Schlagwort: Cybercrime

  • Hemer: Sextortion nach Datingplattform: Polizei warnt vor Erpressung mit intimen Bildern

    Hemer: Sextortion nach Datingplattform: Polizei warnt vor Erpressung mit intimen Bildern

    Sextortion-Fall angezeigt

    Ein Fall aus Hemer zeigt, wie schnell ein vermeintlich harmloser Kontakt über eine Datingplattform in eine ernste Bedrohung umschlagen kann. Ein Anfang-30-Jähriger geriet nach einem Chat mit einer angeblich netten Bekanntschaft in eine Erpressungssituation. Zunächst tauschte er über einen Messenger anzügliche Bilder aus. Kurz darauf folgte die Forderung nach Geld. Gleichzeitig drohte die unbekannte Person damit, die privaten Aufnahmen zu veröffentlichen.

    Der Mann aus Hemer reagierte richtig. Er ging auf die Forderungen nicht ein, schaltete die Polizei ein und brach den Kontakt sofort ab. Genau dieses Verhalten kann in solchen Fällen entscheidend sein. Denn bei Sextortion nach Datingplattformen setzen Täter gezielt auf Angst, Scham und Zeitdruck. Sie versuchen, Betroffene unter Druck zu setzen und zu schnellen Zahlungen zu bewegen.

    Polizei rät bei Sextortion nach Datingplattformen klar zur Anzeige

    Die Polizei macht deutlich, dass solche Erpressungsversuche immer wieder auftreten. Wer betroffen ist, sollte den Vorfall anzeigen und die Kommunikation mit den Tätern konsequent beenden. Das Bezahlen der geforderten Summe löst das Problem in vielen Fällen nicht. Stattdessen folgen oft weitere Forderungen. Für Betroffene steigt damit nicht nur der finanzielle Schaden. Auch der psychische Druck nimmt häufig weiter zu.

    Sextortion nach Datingplattformen bleibt deshalb ein ernstes Thema im Bereich digitaler Kriminalität. Täter nutzen gezielt persönliche Bilder, um Menschen einzuschüchtern. Gerade auf Datingplattformen und in Messenger-Diensten entstehen schnell Kontakte, die zunächst vertrauenswürdig wirken. Genau dieses Vertrauen missbrauchen Kriminelle anschließend.

    Private Bilder nur mit größter Vorsicht verschicken

    Die Polizei rät grundsätzlich zu großer Wachsamkeit beim Versand privater oder intimer Bilder. Wer solche Aufnahmen verschickt, gibt einen Teil der Kontrolle aus der Hand. Selbst wenn der Kontakt zunächst sympathisch und glaubwürdig erscheint, lässt sich nie sicher ausschließen, wer tatsächlich hinter einem Profil steckt. Schon wenige Nachrichten können ausreichen, damit Täter Druckmittel aufbauen.

    Wichtig ist deshalb, Auffälligkeiten früh ernst zu nehmen. Dazu zählen plötzliches Drängen auf intime Inhalte, schnelle Wechsel auf Messenger-Dienste oder direkte Forderungen nach Bildern. Kommt es anschließend zu Drohungen, sollten Betroffene Beweise sichern, Screenshots anfertigen, keine Zahlungen leisten und sofort die Polizei informieren.

    So sollten Betroffene jetzt handeln

    Wer Opfer von Sextortion wird, sollte Ruhe bewahren und überlegt handeln. Der wichtigste Schritt besteht darin, nicht auf die Erpressung einzugehen. Danach sollten alle Nachrichten, Profile, Benutzernamen und Zahlungsforderungen dokumentiert werden. Anschließend empfiehlt sich der direkte Kontakt zur Polizei. Ebenso sinnvoll bleibt es, den Kontakt zu blockieren und die jeweiligen Plattformen über den Vorfall zu informieren.

    Der aktuelle Fall aus Hemer zeigt deutlich: Wachsamkeit, schnelles Handeln und eine Anzeige bei der Polizei können helfen, den Druck der Täter zu durchbrechen und weitere Schäden zu begrenzen.

    Mehr aktuelle Meldungen findest Du auch in unseren Rubriken Deutschland, Bremen und Verkehr.

    Hilfreiche Informationen zum Thema bietet außerdem die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Razzia wegen Kinderp….! Französische Justiz ermittelt gegen X

    Razzia wegen Kinderp….! Französische Justiz ermittelt gegen X

    Frankreich ermittelt gegen X: Razzia in Paris – Musk und Yaccarino zur Anhörung geladen

    Paris – Die französische Justiz geht gegen den Online-Dienst X von US-Tech-Milliardär Elon Musk (54) vor. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten Behörden die Büros von X in Paris. Zudem lud die Pariser Staatsanwaltschaft Musk sowie die frühere X-Geschäftsführerin Linda Yaccarino (62) für den 20. April zu einer Anhörung vor.

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft weitete sie die Untersuchungen aus, nachdem Beschwerden über den auf der Plattform eingesetzten KI-Chatbot Grok eingegangen waren. Die Ermittler prüfen nun mehrere schwerwiegende Vorwürfe, darunter den Verdacht der Beihilfe zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Außerdem steht der Vorwurf im Raum, dass über X sexuell explizite Deepfakes verbreitet wurden, die Persönlichkeitsrechte verletzen könnten.

    Verdacht auf Missbrauch von Algorithmen und unzulässige Datenverarbeitung

    Die Razzia steht zugleich im Zusammenhang mit einer seit rund einem Jahr laufenden Untersuchung. Dabei geht es um den Verdacht, dass X oder Verantwortliche des Unternehmens Algorithmen missbraucht und Daten möglicherweise unzulässig verarbeitet haben könnten. Elon Musk hatte die ursprünglichen Vorwürfe im Juli zurückgewiesen und von einer politisch motivierten strafrechtlichen Untersuchung gesprochen. Eine aktuelle Stellungnahme von X lag zunächst nicht vor.

    Die Staatsanwaltschaft betonte, das Verfahren verfolge einen „konstruktiven Ansatz“. Ziel sei es, sicherzustellen, dass die Plattform in Frankreich die geltenden Gesetze einhält. Die Ermittlungen führt die Cybercrime-Einheit der Behörde. Bei der Durchsuchung unterstützten die französische Polizei sowie Europol.

    Staatsanwaltschaft setzt künftig auf LinkedIn und Instagram

    Auffällig: Die Pariser Staatsanwaltschaft kündigte an, ihre Kommunikation künftig nicht mehr über X zu verbreiten. Stattdessen will sie Informationen und Updates über LinkedIn und Instagram veröffentlichen. Damit setzt die Behörde ein deutliches Zeichen in einem Verfahren, das europaweit Aufmerksamkeit auslösen dürfte.

    Bislang keine Anklagen gegen Einzelpersonen

    Die Untersuchungen richten sich aktuell gegen X als Unternehmen. Gegen einzelne Verantwortliche erhoben die Ermittler bislang keine Anklagen. Zu möglichen rechtlichen Konsequenzen äußerte sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Dennoch dürfte das Verfahren den Druck auf die Plattform weiter erhöhen – gerade im sensiblen Bereich von KI-Systemen, Empfehlungsalgorithmen und dem Umgang mit illegalen Inhalten.

    X steht in Europa seit Längerem unter Beobachtung

    In Europa steht X bereits seit Monaten im Fokus verschiedener Behörden. Die französische Medienaufsicht Arcom reichte im Januar Beschwerden bei der EU-Kommission ein und warf der Plattform vor, ihren Empfehlungsalgorithmus manipuliert zu haben. Außerdem untersucht die EU-Kommission seit Dezember 2023 mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Desinformation.

