Schlagwort: Trunkenheit im Verkehr

  • Betrunkener E-Scooter-Fahrer (4,6 Promille) beleidigt Passanten

    Betrunkener E-Scooter-Fahrer (4,6 Promille) beleidigt Passanten

    Betrunkener E-Scooter-Fahrer beleidigt Passanten und wird gestoppt

    Immendingen – Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer hat am Freitagabend für einen Polizeieinsatz gesorgt. Der 34-jährige Mann beleidigte zwei Passanten und fiel anschließend durch sein Verhalten erneut auf, sodass Polizeibeamte eingreifen mussten.

    Beleidigungen auf dem Gehweg

    Gegen 20:15 Uhr fuhr der Mann mit seinem elektrischen Tretroller auf dem Gehweg entlang der Schwarzwaldstraße. Offenbar kam es zu einer Auseinandersetzung, weil zwei Fußgänger ihm keinen Platz machten. Daraufhin beleidigte der betrunkene E-Scooter-Fahrer die beiden Passanten massiv.

    Nach dem Vorfall entfernte sich der Mann zunächst vom Ort des Geschehens. Die verständigte Polizei traf kurze Zeit später ein und begann mit der Sachverhaltsaufnahme.

    Polizei stoppt den Fahrer erneut

    Während die Beamten noch vor Ort waren, kehrte der 34-Jährige überraschend zurück. Er fuhr erneut mit seinem E-Scooter an den Einsatzkräften vorbei. Die Polizisten reagierten sofort und stoppten den Mann zur Kontrolle.

    Bereits bei der Überprüfung stellten die Beamten mehrere Verstöße fest. Zum einen bestand für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz. Zum anderen ergaben sich deutliche Hinweise auf Alkoholeinfluss.

    Alkoholtest mit extremem Ergebnis

    Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der betrunkene E-Scooter-Fahrer hatte etwa 4,6 Promille Alkohol im Blut. Aufgrund dieses extrem hohen Wertes ordneten die Beamten eine Blutentnahme in einem Krankenhaus an.

    Die Polizei untersagte dem Mann die Weiterfahrt umgehend. Gleichzeitig leitete sie mehrere Strafverfahren ein.

    Mehrere Straftaten im Fokus

    Der 34-Jährige muss sich nun wegen Beleidigung, Trunkenheit im Straßenverkehr sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Der Vorfall zeigt deutlich, dass auch E-Scooter-Fahrer den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen wie andere Verkehrsteilnehmer.

    Weitere Informationen zu Verkehrsunfällen und Einsätzen finden Sie auch unter https://blaulichtmyk.de/verkehr/ oder in der Kategorie aktuelle Polizeimeldungen.

    Offizielle Hinweise zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr gibt die Polizei unter https://www.polizei.de.

    Der Fall verdeutlicht eindringlich, wie gefährlich Alkohol im Straßenverkehr ist – unabhängig vom genutzten Fahrzeug.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Polizei stoppt betrunkenen Fahrschüler mit 1,29 Promille während der Fahrstunde

    Polizei stoppt betrunkenen Fahrschüler mit 1,29 Promille während der Fahrstunde

    Polizei stoppt betrunkenen Fahrschüler mit 1,29 Promille 

    Eine gefährliche Fahrstunde in Niedersachsen hat für einen 28-jährigen Fahrschüler mit einer Polizeikontrolle geendet. Nach Angaben der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim fiel der Fahrschulwagen mehreren Zeugen auf, weil er in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war. Das Auto geriet demnach mehrfach beinahe in den Gegenverkehr und verfehlte zudem fast eine Verkehrsinsel.

    Zeuge beobachtet gefährliche Fahrweise über längeren Zeitraum

    Ein Zeuge schilderte, dass er den Fahrschulwagen zunächst für ein Fahrzeug mit einem unsicheren Fahrer hielt. Im weiteren Verlauf habe sich die Situation jedoch deutlich zugespitzt. Laut Schilderung wurde die Fahrweise zunehmend gefährlicher, sodass der Mann schließlich den Notruf 110 wählte und die Polizei informierte.

    Die alarmierten Beamten kontrollierten den Wagen anschließend. Dabei ergab ein Atemalkoholtest bei dem 28-jährigen Fahrschüler einen Wert von 1,29 Promille. Damit war die Fahrt sofort beendet.

