Schlagwort: Untersuchungshaft

  • Mordprozess Maya (15†) Göttingen: Betreuerin (23) steht wegen Mordes vor Gericht

    Mordprozess Maya (15†) Göttingen: Betreuerin (23) steht wegen Mordes vor Gericht

     

    Im Mordprozess Maya (15) Göttingen hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Göttingen begonnen. Die 23-jährige ehemalige Betreuerin Michelle W. (23) sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Mord vor. Der Fall sorgt seit Monaten für Aufsehen, weil die Ermittler zunächst von einem Suizid ausgingen und später neue Spuren fanden.

    Nach der Anklage kannte die Angeklagte die 15-Jährige aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Rittmarshausen. Das Mädchen soll kurz vor der Tat aus dem Heim weggelaufen sein. Trotzdem hielt es Kontakt zur früheren Betreuerin. Genau dieses Vertrauen soll die 23-Jährige ausgenutzt haben.

    So beschreibt die Anklage den Tathergang im Mordprozess Maya (15) Göttingen

    Laut Staatsanwaltschaft holte die Angeklagte die Jugendliche mit dem Auto ab und fuhr mit ihr in den Reinhäuser Wald bei Göttingen. Dort soll sie dem Mädchen einen Energydrink gegeben haben. In dem Getränk sollen Augentropfen gesteckt haben. Das Opfer soll dadurch das Bewusstsein verloren haben. Danach soll die Angeklagte das Handy an sich genommen und die Jugendliche aus dem Auto gezogen haben.

    Anschließend soll die 23-Jährige die Pulsadern an beiden Unterarmen aufgeschnitten haben. Außerdem soll sie mit einer Klinge mehrfach in Hüfte und Oberschenkel gestochen haben. Die Spuren sollten laut Anklage wie ein Suizid wirken. Das Mädchen soll an seinen Verletzungen verblutet sein. Damit rückt der Mordprozess Maya (15) Göttingen auch in den Fokus vieler Jugendschutz- und Betreuungseinrichtungen.

    Motiv, Beweise und erste Eindrücke im Gerichtssaal

    Als mögliches Motiv nennt die Anklage Eifersucht und einen Konflikt im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung. Die Ermittler gehen außerdem davon aus, dass die Angeklagte das Handy des Opfers nutzen wollte, um Nachrichten zu schreiben und so den Verdacht von sich wegzulenken. Im Gerichtssaal beantwortete die Angeklagte nach ersten Berichten nur wenige Fragen. Sie äußerte sich zum Vorwurf bislang nicht.

    Welche Spuren die Ermittler belasten sollen

    Die Ermittler sollen das Handy des Mädchens bei der Angeklagten gefunden haben. Außerdem sollen Kriminaltechniker Blutspuren am Ladekabelschacht festgestellt haben. Weitere Spuren sollen aus dem Bereich eines Waschbeckens stammen. Zudem sollen Fasern der Kleidung des Opfers im Auto gesichert worden sein. Das Gericht setzt den Mordprozess Maya (15) Göttingen in den kommenden Verhandlungstagen fort.

    Mehr Hintergründe und ähnliche Fälle findest Du auch in unseren Rubriken Deutschland, Fahndung und Verkehr. Offizielle Infos bieten die Staatsanwaltschaft Göttingen sowie das Landgericht Göttingen.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Intensivtäter raubt Kind in Berlin aus

    Intensivtäter raubt Kind in Berlin aus

    Intensivtäter raubt Kind in Berlin aus: Haftbefehl greift nach neuer Tat

    Ein 15-jähriger Intensivtäter soll in Berlin erneut ein Kind ausgeraubt haben. Der Fall sorgt für Ärger, weil ein Gericht den Haftbefehl kurz zuvor außer Vollzug setzte. Trotzdem folgte nur wenige Tage später die nächste Tat.

    Überfall am Zeppelinplatz: 13-Jähriger meldet sich bei der Polizei

    Am Sonntag (14. Dezember 2025) ging ein 13-Jähriger zur Wache des Polizeiabschnitts 18 in der Pankstraße. Dort schilderte er einen Überfall. Gegen 16 Uhr griff ihn eine Gruppe Jugendlicher am Zeppelinplatz in Berlin-Wedding an.

    Nach den Angaben soll die Gruppe den Jungen geschlagen haben. Außerdem raubten die Täter ihm die Mütze. Der 13-Jährige trug Abschürfungen im Gesicht davon.

    Opfer erkennt Verdächtige wieder – Polizei durchsucht Wohnungen

    Die Polizei zeigte dem Jungen Fotos. Dabei erkannte er drei Verdächtige wieder. Daraufhin durchsuchten Einsatzkräfte Wohnungen in Gesundbrunnen und in Neukölln.

    Die Ermittler nahmen drei Jugendliche fest: zwei als Intensivtäter geführte Tatverdächtige (14 und 15) sowie einen weiteren 15-Jährigen. In den Wohnungen fanden die Beamten die geraubte Mütze und außerdem drei Mobiltelefone.

    Den mutmaßlichen Mittäter übergaben Polizisten an seine Eltern. Die beiden anderen Verdächtigen blieben in Polizeigewahrsam.

    Serienraub in Pankow und neue Tat: Richter ordnet U-Haft an

    Im Fokus steht ein 15-Jähriger, den die Polizei bereits eine Woche zuvor wegen einer Raubserie festnahm. Ihm werfen Ermittler mehrere schwere Raubtaten vor. Laut Behördenangaben soll er mit einer Gruppe im Paule-Park in Pankow auch Kinder angegriffen und ausgeraubt haben.

    Eine Ermittlungsrichterin setzte den Haftbefehl zunächst unter strengen Meldeauflagen außer Vollzug. Doch nur vier Tage später folgte laut den Ermittlern der nächste Überfall. Ein Ermittlungsrichter griff nun durch und ordnete Untersuchungshaft an.

