Schlagwort: Rosenheim

  • Polizeibekannten Iraker verhaftet

    Polizeibekannten Iraker verhaftet

    Bundespolizei verhaftet polizeibekannten Iraker –
    Fingerabdrücke decken Identität eines gesuchten Mannes auf

    Rosenheim

    Die Bundespolizei hat am Samstag (13. Juni) in Rosenheim einen Iraker verhaftet, der sich nicht ausweisen konnte. Er hatte offenkundig seine Gründe, ohne die Preisgabe seiner Personalien mit dem Eurocity von Italien in die Bundesrepublik zu reisen. Mittlerweile befindet er sich in Bernau im Gefängnis. Dort wird er vorerst für die Dauer von 150 Tagen bleiben müssen.

    Um seine Identität festzustellen, beendeten die Bundespolizisten am Rosenheimer Bahnhof die Zugreise des irakischen Staatsangehörigen, der zwar über eine gültige Fahrkarte verfügte, aber keine Papiere mitführte. Die Beamten nahmen ihn zur örtlichen Dienststelle mit. Mithilfe seiner Fingerabdrücke deckten sie auf, um wen es sich bei dem Mann handelt. Der 31-Jährige ist durchaus polizeibekannt. Er war in der Vergangenheit bereits mehrfach im Zusammenhang mit Drogen- und Körperverletzungsdelikten in Nordrhein-Westfalen aufgefallen. Außerdem waren die Staatsanwaltschaften in Köln und in Siegen aufgrund laufender Ermittlungen wegen räuberischer Erpressung sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz am Aufenthaltsort des polizeibekannten Irakers interessiert. Da er mit seiner Zugfahrt nach Deutschland gegen ein zwischenzeitlich von der zuständigen Ausländerbehörde im Regierungsbezirk Detmold erlassenes Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen hat, wird er sich voraussichtlich auch noch wegen illegaler Einreise zu verantworten haben.

    Damit nicht genug: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte das Amtsgericht Dortmund 2023 laut Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro festgesetzt. Das Amtsgericht Siegen hatte im selben Jahr einen weiteren Strafbefehl erlassen. Wegen Körperverletzung war auch noch eine Geldstrafe von 300 Euro zu zahlen. Der irakische Staatsangehörige konnte mangels finanzieller Möglichkeiten seine Justizschulden nicht begleichen. Für diesen Fall hatten die Gerichte vorab ersatzweise Freiheitsstrafen von 130 beziehungsweise 20 Tagen angeordnet. Die Bundespolizei brachte den Mann in die Justizvollzugsanstalt Bernau.

  • Mutmaßlicher Angriff mit Schere am Bahnsteig in Rosenheim

    Mutmaßlicher Angriff mit Schere am Bahnsteig in Rosenheim

    Mutmaßlicher Angriff mit Schere am Bahnsteig in Rosenheim

    Rosenheim

    Am Montagnachmittag (1. Juli) ist es in Rosenheim am Bahnhof zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern gekommen. Einer der beiden soll Zeugenaussagen zufolge im Verlauf des Streits versucht haben, auf den anderen mit einer Schere einzustechen. Daraufhin habe sich der mutmaßliche Täter rasch vom Ort des Geschehens entfernt. Der verständigten Bundespolizei ist es gelungen, den gesuchten Angreifer ausfindig zu machen.

    Nach ersten Erkenntnissen soll der Beschuldigte zunächst einen kamerunischen Staatsangehörigen am Bahnsteig beleidigt haben. Offenbar zog der 68-jährige Deutsche während des Streitgesprächs ein Multifunktionswerkzeug aus seiner Hosentasche und führte mit der aufgeklappten Schere unvermittelt eine Stichbewegung in Richtung des 28-Jährigen aus. Der Angegriffene erklärte später gegenüber den Beamten der Rosenheimer Bundespolizei, dass er nur dank einer schnellen Ausweichbewegung nicht mit der Schere im Bereich des Oberkörpers getroffen worden wäre.

    Zeugen, die den Vorfall beobachtet hatten, berichteten, dass der Mann mit der Schere den Bahnhof schnell in Richtung Innenstadt verlassen hätte. Die Bundespolizisten konnten mithilfe der gesammelten Angaben einen möglichen Tatverdächtigen identifizieren. Der gesuchte Mann wurde wenig später im Rahmen der Fahndung in Rosenheim angetroffen und mit dem Tatverdacht konfrontiert. Er räumte ein, kurz zuvor am Bahnsteig mit einem Afrikaner in Streit geraten zu sein, stritt aber die Attacke mit der Schere ab.

    Die Beamten fanden bei ihm ein Multifunktionswerkzeug mit aufklappbarer Schere, das in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft sogleich sichergestellt wurde. Die Bundespolizei ermittelt gegen den in Rosenheim gemeldeten Beschuldigten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.

  • Zwei Erwachsene und drei Kinder auf Ladefläche von Serbien nach Deutschland geschleust

    Zwei Erwachsene und drei Kinder auf Ladefläche von Serbien nach Deutschland geschleust

    Zwei Erwachsene und drei Kinder auf Ladefläche von Serbien nach Deutschland geschleust

    Rosenheim / Rohrdorf / A8

    Die Bundespolizei in Rosenheim ermittelt gegen einen serbischen Lkw-Fahrer wegen des Einschleusens von fünf Personen unter lebensgefährdenden Umständen. Drei der Geschleusten sind Kinder im
    Alter von einem, fünf und acht Jahren.

    Die fünf Migranten mussten die Fahrt von Serbien bis Deutschland auf
    der Ladefläche eines Lkw zubringen.

    An der A8 nahe Rohrdorf wurden sie am Montag (24. Juni) unvermittelt aufgefordert, abzusteigen. Der Fahrzeugführer, der die fünfköpfige Gruppe zurückgelassen hatte, konnte im Rahmen der Fahndung von Landes- und Bundespolizei an einem Autobahnparkplatz auf Höhe Bad Aibling festgenommen werden. Am Dienstag wurde er in Untersuchungshaft genommen.

