Schlagwort: Vergewaltigung

  • Vergewaltigungs-Prozess – Angeklagter lehnt weibliche Dolmetscherin ab

    Vergewaltigungs-Prozess – Angeklagter lehnt weibliche Dolmetscherin ab

    Vergewaltigungs-Prozess in Düsseldorf: Angeklagter lehnt weibliche Dolmetscherin ab

    Vor dem Landgericht Düsseldorf hat ein aufsehenerregender Vergewaltigungsprozess begonnen. Zwei Männer aus Syrien müssen sich wegen schwerer Vorwürfe verantworten. Gleich zu Beginn sorgte jedoch ein ungewöhnlicher Zwischenfall für Aufmerksamkeit, denn einer der Angeklagten wollte nicht von einer Frau gedolmetscht werden. Dadurch verzögerte sich der Prozessstart erheblich.

    Schwere Vorwürfe nach Nacht in der Altstadt – der Prozess in Düsseldorf wegen Vergewaltigung

    Nach Angaben der Polizei Nordrhein-Westfalen sollen die beiden Angeklagten im Sommer 2025 in der Düsseldorfer Altstadt eine junge Frau kennengelernt haben. Die 27-Jährige war stark alkoholisiert und damit kaum noch in der Lage, sich zu wehren. Dennoch führten die Männer sie laut Anklage zu einem Auto.

    Dort kam es zu einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung. Mindestens einer der Angeklagten soll die Tat auf der Motorhaube begangen haben, während der andere den Bereich absicherte. Die Staatsanwaltschaft wertet das Geschehen als besonders schwere Straftat. Entsprechend drohen im Falle einer Verurteilung langjährige Haftstrafen.

    Ähnliche schwere Sexualdelikte beschäftigen immer wieder die Justiz, wie Berichte auf blaulichtmyk.de zeigen.

    Angeklagter verweigert Dolmetschung durch Frau

    Für zusätzliche Brisanz sorgte das Verhalten eines Angeklagten im Gerichtssaal. Der Mann erklärte über seinen Verteidiger, dass er sich schäme, von einer weiblichen Dolmetscherin übersetzt zu werden. Er könne unter diesen Umständen keine Angaben machen.

    Die Vorsitzende Richterin unterbrach daraufhin die Verhandlung. Zwar besteht ein Anspruch auf eine verständliche Übersetzung, doch das deutsche Recht sieht keine freie Wahl des Geschlechts der Dolmetscherin oder des Dolmetschers vor. Dennoch musste das Gericht reagieren, um ein faires Verfahren sicherzustellen.

    Rolle der Dolmetscherin im Strafverfahren

    Die betroffene Dolmetscherin handelte nach den Vorgaben des Gerichts und erfüllte ihre Aufgabe fachlich korrekt. Ihre Rolle ist rechtlich klar definiert, denn sie sorgt dafür, dass Angeklagte ihre Rechte wahrnehmen können. Persönliche oder kulturelle Vorbehalte dürfen ihre Arbeit grundsätzlich nicht infrage stellen.

    Der Fall zeigt jedoch, dass Gerichte in der Praxis immer wieder mit kulturellen Konflikten konfrontiert werden. Solche Situationen führen nicht selten zu Verzögerungen und zusätzlichem organisatorischem Aufwand.

    Gericht setzt Verfahren fort

    Nach der Organisation eines männlichen Dolmetschers konnte das Verfahren fortgesetzt werden. Die Justiz NRW betonte, dass der Ablauf des Prozesses nun ohne weitere Störungen gewährleistet sei.

    Die Angeklagten bestreiten die Tatvorwürfe bislang. In den kommenden Verhandlungstagen sollen Zeugen gehört und weitere Beweise geprüft werden. Der Prozess reiht sich damit in eine Vielzahl schwerer Sexualstrafverfahren ein, über die auch blaulichtmyk.de regelmäßig berichtet.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Elf Jahre Haft nach Geiselnahme und Serienvergewaltigungen

    Elf Jahre Haft nach Geiselnahme und Serienvergewaltigungen

    Verurteilung zweier Brüder

    Das Urteil des Landgerichts Mosbach im Fall schwerster Sexual- und Gewaltverbrechen in Walldürn-Altheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten vollständig verworfen. Damit endet ein Strafverfahren, das bundesweit für Entsetzen sorgte.

    Schwere Straftaten über Jahre hinweg

    Nach den Feststellungen des Gerichts beging der ältere der beiden Angeklagten zwischen 2019 und Oktober 2022 eine Vielzahl schwerer Straftaten. Der Mann bot Online- und Präsenzseminare sowie Coachings im Bereich Ernährung, Lebenshilfe und Persönlichkeitsentwicklung an. In diesem Umfeld nutzte er seine Machtposition gezielt aus.

    In seinem Wohnhaus in Walldürn-Altheim missbrauchte er seine Ehefrau sowie mehrere Teilnehmerinnen seiner Seminare sexuell. Besonders schwer wiegt ein Fall aus dem Jahr 2022: Der Täter hielt ein Opfer über einen längeren Zeitraum mit Gewalt und Drohungen gefangen und vergewaltigte es mehrfach. Das Gericht stellte fest, dass er dabei bewusst die Todesangst des Opfers ausnutzte.

    Beteiligung des jüngeren Bruders

    Der jüngere Bruder unterstützte den Haupttäter bei mehreren Straftaten. In einem Fall beging er selbst einen sexuellen Übergriff gegen eines der Opfer im Haus seines Bruders. Das Landgericht Mosbach verurteilte ihn deshalb wegen Beihilfe zur Geiselnahme mit Vergewaltigung, wegen sexueller Übergriffe sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.

    Keine Rechtsfehler festgestellt

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil umfassend. Die Richter stellten weder Verfahrensfehler noch materiell-rechtliche Mängel fest. Auch die Revision einer Nebenklägerin blieb ohne Erfolg. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Mosbach als endgültig.