    Fahrlehrer hielt das Verhalten zunächst für reine Unsicherheit

    Nach Angaben der Polizei ging der Fahrlehrer zunächst davon aus, dass sein Schüler lediglich fahrunsicher sei. Erst als der Wagen beinahe gegen eine Verkehrsinsel fuhr und mehrfach den Bordstein streifte, wurde offenbar klar, dass mehr hinter dem auffälligen Fahrverhalten stecken könnte.

    Der Fall zeigt, wie schnell eine praktische Fahrstunde zu einer erheblichen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden kann. Gerade im Gegenverkehr oder im Bereich von Verkehrsinseln können schon kleine Fahrfehler schwere Folgen haben. In diesem Fall verhinderten aufmerksame Zeugen offenbar Schlimmeres.

    Strafverfahren gegen Fahrschüler und Fahrlehrer

    Gegen den Fahrschüler und gegen den Fahrlehrer wurde bereits Mitte der vergangenen Woche ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei informierte jedoch erst jetzt über den Vorfall. Welche konkreten rechtlichen Folgen auf beide zukommen, müssen nun die weiteren Ermittlungen zeigen.

    Für Fahrschüler und Fahrlehrer gilt die 0,0-Promille-Grenze

    Sowohl für Fahrschüler als auch für Fahrlehrer gilt während der praktischen Ausbildung eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Wer alkoholisiert ein Fahrzeug führt, muss mit einem Strafverfahren, möglichen Fahrverboten und weiteren Konsequenzen rechnen. Der Fall aus Niedersachsen macht deutlich, dass Alkohol am Steuer auch in der Fahrschule kein Kavaliersdelikt ist.

    Weitere Meldungen aus Deutschland findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland. Aktuelle Einsätze und Entwicklungen gibt es außerdem unter Fahndung sowie in weiteren regionalen Übersichten wie Bremen.

    Offizielle Informationen von Polizeibehörden findest Du unter Polizeidirektion Osnabrück.

  • Verkehrskontrolle in Asbach: Fahrer ohne Führerschein und mit über drei Promille gestoppt

    Verkehrskontrolle in Asbach: Fahrer ohne Führerschein und mit über drei Promille gestoppt

    Verkehrskontrolle in Asbach: Polizei stoppt alkoholisierten Autofahrer ohne Fahrerlaubnis

    Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Asbach deckten Polizeibeamte am späten Abend einen schweren Verkehrsverstoß auf. Die Einsatzkräfte hielten in der Ortslage Asbach einen Pkw an und überprüften den Fahrer routinemäßig. Bereits während der Kontrolle ergaben sich deutliche Hinweise auf eine erhebliche Alkoholisierung des Mannes.

    Atemalkoholwert deutlich über der Grenze

    Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten. Das Messgerät zeigte einen Wert von deutlich über drei Promille an. Damit lag der 47-jährige Fahrzeugführer weit jenseits der absoluten Fahruntüchtigkeit. Die Polizisten untersagten dem Mann umgehend die Weiterfahrt und leiteten weitere Maßnahmen ein.

    Die Verkehrskontrolle in Asbach nahm daraufhin eine noch schwerwiegendere Wendung. Im Zuge der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann aus Asbach seit mehreren Jahren nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er hätte somit unabhängig vom Alkoholkonsum kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen.

    Blutprobe angeordnet und Strafverfahren eingeleitet

    Die Einsatzkräfte ordneten eine Blutentnahme an, um den genauen Alkoholwert gerichtsfest zu dokumentieren. Ein Arzt entnahm dem 47-Jährigen noch vor Ort die Blutprobe. Die Polizei stellte zudem sicher, dass der Mann den Heimweg nicht mit dem Fahrzeug fortsetzen konnte.

    Gegen den Fahrer leiteten die Beamten mehrere Strafverfahren ein. Ihm drohen nun Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Ermittlungen übernimmt die zuständige Polizeidienststelle. In besonders schweren Fällen wie diesem können Freiheitsstrafen oder empfindliche Geldstrafen verhängt werden.

    Polizei warnt vor Alkohol am Steuer

    Die Polizei nutzt die Verkehrskontrolle in Asbach, um erneut auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hinzuweisen. Bereits geringe Mengen Alkohol können Reaktionszeiten verlängern und das Unfallrisiko erheblich erhöhen. Werte im Bereich von drei Promille stellen nicht nur eine akute Gefahr für den Fahrer selbst dar, sondern auch für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.

    Regelmäßige Verkehrskontrollen, wie sie auch in anderen Regionen durchgeführt werden, dienen dem Schutz aller. Weitere Berichte zu ähnlichen Einsätzen findest Du in unserer Kategorie Verkehr sowie in den aktuellen News. Bundesweite Entwicklungen rund um Polizeieinsätze behandeln wir außerdem unter Deutschland.