    Einem Zeugen, es handelt sich um einen Zollbeamten, der sich nicht im Dienst befand, war die Gruppe
    von der gegenläufigen Spur der A8 aus hinter dem abfahrenden Lkw aufgefallen. Er verständigte sofort die Polizei, da er aufgrund der erkennbaren Umstände von einer Absetzung von geschleusten Migranten ausgegangen ist.

    Den Bundespolizisten gelang es, die beiden Erwachsenen mit den drei Kindern
    bei Neubeuern aufzufinden und in Gewahrsam zu nehmen.

    Sie gaben an, ursprünglich aus der Türkei zu stammen und von Serbien aus auf einer Lkw-Ladefläche befördert worden zu sein. Die 33-jährige Frau, die mit dem 21-jährigen Mann in keiner Beziehung stand, erklärte, dass die Fahrt nach Deutschland von Schleusern organisiert worden wäre.

    Hierfür hätte sie für sich und ihre drei Kinder 10.000 Euro zahlen müssen. Dass es sich bei dieser Beförderung um eine gefährliche Fahrt in einem Lkw-Auflieger zwischen Ladung und Paletten handeln würde, wurde ihr von den Schleppern vorab ebenso verschwiegen wie die offenkundig geplante Absetzung unmittelbar an der Autobahn.

    Sie und ihre Kinder konnten in der Bundespolizeidienststelle in Rosenheim zunächst versorgt werden. Anschließend wurden sie einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Der geschleuste Türke, dem es nicht auf Schutz oder Asyl in Deutschland ankam, wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Münchner Flughafen gebracht. Von dort aus musste er bereits am Dienstag in sein Heimatland zurückfliegen.

    Mithilfe des vorausgegangenen Zeugenhinweises wurden Beamte der Rosenheimer Verkehrspolizei auf der A8 auf Höhe Bad Aibling auf einen Lkw aufmerksam, der als das betreffende Schleusungsfahrzeug in Frage kam.

    Am Autobahnparkplatz “Im Moos” konnte der Sattelschlepper gestoppt werden. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Polizisten Papiere der geschleusten Türken, die ihnen offenbar vor Fahrtantritt abgenommen worden waren. Auf der Ladefläche des Aufliegers lagen ferner benutzte Trinkflaschen. Insofern hatten die Beamten keine Zweifel, dass es sich bei dem gestoppten Lkw um das gesuchte Schleusungsfahrzeug handelte.

    Der Fahrer gab sich zunächst ahnungslos und deutete an, dass es in den Fahrpausen genügend Gelegenheiten gegeben hätte, um ohne sein Wissen Personen auf die Ladefläche zu schmuggeln. Später verwickelte sich der 43-Jährige allerdings gegenüber den Ermittlern der Rosenheimer Bundespolizei in Widersprüche, die er im Verlauf der Befragung nicht mehr auszuräumen bereit war. Der Beschuldigte wurde am Dienstag am Amtsgericht Rosenheim vorgeführt. Der Richter entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Untersuchungshaft des Serben an.

    Der mutmaßliche Schleuser wurde in Traunstein ins Gefängnis eingeliefert. Seinen Lastkraftwagen hat die Bundespolizei sichergestellt.

  • Bundespolizei Rosenheim verhaftet zwei Männer

    Bundespolizei Rosenheim verhaftet zwei Männer

    Bundespolizei Rosenheim verhaftet zwei Männer – einer zahlt seine fällige Strafe, der andere muss ins Gefängnis

    Kiefersfelden / Oberaudorf / Rosenheim

    An der A93 bei Kiefersfelden hat die Bundespolizei am Donnerstag (30. Mai) einen Türken verhaftet. Zuvor nahmen die Bundespolizisten einen Rumänen am Grenzübergang Oberaudorf fest. Gegen die Männer lagen Haftbefehle vor. Einer konnte seine offenen Justizschulden von rund 4.600 Euro zahlen. Der andere hatte keine Wahl und muss die Reststrafe von über einem Jahr im Gefängnis absitzen.

    An der Inntalautobahn kontrollierten Bundespolizisten einen türkischen Staatsangehörigen. Bei ihm war noch eine Restfreiheitsstrafe von 422 Tagen offen. Ende 2020 war der Mann der Kemptener Bundespolizei ins Netz gegangen. Das Amtsgericht Kempten hatte ihn daraufhin 2021 wegen Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu drei Jahren verurteilt. Bei seiner Abschiebung 2022 verhängte die Stadt Kempten zugleich ein Einreiseverbot von sechs Jahren gegen den 47-Jährigen. Mit dem Grenzübertritt hat er gegen dieses Verbot verstoßen und die Reststrafe von 422 Tagen wurde ebenfalls fällig. Die Beamten brachten den Türken in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau.

    In der Nacht zum Donnerstag hatten Bundespolizisten die Insassen eines Autos am Grenzübergang Oberaudorf kontrolliert. Dabei schlug der Polizeicomputer bei der Überprüfung der Personalien eines
    29-jährigen Rumänen Alarm. Das Amtsgericht Rosenheim hatte ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer vierstelligen Geldstrafe belegt. Dank seines Bruders, der die rund
    4.600 Euro auftreiben konnte, blieb dem jungen Mann eine längere Ersatzfreiheitsstrafe erspart.

  • Wiederholungstäter wird Rückkehr nach Deutschland zum Verhängnis

    Wiederholungstäter wird Rückkehr nach Deutschland zum Verhängnis

    Wiederholungstäter wird Rückkehr nach Deutschland zum Verhängnis

    Kiefersfelden / Rosenheim

    Die Bundespolizei hat am Montag (27. Mai) an der Kontrollstelle auf der A93 einen gesuchten Rumänen verhaftet. Der Mann hatte Justizschulden von knapp 2.000 Euro. Bereits am Wochenende wurde ein Bulgare mit drei Haftbefehlen am Bahnhof Rosenheim festgenommen und von den Beamten ins Gefängnis gebracht. Einem Österreicher bei Kiefersfelden blieb der Aufenthalt hinter Gittern erspart. Er zahlte seine Strafe in Höhe von 1.350 Euro.