    Mehr Hintergründe und weitere Meldungen findest Du auch in unseren Rubriken Berlin und Fahndung.

    Wichtige Anlaufstellen und Details zum zuständigen Revier bietet der Polizeiabschnitt 18. Informationen zur Raubserie veröffentlichte zudem die Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Ermittlungen gegen 15-Jährigen wegen versuchten Mordes an zwei Polizeibeamten

    Ermittlungen gegen 15-Jährigen wegen versuchten Mordes an zwei Polizeibeamten

    Ermittlungen gegen 15-Jährigen wegen versuchten Mordes an zwei Polizeibeamten in Gelsenkirchen

    In Gelsenkirchen laufen Ermittlungen gegen einen 15-jährigen Jugendlichen. Die Staatsanwaltschaft Essen prüft den Verdacht des versuchten Mordes an zwei Polizeibeamten. Der Vorfall soll sich am Montagabend, 15. Dezember 2025, gegen 18.55 Uhr im Stadtteil Rotthausen ereignet haben.

    Auto soll gezielt auf Beamte zugefahren sein

    Nach dem bisherigen Stand soll der 15-Jährige mit einem Auto absichtlich auf zwei Polizeibeamte zugefahren sein. Er wollte sich damit einer Verkehrskontrolle auf der Haydnstraße entziehen. Beide Beamte sprangen zur Seite und blieben unverletzt. Trotzdem nimmt die Justiz den Verdacht sehr ernst, weil der Fahrer die Situation laut Ermittlern bewusst herbeigeführt haben soll.

    Verfolgungsfahrt bis nach Duisburg

    Nach dem Vorfall flüchtete der Fahrer mit dem Pkw. Zunächst fuhr er innerstädtisch, dann wechselte er auf mehrere Autobahnen. Die Strecke führte schließlich bis nach Duisburg. Auf der A3, in Höhe der Anschlussstelle Duisburg-Wedau, stoppten Streifenwagen das Fahrzeug. Die Einsatzkräfte keilten den Wagen ein und brachten ihn kontrolliert zum Stillstand.

    VW Fox als gestohlen gemeldet

    Die Polizei nahm den 15-jährigen Fahrer vorläufig fest. Nach aktuellen Angaben soll es sich bei dem Fahrzeug um einen VW Fox gehandelt haben, den jemand zuvor als gestohlen gemeldet hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl. Das zuständige Gericht ordnete anschließend Untersuchungshaft an. Die Ermittler prüfen nun die genauen Abläufe, die Fahrstrecke sowie mögliche weitere Straftaten im Zusammenhang mit der Flucht.

    Weitere Informationen liefern die offiziellen Stellen, etwa die Polizei Gelsenkirchen sowie die Staatsanwaltschaft Essen. Passende Hintergründe findest Du außerdem in unseren Rubriken Verkehr, Fahndung und News.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Bonner Nachhilfelehrer (35) sitzt nach Verdacht des sexuellen Missbrauchs in U-Haft

    Bonner Nachhilfelehrer (35) sitzt nach Verdacht des sexuellen Missbrauchs in U-Haft

    Nachhilfelehrer in Bonn in Untersuchungshaft

    Ein 35-jähriger Nachhilfelehrer aus Bonn sitzt seit Freitag, dem 28.11.2025, in Untersuchungshaft. Die Ermittler werfen dem Mann vor, im Oktober 2025 eine 13-jährige Schülerin sexuell missbraucht zu haben. Der Fall sorgte in der betroffenen Schulgemeinschaft und darüber hinaus für große Bestürzung.

    Rektor erstattete Anzeige – Ermittlungen sofort eingeleitet

    Der Rektor einer Bonner Schule hatte den Verdacht am 20.11.2025 bei der Polizei gemeldet. Die Anzeige löste umfangreiche und sofortige Ermittlungen aus. Das Kriminalkommissariat 12, das auf die Aufklärung von Sexualstraftaten spezialisiert ist, arbeitete eng mit der Bonner Staatsanwaltschaft zusammen, um die Vorwürfe schnellstmöglich zu prüfen.  

    Der Beschuldigte wurde noch am Tag der Anzeigenerstattung vom Schuldienst suspendiert. Ermittler sichteten digitale Spuren, führten Befragungen durch und überprüften mögliche Tatorte. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse beantragten die Ermittler einen Untersuchungshaftbefehl.

    Festnahme an der Wohnanschrift

    Am Freitag stellten die Beamten den 35-Jährigen an seiner Wohnanschrift. Ein Richter verkündete den Haftbefehl, der auf dem Haftgrund der Fluchtgefahr basiert. Anschließend brachten die Beamten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt. Die Behörden betonen, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

    Für Betroffene und Angehörige stellt der Fall eine erhebliche Belastung dar. Die Schulleitung informierte unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorwurfs alle Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigten über den Sachstand. Weitere Details zum Opfer bleiben aus Gründen des Opferschutzes unter Verschluss.  

    Informationen für Bürgerinnen und Bürger

    Die Polizei ruft dazu auf, Hinweise oder relevante Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Fall direkt an die Ermittlungsbehörden zu melden. Bürgerinnen und Bürger finden aktuelle Entwicklungen zu Blaulichtmeldungen in der Region unter den Rubriken News, Deutschland und Verkehr.

    Weitere offizielle Informationen stellen die Polizei NRW sowie die Staatsanwaltschaft Bonn bereit. Beide Institutionen stehen im kontinuierlichen Austausch, um die Aufklärung des Falls zügig voranzutreiben. 

  • Leichenfund in Tiefkühltruhen: 34-Jährige und ihre Tochter in Innsbruck ermordet

    Leichenfund in Tiefkühltruhen: 34-Jährige und ihre Tochter in Innsbruck ermordet

    Leichenfund Tiefkühltruhen in Innsbruck

    In Innsbruck (Österreich) haben Ermittler die Leichen einer 34-jährigen Frau und ihrer zehn Jahre alten Tochter entdeckt – verborgen in Tiefkühltruhen in einer Wohnung. Der Fall löst Bestürzung aus, denn Täter und Motiv liegen bislang im Dunkeln.

    Ermittlungsstand und Tatverdächtige

    Die zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigte, dass ein enger Freund der Frau (55) sowie dessen Bruder (53) unter dringendem Verdacht stehen, die beiden zu ermorden und anschließend die Leichen in der Wohnung versteckt zu haben. Beide sitzen in Untersuchungshaft.

    Die Frau, eine syrische Staatsbürgerin, und ihre Tochter lebten in Innsbruck. Bereits im Juli 2024 meldete ein Verwandter mit Wohnsitz in Düsseldorf die beiden als vermisst, nachdem der Kontakt nach einem Besuch abgebrochen war.

    Verdeckung der Tat und Verdacht auf bewusste Irreführung

    Die Ermittlungen ergaben, dass der 55-jährige Tatverdächtige kurz nach dem Verschwinden Möbel der Frau im Internet zum Verkauf anbot. Zudem veräußerte er ihren Schmuck. Ferner zahlte er offenbar gelegentlich mit der EC-Karte der Frau – womit gezielt eine falsche Fährte gelegt wurde. Er gab gegenüber Behörden an, die Frau habe ihren Arbeitsplatz gekündigt und eine längere Reise angetreten.

    Fundort und Zustand der Leichen

    Nach umfangreicher Überwachung der Verdächtigen wurden diese bereits im Sommer 2024 festgenommen. Erst vor wenigen Tagen führte ein Geständnis des Hauptverdächtigen zum Auffinden der Leichen: In der Wohnung des Bruders entdeckten Einsatzkräfte die zwei Tiefkühltruhen – hinter einer eigens errichteten Rigipswand versteckt. Bis August blieben die Leichen gekühlt, anschließend wurde der Strom abgestellt. Aufgrund des Zustands der Kühltruhen waren die Leichen stark verwest.

    Motiv und weitere Ermittlungen

    Die beiden Tatverdächtigen geben an, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Die Staatsanwaltschaft verfolgt jedoch den Verdacht des Mordes. Ein Motiv konnte bislang nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Nach Aussagen der Ermittler bestand zwischen der Frau und dem 55-Jährigen eine schwierige Freundschaft.

    Externe Hinweise und weiterführende Links

    Wenn Sie Hinweise haben oder Erkenntnisse zur Tatzeit oder zu den Verdächtigen beitragen können, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Stellen:

    Weitere Artikel auf unserem Portal zu ähnlichen Fällen finden Sie unter /news/ oder /fahndungen/.

  • BGH bestätigt Urteil gegen früheren Bushido-Manager

    BGH bestätigt Urteil gegen früheren Bushido-Manager

    Revision gegen Entscheidung des Landgerichts Berlin ohne Erfolg

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des früheren Managers von Rapper Bushido vollständig zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 5. Februar 2024 bleibt damit bestehen. Die Richter setzten in einem komplexen Verfahren, das sich über mehr als dreieinhalb Jahre und 114 Sitzungstage erstreckte, eine Gesamtgeldstrafe von neunzig Tagessätzen fest. Jeder Tagessatz beträgt nach der Entscheidung des Landgerichts neunhundert Euro.

    Der Angeklagte hatte zwischen Oktober 2017 und November 2018 mehrere vertrauliche Gespräche mit Bushido und weiteren Personen heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet. Diese Taten wertete das Gericht als dreizehnfache Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Die Überprüfung der Entscheidung durch den BGH ergab keine Rechtsfehler, sodass der Schuldspruch und die angesetzte Tagessatzhöhe rechtskräftig wurden.

    Freisprüche bei schweren Vorwürfen weiterhin gültig

    Der frühere Manager war in weiteren Punkten angeklagt, darunter versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des Künstlers Bushido. Das Landgericht sprach ihn von diesen schwerwiegenden Vorwürfen frei. Auch dieser Teil des Urteils bleibt unverändert bestehen.

    Für die erlittene Untersuchungshaft hatte das Landgericht eine Entschädigung nach dem StrEG vorgesehen. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte sofortige Beschwerde ein, der der 5. Strafsenat nun stattgab.

    BGH kippt Entschädigung für Untersuchungshaft

    Der BGH hob die angeordnete Entschädigung vollständig auf. Die Richter begründeten dies mit der vorrangig anzuwendenden Vorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB. Danach wird erlittene Untersuchungshaft automatisch auf eine verhängte Strafe angerechnet. Da in diesem Fall die Dauer der Untersuchungshaft die Höhe der Geldstrafe nicht überschreitet, entfällt jede Form der Entschädigung.

    Durch diese Entscheidung reduziert sich faktisch die zu zahlende Geldstrafe, eine weitergehende Entschädigungsleistung besteht jedoch nicht. Der Fall zeigt erneut die komplexen rechtlichen Folgen bei langwierigen Strafverfahren und die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen zur Haftanrechnung.

    Weitere Informationen

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie unter BlaulichtMYK News sowie im Deutschland-Ressort unter Deutschland. Hintergrundinformationen zu Ermittlungsverfahren stellt zudem die Bundesjustizverwaltung bereit. Auch die Polizei veröffentlicht regelmäßig Fall- und Rechtshinweise.

  • Zwölffach Gesuchter muss in U-Haft

    Zwölffach Gesuchter muss in U-Haft

    Bundespolizei fasst per Haftbefehl gesuchten Mann an der Grenze bei Neuenburg am Rhein

    Die Bundespolizei hat am frühen Dienstagmorgen, dem 11. November 2025, an der deutsch-französischen Grenze bei Neuenburg am Rhein
    einen 37-jährigen Mann festgenommen.

    Gegen den georgischen Staatsangehörigen lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen mehrfachen besonders schweren Diebstahls vor.

