Schlagwort: Dresden

  • Lebensgefährtin angezündet – BGH bestätigt Freispruch

    Lebensgefährtin angezündet – BGH bestätigt Freispruch

    Brandfall vor Gericht: Bundesgerichtshof weist Revision zurück

    Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren eine wichtige Entscheidung in einem aufsehenerregenden Fall aus Sachsen getroffen. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden. Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen.

    Damit ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Ausschlaggebend dafür war auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ihre eigene Revision gegen das Urteil inzwischen zurückgenommen hat. Der Bundesgerichtshof sah bei der Prüfung der Revision der Nebenklägerin keinen Rechtsfehler.

    Schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten

    Dem Angeklagten hatte die Anklage vorgeworfen, am 23. Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin während eines Streits mehrfach geschlagen, mit Ethanol übergossen und anschließend angezündet zu haben. Die Frau erlitt dabei großflächige Verbrennungen und schwebte in Lebensgefahr.

    Nach einer Notoperation musste sie sich weiteren medizinischen Eingriffen unterziehen. Mehrere Hauttransplantationen wurden notwendig. Der frühere Hautzustand ließ sich laut den Feststellungen jedoch nicht wiederherstellen.

    Landgericht sah andere Geschehensabläufe als erwiesen an

    Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte sich der Streit zwischen beiden zu einem Gerangel. Die Nebenklägerin soll demnach Kleidung des Angeklagten auf die Terrasse geworfen haben und im Begriff gewesen sein, diese mit Alkohol aus einem Kanister zu übergießen, um sie anzuzünden.

    Während des Gerangels schwappte Ethanol auf den Rücken der Frau, bevor der Angeklagte ihr den Kanister entreißen konnte. Anschließend hielt sich die Nebenklägerin nach den Feststellungen des Gerichts selbst ein brennendes Feuerzeug an den Ärmel und geriet dadurch in Brand. Der Angeklagte löschte die Flammen laut Urteil, indem er die Frau im Schnee wälzte, und setzte einen Notruf ab.

    Gutachten und Zeugenaussagen gaben den Ausschlag

    Das Landgericht stützte seine Überzeugung insbesondere auf rechtsmedizinische Gutachten sowie auf Aussagen von Zeugen aus den Reihen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Hinzu kamen die Angaben des Angeklagten, die das Gericht als glaubhaft bewertete.

    Gerade diese Beweiswürdigung stand im Zentrum des Verfahrens. Das Gericht konnte sich nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Nebenklägerin tatsächlich übergossen und angezündet hatte. Genau deshalb sprach es ihn frei.

    Mit der Entscheidung aus Leipzig bleibt dieser Freispruch bestehen. Der BGH verwirft Revision nach Freispruch – und bestätigt damit, dass die Prüfung des Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler ergab. Für den Fall bedeutet das das endgültige Ende des Strafverfahrens gegen den Angeklagten. Der BGH verwirft Revision nach Freispruch damit in einem Verfahren, das wegen der schweren Folgen für die Geschädigte bundesweit Aufmerksamkeit erzeugte. Auch aus juristischer Sicht bleibt festzuhalten: Der BGH verwirft Revision nach Freispruch, wenn die revisionsrechtliche Überprüfung keinen Rechtsfehler erkennen lässt.

    Weitere Meldungen

    Weitere aktuelle Justiz- und Blaulichtmeldungen findest Du auch in unseren Rubriken Deutschland und Fahndungen.

  • Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Tätowierstudio rechtskräftig

    Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Tätowierstudio rechtskräftig

    BGH bestätigt Urteil zu sexuellen Übergriffen in Dresdner Tattoostudio

    Bundesgerichtshof verwirft Revision des Angeklagten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Dresdner Tätowierers, der wegen zahlreicher sexueller Übergriffe verurteilt wurde, überwiegend als unbegründet verworfen.

    Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Dresden vom 3. April 2025 in zentralen Punkten bestehen. Der Angeklagte hatte in seinem Tattoostudio über Jahre hinweg mehrere Kundinnen sowie eine minderjährige Praktikantin sexuell missbraucht.

    Das Landgericht Dresden sprach den Mann schuldig, in zwei Fällen eine Vergewaltigung und in zehn weiteren Fällen sexuellen Missbrauch begangen zu haben. Ein Fall wurde dabei in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gewertet. Unter Einbeziehung früherer Strafen verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Zusätzlich erhielt der Täter wegen sexueller Übergriffe in fünf weiteren Fällen eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Von drei weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.