    Da der rumänische Staatsangehörige ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro im Jahr 2021 nicht bezahlt hatte, ordnete das Amtsgericht in Karlsruhe die Erzwingungshaft an. Hinzu kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Wegen Bedrohung stand eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen im Raum
    oder die Zahlung einer Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten. Als der 39-Jährige nun an der
    Inntalautobahn von der Bundespolizei erwischt wurde, half ihm ein Freund aus und beglich
    seine Schulden. Somit konnte der Rumäne die Reise fortsetzen.

    Bundespolizisten kontrollierten einen 32-jährigen Österreicher am Sonntag bei der Einreise.
    2021 war er vom Amtsgericht Laufen wegen Diebstahls schuldig gesprochen worden und hatte seine Ausstände von rund 1.500 Euro noch nicht bezahlt. Dies holte er bei der Bundespolizei nach, so musste er die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe nicht antreten und konnte weiterfahren.

    Anders erging es einem bulgarischen Reisenden im Zug aus Salzburg,
    dessen Personalien von Bundespolizisten überprüft wurden.

    Dabei stellten die Beamten gleich mehrere Haftbefehle fest, die nicht durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden konnten.

    Gegen den anscheinend unbelehrbaren 50-Jährigen hatte das Amtsgericht Nürnberg 2021 wegen Körperverletzung ein Jahr und fünf Monate, und 2022 wegen Diebstahls drei Monate verhängt. Ebenfalls wegen Diebstahls erging im gleichen Jahr ein Urteil des Amtsgerichts Cham mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten.

    Einen Teil der Gefängnisstrafe hatte der Mann schon abgesessen bevor er 2023 abgeschoben worden war. Durch seine Rückkehr nach Deutschland wurde nun die Reststrafe von einem Jahr und sieben Monaten fällig. Die Bundespolizisten brachten den Bulgaren in die Haftanstalt nach Bernau.

  • Mutter verhindert Gefängnisaufenthalt des Sohns

    Mutter verhindert Gefängnisaufenthalt des Sohns

    Mutter verhindert Gefängnisaufenthalt des Sohns

    Rosenheim

    Ein 34-Jähriger war am Montagabend (6. Mai) schon beinahe auf dem Weg von der Bundespolizei in Rosenheim in die nächstgelegene Haftanstalt. Die Mutter des gesuchten Münchners konnte den Gang ins Gefängnis aber gerade noch abwenden. Dank ihrer finanziellen Unterstützung blieben dem Sohn 60 Tage hinter Gittern erspart.

    Bei der Überprüfung der Personalien des deutschen Staatsangehörigen in einem Regionalzug aus Österreich fanden die Bundespolizisten kurz vor dem Halt in Rosenheim heraus, dass gegen ihn ein Strafbefehl vorliegt. Demnach hatte das Amtsgericht München wegen einer von ihm begangenen Körperverletzung im September 2022 eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro festgesetzt. Alternativ wäre eine zweimonatige Freiheitsstrafe in Frage gekommen. Der Mann musste seine Zugfahrt am Rosenheimer Bahnhof beenden und den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. Dort gelang es ihm mangels finanzieller Möglichkeiten zunächst nicht, den geforderten Betrag zu zahlen. Insofern stellte er sich bereits darauf ein, die mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen.

    Erst ein Anruf veränderte seine Situation. Die telefonisch verständigte Mutter erklärte sich bereit, für ihr erwachsenes Kind einzuspringen und zahlte das Geld bei einer Polizeidienststelle im Landkreis München ein. Dank der somit beglichenen Geldstrafe konnte ihr Sohn die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim verlassen. Allerdings gaben ihm die Beamten noch einen Bescheid über offene Gerichtskosten von rund 1.200 Euro mit. Ob das die vorerst letzte Justizforderung bleibt, wird sich zudem zeigen. Die Münchner Staatsanwaltschaft wurde von den Bundespolizisten über die aktuelle Anschrift des Mannes informiert, da diese ihm aufgrund laufender Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Hausfriedensbruchs noch Post zukommen lassen möchte.

  • Weitere Absetzung von geschleusten Syrern – Migrantengruppe am Haltepunkt Urschalling abgesetzt

    Weitere Absetzung von geschleusten Syrern – Migrantengruppe am Haltepunkt Urschalling abgesetzt

    Weitere Absetzung von geschleusten Syrern
    Migrantengruppe am Haltepunkt Urschalling abgesetzt

    Urschalling / Prien am Chiemsee / Rosenheim

    Am Samstag (4. Mai) hat die Polizei im Gemeindebereich Prien am Chiemsee mehrere syrische Migranten in Gewahrsam genommen.

    Die Gruppe ist offenbar von einem Schleuser nach Deutschland gebracht und abgesetzt worden. Den Angaben zufolge mussten zwei Syrer die mehrstündige Fahrt mangels verfügbarer Sitzplätze durchgängig im Kofferraum zubringen. Von zwei der insgesamt sechs Geschleusten fehlt trotz längerer Suche der Bundespolizei mit mehreren Streifen und einem Hubschrauber jede Spur.

    Einem Zeugenhinweis entsprechend trafen Polizeibeamte am Haltepunkt Urschalling nahe Prien zwei Männer, 19 und 29 Jahre, eine Frau, 29 Jahre, sowie einen 16-jährigen Jugendlichen an. Keiner von ihnen verfügte über die erforderlichen Einreisepapiere. Im Rahmen einer ersten Befragung stellte sich heraus, dass die Gruppe ursprünglich aus sechs Personen bestanden hatte. Die Fahndung der verständigten Rosenheimer Bundespolizei mittels Streifenwagen und Polizeihubschrauber im Umfeld verlief ohne weitere Erkenntnisse.

    Die Ermittler schließen nicht aus, dass die beiden fehlenden Männer, die sich unmittelbar nach der Absetzung vom Haltepunkt Urschalling entfernt haben sollen, absprachegemäß von einem
    weiteren Schleuser mitgenommen worden sind.

    Laut der zuständigen Bundespolizeiinspektion in Rosenheim gleicht der Fall einer Absetzung, die knapp eine Woche zuvor in derselben Gegend festgestellt worden war.

