Eine 48-jährige Frau wäre am Dienstag (31. Januar) im Anschluss an eine Kontrolle der Bundespolizei auf der A8 beinahe ins Gefängnis gekommen, wenn ihre Tochter ihr nicht geholfen hätte. Die deutsche Staatsangehörige war als Beifahrerin in einem Pkw in Richtung Rosenheim unterwegs. Am Steuer saß die 19-jährige Tochter.
Auf Höhe Bad Feilnbach wurde der Wagen angehalten und die beiden Insassen einer Routinekontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass die Mutter seit Mai 2021 mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurde. Demnach hatte sie aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Rosenheim wegen Unterschlagung eine Gelstrafe von rund 1.600 Euro einschließlich Verfahrenskosten zu zahlen. Ersatzweise waren 67 Tage Freiheitsentzug vorgesehen.
Die 48-Jährige aus dem Landkreis Traunstein verfügte nicht über die finanziellen Mittel, um die geforderte Summe zu begleichen und die Ersatzfreiheitsstrafe unmittelbar abzuwenden. Sie wurde zur Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei mitgenommen. Ihre Tochter konnte die Fahrt fortsetzen. Sie versprach, das notwendige Geld schnellstmöglich zu beschaffen. Die 19-Jährige hielt Wort und beglich binnen weniger Stunden die offenen Justizschulden der Mutter. Somit blieb dieser der Gang ins Gefängnis erspart.
Trier– Zwei Tatverdächtige ermittelt; Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts des Mordes –
(Folgemitteilung zu den Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Trier vom 17. und 18.01.2023)
Im Fall der Tötung eines 56-jährigen Mannes in einem Haus in Hersdorf/Eifel in der Nacht vom
14. auf den 15.01.2023 sind nach intensiven Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier am Dienstagnachmittag,
den 24.01.2023, zwei Tatverdächtige in Remscheid/Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Es handelt sich um zwei Männer im Alter von 20 und 26 Jahren, die aus Serbien stammen und in Nordrhein-Westfalen leben.
Nach den vorläufigen Erkenntnissen der bisher geführten Ermittlungen hält es die Staatsanwaltschaft für wahrscheinlich, dass das spätere Tatopfer die beiden Männer im Internet im Zusammenhang mit der Suche nach sexuellen Kontakten kennenlernte und sie am 14.01.2023 in Remscheid abholte und mit in sein von ihm allein bewohntes Haus in Hersdorf nahm. Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht, das sexuelle Interesse nur vorgetäuscht zu haben, um in der Wohnung des Opfers an dessen Hab und Gut zu gelangen.
Während des Aufenthalts im Haus kam es auf noch nicht abschließend geklärte Weise zu dem tödlichen Geschehen. Der 56-Jährige wurde im Badezimmer des Hauses durch massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf getötet. Die Beschuldigten sind verdächtig, anschließend die Wohnung des Opfers nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht und verschiedene Wertsachen, unter anderem das Mobiltelefon und das Portemonnaie des Opfers mit dessen EC-Karte entwendet zu haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen flüchteten die Beschuldigten anschließend zu Fuß vom Tatort und fuhren sodann mit einem Taxi und später mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück nach Nordrhein-Westfalen. Auf der Flucht sollen sie an einem Geldautomaten versucht haben, mit der EC-Karte des Opfers Geld abzuheben. Dies gelang ihnen jedoch nicht.
Das Amtsgericht Trier hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl gegen die Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier erlassen. Die Beschuldigten sind am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts vorgeführt worden, der den Vollzug des Haftbefehls angeordnet hat. Die Ermittlungen zum Tatablauf und den Hintergründen der Tat dauern an. Einzelheiten hierzu können derzeit noch nicht mitgeteilt werden, um die weiteren Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.