    Weitere Informationen zur Präventionsarbeit der Polizei bietet auch die offizielle Seite der Polizei Rheinland-Pfalz. Dort informiert die Behörde regelmäßig über Verkehrssicherheit und aktuelle Schwerpunkte bei Kontrollen.

  • Polizei Koblenz stoppt betrunkenen Fahrraddieb in der Römerstraße

    Polizei Koblenz stoppt betrunkenen Fahrraddieb in der Römerstraße

    Fahrraddiebstahl in Koblenz 

    Am Sonntagabend, den 05. Oktober 2025, meldete eine aufmerksame Anwohnerin eine verdächtige Person in der Koblenzer Römerstraße. Der Mann hantierte an einem Fahrradständer und erregte dadurch den Verdacht der Zeugin. Die Polizei reagierte umgehend und schickte eine Streife zum Einsatzort.

    Polizei stellt Täter nach kurzer Verfolgung

    Als die Beamten eintrafen, bemerkten sie den Mann, wie er mit einem gestohlenen Mountainbike fluchtartig davonradelte. Trotz mehrfacher Aufforderung, anzuhalten, setzte der 48-Jährige seine Fahrt fort. Die Polizisten verfolgten ihn zu Fuß und konnten ihn nach wenigen hundert Metern stellen.

    Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten im Rucksack des Täters einen Seitenschneider sowie ein durchtrenntes Spiralschloss. Diese Werkzeuge deuteten eindeutig auf einen geplanten Fahrraddiebstahl hin. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,92 Promille.

    Täter mit über 2,9 Promille festgenommen

    Die Polizei brachte den stark alkoholisierten Mann zur Dienststelle und führte dort eine erkennungsdienstliche Behandlung durch. Gegen ihn laufen nun mehrere Verfahren, unter anderem wegen besonders schweren Falls des Diebstahls sowie Trunkenheit im Verkehr.

    Eigentümer des Fahrrads gesucht

    Der Besitzer des gestohlenen Fahrrads konnte bislang nicht ermittelt werden. Bei dem Rad handelt es sich um ein neongelbes „Cannondale Trail“ Mountainbike. Die Polizei Koblenz bittet den rechtmäßigen Eigentümer, sich bei der Polizeiinspektion Koblenz 1 unter der Telefonnummer 0261/92156-300 zu melden.

    Weitere Blaulichtmeldungen aus der Region finden Sie unter blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

    Hinweis der Polizei

    Die Polizei erinnert Fahrradbesitzer daran, ihre Räder stets mit hochwertigen Schlössern zu sichern und verdächtige Beobachtungen sofort zu melden. Durch das schnelle Eingreifen der Zeugin konnte in diesem Fall ein Diebstahl aufgeklärt werden, bevor größerer Schaden entstand.

  • Betrunkener Autofahrer verursacht Unfall in Kelsterbach

    Betrunkener Autofahrer verursacht Unfall in Kelsterbach

    Betrunkener Autofahrer verursacht Unfall in Kelsterbach

    Am Samstagnachmittag (27. September) gegen 14 Uhr kam es im Langen Kornweg in Kelsterbach zu einem Vorfall, der nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ein 49 Jahre alter Mann stand erheblich unter Alkoholeinfluss, als er mit seinem Auto ein geparktes Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Supermarktes beschädigte.

    Zeuge beobachtet Fahrerflucht

    Statt den Unfall zu melden, setzte der Mann seine Fahrt fort und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Ein aufmerksamer Zeuge bemerkte das Geschehen, notierte sich das Kennzeichen und informierte sofort die Polizei. Dank dieser schnellen Reaktion gelang es den Beamten, den Fahrer rasch ausfindig zu machen.

    Polizei stellt Fahrer an seiner Wohnanschrift

    Die Polizei suchte die Wohnanschrift des Halters auf. Dort fanden die Beamten sowohl das betroffene Fahrzeug als auch den mutmaßlichen Fahrer. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert
    von 2,47 Promille – mehr als das Fünffache des zulässigen Grenzwerts von 0,5 Promille.

    Ermittlungen wegen Verkehrsstraftaten

    Die Polizei brachte den Mann zur Blutentnahme auf die Wache. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht sowie Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wird über weitere rechtliche Schritte entscheiden.