    Auch bei der am Samstagvormittag angetroffenen Gruppe handelt es sich um geschleuste Syrer, die von Slowenien aus mitgenommen worden sein dürften.

    Die gesamte Schleusung, die bis zu 7.000 Euro pro Person gekostet haben soll, ist offenkundig von einer Schlepperorganisation im Hintergrund geplant und etappenweise durchgeführt worden. Um möglichst viele Personen schleusen zu können, schreckte der Fahrer nicht davor zurück, zwei Migranten ungesichert im Kofferraum zu befördern. Die Bundespolizei ermittelt wegen Einschleusens von Ausländern
    unter lebensgefährdenden Bedingungen.

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die erwachsenen Syrer, die um Schutz in
    der Bundesrepublik nachgesucht hatten, einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Der Minderjährige konnte der Obhut des Jugendamts anvertraut werden.

  • Migrantengruppe irrt orientierungslos durch Grenzgebiet

    Migrantengruppe irrt orientierungslos durch Grenzgebiet

    Nach gefährlicher Fahrt auf Ladefläche: Migrantengruppe irrt orientierungslos durch Grenzgebiet

    Prien am Chiemsee / Rosenheim

    Die Bundespolizei hat am frühen Montagmorgen (29. April) eine achtköpfige Migrantengruppe in einem Waldstück nahe Prien am Chiemsee in Gewahrsam genommen. Vier von ihnen waren noch minderjährig.

    Offenbar waren die acht Personen in der Nacht von einem bislang unbekannten Schleuser in der
    deutsch-österreichischen Grenzregion abgesetzt worden. Nach ersten Erkenntnissen mussten mehrere
    der Geschleusten während der stundenlangen Fahrt von Slowenien bis Deutschland ungesichert auf
    der Ladefläche eines hinten geschlossenen Wagens zubringen.

    Durch einen Zeugenhinweis wurde die Polizei gegen 2.30 Uhr in der Nacht auf
    eine orientierungslos wirkende Personengruppe im Priener Ortsteil Urschalling
    auf Höhe des Bahnhaltepunkts aufmerksam gemacht.

    Nach Eintreffen mehrerer Streifen von Landes- und Bundespolizei fehlte von der Gruppe zunächst jede Spur.

    Im Rahmen einer etwa einstündigen Fahndungsaktion konnten die offenkundig umherirrenden Migranten in einem Waldstück nahe der Priener Ortslage Hoherting auf einem Forstweg gefunden werden.

    Papiere führten weder die vier Jugendlichen noch die vier Männer mit. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um syrische Staatsangehörige, wobei die Erwachsenen zwischen 27 und 34 Jahre und die Minderjährigen zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. Sie erklärten, dass sie einige Stunden zuvor von
    einem ihnen unbekannten Schleuser abgesetzt worden zu sein. Am Tag zuvor hätte er sie in Slowenien mitgenommen. Allerdings mussten sie laut einem der Geschleusten zunächst alle auf der vom Pkw abgetrennten geschlossenen Ladefläche ohne Sicherungsmöglichkeiten sitzen beziehungsweise liegen.

    Nach einigen Stunden Fahrzeit wurde es zumindest drei von ihnen gestattet,
    auf der Rückbank zu sitzen.

    Die in Gewahrsam genommenen Migranten wurden zur Bundespolizei-Dienststelle nach Rosenheim gebracht, wo sie zunächst versorgt wurden.

    Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen sind die vier erwachsenen Syrer, die jeweils ein Schutzersuchen gestellt hatten, einer Aufnahmestelle für Migranten zugeleitet worden. Der Obhut
    des Kreisjugendamts Rosenheim konnten die vier Minderjährigen, die alle ohne Verwandte unterwegs waren, anvertraut werden.

    Die Ermittler der Bundespolizei gehen davon aus, dass es sich bei der Fahrt von Slowenien nach Deutschland um die letzte Etappe einer vermutlich in der Türkei organisierten Schleusung handelt.

    Den Geschleusten zufolge kostete die etappenweise Beförderung von ihrer Heimat bis in die Bundesrepublik bis zu 7.000 Euro pro Person.

  • 1.000 Euro als Sicherheit hinterlegt – Bundespolizei verweigert indischer “Touristengruppe” die Einreise

    1.000 Euro als Sicherheit hinterlegt – Bundespolizei verweigert indischer “Touristengruppe” die Einreise

    1.000 Euro als Sicherheit hinterlegt – Bundespolizei verweigert indischer “Touristengruppe” die Einreise

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim

    Bundespolizisten haben am Sonntag (21. April) bei Grenzkontrollen an der A93 einen mutmaßlichen Schleuser festgenommen. Der indische Fahrer eines in Italien zugelassenen Autos war mit vier Landsleuten unterwegs. Die erforderlichen Papiere für die Einreise hatte keiner von ihnen, nicht einmal der Fahrzeugführer.

    Eigenen Angaben zufolge wollte die fünfköpfige Gruppe nur einen Tag lang zu touristischen Zwecken
    in Deutschland bleiben.

    Die Rosenheimer Bundespolizei schließt nicht aus, dass sich das Quintett illegal in der Bundesrepublik aufhalten wollte. Alle fünf wurden jeweils wegen eines illegalen Einreiseversuchs, der Fahrer zudem wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mussten die indischen Staatsangehörigen, die alle in der Vergangenheit in Italien registriert worden waren, das Land verlassen. Vor Antritt der Rückfahrt hatte der 27-jährige Fahrer auf Anordnung der Staatsanwaltschaft allerdings erst noch 1.000 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren zu hinterlegen.

  • Fingerabdrücke bringen Klarheit

    Fingerabdrücke bringen Klarheit

    Fingerabdrücke bringen Klarheit – Bundespolizei bringt Männer ins Gefängnis

    Kiefersfelden / Rosenheim

    Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf Höhe Kiefersfelden nacheinander drei Männer verhaftet.