    Hintergrund: Schuldunfähigkeit durch Drogenkonsum

    Das Gericht berücksichtigte, dass der Haupttäter spätestens ab Mitte Oktober 2022 infolge massiven Betäubungsmittelkonsums nicht mehr voll schuldfähig war. Dennoch blieb er für zahlreiche zuvor begangene Taten strafrechtlich verantwortlich.

    Weitere Berichte zu aktuellen Gerichtsverfahren findest Du im Bereich Deutschland sowie in den News auf blaulichtmyk.de.

    Offizielle Informationen zu Gerichtsentscheidungen veröffentlicht der Bundesgerichtshof. Hinweise zur Kriminalprävention bietet zudem die Polizei Baden-Württemberg.

  • International gesuchter Sexualstraftäter am Flughafen Frankfurt festgenommen

    International gesuchter Sexualstraftäter am Flughafen Frankfurt festgenommen

    International gesuchter Mann am Flughafen Frankfurt festgenommen

    Am Flughafen Frankfurt am Main hat die Bundespolizei einen international gesuchten Mann festgenommen. Die Beamten griffen den 26-jährigen Niederländer direkt nach der Landung eines Fluges aus Addis Abeba in Äthiopien auf. Gegen den Mann lag seit Dezember 2023 ein internationaler Haftbefehl des Vereinigten Königreichs vor.

    Schwere Vorwürfe aus dem Jahr 2020

    Den Ermittlungen zufolge soll der Mann im Jahr 2020 seine damals 13-jährige Stiefschwester mehrfach vergewaltigt haben. Die britischen Behörden stuften die Tatvorwürfe als besonders schwerwiegend ein und leiteten internationale Fahndungsmaßnahmen ein. Seitdem suchten Strafverfolgungsbehörden europaweit nach dem Beschuldigten.

    Der in Somalia geborene Niederländer hielt sich zuletzt in Großbritannien auf. Ermittler gehen davon aus, dass er versuchte, sich durch Auslandsreisen dem Zugriff der Justiz zu entziehen. Die Fahndung führte schließlich zum Erfolg, als er am größten deutschen Flughafen eintraf.

    Zugriff direkt am Luftfahrzeug

    Beamte der Bundespolizei kontrollierten den Mann unmittelbar nach der Landung des Flugzeugs. Die Einsatzkräfte nahmen ihn direkt am Luftfahrzeug widerstandslos fest. Anschließend brachten sie ihn in den Gewahrsam der Bundespolizei.

    Nach der Festnahme überstellten die Beamten den 26-Jährigen dem zuständigen Haftrichter in Frankfurt am Main. Dort prüft die Justiz nun die weiteren Schritte, insbesondere die Auslieferung an die britischen Behörden.

    Auslieferungsverfahren läuft

    Im Rahmen des internationalen Rechtshilfeverfahrens entscheidet das Gericht über die Übergabe des Tatverdächtigen an das Vereinigte Königreich. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main begleitet das Verfahren in enger Abstimmung mit den ausländischen Behörden.

    Die Bundespolizei betont, dass der Fall die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei schweren Gewalt- und Sexualstraftaten unterstreicht. Durch den schnellen Zugriff am Flughafen konnte eine weitere Flucht verhindert werden.

    Weitere Polizeimeldungen und laufende Ermittlungen findest Du auch in den Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

  • Missbrauchsskandal an Uniklinik Essen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Krankenpfleger

    Missbrauchsskandal an Uniklinik Essen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Krankenpfleger

    Missbrauchsskandal an der Uniklinik Essen: Anklage gegen Krankenpfleger

    Ein schwerer Missbrauchsskandal an der Uniklinik Essen erschüttert Nordrhein-Westfalen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 32-jährigen Krankenpfleger aus Dortmund erhoben. Die Ermittler werfen ihm vor, über Jahre hinweg Patienten sexuell missbraucht zu haben, während diese unter Vollnarkose standen oder sich im künstlichen Koma befanden. Unter den Opfern soll sich auch ein 14-jähriges Kind befinden.

    Schwere Vorwürfe gegen Intensivpfleger

    Nach Angaben des Landgerichts Essen soll der Beschuldigte zwischen April 2017 und August 2025 mindestens fünf Patienten geschädigt haben. Vier Opfer waren weiblich, eines männlich. Die bekannten Altersangaben liegen bei 14, 28, 35 und 43 Jahren. Das fünfte Opfer blieb bislang anonym. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vier Fälle von Vergewaltigung vor.

    Die Taten ereigneten sich laut Anklage in Situationen völliger Wehrlosigkeit. Während medizinischer Eingriffe nutzte der Pfleger die Narkosezustände der Patienten aus. Eine Gerichtssprecherin stellte klar: „Die Patienten waren hilflos und nicht bei Bewusstsein.“

    Taten an mehreren Kliniken in NRW

    Seit April 2025 arbeitete der Beschuldigte an der Uniklinik Essen. Drei der mutmaßlichen Vergewaltigungen sollen dort stattgefunden haben. Eine weitere Tat ereignete sich in einem anderen Krankenhaus. Der Mann war über eine Zeitarbeitsfirma in zahlreichen Kliniken in Nordrhein-Westfalen tätig, darunter in Münster, Gelsenkirchen und Bochum. Insgesamt soll er für rund zehn Arbeitgeber gearbeitet haben.

    Weitere Berichte zu laufenden Ermittlungen findest Du auch in unserem Bereich Deutschland sowie unter Fahndungen.

    Videos und schwere Zusatzvorwürfe

    Besonders belastend wirken die digitalen Beweise. Ermittler fanden bei einer Durchsuchung der Wohnung mehrere Datenträger. Darauf entdeckten sie Videos und Fotos, die den sexuellen Missbrauch betäubter Patienten zeigen sollen. Zusätzlich wirft die Staatsanwaltschaft dem Pfleger den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material vor.

    Eine 30-jährige Bekannte soll belastendes Material erhalten haben. Gegen sie erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Beihilfe. Die Ermittlungen führte unter anderem die Polizei in Zusammenarbeit mit der Polizei NRW sowie der Justiz NRW.