    Hintergrund

    Alkoholisierte Autofahrer stellen eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Allein in Hessen ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss. Die Polizei mahnt deshalb eindringlich: Wer fährt, bleibt nüchtern. Bereits geringe Mengen Alkohol können Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen deutlich beeinträchtigen.

    Weitere Meldungen aus der Region finden Sie in unserer Rubrik News sowie im Bereich Verkehr.

  • Betrunkener Lkw-Fahrer mit Schlagring auf A 67 gestoppt

    Betrunkener Lkw-Fahrer mit Schlagring auf A 67 gestoppt

    Polizei stoppt Lkw-Fahrer mit Schlagring auf A 67

    Am Montagmittag (15.09.) hat eine Streife der Polizeiautobahnstation Südhessen auf der Autobahn 67 einen
    32-jährigen Lkw-Fahrer gestoppt.

    Ein aufmerksamer Zeuge meldete den Sattelzug, weil dieser in auffälligen „Schlangenlinien“ unterwegs war.

    Die Beamten reagierten sofort und kontrollierten den Mann, der die Fahrbahn durch seine unsichere Fahrweise gefährdete.

    Atemalkoholtest ergibt 3,3 Promille

    Bei der Überprüfung stellten die Polizisten starken Alkoholgeruch fest.

    Ein sofort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,3 Promille.

    Angesichts dieser erheblichen Alkoholisierung nahmen die Beamten den Fahrer vorläufig fest. Er musste die Beamten zur Wache begleiten, wo eine Blutentnahme und eine erkennungsdienstliche Behandlung
    stattfanden.

    Verbotener Schlagring sichergestellt

    Während der Kontrolle entdeckten die Ordnungshüter außerdem einen verbotenen Schlagring im Besitz
    des Mannes.

    Dieses verbotene Utensil unterliegt dem Waffengesetz und führte zu einem zusätzlichen Ermittlungsverfahren. Die Polizei stellte den Schlagring sicher.

    Mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet

    Die Polizei ermittelt nun wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

    Der 32-Jährige muss sich für sein Verhalten verantworten. Angesichts der hohen Promillezahl und des Fundes einer verbotenen Waffe drohen ihm empfindliche strafrechtliche Konsequenzen.

    Sein Führerschein wurde vorläufig eingezogen.

    Hintergrund: Gefahren durch Alkohol am Steuer

    Alkoholisierte Lkw-Fahrer stellen eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar.

    Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung. Bei einem Wert von über drei Promille kann von einer massiven Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden.

    Die Polizei appelliert daher regelmäßig an die Verantwortung von Berufskraftfahrern, da ein Ausfall
    im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsteilnehmer haben kann.

    Weitere Meldungen zu Einsätzen in der Region finden Sie auf BlaulichtMYK News oder im Bereich Verkehr.

    Informationen zum Thema Alkohol am Steuer stellt auch die Polizei Hessen bereit.

  • Betrunkener Transporterfahrer mit Grillfleisch

    Betrunkener Transporterfahrer mit Grillfleisch

    Zivilstreife beobachtet riskante Fahrmanöver und Handy am Ohr

    Eine Zivilstreife zeigt am Sonntagvormittag das sprichwörtlich richtige Näschen:
    Auf der Bundesstraße 43a in Höhe Hanau-Hauptbahnhof fällt den Beamten ein weißer Kastenwagen auf, dessen Fahrer mehrfach nach rechts von der Fahrbahn abkommt. Während der Fahrt nutzt der Mann ein Mobiltelefon. Kurz darauf wechselt der Transporter auf die A45 in Richtung Aschaffenburg.

    Die Beamten dokumentieren erneut eine unsichere Fahrweise – und wieder das Telefon am Ohr.

    Mit dem Signal „Bitte folgen“ lotsen die Polizisten den Wagen an der Anschlussstelle Alzenau-Nord auf einen Pendlerparkplatz und stoppen die Fahrt. Der Vorgang passt thematisch in unsere Rubrik Verkehr sowie in die bundesweiten Meldungen unter Deutschland.