    Zwei von ihnen, ein Pakistaner und ein Marokkaner, fanden sich zum Wochenbeginn im Gefängnis wieder, wo sie jeweils über 100 Tage bleiben müssen. Der Dritte, ein gesuchter rumänischer Staatsangehöriger, konnte seine Reise am Dienstag (16. April) nach kurzem Zwischenstopp fortsetzen. Diesen Umstand hat er in erster Linie seinen “guten Bekannten” zu verdanken.

    Der Rumäne war in einem Reisebus unterwegs. Bei der Überprüfung seiner Personalien an der Inntalautobahn stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Strafbefehl des
    Amtsgerichts Rosenheim aus dem vergangenen Jahr vorlag.

    Demnach hatte er einschließlich Verfahrenskosten eine Geldstrafe von rund 3.200 Euro wegen Beleidigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu zahlen. Da er nicht über so viel Geld verfügte, wurde ihm eröffnet, dass er – wie gerichtlich angeordnet – ersatzweise für die Dauer von 103 Tagen ins Gefängnis gehen müsste. Angesichts der drohenden Haft versuchte der 39-Jährige, einige Freunde auf telefonischem Weg dazu zu bewegen, ihm die geforderte Summe auszulegen. Tatsächlich zahlten die “guten Bekannten” des Mannes 3.000 Euro bei einer Polizeidienststelle in Schwaben ein. Die übrigen knapp 200 Euro konnte er selbst aufbringen. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

    Ein Pakistaner hingegen muss in der Justizvollzugsanstalt Bernau eine 109-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Das Amtsgericht Passau hatte dem 42-Jährigen wegen Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von rund 1.600 Euro auferlegt. Dieser Umstand stellte sich allerdings erst in der Rosenheimer Bundespolizeiinspektion heraus. Bei der vorausgegangenen Kontrolle im Fernreisezug auf Höhe Kiefersfelden war den Beamten zunächst noch nicht bekannt, dass der Mann von der Justiz gesucht wurde, da er keine überprüfbaren Papiere mitführte. Auch über eine Fahrkarte verfügte er nicht. In der Dienststelle kam wenig später mithilfe seiner Fingerabdrücke ans Licht, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Den geforderten Betrag konnte er nicht zahlen. Daher musste er seine Haft im Bernauer Gefängnis antreten. Dort wird er sich voraussichtlich auch mit den Strafanzeigen wegen versuchter illegaler Einreise und Leistungserschleichung auseinanderzusetzen haben.

    Wegen illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik hatte das Stuttgarter Amtsgericht im Jahr 2021 eine Geldstrafe von 600 Euro für einen marokkanischen Staatsangehörigen festgelegt.

    Der 27-Jährige war mit einem Reisebus aus Italien in Richtung München unterwegs. Offenbar wollte er die Beamten in der Kontrollstelle bei Kiefersfelden über seine wahre Identität täuschen. Dazu händigte er den Bundespolizisten einen spanischen Ausweis aus, der sich jedoch als Fälschung erwies. Auch in diesem Fall sorgten die Fingerabdrücke des Mannes bezüglich seiner Identität für Klarheit. Der gesuchte marokkanische Migrant wurde wegen seines unerlaubten Einreiseversuchs und Urkundenfälschung angezeigt. Anschließend brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt nach Bernau, wo er mangels finanzieller Möglichkeiten seine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.

  • Ungar muss 270 Tage ins Gefängnis – Bundespolizei fasst gesuchten 56-Jährigen im Reisebus

    Ungar muss 270 Tage ins Gefängnis – Bundespolizei fasst gesuchten 56-Jährigen im Reisebus

    Ungar muss 270 Tage ins Gefängnis – Bundespolizei fasst gesuchten 56-Jährigen im Reisebus

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim

    Für einen ungarischen Staatsangehörigen ist dieses Jahr wohl schon “gelaufen”. Die Bundespolizei hat
    den Insassen eines in Italien zugelassenen Reisebusses am Mittwoch (10. April) bei Grenzkontrollen auf der A93 verhaftet und anschließend ins Gefängnis nach Bernau gebracht.

    Dort wird er voraussichtlich bis Januar 2025 bleiben müssen. Gegen ihn lagen Strafbefehle der Amtsgerichte Passau und Stuttgart vor.

    Bei der Überprüfung der Personalien des Businsassen auf Höhe Kiefersfelden stellte sich heraus, dass der Ungar in Deutschland von der Justiz gesucht wurde. Demnach hatte das Passauer Amtsgericht im Jahr 2022 wegen Hehlerei, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und des Fahrzeuggebrauchs ohne Haftpflichtversicherung gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 7.600 Euro festgesetzt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war außerdem noch eine weitere Geldstrafe von 800 Euro zu zahlen, die das Stuttgarter Amtsgericht 2022 gegen ihn verhängt hatte.

    Der 56-Jährige war nicht in der Lage, seine Justizschulden zu begleichen. Daher musste er die von den Gerichten ersatzweise angeordneten Freiheitsstrafen von zusammengerechnet 270 Tagen antreten. Die Bundespolizei brachte den Mann in die Justizvollzugsanstalt Bernau, wo er sich voraussichtlich rund
    neun Monate lang “hinter Gittern” aufzuhalten hat.

  • Toter Mann aufgefunden – Polizei geht von Gewaltverbrechen aus

    Toter Mann aufgefunden – Polizei geht von Gewaltverbrechen aus

    Bluttat in Bayern: Arzt auf Klinikgelände getötet – Polizei nimmt Tatverdächtigen fest 

    In Wasserburg im Landkreis Rosenheim ereignete sich am Montagabend (8. April) ein tragisches Ereignis, als ein Arzt von einem 40-Jährigen niedergestochen wurde.

    Update vom 9. April, 9.50 Uhr: 
    In einer Klinik im Wasserburger Stadtteil Gabersee fand ein tragischer Vorfall statt. Kollegen, die bereits wegen eines anderen Einsatzes auf dem Gelände waren, wurden von einem Zeugen auf eine schwer verletzte Person aufmerksam gemacht. Es handelte sich um einen 64-jährigen Arzt, der trotz
    der Bemühungen von Ersthelfern vor Ort verstarb.