    Untersuchungshaft und möglicher Prozessbeginn

    Anfang August nahmen Einsatzkräfte den Verdächtigen in Dortmund fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Landgericht Essen prüft aktuell die Zulassung der Anklage. Bei einer positiven Entscheidung könnte der Prozess bereits im Frühjahr beginnen.

    Der Missbrauchsskandal an der Uniklinik Essen wirft erneut Fragen zur Kontrolle von medizinischem Personal und zur Patientensicherheit auf. Die Justiz steht nun vor der Aufgabe, die Vorwürfe lückenlos aufzuklären und mögliche weitere Opfer zu identifizieren.

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  • Verurteilung zweier ehemaliger Soldaten wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne !

    Verurteilung zweier ehemaliger Soldaten wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne !

    Vergewaltigung in Kölner Kaserne

    Strafsenat weist Revisionen der Angeklagten vollständig zurück

    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen zwei ehemalige Soldaten bestätigt, die das Landgericht Köln wegen der Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt hatte. Damit ist die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig. Die Tat hatte im Oktober 2021 bundesweit für großes Aufsehen gesorgt.

    Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer eine 18-Jährige mehrfach vergewaltigten. Die Angeklagten lernten die junge Frau zuvor in einer Diskothek in Köln kennen. Die Geschädigte war zu diesem Zeitpunkt stark in ihrer Fähigkeit zur Willensbildung eingeschränkt. Die Männer nahmen sie mit auf das Kasernengelände und missbrauchten sie dort auf einer Stube.

    Gericht bestätigt Tatablauf und Schwere der Schuld

    Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass beide Täter während der Übergriffe Videoaufnahmen anfertigten. Diese Aufnahmen belegten nicht nur den Ablauf der Taten, sondern erfüllten zusätzlich den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Gericht betonte die besondere Schutzbedürftigkeit der Geschädigten sowie das Ausnutzen der militärischen Umgebung durch die Täter.

    Für den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten verhängte das Landgericht eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Sein erwachsener Mittäter erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung verschiedener Beweismittel an.

    Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler

    Beide Angeklagten versuchten, das Urteil durch Revision anzufechten. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte das Verfahren jedoch umfassend und sah keine Rechtsfehler. Die Revisionen wurden als unbegründet verworfen, sodass die Verurteilungen endgültig bestehen bleiben.

    Die Entscheidung des BGH stärkt die Position von Opfern sexualisierter Gewalt und unterstreicht die klare strafrechtliche Bewertung von Taten, die im militärischen Umfeld stattfinden. Weitere Informationen zu aktuellen Rechtsthemen finden Leserinnen und Leser auch im Nachrichtenbereich von blaulichtmyk.de.

    Weitere Hinweise für Betroffene

    Betroffene sexualisierter Gewalt können sich jederzeit an die Polizei wenden. Die Bundespolizei bietet Informationen und Anlaufstellen unter bundespolizei.de. Unterstützung erhalten Betroffene außerdem über das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der bundesweiten Nummer 116 016.

  • Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Tätowierstudio rechtskräftig

    Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Tätowierstudio rechtskräftig

    BGH bestätigt Urteil zu sexuellen Übergriffen in Dresdner Tattoostudio

    Bundesgerichtshof verwirft Revision des Angeklagten

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Dresdner Tätowierers, der wegen zahlreicher sexueller Übergriffe verurteilt wurde, überwiegend als unbegründet verworfen.

    Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Dresden vom 3. April 2025 in zentralen Punkten bestehen. Der Angeklagte hatte in seinem Tattoostudio über Jahre hinweg mehrere Kundinnen sowie eine minderjährige Praktikantin sexuell missbraucht.

    Das Landgericht Dresden sprach den Mann schuldig, in zwei Fällen eine Vergewaltigung und in zehn weiteren Fällen sexuellen Missbrauch begangen zu haben. Ein Fall wurde dabei in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gewertet. Unter Einbeziehung früherer Strafen verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Zusätzlich erhielt der Täter wegen sexueller Übergriffe in fünf weiteren Fällen eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Von drei weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.

    Delikte erstreckten sich über mehrere Jahre

    Zwischen Dezember 2017 und Oktober 2023 nutzte der Täter die Situation während des Tätowierens oder bei Büroarbeiten aus, um seine Opfer zu überraschen und sexuell zu bedrängen. Die Frauen rechneten nach den Feststellungen des Gerichts nicht mit Übergriffen, was der Angeklagte gezielt ausnutzte. In 15 Fällen zwang er seine Opfer durch Manipulation ihrer Hände zu sexuellen Handlungen an seinem unbedeckten Glied. In weiteren Fällen beging er schwerwiegendere Übergriffe, darunter vaginaler Eindringung und erzwungener Oralverkehr unter Drohungen.

    Ein Fall musste wegen eingetretener Verjährung eingestellt werden. In allen übrigen Punkten bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts. Die Prüfung ergab keine Rechtsfehler, die das Urteil hätten beeinflussen können.

    Nur Teilaspekt der Strafzumessung wird neu verhandelt

    Lediglich bei der Bildung der ersten Gesamtfreiheitsstrafe erkannte der BGH einen Fehler: Das Landgericht hätte die erfüllten Bewährungsauflagen aus einem früheren Verfahren berücksichtigen müssen. Dieser Teil des Verfahrens wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Inhaltlich bleibt das Urteil jedoch nahezu vollständig bestehen und ist im Übrigen rechtskräftig. 

  • Ex-Nationalspieler erneut vor Gericht – Versuchte Vergewaltigung ?!

    Ex-Nationalspieler erneut vor Gericht – Versuchte Vergewaltigung ?!

    Wissam Ben Yedder Anklage: Ex-Nationalspieler muss sich erneut vor Gericht verantworten

    Die Wissam Ben Yedder Anklage sorgt Anfang November 2025 erneut für Schlagzeilen. Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen bestätigte die Staatsanwaltschaft im Département Alpes-Maritimes, dass der ehemalige französische Nationalspieler und sein Bruder Sabri sich wegen schwerer Sexualdelikte verantworten müssen. Und weil die Vorwürfe erheblich sind, blicken Fans, Vereine und Sponsoren nun sehr genau hin – zumal die Verteidigung die Anschuldigungen weiterhin entschieden zurückweist und selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt.