    Kontrolle an der Rheinbrücke führt zur Festnahme

    Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Grenzübergang Neuenburg am Rhein – Rheinbrücke überprüften Einsatzkräfte den Mann. Während der Personalienfeststellung stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Laut Angaben der Ermittlungsbehörden steht der 37-Jährige im Verdacht, im vergangenen Jahr mehrfach hochwertige Pedelecs entwendet zu haben.

    Zusätzlich zu dem Haftbefehl lagen elf Fahndungsersuchen verschiedener Staatsanwaltschaften vor, die den Aufenthaltsort des Mannes klären wollten. Ihm werden weitere Eigentumsdelikte in mehreren Bundesländern zur Last gelegt.

    Weitere Verstöße bei der Kontrolle festgestellt

    Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Georgier ohne gültige Grenzübertrittspapiere unterwegs war. Außerdem war das von ihm genutzte Fahrzeug nicht versichert, und er besaß keine Fahrerlaubnis. Die Bundespolizei leitete daraufhin mehrere Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz ein.

    Haftbefehl vollstreckt – Einlieferung in Justizvollzugsanstalt

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen führte die Bundespolizei den Mann einem Haftrichter vor. Dieser setzte den bestehenden Haftbefehl in Vollzug. Anschließend brachte die Polizei den Festgenommenen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.

    Weitere Informationen und regionale Polizeimeldungen finden Sie auf BlaulichtMYK News sowie im Bereich Deutschland.

  • Anwalt der Tatverdächtigen im Fall Fabian aus Güstrow äußert sich

    Anwalt der Tatverdächtigen im Fall Fabian aus Güstrow äußert sich

    Anwalt der Tatverdächtigen im Fall Fabian aus Güstrow spricht über Ermittlungen

    Güstrow: Der Verteidiger der 29-jährigen Tatverdächtigen Gina H. im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow hat sich erstmals öffentlich geäußert. Rechtsanwalt Andreas Ohm betonte, dass seine Mandantin auf seinen Rat hin schweigt und die Ermittlungen sorgfältig geprüft werden müssen.

    Verteidiger setzt auf Schweigen und Prüfung der Beweise

    Ohm erklärte, seine Mandantin mache derzeit keine Angaben zur Tat. Diese Entscheidung habe er ihr als rechtlichen Beistand empfohlen. Nach der Festnahme habe sie stark reagiert, Tränen vergossen und sei emotional zusammengebrochen. Der Anwalt machte deutlich, dass ein faires Verfahren Zeit und gründliche Beweisprüfung erfordere.

    Anwalt zweifelt an Teilen der Vorwürfe

    Ohm sagte, die Ermittler hätten ihm die Vorwürfe erst am Abend schriftlich übermittelt. Er könne viele Details noch nicht überprüfen. Seiner Einschätzung nach bestehen die bisherigen Erkenntnisse vor allem aus Indizien, die er und seine Mandantin nun genau analysieren wollen. Der Verteidiger betonte, dass die Öffentlichkeit Geduld brauche, bis alle Fakten vorliegen.

    Ermittler arbeiten weiter an der Aufklärung

    Die Mordkommission Rostock sammelt weiter Spuren und wertet Beweise aus. Auch mögliche Motive stehen im Fokus. Laut Polizei Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht die Staatsanwaltschaft neue Informationen nur schrittweise, um die Arbeit der Ermittler nicht zu gefährden. Die Frau bleibt in Untersuchungshaft, während die Ermittler den genauen Ablauf des Verbrechens rekonstruieren.

    Weitere Hintergründe und aktuelle Entwicklungen lesen Sie unter: News, Deutschland und Fahndungen.

  • 22-jähriger Syrer in Berlin wegen Verdachts auf Anschlagsvorbereitung festgenommen

    22-jähriger Syrer in Berlin wegen Verdachts auf Anschlagsvorbereitung festgenommen

    Festnahme in Berlin wegen Anschlagsverdacht

    Spezialeinheiten nahmen am Wochenende einen 22-jährigen Syrer in Berlin-Neukölln fest. Ermittler sichern Materialien, die für Sprengsätze geeignet sein könnten.

    Ermittlungen und Ablauf der Festnahme

    Bereits am Samstag führte ein koordiniertes Einsatzteam den Zugriff in Berlin-Neukölln durch. Spezialkräfte (SEK) und Staatsschutzbeamte waren an der Maßnahme beteiligt.

    Der Beschuldigte kam danach in eine Gefangenensammelstelle und wurde am Sonntag einem Haftrichter vorgeführt; gegen ihn erging Haftbefehl wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat.

    Sichergestellte Beweismittel

    Die Ermittler durchsuchten mehrere Wohnanschriften und stellten elektronische Datenträger sowie Materialien sicher, die sich nach bisherigen Angaben zum Bau von Spreng- oder Brandvorrichtungen eignen.

    Die Behörden prüfen nun, ob und in welchem Umfang Komponenten online bestellt wurden und ob ein konkretes Ziel geplant war.

    Radikalisierungs- und Propagandaverhalten

    Die Staatsanwaltschaft führt an, dass der Beschuldigte in sozialen Medien wiederholt Propaganda mit Bezug zum sogenannten „Islamischen Staat“ geteilt haben soll. Diese Hinweise gehören zu den Anhaltspunkten, die die Ermittlungen gegen die Person ergänzen und derzeit ausgewertet werden.

    Hintergrund und Status

    Der Mann lebt nach bisherigen Erkenntnissen seit 2023 in Deutschland und verfügte über subsidiären Schutz. Die Ermittlungen dauern an; die Behörden betonen, dass bislang keine verbindlichen Angaben zu einem konkreten Anschlagsziel veröffentlicht wurden. Polizei und Staatsanwaltschaft werten jetzt Mobiltelefone, Datenträger und Bestellvorgänge aus, um ein mögliches Netzwerk oder weitere Gefährdungen zu prüfen.

  • Kriminalpolizei Koblenz fasst mutmaßlichen Serieneinbrecher

    Kriminalpolizei Koblenz fasst mutmaßlichen Serieneinbrecher

    Serieneinbrecher Koblenz gefasst

    Die Kriminalpolizei Koblenz hat einen großen Ermittlungserfolg erzielt.

