Schlagwort: Mörder

  • Weitefeld – Nachtragsmeldung zum Tötungsdelikt am 6.4.

    Weitefeld – Nachtragsmeldung zum Tötungsdelikt am 6.4.

    Im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem mittlerweile tot aufgefundenen Tatverdächtigen des Tötungsdeliktes in Weitefeld sind mehrere Anfragen zum Ablauf der Fahndungsmaßnahmen beim Polizeipräsidium Koblenz eingegangen. Hierzu können wir folgendes mitteilen:

    Die Fahndungsmaßnahmen nach dem flüchtigen Tatverdächtigen erfolgten in mehreren Phasen.

    Die Tat ereignete sich in den Morgenstunden des 06.04.2025. Die zunächst unmittelbar eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei waren auf die Suche nach mindestens einem unbekannten, gewaltbereiten, bewaffneten und flüchtenden Täter ausgerichtet.

    Die Identifizierung

    Mit der Identifizierung in den späten Abendstunden des 06.04.2025 konnte mit Hochdruck – auch mit Hilfe der Öffentlichkeit – nach dem Tatverdächtigen gefahndet werden. Die ersten Fahndungsmaßnahmen ergaben sich insbesondere aus der Vielzahl unterschiedlicher Hinweise aus der Bevölkerung, die in den ersten Tagen häufig mit dem Einsatz von Spezialeinheiten einhergingen. Darüber hinaus bildeten die potentiellen Fluchtwege, die sich aus der Tatort-Wohnortbeziehung und den Einsätzen der Diensthunde ergaben, die Schwerpunkte in den Tagen nach der Tat.

    Mit dem Fortgang der Öffentlichkeitsfahndung, die in ihrer größten Wahrnehmbarkeit am 16.04.2025 in der Ausstrahlung der Fahndungssendung “XY Aktenzeichen” im ZDF mündete, ergaben sich insgesamt bis zu der Sendung annähernd 1.000 Hinweise (Anm.: Bis letzte Woche waren es insgesamt rund 1.990 Hinweise), die es weiterhin abzuarbeiten galt.
    Insofern waren die Hinweise zu seinem möglichen Aufenthaltsort oder dem Fluchtweg, die Abklärung bekannter persönlicher Kontakte und möglicher Anlaufstellen nun Hauptaufgabe im Rahmen der polizeilichen Fahndung.

    In der Folge und mit zunehmender Zeitdauer waren die Fahndungsmaßnahmen auf einen größeren potentiellen Fluchtradius auszurichten. Die Alternative, dass der Täter sich nach wie vor in der Nähe verborgen hält, war weiterhin eine der möglichen Hypothesen. Konkretisierbare Anhaltspunkte gab es allerdings keine.

    Die Absuche am 17.4.

    Am 17.04.2025 hatte das Polizeipräsidium Koblenz sodann eine großflächige Absuche der Region mit Unterstützung der Polizeien auch andere Bundesländer organisiert und durchgeführt. Rund 1.000 Polizeibeamtinnen und -beamte waren eingesetzt. Ein Suchkorridor war ohne konkrete Hinweise zur Zieleingrenzung in einem weitläufigen und schwierigen Gelände einzurichten. Leider führte auch diese Maßnahme nicht zum Auffinden oder zur Festnahme des Täters. Der spätere Fundort der Leiche war von dieser Suchmaßnahme nicht umfasst. Der Suchkorridor befand sich aufgrund der zu damaligen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnis- und Hinweislage im nördlichen Bereich von Weitefeld.

    Auf diese Maßnahmen aufbauend wurde die Absuche der weitläufigen, ländlichen Flächen weiter sorgsam strukturiert und geplant. Entsprechende Maßnahmen wurden sukzessive mit Unterstützung von Personal, Hunden und dem Einsatz von Technik (Boote, Taucher, Sonar, Hubschrauber) sowie externen Stellen, wie beispielsweise die Unterstützung durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und der Johannes-Keppler-Universität Linz (Österreich), durchgeführt. Bis zum Schluss hatte die eingesetzte Sonderkommission hieran gearbeitet. Die letzten geplanten Suchmaßnahmen erfolgten erst jüngst am 24.07.2025 in einer Industriebrache bei Steineroth.