    Erste Erkenntnisse der Polizei zeigen, dass der Tatverdächtige den Arzt mit einem Küchenmesser niedergestochen haben soll. Unweit des Tatortes wurde ein blutverschmierter 40-jähriger Deutscher festgenommen, der sich widerstandslos ergab. Die Polizei konnte die mutmaßliche Tatwaffe sicherstellen.

    Die Ermittlungen werden von der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Traunstein durchgeführt. Der Tatverdächtige wurde in eine forensische Fachklinik im Landkreis München gebracht und wird dort von der Polizei rund um die Uhr bewacht.

    Um die Betreuung der Angehörigen sowie der Kolleginnen und Kollegen des Getöteten zu gewährleisten, war die Psychosoziale Notfallversorgung mit mehreren Helfern der Notfallseelsorge und
    der Krisenintervention im Einsatz.

     

  • 874 Tage ins Gefängnis Bundespolizei verhaftet Polen nahe Weyarn

    874 Tage ins Gefängnis Bundespolizei verhaftet Polen nahe Weyarn

    874 Tage ins Gefängnis
    Bundespolizei verhaftet Polen nahe Weyarn

    Weyarn (A8) / Rosenheim

    Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag (21. März) einen polnischen Pkw-Fahrer in
    die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Dem Mann steht ein 874-tägiger Gefängnisaufenthalt bevor. Er war zuvor an der A8 am Autobahnparkplatz Seehamer See Ost festgenommen worden.

    Im Rahmen einer Fahndungskontrolle überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten die Personalien des 32-Jährigen, der in Richtung München unterwegs war. Dabei fanden die Beamten heraus, dass der Pole in der Vergangenheit mit dem Gesetz gehörig in Konflikt geraten war: Wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hatte ihn das Landgericht Hildesheim im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nachdem er mehr als die Hälfte der Haft “abgesessen” hatte, konnte er den Strafvollzug vorzeitig verlassen, musste aber, so die Auflage, aus Deutschland ausreisen. Dabei war ihm deutlich gemacht worden, dass der Rest der ursprünglich festgesetzten Strafe fällig würde, wenn er in die Bundesrepublik zurückkäme.

    Offenbar spielte diese Belehrung für ihn keine Rolle mehr, denn am Donnerstagnachmittag reiste er, wie nachvollzogen werden konnte, über die Inntalautobahn ein. Die Fahnder der Bundespolizei brachten ihn dem Haftbefehl der Hildesheimer Justiz entsprechend ins Gefängnis nach München-Stadelheim. Dort wird er zum Verbüßen seiner Restfreiheitsstrafe 874 Tage lang bleiben müssen.

  • Mehrfach gesuchte Männer gefasst – Bundespolizei bringt mehrere gesuchte Männer ins Gefängnis

    Mehrfach gesuchte Männer gefasst – Bundespolizei bringt mehrere gesuchte Männer ins Gefängnis

    Mehrfach gesuchte Männer gefasst – Bundespolizei bringt mehrere gesuchte Männer ins Gefängnis

    Kiefersfelden / Rosenheim

    Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Montag (4. März) mehrere Männer an der Inntalautobahn (A93) verhaftet. Ein Italiener, ein Rumäne und ein Mazedonier wurden in Deutschland von der Justiz gesucht.

    Auf Höhe Kiefersfelden unterzogen die Bundespolizisten einen italienischen Staatsangehörigen einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, wurde der Mitfahrer eines Autos mit deutschen Kennzeichen mit zwei Haftbefehlen gesucht. Beiden Fällen lagen Verstöße gegen Bewährungsauflagen zugrunde, nachdem der Mann zum einen wegen schwerer räuberischer Erpressung und Computerbetrugs und zum andern wegen Betrugs in Tatmehrheit
    mit Diebstahl und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verurteilt worden war.

    Im Raum standen eine Restfreiheitsstrafe von knapp einem Jahr und eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe, die beide zur Bewährung ausgesetzt waren. Aufgrund der offenkundigen Verstöße gegen die Meldeauflagen kam der Widerruf der jeweiligen Strafaussetzung in Betracht. Zudem bestünde laut Landgericht Regensburg der Verdacht, dass der gesuchte 30-Jährige weitere erhebliche Straftaten begehen werde.

    Der Mann wurde festgenommen und vorerst dem Gewahrsamsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim zugeführt.

    Über seinen Verbleib hat das zuständige Amtsgericht in Straubing zu entscheiden. An seiner Erreichbarkeit dürfte darüber hinaus auch die Staatsanwaltschaft in München interessiert sein, die in einem weiteren Strafverfahren wegen Betrugs gegen den Italiener ermittelt.

    Wegen einer Straßenverkehrsgefährdung hatte das Amtsgericht Schwandorf einen Rumänen zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro verurteilt. Der 35-Jährige war auf der A93 als Beifahrer in einem Pkw mit rumänischem Kennzeichen unterwegs. Bei seiner Kontrolle “schlug der Polizeicomputer Alarm”. Begleichen konnte der gesuchte Mann seine Justizschulden nicht. Daher wird er voraussichtlich ersatzweise für die Dauer von 60 Tagen in Haft bleiben müssen. Davon abgesehen war er im vergangenen Jahr nicht zu einer Verhandlung am Schwandorfer Amtsgericht erschienen, bei der er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Mit seiner Verhaftung dürfte sein Erscheinen vor Gericht sichergestellt sein. Die Bundespolizei brachte ihn Montagnachmittag ins Bernauer Gefängnis.

    Einen moldauischen Staatsangehörigen lieferten die Bundespolizisten zuvor in die Haftanstalt in Traunstein ein. Der 41-jährige Businsasse wurde, wie sich bei der Kontrolle an der Tank- und Rastanlage Inntal Ost herausstellte, mit Untersuchungshaftbefehlen der Amtsgerichte in Bielefeld und Bensheim gesucht. Ihm werden Wohnungseinbruchsdiebstähle in Nordrhein-Westfalen und in Hessen vorgeworfen. Die Rosenheimer Bundespolizisten lieferten den dringend Tatverdächtigen in die Justizvollzugsanstalt Traunstein ein, um der gerichtlich festgestellten Fluchtgefahr entgegenzuwirken.