    Was der Anklagepunkt konkret umfasst

    Laut Ermittlern geht es um Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung im Zusammenhang mit Ereignissen vom Sommer 2023 an der Côte d’Azur. Die Wissam Ben Yedder Anklage nennt zwei junge Frauen als mutmaßliche Betroffene. Beide Brüder bestreiten die Vorwürfe und betonen, die Kontakte seien einvernehmlich gewesen. Dennoch sprechen die Behörden von einer hinreichenden Beweislage, sodass es nun in Richtung Hauptverhandlung geht – und damit in die nächste, entscheidende Phase.

    Rechtlicher Kontext und bisherige Verfahren

    Bereits zuvor geriet Ben Yedder mehrfach in juristische Turbulenzen. Unter anderem erhielt er in einem früheren Verfahren eine Bewährungsstrafe wegen eines sexuellen Übergriffs in alkoholisiertem Zustand. Außerdem steht ein Komplex im Raum, der psychische Gewalt gegen seine Ehefrau betrifft. All das erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit, doch rechtlich zählt im aktuellen Fall einzig das, was das Gericht feststellt. Deshalb betonen Ermittler, Verteidiger und Medien übereinstimmend, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine Vorverurteilung erfolgen darf.

    Folgen für Karriere, Sponsoren und Vereine

    Sportlich blickt Ben Yedder auf eine beachtliche Laufbahn mit Stationen wie dem AS Monaco und Einsätzen für die französische Nationalmannschaft zurück. Trotzdem verschieben sich Wahrnehmung und Prioritäten, weil die Wissam Ben Yedder Anklage deutlich über den Sport hinausreicht. Je nach Prozessausgang drohen spürbare Konsequenzen: vom Imageschaden über Vertragsrisiken bis hin zu persönlichen Einschränkungen. Vereine prüfen in solchen Phasen erfahrungsgemäß ihre Compliance-Vorgaben, Sponsoren ihre Moral- und Reputationsklauseln, und Fans fordern Transparenz – zugleich bleibt die Justiz allein zuständig, die Fakten zu klären.

    Diese offiziellen Stellen informieren und helfen

    Wer die juristischen Abläufe besser verstehen will, findet verlässliche Informationen direkt bei den Behörden. So erklärt das französische Justizministerium, wie Strafverfahren ablaufen, während die nationale Polizei grundlegende Hinweise zu Anzeige, Opferschutz und Zeugenschaft bietet. Darüber hinaus machen Gerichte regelmäßig öffentlich, wenn eine Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Prozesses beantragt.

    Mehr Hintergründe bei uns

    Wir ordnen neue Ermittlungsstände, Pressemitteilungen der Behörden und offizielle Beschlüsse fortlaufend ein. Außerdem verlinken wir relevante Entscheidungen und beleuchten, wie Sport, Gesellschaft und Justiz im Einzelfall zusammenwirken – und warum eine saubere, faktenbasierte Berichterstattung so wichtig ist.

    Aktuelle Entwicklungen findest du stets gebündelt in unseren Ressorts: News, Deutschland und Fahndungen.

    Hinweis: In Strafsachen gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Wir berichten fortlaufend über die Termine, wenn Justizbehörden neue Schritte offiziell bestätigen.

  • Vergewaltigung in Schumi-Villa ?

    Vergewaltigung in Schumi-Villa ?

    Australischer Rennfahrer im Fokus bei Vergewaltigungsvorwurf in Schumi-Villa

    Gland (Schweiz): In der Villa von Formel-1-Legende Michael Schumacher sorgt ein schwerer Vorwurf für Aufsehen. Eine frühere Krankenschwester der Familie behauptet, ein australischer Rennfahrer habe sie dort im Jahr 2019 vergewaltigt. Der Fall beschäftigt nun ein Schweizer Gericht.

    Schwerer Verdacht nach Abend in der Schumi Villa

    Die Krankenschwester Najia B. arbeitete damals für die Familie Schumacher und soll laut Ermittlungsakten nach einem Abend mit Kollegen in der Villa übernachtet haben. Der australische Rennfahrer soll in ihr Schlafzimmer eingedrungen und sie zweimal missbraucht haben. Er weist die Anschuldigungen entschieden zurück und spricht von einem einvernehmlichen Kontakt.

    Gerichtsverfahren mit Verzögerung

    Der Prozess vor dem Gericht in Nyon hat bereits begonnen, doch der Angeklagte erschien nicht zum angesetzten Termin. Das Gericht vertagte die Verhandlung, um weitere Beweise zu prüfen. Laut Medienberichten betont die Familie Schumacher, dass sie mit dem Fall nichts zu tun habe und keinerlei Verbindung zum mutmaßlichen Täter besteht.

    Opfer fordert Gerechtigkeit

    Najia B. schildert, sie leide bis heute unter den Folgen der Tat. Sie hofft auf Gerechtigkeit und eine klare Entscheidung der Justiz. Der Fall hat in der Schweiz und international für Empörung gesorgt – auch weil er sich in einem prominenten Umfeld abspielte.

    Hintergrund: Die Villa „La Reserve“

    Das Anwesen am Ufer des Genfer Sees gilt als Rückzugsort der Familie Schumacher. Nach dem tragischen Skiunfall von Michael Schumacher 2013 wurde es zu einem streng abgeschirmten Privatdomizil. Die Anschuldigungen gegen den australischen Rennfahrer haben dieses stille Refugium nun erneut ins öffentliche Licht gerückt.

    Die Familie Schumacher war zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat nicht auf dem Anwesen. Sie ist auch nicht Gegenstand der Strafakte, wurde auch nicht zu einer Aussage dazu aufgefordert.