Ein 30jähriger Radfahrer wird am Samstagnachmittag von der Polizei in Heimbach kontrolliert, weil er während der Fahrt mit seinem Handy hantierte. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellen die Beamten dann fest, dass es gegen den Mann einen Haftbefehl gibt. Da er die in Rede stehende Summe nicht bezahlen kann, wird er umgehend in die Justizvollzugsanstalt nach Koblenz gebracht. Hätte er mal sein Handy stecken lassen…
Exhibitionist im Hauptbahnhof festgenommen
42-Jähriger belästigte mehrere Frauen in der S-Bahn
München / Wolfratshausen – Am Dienstagabend (4. Mai) erkannten Bundespolizisten
beim Streifengang im Hauptbahnhof München einen 42-Jährigen, der mit internen Fahndungsflyern wegen Exhibitionismus gesucht worden war.
Er kam in Untersuchungshaft.
Auch die Polizeiinspektion Wolfratshausen hatte mit einem Öffentlichkeitsaufruf bereits nach dem Mann gefahndet.
Kurz nach 22 Uhr erkannte eine Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof München bei einem Streifengang einen wegen Exhibitionismus gesuchten 42-jährigen Rumänen.
Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von 27. September 2020 bis 25. April dieses Jahres, mehrfach im Münchner S- und U-Bahnbereich – vermutlich aber auch in mehr als einem Fall in der Pupplinger Au – mit exhibitionistischen Handlungen in Erscheinung getreten zu sein.
Nach einer Haftrichtervorführung erließ dieser am 5. Mai einen Haftbefehl, beließ den 42-Jährigen, der in Wolfratshausen wohnt, unter strengen Auflagen aber auf freien Fuß.
Am 25. April 2021 war der Mann letztmalig in Erscheinung getreten.
Nach dem Zustieg in die S-Bahn in Hohenbrunn, Lkr. München, hatte er sich gegen 20:50 Uhr in der S7, Richtung Wolfratshausen, neben eine in Solln zugestiegene 16-jährige Deutsche aus Geretsried sowie eine 22-jährige Deutsch-Chilenin aus Würzburg gestellt und begonnen an seinem Geschlechtsteil zu manipulieren.
Als die beiden sich entfernten, folgte er ihnen – mit aus der Hose hängendem Glied, bis die Ältere in Schäftlarn und die Jüngere in Wolfratshausen ausgestiegen waren.
Der 16-Jährigen war es gelungen, ohne dass der Mann es bemerkte, Bilder von ihm zu machen.
Sie zeigte die Tat wenig später zusammen mit ihrer Mutter bei der Landespolizei in Wolfratshausen an.
Aufgrund der Bilder und der Beschreibungen der Geschädigten sowie der zeitlichen und örtlichen Nähe werden ihm bisher noch weitere bekannt gewordene exhibitionistische Taten mit mehreren Geschädigten zur Last gelegt.
Nach der Tat von 20:50 Uhr war er auch in Folge-S-Bahnen der gleichen Linie aufgefallen. So manipulierte er zunächst gegen 21:20 Uhr, zwischen Wolfratshausen und Icking, gegenüber einer 64-Jährigen aus Schwabing sowie gegen 21:50 Uhr, wieder auf dem Weg nach Wolfratshausen, gegenüber einer 34-Jährigen aus Wolfratshausen und einer weiteren 16-Jährigen aus Geretsried (alle drei Deutsche) an seinem Geschlechtsorgan. Umfangreiche Videoauswertungen der Bundespolizei in diversen S-Bahnen und Haltepunkten belegen die Taten.
Die drei letztgenannten Frauen meldeten sich bei den Kollegen der bayerischen Landespolizei in Wolfratshausen nachdem dort ein Öffentlichkeitsaufruf verfasst worden war.
Aufgrund von Videoauswertungen konnte der dringend Tatverdächtige wiederum am 25. April in der S7 vor den bereits geschilderten Fällen ausgemacht werden.
Gegen 20:10 Uhr, war er kurz vor dem Ausstieg am Marienplatz, gegenüber einer Unbekannten mit erigiertem Glied aufgetreten.
In allen Fällen hatte der Mann Blickkontakt mit den Frauen gesucht und diese sich hilflos und wütend gefühlt; zudem verspürten sie großen Ekel.
Mit dem Bildmaterial aus den S-Bahnen wurde ein Fahndungsflyer erstellt, mit diesem war polizeiintern nach dem Exhibitionisten gefahndet worden.