    Elon Musk besitzt das Netzwerk seit Oktober 2022. Für die Übernahme zahlte er rund 44 Milliarden Dollar (heute etwa 37 Milliarden Euro). Seitdem steht X immer wieder in der Kritik – sowohl wegen inhaltlicher Moderation als auch wegen der technischen und strategischen Ausrichtung der Plattform.

    Weitere Meldungen aus dem Bereich Social Media, Cybercrime und Ermittlungen findest Du in unserer Rubrik News sowie unter Deutschland.

    Offizielle Informationen und Hintergründe bieten zudem Behörden wie Europol sowie die französische Justiz.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • LKA warnt vor Betrugsmaschen in Messenger-Gruppen

    LKA warnt vor Betrugsmaschen in Messenger-Gruppen

    LKA warnt: Betrugsmaschen in WhatsApp- und Telegram-Gruppen nehmen zu

    Messenger-Dienste gehören zum Alltag – nicht nur für private Chats, sondern leider auch für Kriminelle. Das Landeskriminalamt (LKA) warnt aktuell vor einer Vielzahl von Messenger-Betrug-Maschen, die gezielt auf WhatsApp- und Telegram-Nutzer abzielen.

    Besonders gefährlich: Betrüger fügen Unbekannte in Gruppen-Chats ein, um Vertrauen zu erschleichen und an sensible Daten oder Geld zu gelangen.

    Die gängigsten Betrugsmaschen

    1. Nebenjob-Masche

    Betrüger locken mit angeblichen Nebenjobs: Nutzer sollen YouTube-Kanäle abonnieren oder Instagram-Profile folgen und dafür Geld erhalten. Fake-Gruppenmitglieder bestätigen begeistert die Seriosität. Nach einer kleinen Anfangszahlung fordern Täter Bankdaten oder Geld für weitere angebliche Aufträge. Doch die versprochenen Jobs existieren nicht – das Geld ist verloren.

    2. Trading-Plattform-Masche

    Beliebt ist auch der vermeintliche Tipp für lukrative Geldanlagen. Opfer investieren auf Fake-Trading-Portalen und erhalten zunächst sogar Gewinne ausgezahlt, um Vertrauen aufzubauen. Später verlangen die Täter höhere Einzahlungen. Diese verschwinden unwiederbringlich, da es die angeblichen Kurse und Gewinne gar nicht gibt.

    3. Abstimm-Masche

    Hierbei locken Links zu scheinbar harmlosen Online-Abstimmungen. Nutzer geben ihre Handynummer ein, wodurch Täter den WhatsApp-Account übernehmen können. Anschließend missbrauchen sie diesen, um weitere Kontakte mit Links oder Zahlungsaufforderungen zu täuschen. Oft erfahren Betroffene erst durch Dritte vom Missbrauch ihres Zugangs.

    So schützen Sie sich vor Messenger-Betrug

    • Deaktivieren Sie Gruppeneinladungen von Unbekannten.
    • Melden Sie verdächtige Gruppen-Administratoren und verlassen Sie sofort die Gruppe.
    • Ignorieren Sie angebliche Jobangebote oder Gewinnversprechen.
    • Seien Sie skeptisch bei Investitionen in Kryptowährungen oder schnellen Geldanlagen.
    • Geben Sie keine sensiblen Daten oder Handynummern bei Abstimmungen ein.
    • Überweisen Sie niemals Geld ohne persönliche Rücksprache mit dem Empfänger.
    • Sichern Sie Beweise wie Screenshots und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

    Fazit

    Messenger-Betrug ist vielseitig und perfide. Betrüger nutzen Gruppen-Chats, gefälschte Identitäten und psychologischen Druck, um an Geld und Daten zu gelangen. Wer wachsam bleibt, verdächtige Gruppen sofort verlässt und niemals unbedacht persönliche Informationen preisgibt, kann sich effektiv schützen. Im Zweifel sollten Betroffene immer Anzeige erstatten und Beweise sichern.

    Weitere Sicherheitshinweise finden Sie auch unter BlaulichtMYK News oder im Bereich Deutschland.

  • Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Anklage gegen Deutschen, der in der Ukraine kämpfte: Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Angaben beruhen auf Ermittlungs- und Anklageinformationen.

    Ermittler erheben Anklage – Überblick zum Verfahren

    Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten erhoben. Dem Mann werden schwere Sexualdelikte zur Last gelegt. Nach derzeitigem Stand betrifft die Anklage mehrere Fälle, die sich zwischen 2015 und 2022 in unterschiedlichen Regionen ereignet haben sollen. Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. lautet der Kern des Verfahrens. Der Beschuldigte soll Übergriffe unter anderem im Landkreis Hof, in der Prignitz, im Ahrtal sowie im Kanton Bern begangen haben. Ermittler stellten bei Durchsuchungen zusätzlich digitale Beweismittel sicher.

    Nach einer Razzia setzte sich der Mann zeitweise in die Ukraine ab und schloss sich dort einer Einheit an. Später erfolgte die Auslieferung nach Deutschland. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die zuständige Jugendkammer am Landgericht Hof prüft die Eröffnung des Hauptverfahrens. Wir begleiten den Fall eng und berichten fortlaufend über neue Entwicklungen. Auch hier verwenden wir die Fokus-Keyphrase: Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. für eine klare Einordnung.

    Chronologie: Vom Ahrtal bis zur Auslieferung

    Juli 2021: Helfereinsatz im Ahrtal

    Der Beschuldigte trat nach der Flut im Ahrtal öffentlich als Helfer auf. In diesem Umfeld tauchten erste Vorwürfe auf.

    2022: Durchsuchungen und digitale Spuren

    Ermittler stellten umfangreiches Material sicher. Darunter sollen Videos und Bilddateien gewesen sein, die den Verdacht erhärten.

    Fluchtweg und Festnahme

    Der Mann reiste in die Ukraine und entzog sich damit zunächst dem direkten Zugriff deutscher Behörden. Nach seiner Festnahme im Ausland lieferten die Behörden ihn nach Deutschland aus.

    Was jetzt ansteht

    Im nächsten Schritt entscheidet die Jugendkammer am Landgericht Hof über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Dabei spielen die gesicherten Beweismittel und die Einlassungen des Beschuldigten eine zentrale Rolle. Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. bleibt die maßgebliche rechtliche Klammer, bis das Gericht in öffentlicher Verhandlung die Vorwürfe prüft.

    Hilfe & Hinweise

    Opfer sexualisierter Gewalt erhalten Unterstützung bei Beratungsstellen und der Polizei. Wichtige Informationen bieten offizielle Stellen. Wir verlinken diese aus Servicegründen:

    Für weiterführende Nachrichten und Hintergründe empfehlen wir außerdem unsere Themenseiten:

     

    Symbolbild 

  • Erfolgreicher Schlag gegen die zwei weltweit größten Cybercrime-Plattformen

    Erfolgreicher Schlag gegen die zwei weltweit größten Cybercrime-Plattformen

    Strafverfolgungsbehörden schalten die zwei weltweit größten Cybercrime-Foren mit über 10 Millionen registrierten Nutzern ab

    Wiesbaden

    Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) sind im Zeitraum vom 28.-30.01.2025 gemeinsam
    mit Strafverfolgungsbehörden aus den USA, Australien, Spanien, Griechenland, Rumänien, Italien und Frankreich gegen die beiden größten Handelsplattformen für Cybercrime im Internet vorgegangen.

    Hierbei handelte es sich um die Webseiten “nulled.to” und “cracked.io”, die als Foren für
    Cybercrime-Dienstleistungen aufgebaut waren und damit wichtige Einstiegspunkte in die als “Underground Economy” bezeichnete Schattenwirtschaft des Phänomenbereichs Cybercrime darstellten.

    Internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Cybercrime

    Im Rahmen der international abgestimmten Operation “Talent” unter Führung der deutschen Behörden und Beteiligung von Europol wurden insgesamt sieben Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt,
    67 Geräte, darunter 17 Server, zwölf Accounts und zwölf kriminell genutzte Domains in zehn Ländern beschlagnahmt sowie die Plattformen abgeschaltet. Zudem wurden ein Zahlungsdienstleister sowie ein Hosting-Dienst vom Netz genommen, die unmittelbar zum Wirtschaftsgeflecht der Plattformen gehörten.

    Foren mit Millionen registrierter Nutzerkonten

    Die Webseiten “nulled.to” und “cracked.io” waren seit 2015 bzw. 2018 mit jeweils rund fünf Millionen registrierten Nutzerkonten die beiden größten Handelsplattformen der Underground Economy im Internet.

    Die Plattformen waren durch gleiche Administratoren miteinander verbunden, was sich in einem ähnlichen technischen und strukturellen Aufbau zeigte. Beide Webseiten waren als Forum organisiert,
    auf dem kriminelle Angebote in den Kategorien DDoS (Distributed-Denial-of-Service), Malware,
    Cracking- & Hackingtools oder Leaks geschaltet und abgerufen werden konnten.

    Häufig gehandelt wurden beispielsweise Programme, die für die Vorbereitung oder Durchführung von Hacking-Angriffen oder für die Veröffentlichung ausgespähter Daten von Institutionen und Unternehmen verwendet werden können. Zusätzlich boten diese Foren KI-basierte Tools und Skripte an, die automatisiert Sicherheitslücken aufspüren oder Angriffe optimieren konnten. Zudem wurden auch Phishing-Techniken geteilt, bei denen KI zur Erstellung personalisierter Nachrichten eingesetzt wurde.
    Mit dem Betrieb der beiden Plattformen setzten die Beschuldigten zuletzt mehr als eine Million Euro jährlich um.

    Acht Verdächtige identifiziert

    Im Zuge der seit März 2024 laufenden Ermittlungen wurden insgesamt acht Personen identifiziert,
    die unmittelbar am Betrieb der kriminellen Handelsplattformen mitgewirkt haben sollen, darunter zwei deutsche Staatsbürger im Alter von 29 und 32 Jahren mit Lebensmittelpunkt in dem Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) und in Valencia (Spanien).

    Gegen die beiden deutschen Beschuldigten besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet gemäß § 127 des Strafgesetzbuches, der für den Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht.

    Die weiteren Beschuldigten, eine Frau im Alter von 27 Jahren sowie Männer im Alter von 21 bis 29 Jahren, werden sich in Verfahren der amerikanischen, spanischen, griechischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden nach dortigem Recht verantworten müssen. Insgesamt wurden zwei Personen, darunter ein deutscher Staatsbürger, festgenommen. Zudem konnten Vermögenswerte im mittleren sechsstelligen Bereich gesichert werden.

    Im Zuge der Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden wurden auch die IT-Infrastrukturen der kriminellen Plattformen sichergestellt. Die sichergestellten Daten wie E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Kommunikationsverläufe der über 10 Millionen registrierten Nutzerkonten sind Grundlage für weitere internationale Ermittlungen gegen kriminelle Verkäufer und Nutzer der Plattformen.

    Weitere Informationen zur Operation Talent sind unter folgendem Link auf der BKA-Webseite abrufbar: www.bka.de/nulled-cracked

  • Kripo Mayen ermittelt – Tausende Geschädigte – 150 Millionen Euro Umsatz

    Kripo Mayen ermittelt – Tausende Geschädigte – 150 Millionen Euro Umsatz

     
     

    Koblenz – Mayen  – Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die Kriminalinspektion Mayen des Polizeipräsidiums Koblenz führen seit Mai 2019 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine international agierende Bande von Betrügern.
    Die Bande betrieb im Internet Anlageplattformen, auf denen hohe Gewinne mit der Investition in sog. Binäre Optionen, CFDs und Kryptowährungen versprochen wurden.
    Die Kunden wurden von Callcentern insbesondere in Bulgarien betreut und zu weiteren Zahlungen veranlasst. In den vergangenen Jahren wurden viele gutgläubige Anleger aus Deutschland Opfer der Betrüger.
    Der von der Bande erzielte Umsatz beläuft sich nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen auf bis zu 150 Millionen Euro weltweit und ca. 30 Millionen Euro Schaden zum Nachteil der Anleger.