  • Bernau statt Berlin 32 Monate ins Gefängnis – Bundespolizei fasst gesuchten Libanesen

    Bernau statt Berlin 32 Monate ins Gefängnis – Bundespolizei fasst gesuchten Libanesen

    Bernau statt Berlin – 32 Monate ins Gefängnis – Bundespolizei fasst gesuchten Libanesen

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim

    Die Bundespolizei hat am Montag (29. Januar) einen von der Berliner Justiz gesuchten Libanesen für die Dauer von 32 Monaten ins Gefängnis nach Bernau am Chiemsee gebracht. Der Mann war mit einem in Italien zugelassenen Reisebus in Richtung Bundeshauptstadt unterwegs. Er wurde im Rahmen der Grenzkontrollen an der A93 bei Kiefersfelden gefasst.

    Einreisepapiere hatte der 32-Jährige nicht dabei. Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Bundespolizisten jedoch rasch seine Identität heraus. Es handelte sich um einen libanesischen Staatsangehörigen, gegen den zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin vorlagen.

    Zum einen wurde er gesucht, weil ihn das Amtsgericht Tiergarten Mitte 2022 wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt hatte. Diese hat er bislang aber nicht angetreten.

    Zum anderen hatte er sich schon zuvor einem festgesetzten Haftantritt nicht gestellt, der aufgrund eines Urteils des Landgerichts Berlin im Juli 2019 wegen illegalen Drogenhandels angestanden hätte. Hierbei war abzüglich einer vorausgegangenen rund siebenmonatigen Untersuchungshaft noch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten zu verbüßen. Offenkundig war es dem Libanesen gelungen, sich durch ein Absetzen ins Ausland dem Strafvollzug in Deutschland zu entziehen.

    Die Rosenheimer Bundespolizei verhaftete den Mann, zeigte ihn wegen illegaler Einreise an und führte ihn im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen dem Strafvollzug zu. In der Justizvollzugsanstalt Bernau steht ihm voraussichtlich ein Haftaufenthalt von zwei Jahren und acht Monaten bevor.

  • “Stille Nacht” – hinter Gittern 70-jähriger Busfahrgast nach Kontrolle festgenommen

    “Stille Nacht” – hinter Gittern 70-jähriger Busfahrgast nach Kontrolle festgenommen

    “Stille Nacht” – hinter Gittern
    70-jähriger Busfahrgast nach Kontrolle bei Kiefersfelden für
    vier Monate in Haft genommen

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim

    Ein 70-jähriger Bulgare wird die Feiertage und darüber hinaus auch noch weitere Wochen hinter Gittern verbringen müssen. Der Mann hat insgesamt eine 120-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Verhaftet hat ihn die Bundespolizei am Dienstag (19. Dezember) an der A93 auf Höhe Kiefersfelden. Er wurde von der Justiz in Würzburg und Hamburg gesucht.

    Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des bulgarischen Insassen eines in Italien zugelassenen Reisebusses stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft in Würzburg im Jahr 2017 gleich zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte. Demnach hätte er wegen Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro und wegen Trunkenheit im Verkehr eine Strafe von 400 Euro zahlen müssen. Seine offenen Justizschulden konnte der Mann auch im Anschluss an die Grenzkontrolle an der Inntalautobahn nicht begleichen. Daher wurden die gerichtlich festgelegten Ersatzfreiheitsstrafen von 80 und 40 Tagen fällig. Rosenheimer Bundespolizisten lieferten den bulgarischen Staatsangehörigen in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein, wo er sich für die Dauer von rund vier Monaten aufzuhalten hat. Für diesen vorübergehenden Aufenthaltsort interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft in Hamburg, die seit etwa fünf Jahren aufgrund eines Strafverfahrens wegen Betrugs nach dem Bulgaren sucht.

  • Frau mit Schusswaffe am Bahnhof festgenommen !

    Frau mit Schusswaffe am Bahnhof festgenommen !

    Bundespolizei nimmt bewaffnete Frau am Rosenheimer Bahnhof fest

    Rosenheim / Großkarolinenfeld

    Die Bundespolizei hat am Samstag (11. November) in Rosenheim eine bewaffnete Frau festgenommen. Nach der 29-Jährigen wurde von Landes- und Bundespolizei gefahndet, nachdem sie offenbar zuvor in Großkarolinenfeld einen Mann mit einem Revolver bedroht hatte.

    Nach ersten Erkenntnissen soll die deutsche Staatsangehörige im Umfeld des Großkarolinenfelder Haltepunkts unvermittelt auf ein Auto geschlagen haben. Im Anschluss zog sie augenscheinlich eine Waffe aus ihrem Rucksack und drohte dem Pkw-Fahrer, dass sie ihn erschießen werde. Daraufhin begab sie sich zum Bahnhofsgebäude. Der bedrohte Mann verständigte die Polizei, die sogleich die Fahndung nach der Bewaffneten auslöste. Da die alarmierten Polizeikräfte die gesuchte Frau nicht mehr antrafen, musste davon ausgegangen werden, dass sie mit einem Regionalzug in Richtung Rosenheim davongefahren war. Tatsächlich ist sie am Rosenheimer Bahnhof angekommen und ausgestiegen.

    Als die Frau am Bahnsteig bemerkte, dass sie von den zwischenzeitlich verständigten Bundespolizisten erkannt worden war, flüchtete sie sich in die WC-Anlage im Untergeschoss der Bahnhofshalle. Dort schloss sie sich in einer Toilettenkabine ein. Die Beamten forderten sie mehrfach auf, die Tür zu öffnen und die Toilette zu verlassen. Nachdem sie sich zunächst geweigert hatte, kam sie der Aufforderung doch noch nach und ließ sich widerstandslos festnehmen. In dem von ihr mitgeführten Rucksack konnte ein geladener Schreckschussrevolver gefunden werden. Wie sich herausstellte, verfügt die Beschuldigte nicht über den erforderlichen “kleinen Waffenschein”. Außerdem hatte sie ein Utensil zum Zerkleinern von Cannabis-Blüten einschließlich Drogenanhaftungen in ihrem Rucksack.