Aufgrund des Fahndungserfolges werden nun weitere Ermittlungen bei der Landes- und Bundespolizei geführt, um abzugleichen, ob der 42-jährige Rumäne für weitere, ähnlich gelagerte Fälle in Betracht kommt.
Bundes- wie Landespolizei bitten Geschädigte, die sich evtl. noch nicht gemeldet haben, mit den jeweiligen Behörden Kontakt aufzunehmen.
Für den Bereich der Münchner S-Bahnen bitte unter 089/515550-1111 bei der Bundespolizeiinspektion München.
Für die Polizei in Wolfratshausen unter 08171/42110.
Der dringend Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: – ca. 175 cm groß
– 35-45 Jahre alt – mit markanter Glatze und randloser Brille
Bekleidet war er häufig mit grauer Kapuzenjacke, hellblauer Jeans und schwarzen Turnschuhen.
Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang darum, dass Betroffene, die derartige Vorfälle wahrnehmen, Zivilcourage zu zeigen und – ohne sich selbst in Gefahr zu bringen – sich schnellstmöglich (z.B. per Handy) aus der S-Bahn oder am Bahnhof an die Behörden zu wenden.
Gerade bei exhibitionistischen Straftaten handelt es sich häufig um Wiederholungstäter. Wichtig für die polizeilichen Ermittlungen sind insbesondere auch Personenbeschreibungen und besondere Merkmale wie Tätowierungen o.ä., da nicht immer Videoaufzeichnungen existieren.
In den vorgenannten Fällen gilt der Dank der Bundespolizei insbesondere auch dem couragierten Verhalten der 16-Jährigen aus Geretsried.
Dank ihrer Handybilder gelang es letztlich der Bundespolizeistreife den 42-Jährigen am Hauptbahnhof in München zu erkennen.
So konnte der Tatverdächtige schnell ermittelt und letztlich auch identifiziert werden.
Bremen – Ein 23 Jahre alter Mann verstieß in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gegen die Ausgangssperre, um Zigaretten zu kaufen.
Er suchte dabei ausgerechnet eine Tankstelle neben dem Polizeipräsidium auf und wurde kontrolliert.
Zu seinem Verdruss lag gegen ihn auch noch ein Haftbefehl vor.
Die Einsatzkräfte überprüften den 23-Jährigen gegen 3 Uhr auf dem Tankstellengelände der Straße In der Vahr.
Ihm war die Ausgangssperre zwar bekannt, jedoch hatte er laut eigenen Angaben Nikotinbedarf und keine Zigaretten mehr im Haus.
Die Polizisten stellten zudem fest, dass der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wurde.
Der Untersuchungshaftbefehl wurde sofort vollstreckt und für den 23 Jahre alten Mann klickten die Handschellen.
Koblenz – Ein vor der Schließfachanlage im Hauptbahnhof Koblenz schlafender 38-Jähriger wurde in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch von einer Streife der Bundespolizei festgenommen.
Gegen ihn lagen drei Haftbefehle sowie zwei anhängige Ermittlungsverfahren wegen Widerstand und Verstoß gegen das Asylgesetz vor.
Wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs wurde er zu einer Haftstrafe von insgesamt 83 Tagen verurteilt. In drei weiteren Fällen wurde er angeklagt, einen Außenzaun einer Einrichtung mittels eines Werkzeugs durchtrennt, einen Feuerlöscher beschädigt und ohne einen erforderlichen Fahrschein einen Zug genutzt zu haben. Der Ladung zur Hauptverhandlung ist er unentschuldigt ferngeblieben.
Nach Vorführung beim AG Koblenz und Beschlussfassung durch den Richter wurde er zur JVA Koblenz verbracht.
Neustadt (Wied) – Im Verlauf des 29.03.2021 wurde der Polizei Straßenhaus im Bereich Neustadt/Wied und umliegenden Orten wiederholt ein Transporter gemeldet, welcher mutmaßlich eine illegale Schrottsammlung durchführte. Das Fahrzeug konnte schließlich im Rahmen der Fahndung angetroffen und einer Kontrolle unterzogen werden.