    Atemtest ergibt 1,42 Promille – Blutentnahme angeordnet

    Bei der Kontrolle des 24-jährigen Fahrers aus Rheinland-Pfalz nehmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahr. Der Mann wirkt müde und insgesamt beeinträchtigt. Ein Atemalkoholtest ergibt 1,42 Promille. Die Polizisten ordnen eine Blutentnahme an und bringen den Fahrer zur Dienststelle. Für ihn hat der Einsatz gravierende Folgen: Gegen den 24-Jährigen läuft nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

    Unsachgemäß transportiertes Grillfleisch: Polizei stellt Fracht sicher

    Im Laderaum entdecken die Beamten neben mehreren Scheiten Brennholz eine rote Kunststoffkiste mit rund 20 Kilogramm Grillfleisch – teils vorgebraten, teils roh. Das Behältnis steht ungesichert auf der Ladefläche. Teile der Ware tauen bereits an; entsprechender Geruch schlägt den Einsatzkräften entgegen. Der Fahrer erklärt, er sei in der Nähe von Koblenz gestartet und wolle das Fleisch einem Freund in Bayern übergeben, der es auf einem Fest weiterverkaufen möchte.

    Da der Transporter über keine Kühlung verfügt und der Transport offensichtlich nicht den Hygieneanforderungen genügt, stellt die Polizei die Ware sicher und veranlasst die fachgerechte Entsorgung. Der Vorgang kann zusätzlich lebensmittelrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Hintergrund: Zuständigkeiten und rechtliche Einordnung

    Bei 1,42 Promille gilt der Fahrer rechtlich als absolut fahruntüchtig. Die Polizei leitet in solchen Fällen ein Strafverfahren ein; Gerichte entscheiden über Geld- oder Freiheitsstrafe sowie über mögliche Führerscheinmaßnahmen. Parallel prüfen die Behörden Verstöße gegen Vorschriften der Lebensmittelüberwachung, weil das unsachgemäße Kühlen und Transportieren von Fleisch erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.

    Unklar bleibt: Konnte das Fest Ersatz beschaffen?

    Ob der angekündigte Empfänger die Ware kurzfristig ersetzen konnte oder den geplanten Verkauf absagen musste, ist nicht bekannt. Fest steht: Der Einsatz verhindert potenzielle Gefahren im Straßenverkehr und schützt Verbraucher vor möglicherweise verdorbener Ware. Ein Betrunkener Transporterfahrer mit Grillfleisch gehört nicht auf die Straße – und erst recht nicht ohne Kühlung zur Versorgung von Gästen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente Kontrollen sind.

    Hinweise & Service

  • Polizei stoppt alkoholisierten Autofahrer ohne Führerschein

    Polizei stoppt alkoholisierten Autofahrer ohne Führerschein

    Polizei stoppt alkoholisierten Autofahrer ohne Führerschein

    Hundsangen

    Am 12.08.2025 gegen 00:50 Uhr erhielt die Polizei in Hessen eine Mitteilung über die
    auffällige Fahrweise eines Pkw im Bereich Elz.

    Die aufmerksame Verkehrsteilnehmerin folgte dem Wagen über die Landesgrenze in
    das Dienstgebiet der Polizeiinspektion Montabaur. Bis mehrere Polizeistreifen eintrafen und das Fahrzeug anhalten konnten.

    Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer erheblich unter Alkoholeinfluss stand und
    keinen Führerschein besaß.

    Gegen den 48-jährigen Fahrer wurden entsprechende Strafverfahren
    eingeleitet.

  • PKW-Fahrer mit fast 3,2 Promille aus dem Verkehr gezogen

    PKW-Fahrer mit fast 3,2 Promille aus dem Verkehr gezogen

    PKW-Fahrer mit fast 3,2 Promille aus dem Verkehr gezogen

    A 61/Gau-Bickelheim

    Ein alkoholisierter Autofahrer wurde am 23. Juli 2025 auf der A61 aus dem Verkehr gezogen.
    Gegen 17:30 Uhr stoppte eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim einen 42-jährigen Mann, der stark betrunken unterwegs war.

    Zuvor hatten aufmerksame Autofahrer das Gespann des Mannes gemeldet. Der Fahrer war mit einem Anhänger unterwegs und fiel durch unsichere Fahrweise auf. Die Hinweise kamen aus der Fahrtrichtung Süden auf der A61.

    Polizei stoppt Fahrzeug auf Parkplatz Menhir bei Armsheim

    Die Beamten der Autobahnpolizei entdeckten das Fahrzeuggespann in Höhe Gau-Bickelheim. Sie stoppten den Fahrer auf dem Parkplatz Menhir bei Armsheim.

    Bei der Kontrolle zeigte sich schnell der Verdacht auf Alkoholkonsum. Ein Atemalkoholtest bestätigte dies deutlich. Das Ergebnis: fast 3,2 Promille.