    Die Stelle, an der letztlich der verstorbene Tatverdächtige aufgefunden wurde, war im Zuge des strukturierten Vorgehens tatsächlich ab dem 24.04.2025 intensiviert auch mit starkem Personaleinsatz, Leichensuchhunden und Hubschrauber erfolglos abgesucht worden. Diese Fläche war zu diesem Zeitpunkt aufgrund seiner “sumpfigen” Beschaffenheit nur schwer abzusuchen. Nach den in den letzten Tagen gewonnenen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass die Leiche zu diesem Zeitpunkt noch nicht dort lag.

    Die Hinweise, dass sich der Täter bei der Tatausführung in einem unbekannten Ausmaß verletzt hat, konkretisierten sich in den Wochen nach der Tat, weshalb auch die Hypothese, dass eine leblose Person gesucht und gefunden werden könnte, mehr und mehr in Betracht zu ziehen war.

    Die nun vorliegenden Ermittlungsergebnisse indizieren, dass der Tatverdächtige auf der Flucht nach der Tat ein etwa 60 cm Durchmesser großes Betonrohr im Elbbach als Unterschlupf- bzw. Versteckmöglichkeit genutzt hat und in diesem Rohr zu Tode gekommen ist. Eine Todesursache weist das Obduktionsergebnis aufgrund des fortgeschrittenen Zersetzungsprozesses der Leiche nicht aus. Trotzdem dürften den durch die Tat erlittenen Verletzten eine nicht unwesentliche Bedeutung zuzumessen sein. Vermutlich ist die Leiche dann zu einem wesentlich späteren Zeitraum bei größeren Wassermengen aus diesem Rohr ausgespült und zum Auffindeort getrieben worden. Hierzu könnte ein Starkregenereignis Anfang Juni beigetragen haben.

    Der Fundort

    Die beschriebenen, mutmaßlichen Abläufe korrelieren mit Zeugenaussagen und mit dem Fundort der mutmaßlichen Tatwaffe in dem besagten Betonrohr in etwa 100 Meter Entfernung vom Leichenfundort. Ab welchem Zeitpunkt sich der Tatverdächtige letztendlich im Bereich des Rohres befunden hat, ist nicht nachvollziehbar.

  • Fund einer Leiche in Weitefeld

    Fund einer Leiche in Weitefeld

    Weitefeld – Fund einer unbekannten Leiche

     

    Am Dienstagnachmittag wurde die Polizei Betzdorf gegen 16.30 Uhr über den Fund einer unbekannten Leiche außerhalb der Ortslage Weitefeld informiert.

    Die Identität der Person steht noch nicht fest.

    Insbesondere angesichts möglicher Zusammenhänge mit dem Tötungsdelikt am 06. April 2025 in Weitefeld arbeitet die Polizei mit Hochdruck an der zeitnahen Identifizierung der Person.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit zum Fundort, zum Geschlecht sowie zu den weiteren Umständen keine weiteren Angaben machen können. Staatsanwaltschaft und Polizei werden die Öffentlichkeit bei einer neuen Erkenntnislage umgehend informieren.

  • Urteil im Polizistenmord von Kusel gefallen

    Urteil im Polizistenmord von Kusel gefallen

    Richter nennt Tat „Hinrichtung“
    Andreas S (39) muss lebenslang in Haft

    Auch wenn dieses Urteil Yasmin B. (†24) und Alexander K. (†29) nicht mehr zurückbringt – zumindest dürfte sich die Welt für Familie, Freunde, Kollegen und alle Trauernden ein bisschen gerechter anfühlen.

    Der Polizistenmörder Andreas S. (39) muss lebenslang ins Gefängnis!

    Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte den Wilderer wegen zweifachen Mordes an Polizeianwärterin Yasmin B. und Oberkommissar Alexander K. am 31. Januar 2022. Die beiden hatten Andreas S. und dessen Gehilfen Florian V. nachts bei der illegalen Jagd erwischt.