    Delikte erstreckten sich über mehrere Jahre

    Zwischen Dezember 2017 und Oktober 2023 nutzte der Täter die Situation während des Tätowierens oder bei Büroarbeiten aus, um seine Opfer zu überraschen und sexuell zu bedrängen. Die Frauen rechneten nach den Feststellungen des Gerichts nicht mit Übergriffen, was der Angeklagte gezielt ausnutzte. In 15 Fällen zwang er seine Opfer durch Manipulation ihrer Hände zu sexuellen Handlungen an seinem unbedeckten Glied. In weiteren Fällen beging er schwerwiegendere Übergriffe, darunter vaginaler Eindringung und erzwungener Oralverkehr unter Drohungen.

    Ein Fall musste wegen eingetretener Verjährung eingestellt werden. In allen übrigen Punkten bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts. Die Prüfung ergab keine Rechtsfehler, die das Urteil hätten beeinflussen können.

    Nur Teilaspekt der Strafzumessung wird neu verhandelt

    Lediglich bei der Bildung der ersten Gesamtfreiheitsstrafe erkannte der BGH einen Fehler: Das Landgericht hätte die erfüllten Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren berücksichtigen müssen. Dieser Teil des Verfahrens wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Inhaltlich bleibt das Urteil jedoch nahezu vollständig bestehen und ist im Übrigen rechtskräftig. 

  • Iraker (23) nach sexuellen Übergriffen in Dresden – Gericht prüft Unterbringung in Psychiatrie

    Iraker (23) nach sexuellen Übergriffen in Dresden – Gericht prüft Unterbringung in Psychiatrie

    Iraker belästigt Frauen in Dresden 

    In Dresden sorgt ein Fall für Aufsehen, der nun vor dem Landgericht verhandelt wird. Ein 23-jähriger Iraker aus Mosul, offiziell Asylbewerber in Schweden, kehrt immer wieder nach Deutschland zurück und soll mehrfach Frauen und sogar ein Kind sexuell belästigt haben.

    Die Staatsanwaltschaft beantragt nun seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

    Mehrere Übergriffe innerhalb weniger Tage

    Am 5. März 2025 griff der Mann laut Anklage eine 22-Jährige in der Dresdner Altstadt an. Vor der Frauenkirche soll er ihr ungefragt an das Gesäß gefasst und sie zuvor nach ihrem Namen gefragt haben. Die junge Frau konnte den Angriff abwehren. Nur einen Tag später kam es zu einem weiteren Vorfall. In Dresden-Blasewitz soll der Iraker eine 17-Jährige begrapscht haben. Auch sie wehrte sich, woraufhin der Täter floh.

    Sein nächstes Opfer war ein Kind. Nahe einer Schule in Dresden sprach er ein zehnjähriges Mädchen an und griff es an. Das Kind schrie laut um Hilfe, wodurch der Iraker flüchtete. Die sofort alarmierte Polizei Sachsen konnte ihn wenig später festnehmen. Im Gewahrsam beleidigte und bedrohte er die Dolmetscherin massiv.

    Asylbewerber in Schweden – dennoch in Deutschland

    Der Iraker spricht kaum Deutsch und benötigt für alle Aussagen einen Dolmetscher. Laut Gericht war er zuletzt in einer Asyl-Unterkunft in Schweden gemeldet. Im Februar 2025 brachte ihn die Bundespolizei im Rahmen des Dublin-Verfahrens mit einer Fähre nach Trelleborg zurück. Nur kurze Zeit später tauchte er erneut in Sachsen-Anhalt und schließlich in Dresden auf.

    Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, gestaltet sich die Frage einer direkten Abschiebung schwierig. Stattdessen prüfen die Richter unter Vorsitz von Andreas Z. (65), ob bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, droht ihm die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in Sachsen.

    Dauerhafte Unterbringung statt Abschiebung?

    Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem 23-Jährigen eine gestörte sexuelle Steuerungsfähigkeit. Um weitere Übergriffe zu verhindern, fordert sie seine dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie. Die Entscheidung des Landgerichts Dresden könnte Signalwirkung haben – auch in Hinblick auf wiederholt einreisende Asylbewerber aus anderen EU-Staaten.

    Weitere Nachrichten zu ähnlichen Fällen finden Sie in unserer Rubrik Deutschland und aktuelle Meldungen aus Sachsen unter News.

