeutet

    Deutschland muss die Auslieferung nun erneut begründen beziehungsweise ergänzen. Praktisch verlängert sich dadurch der Zeitplan. Zugleich bleibt die internationale Zusammenarbeit entscheidend, weil mehrere Länder seit 2022 zu den Sabotageakten ermitteln.

    Wie es jetzt weitergeht

    Als nächstes wird die italienische Justiz die Entscheidung schriftlich ausfertigen und an die Vorinstanz zurückverweisen oder weitere Auflagen formulieren. Erst wenn alle Rechtsfragen geklärt sind, fällt eine erneute Entscheidung über die Übergabe. Parallel können deutsche Ermittler zusätzliche Unterlagen nachreichen.

    Einordnung: Hohe politische und juristische Tragweite

    Der Stopp zeigt, wie komplex grenzüberschreitende Verfahren sind. Dennoch gilt: Der Schritt ist kein Freispruch und keine Vorwegnahme des Ergebnisses. Vielmehr stellt der Beschluss sicher, dass die Auslieferung nur auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage erfolgt. Und genau deshalb beobachten Politik, Justiz und Öffentlichkeit den Fall sehr genau.

    Weiterführende Hintergründe bei uns

    Wir ordnen große Sicherheitslagen regelmäßig ein und berichten außerdem über relevante Polizeimeldungen und Fahndungen. Stöbere dazu gern in unseren Ressorts: Weltweit, Deutschland und Fahndung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Italien stoppt Auslieferung an Deutschland – Entscheidung des Kassationshofs.
    • Vorinstanz Bologna hatte am 16.09.2025 zugestimmt; Verteidigung legte Rechtsmittel ein.
    • Festnahme im August 2025 in Rimini auf Basis eines Europäischen Haftbefehls.
    • Ermittlungen in Deutschland wegen schwerer Staatsschutzdelikte – Unschuldsvermutung gilt.

    Hinweis der Redaktion: Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald schriftliche Gründe der italienischen Justiz vorliegen.

  • Bundespolizei nimmt international gesuchten Betrüger am Flughafen München fest

    Bundespolizei nimmt international gesuchten Betrüger am Flughafen München fest

    Festnahme am Flughafen München 

    Die Bundespolizei hat am Dienstag, den 23. September, am Flughafen München einen international gesuchten Mann festgenommen. Der Zugriff erfolgte unmittelbar nach seiner Einreise, nachdem die Schweizer Behörden einen Hinweis an die Generalstaatsanwaltschaft München weitergegeben hatten.

    Hintergrund der Fahndung

    Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 50-jährigen iranischen Staatsangehörigen. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Juni 2022 und August 2025 durch betrügerische Anlagegeschäfte einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe verursacht zu haben. Die Ermittlungen laufen seit geraumer Zeit, und die Schweizer Behörden hatten eine internationale Fahndung veranlasst.

    Ablauf der Festnahme

    Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft München griffen die Beamten der Bundespolizei beim Grenzübertritt zu. Ein Sprecher der Bundespolizei erklärte: „Diese Festnahme zeigt, wie wirksam die Grenzkontrollen sind. Personen, nach denen international gefahndet wird, können nicht unbehelligt nach Deutschland einreisen.“

    Weitere rechtliche Schritte

    Nach der Festnahme führten die Ermittler den Beschuldigten dem zuständigen Ermittlungsrichter in Landshut vor. Dieser ordnete an, dass der Mann bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München in Auslieferungshaft verbleiben muss. Der Festgenommene wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt Landshut überstellt.

    Auslieferungsverfahren eingeleitet

    Das Verfahren zur Auslieferung an die Schweiz wird nun von der Generalstaatsanwaltschaft München betrieben. Über die Dauer und den genauen Ablauf des Verfahrens liegen derzeit noch keine weiteren Informationen vor. Klar ist jedoch, dass die enge Zusammenarbeit zwischen den internationalen Ermittlungsbehörden maßgeblich zum Erfolg dieser Festnahme beigetragen hat.

    Weitere Informationen stellt die Bundespolizei sowie die Generalstaatsanwaltschaft München bereit.

  • Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Anklage gegen Deutschen, der in der Ukraine kämpfte: Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Angaben beruhen auf Ermittlungs- und Anklageinformationen.

    Ermittler erheben Anklage – Überblick zum Verfahren

    Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten erhoben. Dem Mann werden schwere Sexualdelikte zur Last gelegt. Nach derzeitigem Stand betrifft die Anklage mehrere Fälle, die sich zwischen 2015 und 2022 in unterschiedlichen Regionen ereignet haben sollen. Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. lautet der Kern des Verfahrens. Der Beschuldigte soll Übergriffe unter anderem im Landkreis Hof, in der Prignitz, im Ahrtal sowie im Kanton Bern begangen haben. Ermittler stellten bei Durchsuchungen zusätzlich digitale Beweismittel sicher.