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    Foto Symbolfoto KI

  • 22-Jähriger polizeibekannter nach Vergewaltigung in Köln in Haft

    22-Jähriger polizeibekannter nach Vergewaltigung in Köln in Haft

    Mutmaßliche Vergewaltigung am Ebertplatz in Köln 

    In der Nacht zu Mittwoch (24. September) haben Polizeibeamte am Kölner Hauptbahnhof einen 22 Jahre alten Algerier vorläufig festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, kurz zuvor am Ebertplatz eine Frau aus der Oberpfalz, die sich zu Besuch in Köln aufhielt, vergewaltigt zu haben.

    Ablauf der Tat

    Nach bisherigen Ermittlungen soll der Tatverdächtige die Frau kurz nach Mitternacht gegen ihren Willen hinter einen Container gezerrt haben. Dort soll er sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Das Opfer konnte nach der Tat Hilfe verständigen.

    Schnelle Polizeiarbeit durch Videobeobachtung

    Die Polizei setzte Aufnahmen aus der polizeilichen Videobeobachtung ein, um den Täter zu identifizieren. Einsatzkräfte konnten den Flüchtigen kurze Zeit später am Kölner Hauptbahnhof stellen und festnehmen. Die Polizei Köln arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft Köln zusammen, um den Fall umfassend aufzuklären.

    Ermittlungen und Untersuchungshaft

    Der festgenommene Mann ist den Behörden bereits bekannt. Gegen ihn laufen zahlreiche Strafverfahren, überwiegend wegen Eigentumsdelikten. Bereits am Donnerstag (25. September) führten ihn Ermittler einem Haftrichter vor. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

    Polizei bittet um Hinweise

    Die Ermittler prüfen, ob der 22-Jährige für weitere Straftaten in Frage kommt. Bürgerinnen und Bürger, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich an die Polizei Nordrhein-Westfalen zu wenden.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland finden Sie auf unserer Seite Deutschland-News.

  • Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Anklage gegen Deutschen, der in der Ukraine kämpfte: Soldat soll Frau im Ahrtal vergewaltigt haben

    Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Angaben beruhen auf Ermittlungs- und Anklageinformationen.

    Ermittler erheben Anklage – Überblick zum Verfahren

    Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat Anklage gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten erhoben. Dem Mann werden schwere Sexualdelikte zur Last gelegt. Nach derzeitigem Stand betrifft die Anklage mehrere Fälle, die sich zwischen 2015 und 2022 in unterschiedlichen Regionen ereignet haben sollen. Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. lautet der Kern des Verfahrens. Der Beschuldigte soll Übergriffe unter anderem im Landkreis Hof, in der Prignitz, im Ahrtal sowie im Kanton Bern begangen haben. Ermittler stellten bei Durchsuchungen zusätzlich digitale Beweismittel sicher.

    Nach einer Razzia setzte sich der Mann zeitweise in die Ukraine ab und schloss sich dort einer Einheit an. Später erfolgte die Auslieferung nach Deutschland. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die zuständige Jugendkammer am Landgericht Hof prüft die Eröffnung des Hauptverfahrens. Wir begleiten den Fall eng und berichten fortlaufend über neue Entwicklungen. Auch hier verwenden wir die Fokus-Keyphrase: Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. für eine klare Einordnung.

    Chronologie: Vom Ahrtal bis zur Auslieferung

    Juli 2021: Helfereinsatz im Ahrtal

    Der Beschuldigte trat nach der Flut im Ahrtal öffentlich als Helfer auf. In diesem Umfeld tauchten erste Vorwürfe auf.

    2022: Durchsuchungen und digitale Spuren

    Ermittler stellten umfangreiches Material sicher. Darunter sollen Videos und Bilddateien gewesen sein, die den Verdacht erhärten.

    Fluchtweg und Festnahme

    Der Mann reiste in die Ukraine und entzog sich damit zunächst dem direkten Zugriff deutscher Behörden. Nach seiner Festnahme im Ausland lieferten die Behörden ihn nach Deutschland aus.

    Was jetzt ansteht

    Im nächsten Schritt entscheidet die Jugendkammer am Landgericht Hof über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Dabei spielen die gesicherten Beweismittel und die Einlassungen des Beschuldigten eine zentrale Rolle. Anklage gegen Ex-Bundeswehrsoldaten Ben R. bleibt die maßgebliche rechtliche Klammer, bis das Gericht in öffentlicher Verhandlung die Vorwürfe prüft.

    Hilfe & Hinweise

    Opfer sexualisierter Gewalt erhalten Unterstützung bei Beratungsstellen und der Polizei. Wichtige Informationen bieten offizielle Stellen. Wir verlinken diese aus Servicegründen:

    Für weiterführende Nachrichten und Hintergründe empfehlen wir außerdem unsere Themenseiten:

     

    Symbolbild 

  • Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte gegen Sohn der Kronprinzessin

    Fast zwei Monate nach ersten Berichten über mögliche Anklagen steht fest:

    Marius Borg Høiby, Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, muss sich vor Gericht verantworten.

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 32 Straftaten vor – neun mehr als zuvor
    bekannt.

    Ein Gericht entschied am Montagnachmittag, dass ein Prozess stattfinden
    wird.

    Die Anklagepunkte im Überblick

    Marius Borg Høiby wird unter anderem vierfacher Vergewaltigung beschuldigt.

    Hinzu kommen 28 weitere Straftaten, darunter Missbrauch in engen Beziehungen, Gewalttaten, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.

    Staatsanwalt Sturla Henriksbø betonte: „Die Anklage ist umfassend und schwerwiegend.“

    Erschütternde Details aus den Ermittlungen

    Die Polizei geht davon aus, dass Marius einige Taten dokumentiert haben
    soll.


    Dabei sollen Genitalaufnahmen ohne Zustimmung der Opfer angefertigt worden
    sein.


    Der Angeklagte bestritt bislang alle Vorwürfe.

    Seine Anwältin erklärte im Juni: „Alle Vorfälle begannen einvernehmlich.
    Mein Mandant wusste angeblich nicht, dass die andere Person geschlafen
    haben könnte.“

    Mögliche Strafen

    Staatsanwalt Henriksbø sieht für Marius Borg Høiby eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Haft.