    Blutprobe und Führerscheinentzug auf der Dienststelle

    Der 42-Jährige wurde zur Polizeidienststelle gebracht. Dort entnahm ein Arzt eine Blutprobe. Der Führerschein des Mannes wurde noch vor Ort einbehalten.

    Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet

    Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ihm wird Trunkenheit im Straßenverkehr vorgeworfen. Neben einer Geldstrafe droht ihm auch der langfristige Entzug der Fahrerlaubnis.

    Die Polizei lobte das Verhalten der Hinweisgeber. Durch das schnelle Handeln konnte möglicherweise ein Unfall verhindert werden.

  • E-Scooter-Fahrer (36) verunglückt in Herne – Alkohol und Drogen im Spiel

    E-Scooter-Fahrer (36) verunglückt in Herne – Alkohol und Drogen im Spiel

    E-Scooter-Fahrer verunglückt in Herne – Alkohol und Drogen im Spiel

    Herne

    Ein E-Scooter-Fahrer (36, aus Herne) ist am Samstag, 7. Juni, im Herner Stadtzentrum gestürzt.

    Die Überprüfung ergab: Er stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

    Nach aktuellem Stand war der 36-Jährige mit dem Scooter auf der Neustraße unterwegs, als er gegen 15.30 Uhr in Höhe der Hausnummer 57 zu Fall kam und mit einem geparkten Auto kollidierte. Der Herner erlitt leichte Verletzungen und kam zur ambulanten Behandlung in eine Klinik. Da der Mann angab, Alkohol, Cannabis und Kokain konsumiert zu haben, entnahm ein Arzt eine Blutprobe.

    Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und schrieben eine Anzeige.

  • Mit über 2,8 Promille in Sömmerda unterwegs

    Mit über 2,8 Promille in Sömmerda unterwegs

    Mit über 2,8 Promille unterwegs

    Sömmerda

    Am vergangenen Wochenende fiel einer Streife in der Mainzer Straße in Sömmerda ein 30-jähriger Mann auf, der mit einem E-Scooter unterwegs gewesen war. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von über 2,8 Promille anzeigte.

    Daraufhin untersagten die Polizisten dem Mann die Weiterfahrt und brachten ihn zur Dienststelle, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Nachdem alle Maßnahmen abgeschlossen waren, durfte er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

  • Verkehrsunfall mit Pedelec unter Alkoholeinfluss

    Verkehrsunfall mit Pedelec unter Alkoholeinfluss

    Verkehrsunfall mit Pedelec unter Alkoholeinfluss

    Cochem

    Am Sonntag, den 25.08.2024 kam es gegen 23:05 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit einem Pedelec auf
    der Bundesstraße 49 zwischen den Ortslagen Cochem und Ernst.

    Hierbei befuhr die 73-jährige alkoholisierte niederländische Fahrradfahrerin den Radweg aus
    Richtung Cochem kommend in Fahrtrichtung Ernst. Aufgrund der starken Alkoholisierung verunfallte die Frau und verletzte sich leicht. Anschließend musste die Unfallbeteiligte mittels Rettungswagen in ein umliegendes Krankenhaus verbracht werden.

    Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurde bekannt, dass die Touristin zuvor das Weinfest in Cochem besucht und dem Alkohol zugesprochen hatte.

    Die Radfahrerin erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

  • Volltrunkener Fahrradfahrer gestoppt

    Volltrunkener Fahrradfahrer gestoppt

    Mit Flasche nach Bundespolizeistreife geworfen: Volltrunkener Fahrradfahrer gestoppt

    Bremen – Bundesstraße zwischen Melbeck und Lüneburg
    Ein betrunkener Fahrradfahrer hat ohne ersichtlichen Grund eine Plastikflasche nach einem fahrenden Streifenwagen der Bundespolizei geworfen. Weit kam er nicht …

    Am 29.04.21 gegen 01.55 Uhr befuhr eine Streife der Bundespolizei die B4 zwischen Melbeck und Lüneburg.
    Ein Fahrradfahrer warf mit einem zunächst unbekannten Gegenstand auf den Streifenwagen, verfehlte diesen aber nur knapp, was nicht zuletzt an der Vollbremsung des Fahrers lag.
    Der Fahrradfahrer versuchte zu flüchten, konnte aber gestellt werden.
    Er gab an, eine PET-Flasche geworfen zu haben.
    Eine hinzugerufene Polizeistreife aus Lüneburg stellte die Personalien des 32 Jahre alten Fahrradfahrers fest, der offenbar erheblich unter Alkoholeinfluss stand.
    Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,85 Promille.
    Dem 32-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen:
    Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt und des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet.