Schlagwort: Grenzkontrolle

  • Bundespolizei verweigert gewaltbereiten “Fans” die Einreise

    Bundespolizei verweigert gewaltbereiten “Fans” die Einreise

    Bundespolizei verweigert gewaltbereiten “Fans” die Einreise

    Kirchdorf am Inn

    Die Bundespolizei Passau hat am Mittwoch (19. Juni) auf der B 12 in der Grenzkontrollstelle Kirchdorf am Inn drei ungarischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert. Die Männer waren der gewaltbereiten Fanszene zuzuordnen und hatten ganz offensichtlich nicht Fair Play im Sinn.

    Gegen 08:45 Uhr kontrollierten die Fahnder in der Kontrollstelle einen Mercedes mit ungarischer Zulassung. Im Wagen befanden sich drei Ungarn im Alter zwischen 34 und 50 Jahren. Auf Nachfrage gaben sie an, nach Stuttgart reisen zu wollen, um die ungarische Fußball-Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft zu unterstützen.

    Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten typische Utensilien, die der gewaltbereiten Fanszene zuzuordnen sind. Unter anderem hatten die Ungarn Sturmhauben, Zahnschutze und ein Tierabwehrspray im Gepäck. Zudem wurden Aufkleber und Aufnäher einer gewaltbereiten Gruppierung aufgefunden. Eintrittskarten für das Spiel in Stuttgart konnten die Personen nicht vorlegen.

    Aufgrund der Verdachtsmomente leitete die Bundespolizei entsprechende Ermittlungen ein und verweigerte den Männern die Einreise nach Deutschland. Die drei ungarischen Staatsbürger durften ihre Reise nicht wie geplant fortsetzen und mussten stattdessen noch am Mittwoch zurück nach Österreich. Außerdem erteilten ihnen die Beamten ein Betretungsverbot für den Spielort Stuttgart. Zudem erhielten die Zurückgewiesenen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Bayerische Versammlungsgesetz.

  • 1.000 Euro als Sicherheit hinterlegt – Bundespolizei verweigert indischer “Touristengruppe” die Einreise

    1.000 Euro als Sicherheit hinterlegt – Bundespolizei verweigert indischer “Touristengruppe” die Einreise

    1.000 Euro als Sicherheit hinterlegt – Bundespolizei verweigert indischer “Touristengruppe” die Einreise

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim

    Bundespolizisten haben am Sonntag (21. April) bei Grenzkontrollen an der A93 einen mutmaßlichen Schleuser festgenommen. Der indische Fahrer eines in Italien zugelassenen Autos war mit vier Landsleuten unterwegs. Die erforderlichen Papiere für die Einreise hatte keiner von ihnen, nicht einmal der Fahrzeugführer.

    Eigenen Angaben zufolge wollte die fünfköpfige Gruppe nur einen Tag lang zu touristischen Zwecken
    in Deutschland bleiben.

    Die Rosenheimer Bundespolizei schließt nicht aus, dass sich das Quintett illegal in der Bundesrepublik aufhalten wollte. Alle fünf wurden jeweils wegen eines illegalen Einreiseversuchs, der Fahrer zudem wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mussten die indischen Staatsangehörigen, die alle in der Vergangenheit in Italien registriert worden waren, das Land verlassen. Vor Antritt der Rückfahrt hatte der 27-jährige Fahrer auf Anordnung der Staatsanwaltschaft allerdings erst noch 1.000 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren zu hinterlegen.

  • Ausweislos am Inselbahnhof gestrandet

    Ausweislos am Inselbahnhof gestrandet

    Ausweislos am Inselbahnhof gestrandet/ Bundespolizei bringt Vermissten nach Österreich zurück

    Lindau/Rankweil

    In der Nacht auf Sonntag (11. Februar) hat die Bundespolizei einen als vermisst gemeldeten Mann an die österreichische Polizei übergaben. Der Serbe war ohne Ausweispapiere aufgegriffen worden und im Polizeicomputer mit drei offenen Fahndungen hinterlegt.