    Die vorläufig festgenommene Frau wurde zuständigkeitshalber der Bayerischen Landespolizei überstellt. Sie muss mit einer Strafanzeige wegen Bedrohung sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz rechnen. Die weiteren Ermittlungen hat die Polizeiinspektion Bad Aibling übernommen.

  • Zugbegleiterin mit Messer und Gabel bedroht

    Zugbegleiterin mit Messer und Gabel bedroht

    Zugbegleiterin mit Messer und Gabel bedroht

    Bad Endorf / Rosenheim

    Am Samstagmorgen (16. September) hat ein russischer Staatsangehöriger für einen Nothalt eines Fernreisezuges am Bahnhof Bad Endorf gesorgt. Der Mann hatte zuvor im Speisewagen randaliert und eine Zugbegleiterin mit Messer und Gabel bedroht. Auch in der Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei wollte sich der Betrunkene nicht beruhigen.

    Ein 47-Jähriger war mit dem Railjet Xpress von Wien nach Innsbruck unterwegs und fiel durch sein Verhalten im Speisewagen des Zuges auf. Laut Zeugen zerkratzte er die Tischplatte an seinem Sitzplatz, schrie laut herum und warf mit Gegenständen um sich. Die Zugbegleiterin forderte ihn auf, sich zu beruhigen. Unvermittelt bedrohte der Russe die Frau mit dem Bordbesteck und schubste sie gegen den Tresen im Speiseabteil. Da die Situation zu eskalieren drohte, veranlasste der Zugchef einen außerplanmäßigen Halt.

    Am Bahnhof Bad Endorf nahmen Kräfte der Polizeiinspektion Prien den renitenten Reisenden fest und überstellten ihn der zuständigen Bundespolizei. In der Rosenheimer Dienststelle verhielt sich der alkoholisierte Mann weiter aggressiv und uneinsichtig. Er wollte sogar mit dem Kopf gegen die Wand schlagen um sich selbst zu verletzen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von rund einem Promille. Aufgrund des psychischen Ausnahmezustands wies ein hinzugezogener Arzt die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Wasserburg (Inn) an.

  • Bundespolizei-Fahnder beenden offenkundige Schleusungsfahrt auf A8

    Bundespolizei-Fahnder beenden offenkundige Schleusungsfahrt auf A8

    Bundespolizei-Fahnder beenden offenkundige Schleusungsfahrt auf A8

    Weyarn / Rosenheim

    Migranten stopfen Papiere in Getränkedosen – Fahrer ignoriert Signale der Grenzfahnder und erzählt “Tankstellen-Geschichte”

    Fahnder der Bundespolizei haben am Donnerstag (14. September) an der A8 nahe Weyarn einen mutmaßlichen Schleuser gefasst. Der deutsche Fahrzeugführer beförderte in seinem Pkw vier syrische Migranten. Zunächst bereitete der Fahrer den Beamten auf der Autobahn Probleme beim Ausleiten zur Kontrolle, dann erzählte er ihnen eine offenkundig frei erfundene Geschichte. Gegen den gebürtigen Tunesier wird wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt. Die Geschleusten versuchten, mithilfe von Getränkedosen ihre Herkunft zu verschleiern. Sie wurden jeweils wegen illegaler Einreise angezeigt. Zwei von ihnen werden das Land wieder in Richtung Österreich beziehungsweise Bulgarien verlassen müssen.

    80er Koblenz Party

    Der mit fünf Personen besetzte Wagen mit deutschem Kennzeichen war den Bundespolizisten bereits nahe Irschenberg aufgefallen. Die aus dem Streifenwagen heraus aufleuchtende rote Signalschrift mit der Aufforderung “Bitte folgen” schien den Mann am Steuer nicht zu interessieren. Mit unverminderter Geschwindigkeit fuhr er weiter. Das Polizeifahrzeug musste den voll besetzten Wagen mehrfach überholen und “ausbremsen”. Nachdem es gelungen war, den Pkw am Autobahnrastplatz Seehamer See – Ost gefahrlos aus dem fließenden Verkehr zu leiten, unterzogen die Fahnder die Insassen des gestoppten Autos einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Lediglich der Fahrer konnte sich mit deutschen Papieren ausweisen.

    Kommunikation über leere Getränkedosen 

    Seine vier Begleiter gaben an, keine Dokumente mitzuführen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuginnenraums fanden die Bundespolizisten geöffnete, scheinbar leere Getränkedosen. In diesen entdeckten die Beamten verschiedene Papiere und Plastikkarten, die auf die Personalien und vorausgegangene Registrierungen in anderen europäischen Ländern hinweisen.

    Die vier syrischen Migranten im Alter von 16, 19, 21 und 25 Jahren gaben an, dass die letzte organisierte Etappe nach Deutschland ihren Ausgangspunkt in Österreich gefunden hätte. Sie erhielten wegen ihrer unerlaubten Einreisen Strafanzeigen. Der 19- und der 21-Jährige wurden auf richterliche Anordnung hin in Zurückschiebehaft genommen, um ihre Rückführung nach Österreich beziehungsweise Bulgarien sicherzustellen. Die Bundespolizei brachte sie am Freitag von Rosenheim aus in die Abschiebehaftanstalt nach Eichstätt. Der Minderjährige Syrer und sein 25-jähriger Bruder wurden einer Erstaufnahmeeinrichtung zugeleitet.

    Bundespolizisten findest Geld in Handschuhfach

    Der Fahrzeugführer erklärte den Beamten gegenüber, dass er seine vier Begleiter unterwegs zufällig an einer Tankstelle getroffen und aus reiner Gefälligkeit mitgenommen hätte. Wo genau das gewesen sei, wusste er angeblich nicht mehr. Im Handschuhfach fanden die Bundespolizisten Bargeld in Höhe von 1.500 Euro. Die Ermittler schließen nicht aus, dass es sich dabei um den “Schleuserlohn” handelt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der in Hessen gemeldete und eigenen Angaben zufolge verschuldete 34-Jährige die Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei verlassen. Er muss voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren wegen Schleuserei rechnen.