    Seit Mai 2025 kam es in mehreren Koblenzer Stadtteilen sowie in umliegenden Gemeinden zu einer Serie von Wohnungseinbrüchen. Besonders in den Nachtstunden drang ein Täter in Häuser und Wohnungen ein und entwendete vorwiegend Bargeld und Schmuck.

    Monatelange Einbruchsserie in Koblenz und Umgebung

    Die Einbrüche sorgten in der Region für erhebliche Verunsicherung. Zeugen beschrieben den Täter als etwa 50-jährigen Mann, der meist unauffällig und gezielt vorging. Trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen blieb der Täter zunächst unentdeckt. Die Ermittler werteten Spuren, Zeugenaussagen und Tatmuster aus, um den Serieneinbrecher zu identifizieren.

    Ermittlungen führen zur Festnahme

    Nach monatelanger Arbeit gelang es der Kriminalpolizei Koblenz, den Tatverdächtigen zu ermitteln. Ende Oktober 2025 konnten die Beamten den Mann im süddeutschen Raum vorläufig festnehmen. Gegen ihn lag bereits ein Haftbefehl vor, sodass er umgehend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.

    57-jähriger ohne festen Wohnsitz in Untersuchungshaft

    Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 57-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz. Er steht im dringenden Verdacht, für zahlreiche Einbrüche in Koblenz und der Umgebung verantwortlich zu sein. Die Ermittler prüfen derzeit, ob ihm weitere Taten in Rheinland-Pfalz und angrenzenden Bundesländern zugeordnet werden können.

    Die BlaulichtMYK-Redaktion berichtet fortlaufend über neue Entwicklungen in diesem Fall. Weitere Informationen zu Polizeimeldungen aus Koblenz und Umgebung finden Sie unter blaulichtmyk.de/deutschland/.

    Hinweis: Zeugen oder mögliche weitere Geschädigte können sich direkt an die Polizeiinspektion Koblenz wenden.

  • Frau (66) in Bad Kreuznach getötet

    Frau (66) in Bad Kreuznach getötet

    Tötungsdelikt in Bad Kreuznach: 69-Jähriger nach Tat an 66-jähriger Frau in Untersuchungshaft

    Am Mittwoch, dem 15. Oktober 2025, ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus in Bad Kreuznach ein tragisches Tötungsdelikt.

    Nach aktuellen Erkenntnissen deutet alles auf ein Gewaltdelikt im häuslichen Umfeld hin. Die Polizei nahm einen 69-jährigen Tatverdächtigen noch am Tatort fest.

    Polizei schließt Gefahr für Bevölkerung aus

    Nach Angaben der Polizei Rheinland-Pfalz bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die übrige Bevölkerung. Die Ermittler stellten zahlreiche Spuren am Tatort sicher. Die genauen Hintergründe der Tat sind derzeit noch unklar und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

    Die Kriminalpolizei Mainz übernahm unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach die Ermittlungen. Spezialisten der Spurensicherung untersuchten die Wohnung und sicherten Beweismaterial, das nun ausgewertet wird.

    Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft

    Der 69-jährige Beschuldigte wurde am Donnerstag, dem 16. Oktober 2025, dem zuständigen Ermittlungsrichter am
    Amtsgericht Bad Kreuznach vorgeführt.

    Dieser erließ einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Tötung.

    Der Mann befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

    Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach führt die weiteren Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei Mainz fort. Dabei prüfen die Ermittler insbesondere das Beziehungsumfeld der beiden Beteiligten sowie mögliche Motive.

    Weitere Ermittlungen laufen

    Aktuell wertet die Polizei die gesicherten Spuren und Zeugenaussagen aus. Ob es sich um eine Beziehungstat handelte, steht noch nicht endgültig fest. Die Ermittler bitten mögliche Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter Kontakt zur Kriminalpolizei Mainz zu melden.

    Weitere regionale Nachrichten zu Polizeieinsätzen und Ermittlungen finden Sie unter blaulichtmyk.de/news/ oder im Bereich Deutschland.

  • 22-Jähriger polizeibekannter nach Vergewaltigung in Köln in Haft

    22-Jähriger polizeibekannter nach Vergewaltigung in Köln in Haft

    Mutmaßliche Vergewaltigung am Ebertplatz in Köln 

    In der Nacht zu Mittwoch (24. September) haben Polizeibeamte am Kölner Hauptbahnhof einen 22 Jahre alten Algerier vorläufig festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, kurz zuvor am Ebertplatz eine Frau aus der Oberpfalz, die sich zu Besuch in Köln aufhielt, vergewaltigt zu haben.

    Ablauf der Tat

    Nach bisherigen Ermittlungen soll der Tatverdächtige die Frau kurz nach Mitternacht gegen ihren Willen hinter einen Container gezerrt haben. Dort soll er sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Das Opfer konnte nach der Tat Hilfe verständigen.

    Schnelle Polizeiarbeit durch Videobeobachtung

    Die Polizei setzte Aufnahmen aus der polizeilichen Videobeobachtung ein, um den Täter zu identifizieren. Einsatzkräfte konnten den Flüchtigen kurze Zeit später am Kölner Hauptbahnhof stellen und festnehmen. Die Polizei Köln arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft Köln zusammen, um den Fall umfassend aufzuklären.

    Ermittlungen und Untersuchungshaft

    Der festgenommene Mann ist den Behörden bereits bekannt. Gegen ihn laufen zahlreiche Strafverfahren, überwiegend wegen Eigentumsdelikten. Bereits am Donnerstag (25. September) führten ihn Ermittler einem Haftrichter vor. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

    Polizei bittet um Hinweise

    Die Ermittler prüfen, ob der 22-Jährige für weitere Straftaten in Frage kommt. Bürgerinnen und Bürger, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die Polizei Nordrhein-Westfalen zu wenden.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland finden Sie auf unserer Seite Deutschland-News.