    Bundespolizisten kontrollierten Samstagabend im Lindauer Inselbahnhof einen ausweislosen serbischen Staatsangehörigen. Die Beamten konnten den Mann anhand seines personalisierten Zugtickets und seiner Fingerabdrücke identifizieren. Der 45-Jährige gab an, dass er sich bereits zwei Tage in Deutschland aufhielt und hier arbeiten wolle, sein Pass sowie sein österreichischer Aufenthaltstitel sich aber im Nachbarland Österreich befänden.

    Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Polizisten fest, dass gegen den Serben ein bis 2026 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik bestand. Die Beamten zeigten den Serben daraufhin wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Der Mann hatte in der Vergangenheit schon mehrmals versucht, entgegen der Wiedereinreisesperre unerlaubt mit dem Zug
    oder Taxi nach Deutschland zu reisen. So gab es auch schon mit der Freilassinger Bundespolizei ein Zusammentreffen bei der Grenzkontrolle.

    Weiterhin fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen den Serben seit Ende vergangenen Jahres eine Fahndungsausschreibung, eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Freiburg aufgrund einer Körperverletzung, bestand.

    Die Beamten stießen noch auf eine weitere Fahndungsnotierung. Durch die österreichischen Behörden wurde der Mann seit dem Vortag (9. Februar) schengenweit als Vermisster gesucht. Die Lindauer Bundespolizisten nahmen Kontakt mit der zuständigen Polizei in Rankweil auf und übergaben den Mann noch in der Nacht auf Sonntag an die österreichischen Kollegen.

  • Reiseende wegen drei Haftbefehlen – Bundespolizei verhaftet mehrfach gesuchten Rumänen

    Reiseende wegen drei Haftbefehlen – Bundespolizei verhaftet mehrfach gesuchten Rumänen

    Reiseende wegen drei Haftbefehlen
    Bundespolizei verhaftet mehrfach gesuchten Rumänen

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim

    Die Bundespolizei hat am Freitagmorgen (26. Januar) bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden einen von der Justiz gesuchten Rumänen festgenommen. Der Fahrgast eines in Italien zugelassenen Reisebusses wurde mit gleich drei Haftbefehlen gesucht.

    Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 31-Jährige bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war: Im Jahr 2021 hatte das Amtsgericht Fürth einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro erlassen. 2022 legte das Amtsgericht Nürnberg in einem anderen Diebstahlsfall eine Geldstrafe von 1.200 Euro fest. Im selben Jahr wurde abermals vom Nürnberger Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro gegen den rumänischen Staatsangehörigen festgesetzt.

    Der Mann musste auf Veranlassung der Bundespolizei hin seine Busreise in Richtung München beenden. Er konnte keine der drei Geldstrafen bezahlen. Daher wurden die von den Gerichten ersatzweise vorgesehenen Freiheitsstrafen fällig. Insgesamt stehen dem Verhafteten demnach 90 Tage “hinter Gittern” bevor. Die Rosenheimer Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Für seinen mehrmonatigen Aufenthaltsort dürfte sich auch die verständigte Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth noch interessieren, da diese den Rumänen aufgrund laufender Ermittlungen wegen Urkundenfälschung sucht.

  • Mit Rauschgift, unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein zur Grenzkontrolle

    Mit Rauschgift, unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein zur Grenzkontrolle

    Mit Rauschgift, unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein zur Grenzkontrolle

    Füssen/Memmingen

    Am Samstagnachmittag (16. Dezember) haben Kemptener Bundespolizisten einen bosnischen Staatsangehörigen nach über zwei Jahren unerlaubten Aufenthalts im Schengenraum mit dem Flugzeug in sein Heimatland zurückgewiesen. Die Beamten hatten den Mann am Vorabend unter Drogeneinfluss, mit einer kleinen Menge Betäubungsmittel und ohne Fahrerlaubnis in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen (BAB 7) gestoppt.