    Nach einer Razzia setzte sich der Mann zeitweise in die Ukraine ab und schloss sich dort einer Einheit an. Später erfolgte die Auslieferung nach Deutschland. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die zuständige Jugendkammer am Landgericht Hof prüft die Eröffnung des Hauptverfahrens. Wir begleiten den Fall eng und berichten fortlaufend über neue Entwicklungen. Auch hier verwenden wir die Fokus-Keyphrase: Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. für eine klare Einordnung.

    Chronologie: Vom Ahrtal bis zur Auslieferung

    Juli 2021: Helfereinsatz im Ahrtal

    Der Beschuldigte trat nach der Flut im Ahrtal öffentlich als Helfer auf. In diesem Umfeld tauchten erste Vorwürfe auf.

    2022: Durchsuchungen und digitale Spuren

    Ermittler stellten umfangreiches Material sicher. Darunter sollen Videos und Bilddateien gewesen sein, die den Verdacht erhärten.

    Fluchtweg und Festnahme

    Der Mann reiste in die Ukraine und entzog sich damit zunächst dem direkten Zugriff deutscher Behörden. Nach seiner Festnahme im Ausland lieferten die Behörden ihn nach Deutschland aus.

    Was jetzt ansteht

    Im nächsten Schritt entscheidet die Jugendkammer am Landgericht Hof über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Dabei spielen die gesicherten Beweismittel und die Einlassungen des Beschuldigten eine zentrale Rolle. Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. bleibt die maßgebliche rechtliche Klammer, bis das Gericht in öffentlicher Verhandlung die Vorwürfe prüft.

    Hilfe & Hinweise

    Opfer sexualisierter Gewalt erhalten Unterstützung bei Beratungsstellen und der Polizei. Wichtige Informationen bieten offizielle Stellen. Wir verlinken diese aus Servicegründen:

    Für weiterführende Nachrichten und Hintergründe empfehlen wir außerdem unsere Themenseiten:

     

    Symbolbild 

  • Mittels internationalem Haftbefehl gesucht

    Mittels internationalem Haftbefehl gesucht

    Bundespolizei nimmt Verdächtigen im Terminal 2 des Flughafen Frankfurt fest

    Frankfurt/Main

    Am 20. August überprüften Bundespolizisten im Terminal 2 des Flughafen Frankfurt am Main einen
    27-jährigen Montenegriner.

    Er gab gegenüber der Streife an, dass er seine Familie abholen wolle. Daraus wurde allerdings nichts, denn wie sich herausstellte, wurde der Mann durch die montenegrinischen Behörden international gesucht wird.

    Er wird verdächtigt, im August 2018 zusammen mit weiteren Tätern mit Fäusten und Eisenstangen an einer Tankstelle in Podgorica auf mehrere Geschädigte eingeschlagen zu haben. Ein Opfer erlitt hierbei schwere Kopfverletzungen. Im Anschluss sollen die Täter das Auto des Mannes mit den Eisenstangen und Tritten beschädigt haben. In Montenegro droht dem Verdächtigen deshalb eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

    Die Beamten der Bundespolizei nahmen den Mann vorläufig fest.

    Bei der Überprüfung seines Nationalpasses stellten sie zudem fest, dass der Montenegriner sich bereits seit rund einem Jahr unerlaubt in Deutschland aufhält. Neben der Auslieferung in sein Heimatland erwartet den 27-Jährigen nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet.

  • Totschläger bei Grenzkontrollen festgenommen

    Totschläger bei Grenzkontrollen festgenommen

    International wegen Totschlags gesucht

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim – 

    Am Montag, dem 14. Juli, hat die Bundespolizei auf der A93 bei Kiefersfelden einen flüchtigen Straftäter festgenommen. Der 35-jährige Mann wurde international wegen Totschlags gesucht.

    Kontrolle auf der A93 deckt Identitätsbetrug auf

    Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle überprüften die Beamten die Insassen eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs. Der Beifahrer zeigte einen bulgarischen Ausweis vor.

    Doch schnell war klar: Das Dokument war eine Fälschung.

    Weitere gefälschte Papiere entdeckt

    Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zudem einen bulgarischen Führerschein. Auch dieser stellte sich als gefälscht heraus. Die Beamten nahmen den Mann fest.

    Fingerabdrücke decken wahre Identität auf

    Die Identitätsprüfung per Fingerabdruck brachte Klarheit. Der Mann stammt aus der Republik Moldau. Er wird seit 2017 mit internationalem Haftbefehl gesucht. Der Vorwurf: Totschlag.

    Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro

    Die Staatsanwaltschaft Rosenheim ordnete eine Sicherheitszahlung von 3.000 Euro an. Diese wurde geleistet. Der Beschuldigte wurde daraufhin dem Amtsgericht Rosenheim vorgeführt.

    Inhaftierung in München-Stadelheim

    Der Haftrichter ordnete die Inhaftierung an. Die Bundespolizei brachte den Mann in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Dort wartet er auf ein mögliches Auslieferungsverfahren an die Republik Moldau.