    Der Prozess ist voraussichtlich für Mitte Januar 2026 angesetzt.

    Die Staatsanwaltschaft betont, dass die königliche Herkunft keinen Einfluss auf die Anklage haben
    darf.

    Information der mutmaßlichen Opfer

    Rechtsanwalt John Christian Elden vertritt drei der mutmaßlichen Opfer.

    Er erklärte, dass die Frauen vor der Pressekonferenz über die Anklage informiert
    wurden.


    „Der Fall bleibt für alle Beteiligten eine enorme Belastung“, so Elden.

    Stellungnahme des Königshauses

    Die norwegische Königsfamilie äußerte sich zurückhaltend:

    „Es ist Sache der Gerichte, diesen Fall zu prüfen, darüber hinaus haben wir
    nichts hinzuzufügen.“

    Frühere Anklagepunkte

    Ende Juni wurden bereits folgende Vorwürfe bekannt:

    • Ein Fall von Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr

    • Zwei Fälle von Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr

    • Vier Fälle von sexuellem Übergriff

    • Ein Fall von Missbrauch in engen Beziehungen

    • Zwei Fälle von Körperverletzung

    • Ein Fall von Vandalismus

    • Ein Fall von Drohungen

    • Fünf Verstöße gegen einstweilige Verfügungen

    • Ein Fall von Beleidigung eines Polizisten

    • Fünf Verkehrsverstöße (z. B. Fahren unter Drogeneinfluss)

  • Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Nürnberg (Bayern) – Ungeheurer Fall um Bestatter

    Bestatter Bodo G. (69) wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er seine Kollegin (41) neben einem offenen Sarg mit einer Leiche vergewaltigt haben soll.

    Mehr als vier Monate nahm sich Richter Claas Werner vom Landgericht Nürnberg-Fürth Zeit, um den Fall zu beurteilen, in dem Aussage gegen Aussage stand. Bodo G. beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Seine Ex-Mitarbeiterin habe ein benutztes Kondom aus seinem Badezimmer-Mülleimer verwendet, um fingierte Spuren im Abschiedsraum zu hinterlassen.

    Die Nebenklägerin Susanne B. (Name geändert): „Nach einer Abschiedsfeier rief er mich an, er wollte mit mir dort Sex haben. Er hat mich immer begrapscht, jeden Tag!“

    Übergriffe in der Aussegnungshalle

    Angeklagt war Bodo G. wegen drei Missbrauchsfällen im Frühjahr 2022: vor dem Urnen-Lager, in der Aussegnungshalle und auf der Holzpalette eines Sarg-Innenausstatters.

    Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Doch laut Justizsprecherin Tina Haase nach dem Urteil gegenüber der BILD:

    „Die zweite Strafkammer hat den Angeklagten der Vergewaltigung in zwei Fällen und sexueller Nötigung schuldig gesprochen.“

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Für Susanne B. ist das klare Urteil eine Genugtuung. Bodo G. hatte sie zu Beginn des Prozesses verbal angegriffen:

    „Was die Dame von sich gelassen hat, ist beschämend – nur weil sie keinen Bock zu arbeiten hatte.“

    Er behauptete außerdem, sie sei lesbisch und habe sich an seine Frau herangemacht.

    Opfer leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung

    Richter Claas Werner konfrontierte den Angeklagten mit belastenden Aussagen:

    „Sie sollen gesagt haben: ‘Mir juckt der Schwanz’.“

    Bodo G. bestritt das: Seine Frau sei 18 Jahre jünger, er habe keine Seitensprünge nötig. Auch die Geschichte mit dem angeblich gestohlenen benutzten Kondom überzeugte das Gericht nicht.

    „Wenn Sie sterilisiert sind, wozu benutzen Sie dann noch Kondome?“

    Bodo G. hat sein Unternehmen inzwischen verlassen. Susanne B. befindet sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung.

    Fotos des Angeklagten bei BILD

  • Urteil wegen Geiselnahme auf dem Kieler MFG-5-Gelände !

    Urteil wegen Geiselnahme auf dem Kieler MFG-5-Gelände !

    Urteil wegen Geiselnahme auf dem Kieler MFG-5-Gelände !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Kiel verworfen.

    Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten wegen Geiselnahme, mehreren (auch besonders schweren) Vergewaltigungsfällen, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und anderen Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Angeklagte 2022 zunächst eine frühere Freundin, der er mehrere Jahre nach dem Beziehungsende wieder zufällig begegnet war.

    Im Jahr 2023 beging er zahlreiche Straftaten zu Lasten einer anderen Frau, der Nebenklägerin. Diese schlug er mehrfach mit Faust, Gürtel und Cricket-Schläger, wenn sie seinen übergriffig-kontrollierenden Anweisungen zuwiderhandelte. Die Nebenklägerin erlitt hierdurch neben Prellungen auch Brüche von Jochbein und Oberkiefer. Der Angeklagte vergewaltigte die Nebenklägerin zudem und sperrte sie ein. Schließlich entführte er sie am 10. September 2023 unter Vorhalt eines Messers auf das Kieler MFG-5-Gelände, einen aufgegebenen Fliegerhorst.

    Dort hielt er sie fest, vergewaltigte sie vielfach, veröffentlichte auf Instagram ein Bild der mit beiden Händen an eine Heizung gefesselten Nebenklägerin und wandte sich unter Schilderung seiner Taten an die “Kieler Nachrichten”. Am Abend des 12. September 2023 konnte die Nebenklägerin einen Notruf absetzen, so dass sie schließlich befreit wurde. Mit sachverständiger Hilfe hat das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte bei allen Taten voll schuldfähig war, aufgrund seiner Persönlichkeit aber für die Allgemeinheit gefährlich ist, weil weitere schwere Straftaten zum Nachteil von Frauen von ihm zu erwarten sind. Deshalb hat es die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB (für gefährliche Ersttäter) gegen ihn angeordnet.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

  • Polizei sucht Zeugen nach Vergewaltigung

    Polizei sucht Zeugen nach Vergewaltigung

    Dorsten – Polizei sucht Zeugen nach einer Vergewaltigung

    Recklinghausen

    Nach einer Vergewaltigung im Stadtteil Hervest sucht die Polizei Zeugen. Zu der Tat kam es am Sonntag im Bereich Orthöve.