  • Messerstecher von Dresden in Haft

    Messerstecher von Dresden in Haft

    Sie haben ihn! Seit Freitagmorgen fahndeten die Polizei und die Staatsanwaltschaft Dresden öffentlich nach Messerstecher Ismail Alhaj H. (20). Wenige Stunden später wurde er gefasst.

    Die Reinigungskraft aus Syrien soll in der Nacht zu Sonntag (24. August) dem US-Bürger John Rudat (20) in der Straßenbahn in Dresden das Gesicht mit einem Cutter-Messer zerschnitten haben.

    Polizei fahndet Messerstecher in Dresden – Tourist schwer verletzt

  • Kriminelle Banden überfallen Schüler – Gewaltserie an Eliteschule

    Kriminelle Banden überfallen Schüler – Gewaltserie an Eliteschule

    Gewaltserie in Dresden: Sportschule warnt vor Übergriffen auf Schüler

    Dresden –

    Sorge und Unsicherheit am Elite-Gymnasium: Nach einem brutalen Überfall auf einen Nachwuchssportler in Dresden wächst die Angst. Die Schulleitung der renommierten Eliteschule des Sports (EdS) warnt Eltern: Auf dem Schulweg könnten Schüler von kriminellen Banden ausgespäht und angegriffen werden.

    Informationsblatt enthüllt kriminelle Vorfälle

    Ein offizielles „Informationsblatt Nr. 17“ des Sportgymnasiums Dresden machte den Vorfall öffentlich. Es warnt vor weiteren Übergriffen und ruft zur Wachsamkeit auf.

    Laut Clemens Arndt (47) vom Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung ist das Schreiben echt.
    „Die Schulleitung wollte die Schüler durch das Schreiben sensibilisieren“, erklärt er gegenüber der Presse.

    Brutaler Angriff auf 17-jährigen Sportler

    Der jüngste Vorfall ereignete sich am 30. Januar 2025 gegen 9.45 Uhr auf dem Schulweg in der
    Pieschener Allee. Drei maskierte Täter lauerten einem 17-jährigen Nachwuchssportler auf.

    Die Angreifer trugen Ski-Masken und forderten die Herausgabe einer Tüte mit Pizza-Schnecken. Als der Schüler sich weigerte, schlugen und traten sie ihn. Laut Polizeibericht flüchteten die Täter
    anschließend mit der Beute.

    Der verletzte Schüler erlitt schmerzhafte Schwellungen und Abschürfungen.

    Kein Einzelfall an der Schule

    Der Überfall auf den Schüler ist offenbar kein Einzelfall. Weitere Raubüberfälle auf Gymnasiasten sollen bereits vorgekommen sein. Die Schulleitung äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Vorfällen.

    Polizei verstärkt Sicherheitsmaßnahmen

    Polizeisprecher Marko Laske (51) erklärte:
    „Wir haben nach der Tat die Streifentätigkeit im Gebiet verstärkt.“ Trotz intensiver Ermittlungen fehlt von den Tätern bislang jede Spur. Die Soko „Juventus“ hat die Ermittlungen übernommen.

    Seit Monaten kommt es in Dresden immer wieder zu Überfällen durch jugendliche Banden. Ziel der Täter sind häufig teure Kopfhörer wie Apple AirPods oder Markenschuhe von Nike. Auch wenn die
    Polizei bereits einige Rädelsführer festnehmen konnte, bilden sich immer wieder neue Gruppen.

    Sicherheitswarnung für Sportler

    Die Schulleitung um Direktorin Britt Göldner hat klare Handlungsempfehlungen herausgegeben.
    Sie fordert die Schüler auf, besonders vorsichtig zu sein und beim Laufen niemals allein unterwegs zu sein.

    Abgelegene Lage erhöht das Risiko

    Die Schule liegt abgelegen im grünen Ostragehege, neben der Messe und dem Trainingsgelände von Dynamo Dresden. Die nächste Wohnsiedlung befindet sich in der Friedrichstadt und ist mehrere hundert Meter entfernt.

    Das erhöht die Gefahr für Schüler, insbesondere in den frühen Morgenstunden oder nach Schulschluss.

    Prävention und Wachsamkeit gefordert

    Die Behörden und die Schulleitung arbeiten intensiv daran, die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten. Eltern und Schüler werden zur erhöhten Wachsamkeit aufgefordert.