    Das Verfahren richtet sich bislang gegen zehn Beschuldigte unterschiedlicher Nationalität. Sie sind dringend verdächtig, hochprofessionell gestaltete, seriös wirkende Handelsplattformen in betrügerischer Absicht online gestellt zu haben.
    Den interessierten Finanzanlegern wurde ein geringes Risiko und eine gute Rendite versprochen. Unter Verwendung spezieller Software täuschte die Bande dabei glaubhaft einen aktiven Handel mit daraus resultierenden Kursgewinnen vor.
    In Wahrheit wurde das Geld nach den vorliegenden Erkenntnissen aber nicht angelegt, sondern ausschließlich für eigene Zwecke verbraucht. In seltenen Fällen kam es zur Auszahlung vermeintlicher Gewinne. Diese sollen allein dazu gedient haben, das Vertrauen der Anleger in das Geschäftsmodell zu stärken und zu weiteren Investitionen zu animieren. Die Geschädigten erlitten am Ende jedoch regelmäßig Totalverluste; in einem Fall über eine 1,6 Million Euro.

    Die Strafverfolgungsbehörden aus Bulgarien, Israel, Lettland, Schweden, Nordmazedonien und Polen wurden ersucht, heute im Rahmen einer gemeinsamen Aktion Maßnahmen gegen diese international agierende Bande zu vollziehen.

    Am 11.05.2021 unterstützten Ermittler der Kriminalinspektion Mayen die bulgarische Polizei vor Ort bei der Durchsetzung des Rechtshilfeersuchens und vollstreckten gemeinsam die Durchsuchungsbeschlüsse und europäischen Haftbefehle. In Varna wurde ein Call-Center durchsucht, in Sofia u.a. ein aufgelöstes Call-Center festgestellt und ebenfalls durchsucht. Auch in anderen beteiligten Ländern Israel, Lettland, Schweden, Nordmazedonien, Spanien und Polen gab es zeitgleiche Durchsuchungen bei Mitgliedern der Bande.

    Die Einsatzkräfte stellten Beweismaterial, ca. 50.000 Euro Bargeld, Goldschmuck, Fahrzeuge, umfangreiche IT, u.a. Server, Mobiltelefone und PCs sowie Immobilien im Wert von ca. vier Millionen Euro und Vermögensarreste auf Konten von bislang zwei Millionen Euro sicher. Weiterhin konnten im Rahmen der Aktion fünf Tatverdächtige aufgrund bestehender europäischer Haftbefehle in Bulgarien festgenommen werden. In Israel wurde ein weiterer Haftbefehl vollstreckt. Ein Bandenmitglied ist derzeit noch flüchtig, Fahndungsmaßnahmen sind eingeleitet. Die Bandenmitglieder sind im Alter zwischen 32 und 65 und haben deutsche, bulgarische, israelisch-rumänische, polnische, dänische und belgische Staatsangehörigkeiten.

    Der Erfolg der internationalen polizeilichen Maßnahmen ist maßgeblich auf die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den ausländischen Ermittlungsbehörden zurückzuführen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und ihre Ermittler erhielten dabei Unterstützung von Eurojust, Europol und dem Bundeskriminalamt.

    Die komplexen Ermittlungen der Landeszentrale Cybercrime, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und der Kriminalinspektion Mayen dauern an. Weitere Einzelheiten zum Stand des Verfahrens können, um die fortdauernde auch europaweiten Ermittlungen nicht zu gefährden, derzeit noch nicht bekannt gegeben werden.

    https://blaulichtmyk.de/internationaler-schlag-gegen-callcenter-betrueger/