    Eine Jugendliche aus Dorsten hielt sich nach ersten Angaben am Sonntagabend gegen 19:00 Uhr an einem Jagdhochsitz in einem Waldgebiet auf. Hier nahm ein unbekannter Mann Kontakt zu der Jugendlichen auf. Nach Angaben der Jugendlichen griff der Mann sie körperlich an und vergewaltigte sie. Anschließend flüchtete der Mann in unbekannte Richtung.

    Die Polizei suchte umgehend mit zahlreichen Einsatzkräften nach dem Tatverdächtigen. Dabei wurde unter anderem auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt. Bislang ist die Suche erfolglos. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

    Der Tatverdächtige konnte wie folgt beschrieben werden:

    männlich, mitteleuropäisches Erscheinungsbild, etwa 1,95m groß, 20-25 Jahre alt, blond-braune Haare, vermutlich braune Augen, schwarzer Pullover ohne Kapuze und ohne Aufdruck, unter dem Pullover trug er ein weißes T-Shirt, graue Jogginghose, schwarze Schuhe.

    Hinweise nimmt die Polizei unter der 0800 2361 111 entgegen.

  • Freispruch! Hohn vor Gericht ! Skandalurteil im Vergewaltigungsprozess

    Freispruch! Hohn vor Gericht ! Skandalurteil im Vergewaltigungsprozess

    Prozess um Gruppenvergewaltigung von 12-Jähriger: Freispruch!

     

    Wien (Österreich) – Tränen bei der Mutter von Mia (12, Name geändert) im Gerichtssaal! Einer der Angeklagten, die das Mädchen vergewaltigt haben sollen, wurde freigesprochen.

    Der Prozess gegen den 17-jährigen Syrer begann am Dienstag im Wiener Landesgericht. Der Jugendliche soll Anfang 2023 die Zwölfjährige mit 18 Komplizen in einer Parkgarage beim Wiener Hauptbahnhof immer wieder vergewaltigthaben.

    Am Vormittag fiel das Urteil: Freispruch wegen Zweifeln an der Gewaltanwendung.

    Mutter des Opfers weinte vor Enttäuschung

    Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor: „Das Opfer teilte ihm mehrfach mit, die geschlechtliche Handlung nicht zu wollen.“

    Die Mutter des Mädchens verfolgte den Prozess angespannt im Gerichtssaal. Ihr Blick wirkte laut der in Österreich erscheinenden Kronen Zeitung leer. Die Enttäuschung über den ersten Freispruch saß offenbar tief.

    Täter dachte angeblich, Mia sei schon 14

    Der 17-Jährige bestritt, Gewalt angewendet zu haben, dachte, sie sei 14 Jahre alt.

    „Die Angaben gehen auseinander, wo es um die Anwendung von Gewalt geht. Er soll das Mädchen mehrmals am Kopf gepackt und zur sexuellen Handlung genötigt haben“, sagte die Staatsanwältin.

    Der Anwalt der Familie des Opfers zeigte sich verwundert über ein gerichtliches Gutachten: „Meiner Mandantin geht es sehr schlecht. Sie musste ihren Wohnort und die Schule wechseln. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Gutachterin keine posttraumatische Belastungsstörung attestierte.“

    100 Euro Schadenswiedergutmachung sind „ein Hohn“

    Ein weiterer Punkt ärgerte den Anwalt: „Es ist diese grenzenlose Verachtung gegenüber dem Opfer, die hier im Prozess deutlich wurde.“ Dass der Angeklagte 100 Euro Schadenswiedergutmachung anstelle der geforderten 3000 Euro anbiete, sei „ein Hohn“.

    Der Jugendliche, der 2015 mit seiner Familie nach Österreich kam, nahm den Schein von seinem Verteidiger und legte ihn dem Opferanwalt auf den Tisch. Bei Mias Mutter flossen Tränen vor lauter Fassungslosigkeit.

    Kurz nach 11 Uhr fiel das Urteil. „Es sind zwei sehr junge Menschen, die keine sexuellen Erfahrungen hatten“, sagte die Richterin.

    Der 17-Jährige habe das Mädchen zum einvernehmlichen Verkehr überredet.

  • Urteil nach Vergewaltigung eines entführten Mädchens

    Urteil nach Vergewaltigung eines entführten Mädchens

    Urteil nach Vergewaltigung eines entführten Mädchens

    Das Landgericht hat den Angeklagten unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Vergewaltigung, Herstellens eines kinderpornographischen Inhalts, Entziehung Minderjähriger, verbotenem Kraftfahrzeugrennen und Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
    von zwölf Jahren verurteilt. Zudem hat es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts bemächtigte sich der erheblich vorbestrafte und hafterfahrene Angeklagte der zehnjährigen Nebenklägerin auf ihrem Schulweg, um sie gegen ihren Willen an einem abgelegenen Ort sexuell zu missbrauchen.

    Im Anschluss an die von ihm gefilmten sexuellen Übergriffe transportierte er die Nebenklägerin unangeschnallt auf der Rückbank des von ihm gesteuerten Pkw.

    Als ihn die Polizei einer Kontrolle unterziehen wollte, flüchtete er mit der ihm maximal möglichen Fahrgeschwindigkeit und beging hierbei mehrere gefährliche Verkehrsverstöße. Seine fast halbstündige Flucht endete erst aufgrund eines Motorschadens.

    Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten den Schuldspruch geringfügig korrigiert und das Rechtsmittel im Übrigen verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

  • Kiel: Zeugen nach Vergewaltigung gesucht

    Kiel: Zeugen nach Vergewaltigung gesucht

    Zeugen nach Vergewaltigung gesucht

    Kiel

    In der Nacht von Samstag, 09.November, auf Sonntag, 10.November, kam es in einer Wohnung in der Kieler Innenstadt zu einer Vergewaltigung. Die 30-jährige Geschädigte konnte nach der Tat aus der Wohnung flüchten und vertraute sich drei Passantinnen an. Die Polizei sucht diese Zeuginnen.