    Weitere Maßnahmen, wie verstärkte Polizeipräsenz und gezielte Präventionsarbeit, sollen helfen,
    die Gefahr zu minimieren und die Situation langfristig zu entschärfen.

  • Carolabrücke in Dresden eingestürzt

    Carolabrücke in Dresden eingestürzt

    Carolabrücke in Dresden eingestützt

    Dresden

    11. September 2024; seit 03:08 Uhr, Carolabrücke, Altstadt

    Aus noch unbekannter Ursache ist es in den frühen Morgenstunden zu einem Teileinsturz der Carolabrücke gekommen.

    Auf einer Länge von etwa 100 Metern ist der Teil, auf welchem normalerweise die Straßenbahnen verkehren, in die Elbe gestürzt. Am Brückenkopf auf der Altstädter Seite hat sich auf einer Länge von etwa einem Meter ein Spalt gebildet.

    Darüber hinaus ist es in diesem Zuge zu einem Defekt an zwei 500er Leitungen der Fernwärme gekommen. Das ausströmende Wasser hat Teile des Terrassenufers komplett unter Wasser gestellt. Durch die Einsatzkräfte wurde der gesamte Bereich um die Carolabrücke sowie die Brücke selbst gesperrt. Davon betroffen ist auch der Elberadweg, das Terrassenufer sowie die Bundeswasserstraße Elbe.

    Personen kamen bislang nicht zu Schaden. Gegenwärtig finden sich die Sachverständigen der einzelnen Gewerke, der Stadtverwaltung und aller beteiligten Partner ein, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Auf Grund des Defektes der Fernwärmeleitungen, fällt im gesamten Stadtgebiet momentan die Fernwärme aus.

    Wir bitten die Bevölkerung den Bereich weiträumig zu meiden und die Einsatzkräfte nicht zu behindern! Wir informieren über die Kanäle der Feuerwehr und der Landeshauptstadt Dresden bei Facebook, Instagram und Threads über die weiteren Einsatzmaßnahmen.

  • Auto rast in Dresden Menschenmenge

    Auto rast in Dresden Menschenmenge

    Dynamo Dresden Fußballspiel endet tragisch: Auto rast in Menschenmenge vor Stadion

    Dresden –

    Nach dem brisanten Fußballspiel zwischen Dynamo Dresden und Jahn Regensburg (0:1) ereignete sich vor dem Rudolf-Harbig-Stadion ein schockierender Vorfall: Ein Auto raste auf eine Menschenmenge zu, wobei zwei Fans verletzt wurden!

    Das Spitzenspiel der 3. Fußball-Liga endete mit einem Schockmoment, als ein Opel kurz vor 19 Uhr auf eine Treppe vor dem K-Block zusteuerte. Zuschauer verließen nach dem Abpfiff das Stadion, als sich die dramatischen Szenen abspielten.

    Ein Polizeisprecher berichtet: „Zu diesem Zeitpunkt verließen zahlreiche Gäste über diesen Ausgang das Stadion.“ Nach ersten Erkenntnissen war das Auto von der Straße abgekommen. Der Fahrer, offenbar von gesundheitlichen Problemen betroffen, hatte die Kontrolle verloren.

    Der Wagen war von der Lenéstraße abgebogen, über den Gehweg gerast und gegen die Treppe geprallt. Der Aufprall führte zu leichten Verletzungen bei zwei Fußballfans. Der Fahrer musste ebenfalls medizinisch behandelt werden, und alle Betroffenen wurden per Rettungswagen in umliegende Krankenhäuser gebracht, so der Polizeisprecher.

    Die genauen Umstände des Unfalls werden von der Polizei untersucht. An dem Einsatz waren
    14 Rettungskräfte und zahlreiche Polizisten beteiligt. Eine detaillierte Untersuchung des Vorfalls wird
    in den kommenden Tagen erwartet.

  • Somalier tötet 40-Jährigen in Dresden mit Messer

    Somalier tötet 40-Jährigen in Dresden mit Messer

    Ein Somalier griff in einer Straßenbahn in Dresden unvermittelt einen 40-jährigen Fahrgast mit einem Messer an.

    Der Mann erlitt schwerste Verletzungen und verstarb trotz sofortiger medizinischer Hilfe noch am Tatort.

    Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter festnehmen und ermittelt nun wegen des Verdachts des Totschlags.

    Nach einer tödlichen Messer-Attacke in einer Straßenbahn in Dresden ist Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen worden. Das teilte ein Polizeisprecher am Sonntag mit.