    Andreas S. schoss nach Überzeugung der Richter mit einem Jagdgewehr und einer Schrotflinte auf die uniformierten Polizisten, um die Tat zu vertuschen.

    Danach flüchtete er mit Florian V., bei dem das Gericht wegen seines Beitrags zur Aufklärung der Morde von einer Bestrafung absah, ins saarländische Sulzbach. Dort zerlegte Andreas S. seelenruhig die gewilderten Tiere. Als ein Spezialeinsatzkommando ihn festnahm, trug er noch die blutige Metzgerschürze.

    Der insolvente Polizistenmörder  bestritt die Anklage-Vorwürfe bis zuletzt.

    Seine Version, die die Richter als Lüge einstufen: Florian V. hätte die Polizistin erschossen. Er selbst hätte lediglich in Notwehr auf Alexander K. geschossen und ihn getötet, weil der mit der Dienstwaffe auf ihn feuerte. In seinem letzten Wort vor Gericht jammerte er, das Verfahren habe ihn an „Hexenprozesse“ erinnert.

    Die Tat hatte laut Stefan Orthen „Hinrichtungscharakter“. Nebenklage-Anwalt Prof. Guido Britz (58, vertritt die Familie von Alexander K.) wurde noch deutlicher.: „Zwei Polizisten sind auf bestialische Art und Weise zu Tode gebracht worden.“ Aus seiner Sicht sei die Tat ein „Abknallen von Beamten wie Tiere“ gewesen.

    Polizist mit Nachtsichtgerät gejagt

    Das Gericht sah das auch so, stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist ausgeschlossen, dass Andreas S. schon nach 15 Jahren die Freilassung auf Bewährung beantragen kann. Richter Raphael Mall bezog sich in seiner Urteilsbegründung mehrfach auf einen Kommentar von Andreas S. zu seinen Jagd-Erfolgen: „Kopfschuss – wie immer.“

    Der Wilderer habe vor allem auf Alexander K. mit einer 12 000 Euro teuren Nachtsicht-Zieloptik regelrecht Jagd gemacht, „beide Beamte erlegt, wie er sonst das Wild erlegt hat.“ Die Schüsse in den Kopf der Polizisten verglich er mit einem Fangschuss bei Tieren: „Aber bei Menschen nennt man es nicht Fangschuss, sondern Hinrichtung.“

    Andreas S. und seine Verteidiger werden das Urteil wahrscheinlich nicht annehmen und Revision dagegen einlegen.

  • Mörder aus Andernach vor Gericht – “Der Drop ist gelutscht” – BGH bestätigt Urteil – Video

    Mörder aus Andernach vor Gericht – “Der Drop ist gelutscht” – BGH bestätigt Urteil – Video

    Leipzig/Berlin – Das Urteil gegen den Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH)  mitteilte, verwarf der 5. Strafsenat in Leipzig die Revision des Ange­klag­­ten.

    Der Mann aus Andernach in Rheinland-Pfalz hatte sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Berlins gewandt.
    Das Gericht hatte den 57-Jährigen im Sommer 2020 wegen Mordes an dem Mediziner und ver­such­ten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

     

    Zudem ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
    Die Überprüfung der Ent­scheidung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.



     

    Laut Urteil hatte der Lagerist heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen dem jüngsten Sohn des frü­heren Bundespräsidenten gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik am 19. November 2019 ein Messer in den Hals gestoßen.
    Der Professor starb.
    Der Polizist, der den Angreifer überwältigte, wurde schwer verletzt.
    Die Staatsanwalt­schaft war davon ausgegangen, dass der Angreifer aus Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1920-2015), handelte.

    Blaulicht auf YOUTUBE – follow us – klick hier !

    Ein Gutachten hatte dem Mann eine psychische Störung bescheinigt.
    Seine Steuerungsfähigkeit sei er­heblich vermindert gewesen.
    Deswegen wurde er nicht wie sonst bei Mord üblich zu lebenslanger Haft verurteilt.

     

    Die Meldung aus 2019 – zum Mord an Weizsäcker – hier !