  • Rauschgifthandel im Raum Worms zerschlagen

    Rauschgifthandel im Raum Worms zerschlagen

    Schlag gegen Betäubungsmittelkriminalität in Worms

    Worms/Mainz

    Am Mittwoch, dem 23. Juli 2025, ist der Kriminalinspektion Worms gemeinsam mit der
    Staatsanwaltschaft Mainz ein bedeutender Schlag gegen den Drogenhandel gelungen. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens, das seit Ende 2024 läuft.

    Im Fokus stand ein 31-jähriger Mann aus Worms, der im Verdacht steht, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen nach einem abgeschlossenen Drogengeschäft am Mittwochvormittag in der Innenstadt von Mannheim fest. Der Zugriff erfolgte durch Spezialkräfte.

    Im Anschluss durchsuchten die Ermittlerinnen und Ermittler mit richterlichen Beschlüssen sowohl die Wohnung des Beschuldigten als auch eine von ihm genutzte Lagerhalle in Worms.

    Dabei stellten sie umfangreiche Mengen an Drogen sicher.

    Die Funde umfassen unter anderem:

    • über zehn Kilogramm Kokain,

    • mehrere Hundert Gramm Ecstasy,

    • eine Schreckschusswaffe,

    • sowie zusätzlich mehrere Hundert Gramm Amphetamin bei einer weiteren beteiligten Person.

    Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Drogen beträgt rund eine Million Euro.

    Am Donnerstag wurde der Hauptbeschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

    Die Ermittlungen in dem Fall dauern weiterhin an. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen mögliche Verbindungen zu weiteren Tatverdächtigen und Hintermännern im Rauschgifthandel.

  • Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt am 17.07.2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler !

    Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt am 17.07.2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler !

    Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts – 31-jähriger Ehemann in Untersuchungshaft

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen des Verdachts des Mordes gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsbürger.

    Dem Mann wird vorgeworfen, am 17. Juli 2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet zu haben. Die Tat soll sich in seinem Wohnhaus ereignet haben.

    Frau unter Vorwand ins Haus gelockt und tödlich verletzt

    Nach bisherigen Erkenntnissen lockte der Beschuldigte seine Ehefrau unter einem Vorwand in sein Haus. Dort attackierte er sie mit einem Messer.

    Die 31-jährige Frau erlitt dabei schwere Verletzungen. Sie verstarb noch vor Ort an den Folgen der Tat. Eine gerichtlich angeordnete Obduktion soll die genaue Todesursache klären. Die Untersuchung ist für den folgenden Tag angesetzt.

    Tatverdächtiger geständig – Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen

    Im Zuge der polizeilichen Suchmaßnahmen nach dem Verschwinden der Frau geriet der Ehemann in Verdacht.

    Bei einer Befragung durch die Polizei gestand der Mann die Tat. Er wurde umgehend vorläufig festgenommen.

    Am 20. Juli 2025 wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ dieser einen Haftbefehl.

    Grundlage sind der dringende Tatverdacht sowie die Haftgründe Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Der Mann befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

    Weitere Ermittlungen zu Tathergang und Motiv laufen

    Der genaue Ablauf der Tat sowie das Motiv sind noch unklar. Die Staatsanwaltschaft hat weitere Ermittlungen eingeleitet.

    Zum aktuellen Zeitpunkt können keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden. Die Behörde bittet um Verständnis.

    Rechtliche Hinweise zum Verfahren

    Mord liegt nach dem Strafgesetzbuch vor, wenn ein Mensch heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen getötet wird.

    In solchen Fällen sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

    Ein Haftbefehl wird nur dann erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen.

    Er dient der Sicherung des Ermittlungsverfahrens und ggf. der späteren Hauptverhandlung.

    Ein Haftbefehl bedeutet nicht, dass bereits ein gerichtlicher Schuldnachweis erfolgt ist. Auch der Beschuldigte gilt weiterhin als unschuldig.

    Tötungsdelikt in Bad Neuenahr: Vermisste Frau tot aufgefunden

     

  • Zwei Leichen in Hessen aufgefunden

    Zwei Leichen in Hessen aufgefunden

    Ermittlungen nach Mord in Richelsdorf – Zeugen gesucht

    Am Montag (30.06.), gegen 12.30 Uhr, wurden bei polizeilichen Suchmaßnahmen zwei leblose Personen in einem Waldgebiet bei Richelsdorf aufgefunden. Seit dem 1. Juli sitzt ein 50-Jähriger wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes in Untersuchungshaft – wir berichteten.

    Erneute Bitte um Zeugenhinweise

    Wer hat in der Nacht vom 28. auf den 29. Juni und in den Morgenstunden des Sonntags verdächtige Wahrnehmungen zu Personen oder Fahrzeugen im Bereich Richelsdorf sowie der umliegenden Feld- und Waldgemarkung gemacht?

    Zur Orientierung: Am Samstag fand in Richelsdorf das Feuerwehrfest statt. Insbesondere sind Beobachtungen eines motorisierten Zweirades mit Anhänger und die Frage, wo in Richelsdorf Videoaufzeichnungen aus der Tatnacht vorhanden sind, von Interesse.

    Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Bad Hersfeld unter Telefon 06621/932-0 oder jede andere Polizeidienststelle.

  • Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: 55-Jähriger in Untersuchungshaft

    Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: 55-Jähriger in Untersuchungshaft

    Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: 55-Jähriger in Untersuchungshaft

    Wiesbaden

    Am Donnerstag, dem 10. Juli 2025, wurde in Offenbach ein 55-jähriger Mann festgenommen.

    Grund war ein bestehender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt – Zweigstelle Offenbach.

    Der Mann steht im Verdacht, schwere sexuelle Straftaten an Kindern im Ausland begangen zu haben.

    Die Festnahme erfolgte durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA).

    Hintergrund der Ermittlungen

    Ausgangspunkt waren Ermittlungen in Pakistan Ende Mai 2025.