Es stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer über keine der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zum gewerblichen Sammeln von Schrott bzw. Altmetall verfügte.
Das Fahrzeug wurde zur Mülldeponie Linkenbach sistiert, wo der zwischenzeitlich geladene Schrott mit einem Gewicht von 970 kg abgeladen wurde.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass gegen den Fahrzeugführer noch ein offener Haftbefehl vorliegt. Den zur Begleichung der offenen Geldstrafe nötigen Betrag in Höhe von 1200 EUR konnte der Betroffene aufbringen und entging somit einer Verbringung in die JVA.
Gegen die Beteiligten werden nun erneut Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz und die Gewerbeordnung geschrieben
Haftbefehl wegen sexueller Ausbeutung und Missbrauch von Kindern
Bundespolizei nimmt Beschuldigten fest
Am Mittwochabend, den 17. März, konnte die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt einen Mann von einem Flug aus Brüssel vorläufig festgenehmen, gegen den ein Haftbefehl der französischen Behörden vorliegt.
Dem 36-jährigen Tunesier werden sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen unter 15 Jahren vorgeworfen. Der Tatvorwurf stammt aus dem Jahr 2013 und bezieht sich auf seine Stieftochter, an welcher die Taten zwischen dem 10. und 13. Lebensjahr vorgenommen wurden.
Der Beschuldigte war der Verhandlung in der Strafsache ferngeblieben und wurde in Folge dessen durch die französischen Behörden international zur Festnahme zum Zwecke der Auslieferung ausgeschrieben. Der Tunesier wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
Am Freitagabend (19. Februar) hat die Bundespolizei einen per Untersuchungshaftbefehl gesuchten Pakistaner hinter Gitter gebracht.
Der Mann hatte einer Frau nachgestellt und ihr mit der Veröffentlichung von intimen Fotos gedroht.
Bundespolizisten überprüften am Grenzübergang Mittenwald einen pakistanischen Staatsbürger als Insasse eines Fernreisebusses aus Bologna.
Zwar konnte sich der mittlerweile in Italien wohnhafte Reisende ordnungsgemäß ausweisen, bei der Überprüfung seiner Personaldaten schlug jedoch der Fahndungscomputer an.
Gegen den 27-Jährigen lagen zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder aus dem Jahr 2018 vor.
Der Mann wurde per Aufenthaltsermittlung wegen Zuwiderhandlung gegen vollstreckbare Anordnungen sowie mit Untersuchungshaftbefehl wegen Nachstellung gesucht.
Demnach soll der pakistanische Staatsangehörige eine Frau gegen ihren Willen umarmt, geküsst und dabei Selfies aufgenommen und diese anschließend in seinem Facebook-Profil gepostet haben.
Der 27-Jährige drohte der Geschädigten immer wieder mit der Verbreitung, unter anderem an ihre Familie, sowie Veröffentlichung von freizügigen Fotos, falls sie den Kontakt zu ihm abbrechen würde.
Als Gegenleistung für die Löschung der Aufnahmen verlangte der Pakistaner sogar Sex, was die Frau jedoch ablehnte.
Die Bundespolizisten führten den Pakistaner dem Richter beim Amtsgericht Wolfratshausen vor und lieferten den Verhafteten anschließend in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim ein.
Nachdem ein 42-Jähriger intensiven Ermittlungen zufolge für mehrere Einbrüche im Itzehoer Stadtgebiet verantwortlich gewesen sein dürfte, hat das Amtsgericht Itzehoe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe am Freitagvormittag gegen den Mann einen Untersuchungshaftbefehl erlassen.
Mittlerweile befindet sich der Beschuldigte in einer Justizvollzugsanstalt.
Mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen der Wiederholungsgefahr in der Hand suchten Einsatzkräfte am Freitag gegen 13.30 Uhr die Wohnanschrift des 42-jährigen, polizeilich hinreichend Bekannten in Itzehoe auf.
Die Beamten trafen den wenig überraschten Beschuldigten in seiner Wohnung an und nahmen ihn fest.
Nach der Verkündung des Haftbefehls durch einen Richter brachten die Polizisten den Itzehoer in eine Justizvollzugsanstalt.