    Kemptener Bundespolizisten kontrollierten am Freitagabend einen bosnischen Fahrzeuglenker eines in Deutschland zugelassenen Mietfahrzeuges. Bei der Überprüfung der vorlegten Dokumente stellten die Beamten fest, dass der bosnische Führerschein des 34-Jährigen abgelaufen war. Außerdem fanden die Polizisten anhand der Einreisestempel im Reisepass heraus, dass der Bosnier seine erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer weit überschritten hatte. Der Mann hielt sich bereits weit über zwei Jahre unerlaubt im Schengenraum auf. Eigenen Angaben zufolge habe der 34-Jährige die vergangenen Monate in Kroatien gelebt und dort als Sicherheitsmitarbeiter in Nachtclubs gearbeitet. Nun wollte er zu seiner Freundin nach Ludwighafen reisen. Weiterhin fanden die Bundespolizisten bei der Durchsuchung eine kleine Menge Marihuana, welches sie sicherstellten. Der anschließende Drogentest beim Fahrer schlug außerdem auf den Wirkstoff THC an. Der Südosteuropäer erhielt Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise, Einfuhr und Besitzes von Betäubungsmitteln, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel. Die Sachbearbeitung hinschlicht der Verkehrsdelikte übernahm die zuständige Polizeiinspektion Füssen.

    Am Samstagnachmittag hob ein Flugzeug von Memmingen nach Tuzla ab, mit dem der Migrant zurückgewiesen wurde. Die Rückführungskosten in Höhe von 430 Euro hatte der Bosnier vorher hinterlegen müssen. Die Bundespolizei hat den Mietwagen sichergestellt und wird ihn samt Schlüssel dem Vermieter übergeben.

  • Bundespolizeidirektion München – Kinder ungesichert in Auto gepfercht !

    Bundespolizeidirektion München – Kinder ungesichert in Auto gepfercht !

    Rosenheimer Bundespolizei stoppt mutmaßliche Schleusung
    im überbesetzten Pkw

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim – 

    Die Bundespolizei hat am Montag (17. Juli) bei Grenzkontrollen an der A93 ein überbesetztes Fahrzeug gestoppt. Insgesamt waren neun Personen in dem in Frankreich zugelassenen Pkw. Drei Kinder fuhren ungesichert im Auto mit, zwei im Kofferraum und eines auf dem Schoß einer Erwachsenen. Gegen den Fahrer wird wegen Einschleusens von syrischen Staatsangehörigen ermittelt.

    In der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden zählten die Bundespolizisten in dem Siebensitzer neun Insassen. Papiere für die Einreise in die Bundesrepublik führten sie nicht mit. Der aus Syrien stammende Fahrer verfügte lediglich über einen französischen Führerschein.

    Ersten Erkenntnissen zufolge ist der 46-Jährige in Südfrankreich gemeldet. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei seinen Mitfahrern ebenfalls um Syrer. Der Fahrzeugführer erklärte, dass er sich mit den anderen Personen im Urlaub befinden würde. Nach einem Aufenthalt an der französischen Südküste hätten sie noch einen eintägigen Abstecher nach Italien gemacht und wollten nun zurück nach Frankreich.

    An der deutsch-österreichischen Grenze beendeten die Kontrollbeamten die hoch gefährliche Fahrt in dem überbesetzten Wagen. Aufgrund der zahlreichen Gepäckstücke konnte sich ein Mädchen auf einem der beiden Notsitze im Kofferraum nicht angurten. Ein Junge fand dort überhaupt keine Sitzmöglichkeit mehr und quetschte sich zwischen Notsitz und Fahrzeuginnenseite. Ein weiteres Mädchen musste während der stundenlangen Fahrt teils auf dem Schoß der Mutter sitzen, teils vor der Rückbank kauern.

    Bei weitergehenden Recherchen der Bundespolizei stellte sich heraus, dass zumindest fünf der acht offenkundig Geschleusten in der Vergangenheit in Frankreich registriert worden waren. Ferner wird nicht ausgeschlossen, dass einige der Pkw-Insassen miteinander verwandt sind. Der Fahrer, dessen Wohnort im Département Aveyron nachvollzogen werden konnte, wurde wegen Schleuserei angezeigt.

    Er hatte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in Begleitung von fünf seiner mutmaßlich geschleusten Landsleute Deutschland mit seinem Auto in Richtung Österreich zu verlassen. Eine erwachsene Frau und ihre zwei Kinder mussten mit dem Zug zurückreisen.