    Der verdächtige 32-jährige Somalier soll am Samstagvormittag in der Bahn auf einen Landsmann eingestochen haben. Das 40 Jahre alte Opfer war in kritischem Zustand in ein Krankenhaus gebracht worden und dort wenig später gestorben. Die Hintergründe des Angriffs waren unklar.

    Das Opfer wurde in einer Straßenbahn der Linie 7 am Samstagvormittag niedergestochen und so schwer verletzt, dass er wenig später im Krankenhaus verstarb. Wie Lokalzeitungen berichteten, musste das Opfer, ebenfalls ein Somalier, vor Ort reanimiert werden. Zeugen, Betroffene und die Fahrerin der Straßenbahn werden psychologisch betreut.

  • Erst Mord dann Geiselnahme in Dresden

    Erst Mord dann Geiselnahme in Dresden

    update:
    Der Geiselnehmer von Dresden ist tot!
    David W. (40) erlag seinen Verletzungen kurz nachdem ihn das Spezialeinsatzkommando in einem Einkaufszentrum überwältigt hatte.

    Ein bewaffneter Mann (40) tötete am Samstagmorgen zunächst seine Mutter (62) in einer Wohnung im Plattenviertel Prohlis.

    Dann stürmte der Deutsche zu einem Radiosender in der Innenstadt, feuerte mit einer Pistole um sich. Im Anschluss floh er in die Altmarktgalerie, verschanzte sich in einer DM-Drogerie

    Dort brachte er zwei Geiseln (eine Frau und ein Kind) in seine Gewalt. Kurz nach 12 Uhr stürmte das SEK den DM-Markt, überwältigten den Geiselnehmer.

    Der Täter wurde schwer verletzt, ist nicht vernehmungsfähig.
    Ob er sich bei dem Zugriff zu Schaden kam oder sich selbst verletzte, ist gegenwärtig nicht klar.
    Zum Glück kamen seine Geiseln mit dem schrecken davon.
    Die Polizei bezeichnet den 40-Jährigen als „psychisch auffällig“.

    Er zerschoss eine Tür beim Radiosender

    Der mutmaßliche Mörder war nach dem Mord am Morgen zu „Radio Dresden“ im Ammonhof gestürmt.
    Er zerschoss die Brandschutztür am Haupteingang; es gelang ihm aber nicht, in den Sender einzudringen.

    Danach begann die Geiselnahme in einem DM Markt

    Sämtliche Spezialeinheiten der sächsischen Polizei (SEK, MEK, LebEL) wurden zusammengezogen. Gegen 12.30 Uhr erfolgte der Zugriff: „Wir haben den 40-jährigen Geiselnehmer festgenommen. In unserer Obhut befinden sich jetzt zwei Personen, die sich in seiner Gewalt befanden“, sagte Polizeisprecher Thomas Geithner. Die Frau und das Kind seien unverletzt geblieben. Der Geiselnehmer wurde verletzt.

     

  • Geiselnahme in der Dresdner Innenstadt

    Geiselnahme in der Dresdner Innenstadt

    DresdenAmok-Alarm in der Dresdner City: In der Altmarktgalerie sollen am Samstagvormittag möglicherweise Schüsse gefallen sein.

    Nach Informationen der Bild wurde ein Mann (40) festgenommen.
    Der Deutsche soll kurz zuvor im Ammonhof eine Frau getötet haben.

    Im Anschluss sei der offenbar mit einer Pistole bewaffnete mutmaßliche Täter in die etwa einen Kilometer entfernte Altmarktalerie gestürmt sein, sich dort in einem Geschäft verschanzt haben.

    Die Innenstadt wurde abgeriegelt.
    Der Striezelmarkt durfte zunächst nicht öffnen. 

    Die Polizei sperrt große Teile der Dresdner Innenstadt ab. In einem Einkaufszentrum verschanzt sich ein bewaffneter Mann. Die Lage sei unübersichtlich, teilt die Polizei mit und rät Anwohnern und Besuchern der Innenstadt fernzubleiben.

    In der Dresdner Innenstadt gibt es eine Geiselnahme. Das teilt die Polizei mit. Betroffen sei der Bereich rund um die Altmarkt-Galerie. In diesem Zusammenhang würden derzeit die Altmarktgalerie und angrenzende Bereiche evakuiert. Auch der Striezelmarkt bleibe geschlossen. Die Polizei bat Anwohner und Besucher, der Innenstadt fernzubleiben.