    Dort führten Sicherheitsbehörden Maßnahmen gegen eine mutmaßliche Tätergruppe
    durch.

    Diese Gruppe soll Jungen zwischen sechs und zehn Jahren sexuell missbraucht haben.

    Die Taten sollen in einem Gaming-Center mit Livestream-Equipment stattgefunden haben.

    Das Missbrauchsmaterial wurde offenbar aufgezeichnet und verkauft. Rund 50 Kinder sollen betroffen sein.

    Beteiligung eines Deutschen

    Bei den Verdächtigen handelt es sich um zwei Männer aus Pakistan und einen Deutschen.

    Der 55-Jährige aus Offenbach soll persönlich in Pakistan Missbrauch begangen haben.

    Zusätzlich soll er andere zu Taten angestiftet haben. 

    Er soll Anleitungen zur Aufnahme der Taten gegeben haben. Das Material wurde offenbar über Messenger und das Darknet verbreitet.

    Durchsuchungen und Beweismittel

    Am 10. Juli wurden Wohnung und Arbeitsplatz des Mannes durchsucht. Dabei sicherten Ermittler Mobiltelefone, Tablets, Datenträger und Unterlagen. Auch eine Digitalkamera wurde
    beschlagnahmt.

    Weiterer Verdächtiger in Hessen

    Ebenfalls am 10. Juli wurde ein 17-Jähriger in Bad Homburg durchsucht. Er steht im Verdacht, beim Vertrieb des Missbrauchsmaterials geholfen zu haben. Auch bei ihm wurden mehrere digitale Geräte beschlagnahmt.

    Haft und weitere Schritte

    Der 55-Jährige wurde am 11. Juli dem Haftrichter vorgeführt. Der Richter ordnete Untersuchungshaft an.

    Die Ermittlungen werden von der Einheit „FOKUS“ des HLKA geführt.

    Über die Einheit FOKUS

    Die Spezialeinheit „FOKUS“ wurde 2020 gegründet. Seit 2024 ist sie fester Bestandteil der hessischen Polizei.

    Ziel ist die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Insgesamt arbeiten
    rund 300 Personen bei FOKUS, darunter 170 Ermittler.

    Weitere Informationen erteilt ausschließlich die Staatsanwaltschaft Darmstadt.

  • Bundespolizei findet Betäubungsmittel in Unterhose

    Bundespolizei findet Betäubungsmittel in Unterhose

    Mutmaßlicher Drogenschmuggler in Untersuchungshaft

    Füssen/Kempten

    Am Freitag (9. Mai) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen italienischen Staatsangehörigen aufgegriffen, der versucht hatte, Cannabis, Heroin und Kokain über die Grenze zu schmuggeln.

    Der Mann und seine Partnerin, die am Steuer des Fahrzeuges saß, standen unter Drogeneinfluss. Die Beamten beschlagnahmten bei der späteren Wohnungsdurchsuchung außerdem eine größere Menge Bargeld. Der Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten dem Ermittlungsrichter vorgeführt und anschließend in Untersuchungshaft eingeliefert.

    Kemptener Bundespolizisten stoppten kurz nach Mitternacht in der Kontrollstelle einen Kleinwagen mit Memminger Zulassung. Das Auto war mit zwei italienischen Staatsangehörigen, der 54-jährigen Fahrerin und dem 44-jährigen Beifahrer, besetzt. Die Ausweiskontrolle verlief ohne Auffälligkeiten. Jedoch fanden die Bundespolizisten bei der Durchsuchung des sichtlich nervösen Mannes ein Päckchen mit Drogen, welches er in seiner Unterhose versteckt hatte. Dabei handelte es sich um etwa 15 Gramm Heroin, 14 Gramm Kokain sowie über 50 Gramm Cannabis. Der Mann gab außerdem an, vor einigen Stunden Heroin und Kokain konsumiert zu haben. Und auch die Fahrerin stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Drogenschnelltest schlug auf Amphetamine an. Durch die Füssener Polizei wurde die Italienerin zur Blutentnahme ins Krankenhaus Füssen gebracht.

    Die Bundespolizisten durchsuchten anschließend auf Anordnung des Bereitschaftsstaatsanwaltes der Staatsanwaltschaft Kempten mit Unterstützung von Beamten des Zollfahndungsamtes München und der Landespolizei die gemeinsame Wohnung des Paares in Memmingen. Die Beamten fanden dabei 12.000 Euro Bargeld, welches auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde.

    Der 44-Jährige wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Konsumcannabisgesetz angezeigt. Die Frau erhielt Anzeigen aufgrund der Beihilfehandlung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie wegen Fahrens unter berauschenden Mitteln. Sie kam schließlich auf freien Fuß.

    Da sich bei dem Mann am Vormittag zunehmend Entzugserscheinungen zeigten, brachten ihn die Zollbeamten zur Untersuchung und Bestätigung der Haftfähigkeit zunächst ins Bezirkskrankenhaus Kempten. Anschließend führten die Beamten den Beschuldigten dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kempten vor, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten einen Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Italiener in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Das Zollfahndungsamt München führt nun die weiteren Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Kempten.

  • Koblenz – Ermittlungsverfahren wegen organisierter Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen !

    Koblenz – Ermittlungsverfahren wegen organisierter Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen !

    Ermittlungsverfahren wegen organisierter Schwarzarbeit: Zahlreiche Festnahmen !

    Im Rahmen mehrerer bei der Staatsanwaltschaft Koblenz – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – geführter Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden in einer groß angelegten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion gegen kriminell organisierte Schwarzarbeitsstrukturen vorgegangen.

    Der umfangreiche Ermittlungskomplex richtet sich insgesamt gegen 30 männliche und 7 weibliche Beschuldigte im Alter von 19 bis 64 Jahren.

    Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB), der Beihilfe hierzu sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 1 StGB) mit dem Ziel der fortlaufenden Begehung solcher Straftaten, der Unterstützung einer solchen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 S. 2 StGB) und der Beihilfe (§ 27 StGB) hierzu
    sowie der Geldwäsche (§ 261 Abs.1 StGB).

    In den frühen Morgenstunden des 14.11.2024 durchsuchten unter der Sachleitung der
    Staatsanwaltschaft Koblenz ca. 820 Einsatzkräfte des Zolls unter Federführung des Hauptzollamts Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Mainz und verschiedenen Polizeidienststellen insgesamt 88 Wohnungen und Geschäftsräume im gesamten Bundesgebiet.

    9 Hauptbeschuldigte im Alter von 23 bis 44 Jahren wurden aufgrund bereits zuvor erlassener Haftbefehle festgenommen.

    Sie wurden noch am selben Tag in Koblenz der Haftrichterin vorgeführt und befinden sich seither in Untersuchungshaft.

    Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Worms, in Südhessen und im nördlichen
    Baden-Württemberg.

    Die einzelnen Tatvorwürfe und Tatbeteiligungen gestalten sich angesichts der Komplexität der Ermittlungen und der Zahl der Beschuldigten unterschiedlich.

    Bei 7 der festgenommenen Hauptbeschuldigten besteht der Verdacht, in Worms eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, deren Zweck die planmäßige und organisierte Ausstellung von Scheinrechnungen zur Verdeckung von Schwarzarbeit gewesen sein soll.

    Zu diesem Zweck sollen sie u. a. Scheinfirmen (sog. Servicefirmen) ins Lebens gerufen haben, die tatsächlich am Markt gar nicht tätig waren.

    Auf diese Scheinfirmen lautende Rechnungen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen gegen Entgelt anderen tatsächlich am Markt tätigen Firmen zur Verfügung gestellt und von diesen Firmen auch per Überweisung zunächst bezahlt. Nach Einbehalt einer zuvor vereinbarten Provision zahlten die Aussteller der Scheinrechnungen den Restbetrag in Bargeld wieder an die Empfänger der Rechnungen zurück.

    Diese zahlten dann das Bargeld als verschleierten Schwarzlohn an nicht oder nicht im tatsächlich tätigen Umfang angemeldete Arbeitnehmer aus. Durch die Scheinrechnungen und die dadurch dokumentierte angebliche Inanspruchnahme externer Leistungen sollte der angeblich niedrige Bestand eigener Arbeitskräfte plausibilisiert und der wahre Umfang der eigenen Arbeitnehmerleistungen verschleiert werden.

    Hierdurch wurden in den Jahren 2021 bis 2024 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von
    mindestens 11,5 Mio. EUR auf illegale Weise nicht gezahlt.

    Bei den 9 in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten handelt es sich um die
    genannten 7 Hauptbeschuldigten der mutmaßlichen kriminellen Vereinigung sowie um 2 weitere Hauptbeschuldigte aus dem Kreis der Scheinrechnungsempfänger. Alle übrigen Beschuldigten stehen in dem Verdacht, entweder die kriminelle Vereinigung mittelbar oder unmittelbar durch strafbare Handlungen unterstützt oder aber als Scheinrechnungskäufer Sozialversicherungsbeiträge illegal hinterzogen zu haben.

    Es konnten bei den Durchsuchungen umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden.

    Außerdem wurden vorläufige vermögensabschöpfende Maßnahmen in einem Gesamtumfang von
    mehr als 16 Millionen Euro angeordnet und 38 Kontopfändungen ausgebracht. Zudem konnten mehr
    als 1 Mio. Euro Bargeld sichergestellt werden.

    Die Auswertung der erhobenen Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler äußerte:
    „Die Aktion war lange geplant und wurde vom Hauptzollamt Karlsruhe ausgesprochen professionell vorbereitet und effektiv durchgeführt. Derartige Wirtschaftsstraftaten sind kein Kavaliersdelikt, sondern hochkriminell und schädigen die Gemeinschaft enorm. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Strukturen in diesem Bereich konsequent und nachdrücklich vorgehen.”

  • 17-jähriger mutmaßlicher Einbrecher in Untersuchungshaft

    17-jähriger mutmaßlicher Einbrecher in Untersuchungshaft

    17-jähriger mutmaßlicher Einbrecher in Untersuchungshaft

    Hamburg

    Tatzeitraum: 17. bis 24.02.2024, Tatorte: Hamburg-Langenhorn, Rodenkampweg und Moorreye

    Einsatzkräfte des Polizeikommissariats 36 (PK 36, Bramfeld) haben gestern Morgen einen 17-jährigen Marokkaner verhaftet. Er steht im dringenden Verdacht, im Februar zwei Einbrüche im Stadtteil Langenhorn verübt zu haben.

    Im Zeitraum 17. bis 24. Februar dieses Jahres verzeichnete die Polizei Hamburg zwei Einbrüche im Stadtteil Langenhorn, bei denen sich ein oder mehrere Unbekannte(r) offenbar mittels Einschlagen von Fenstern/Türen Zugang zu den Einfamilienhäusern verschafft hatte(n). Während es in der Moorreye beim Versuch blieb, entwendeten der oder die Täter im Rodenkampweg Gegenstände mit einem Gesamtwert
    im niedrigen vierstelligen Bereich.

    An den Tatörtlichkeiten gesicherte DNA-Spuren führten die Ermittlerinnen und Ermittler des LKA 19 (Spezielle Einbruchskriminalität/”Castle”) auf die Spur des 17-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen. Weitere Abgleiche ergaben einen Zusammenhang zwischen den beiden Taten in Langenhorn.

    Polizistinnen und Polizisten des PK 36 vollstreckten gestern einen seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg beim zuständigen Amtsgericht erwirkten Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen in Alsterdorf und führten ihn dem Untersuchungsgefängnis zu.

    Die gemeinsam von LKA 19 und Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen dauern an. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der mutmaßliche Einbrecher für weitere ähnlich gelagerte Taten in Betracht kommt.