  • Fantasiedokumente bei Grenzkontrolle !

    Fantasiedokumente bei Grenzkontrolle !

    Lindau – 

    Am Samstag (20. Mai) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) bei einem gesuchten polnischen Steuersünder rund 3.700 Euro eingetrieben. Außerdem haben die Beamten einen unerlaubt einreisenden Nigerianer mit zwei Fantasiedokumenten und einer kleinen Menge Drogen erwischt.

    Am Samstagabend stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen polnischen Fahrzeugführer. Bei der Überprüfung der Personaldaten stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Lübeck mit einem Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung im Fahndungssystem ausgeschrieben war. Der 39-Jährige war im Oktober 2021 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden und seiner Zahlungsverpflichtung von fast 89.000 Euro gegenüber den Justizbehörden bisher nicht nachgekommen. Der Pole konnte einen kleinen Teilbetrag von fast 2.300 Euro und 6.400 Zloty, etwa
    1.400 Euro, leisten und später seine Fahrt fortsetzen.

    Bereits am Morgen hatten Lindauer Bundespolizisten einen nigerianischen Staatsangehörigen bei der unerlaubten Einreise ertappt. Der 24-Jährige, der in einem Fernbus mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main unterwegs war, durfte nicht nach Deutschland einreisen, da sein italienischer Aufenthaltstitel abgelaufen war. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zudem eine kleine Menge Haschisch und einen Joint sowie zwei auf den Nigerianer ausgestellte Fantasiedokumente, einen internationalen Führerschein und ein dazugehöriges Begleitheft mit Übersetzungen. Angeblich hatte der Businsasse die Dokumente in Nigeria von einem Freund für etwa 300 bis 400 Euro gekauft. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten zeigten die Bundespolizisten den Mann wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen und Urkundenfälschung an. Der Nigerianer erhielt außerdem Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschuldigte musste eine Sicherheitsleitung in Höhe von 200 Euro hinterlegen. Die Polizisten stellten die Fantasiedokumente und die Drogen sicher und wiesen den Nigerianer anschließend nach Österreich zurück.

  • Bewaffnet nach Deutschland – Bundespolizei stellt Waffen bei Grenzkontrollen sicher

    Bewaffnet nach Deutschland – Bundespolizei stellt Waffen bei Grenzkontrollen sicher

    Rosenheim / Kiefersfelden

    Die Rosenheimer Bundespolizei hat im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Kontrollen am Montag (13. März) einen Italiener und zwei Polen wegen ihrer jeweiligen Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt. Die aufgefundenen Waffen wurden sichergestellt.

    An der Inntalautobahn (A93) nahe Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Personalien Italieners,
    der in einem Reisebus unterwegs war. Wie sich herausstellte, war die Münchner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Bedrohungsdelikt am Aufenthaltsort des 31-Jährigen interessiert. Nachdem die Erreichbarkeit des italienischen Staatsangehörigen in Deutschland festgestellt war, durchsuchten die Beamten noch dessen Gepäck und Kleidung. Dabei fanden sie in einer Jackentasche ein in Deutschland nicht zugelassenes Elektroschockgerät und im Rucksack eine weitere Waffe. Bei der Pistole handelt es sich ebenfalls um eine als zugelassene Waffe nicht gekennzeichnete Schreckschusswaffe. Der Italiener gab an, sich in seiner Freizeit mit Waffen zu beschäftigen, jedoch nicht gewusst zu haben, dass die mitgeführten Gegenstände verboten seien. Ohne die sichergestellten Waffen, dafür aber mit einer Strafanzeige im Gepäck konnte er seine Reise fortsetzen.

    In einem Pkw mit polnischen Kennzeichen fanden die Kontrollbeamten zwei in der Bundesrepublik nicht erlaubte Reizstoffsprühgeräte, zwei verbotene Einhandmesser, sowie ein Butterfly-Messer. Gegen den 48-jährigen Fahrer und den 17-jährigen Beifahrer, denen die beschlagnahmten Gegenstände jeweils zugeordnet werden konnten, wurden die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet. Anschließend durften die Polen ihre Fahrt unbewaffnet fortsetzen.