    In der Tatnacht befand sich die Geschädigte in einer Diskothek in der Bergstraße und traf dort auf einen ihr flüchtig Bekannten. Laut Angaben der 30-Jährigen habe man sich dann in eine nahegelegene Wohnung begeben, die einem Freund des späteren Täters gehörte. Dort sei es dann im weiteren Verlauf zu einer Vergewaltigung gekommen.

    Die Frau habe nach der Tat flüchten können und sei im Kreuzungsbereich der Muhliusstraße
    Ecke Bergstraße auf drei junge Frauen getroffen. Diese hätten die Geschädigte zunächst gebeten ein Foto von ihnen zu machen. Daraufhin habe die Geschädigte dann von der Tat erzählt. Zeitgleich befuhr ein Streifenwagen die Kreuzung. Die Frauen sprachen die Beamten an und teilten mit, was passiert sei, entfernten sich jedoch, bevor die Personalien festgestellt werden konnten.

    Das Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat den Tatverdächtigen ermittelt und führt die weiteren Ermittlungen. Gesucht werden die drei Frauen, die nach der Tat von der Frau angesprochen worden sind. Diese werden gebeten sich mit der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0431-1603322 in Verbindung zu setzen.

  • Frau in Ihrer Wohnung überfallen, vergewaltigt und ausgeraubt

    Frau in Ihrer Wohnung überfallen, vergewaltigt und ausgeraubt

    Vergewaltigung in Werl

    Werl

    In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (30.-31.10.24) um 02:30 Uhr wurde eine Frau in Werler Westen in Ihrer Wohnung überfallen, vergewaltigt und ausgeraubt. Zur Tatzeit hat sich ein bislang unbekannter männlicher Tatverdächtiger über eine Leiter und den angrenzenden Balkon Zugang zur Wohnung seines Opfers verschafft.

    Dort fesselte er die Frau und vergewaltigte sie. Danach erzwang er die Herausgabe ihrer Bankkarte samt Pin Nummer.

    Bevor der Täter die Wohnung verlassen hat, sperrte er die Werlerin ins Badezimmer. Von dort konnte Sie dann um Hilfe rufen. Zeugen verständigten dann die Polizei.

    Um den Ermittlungserfolg der Polizei nicht zu gefährden, wird der Vorfall erst heute veröffentlicht. Denn umfangreiche Ermittlungen noch am gleichen Tag und auch am Wochenende führten zu einem tatverdächtigen Werler. Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Wohnanschrift konnten den Tatverdacht allerdings nicht erhärten.

    Die Polizei sucht nun dringend nach weiteren Zeugen die etwas Verdächtiges bemerkt haben. Jede noch so scheinbar unwichtige Information könnte für die Polizei sehr hilfreich sein. Zeugen oder Hinweisgeber sollen sich bitte bei der Polizei in Werl unter 02922 91000 melden.

    Aufgrund des Opferschutzes und um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, wird zum Tathergang, Tatort, Opfer und Tatverdächtigen derzeit nicht berichtet.

  • Maddie Verdächtiger frei gesprochen !

    Maddie Verdächtiger frei gesprochen !

    Maddie Verdächtiger frei gesprochen !

    Christian B., der auch im Fall der verschwundenen Madeleine McCann unter Verdacht steht, wurde vom Landgericht Braunschweig freigesprochen.

    Der 47-jährige Deutsche war wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten angeklagt. Das Gericht befand ihn jedoch in allen fünf Anklagepunkten für nicht schuldig. Dennoch bleibt B. im Gefängnis, da er bis September 2025 eine Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung absitzt.

    Freispruch in fünf Anklagepunkten

    Das Landgericht Braunschweig verhandelte über drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Nach 38 Verhandlungstagen entschied das Gericht, bestehend aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen, den Angeklagten freizusprechen.
    Die Vorsitzende Richterin, Dr. Uta Engemann, betonte, dass die Kammer sich nicht von den „Erwartungen der Stammtische“ leiten lassen dürfe. Sie unterstrich, dass es an ausreichenden Beweisen für eine Verurteilung mangelte. Zeugen wurden als „unzuverlässig und die Kammer bewusst anlügend“ beschrieben. Auf solche Aussagen könne das Gericht kein Urteil stützen.

    Rechtsstaat im Fokus

    Die Richterin zeigte Verständnis dafür, dass das Ergebnis für Beteiligte unbefriedigend sein könnte. Dennoch hob sie hervor, dass der Freispruch den Grundsätzen des Rechtsstaats entspricht. Das Braunschweiger Verfahren stand unter internationaler Beobachtung, da Christian B. im Fall Maddie unter Mordverdacht steht. Allerdings war dieser Fall offiziell nicht Teil des aktuellen Prozesses. Die Ermittlungen im Fall Maddie laufen weiter, doch eine Anklage ist bislang nicht in Sicht.

    Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft

    Zum Prozessbeginn im Februar 2024 warf die Staatsanwaltschaft Christian B. drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch vor, die er in Portugal begangen haben soll. Trotz der Freisprüche hielt die Staatsanwaltschaft bis zum Ende der Beweisaufnahme an ihrer Forderung fest: 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung
    Christian B. nach Verbüßung der aktuellen Haftstrafe nicht möglich gewesen.

    Gutachter warnt vor Rückfallgefahr

    Ein zentraler Bestandteil des Prozesses war die Einschätzung des renommierten Gutachters Christian Riedemann. Der Chefarzt des Maßregelvollzugs in Bad Rehburg bescheinigte B. vor Gericht ein hohes Rückfallrisiko. Er beschrieb ihn als „hochgefährlich“. Riedemann betonte, dass Christian B. detaillierte Berichte über den Missbrauch von Frauen und Kindern keinerlei Empathie zeigten. Die in den Schriften geschilderten Verbrechen seien „unter den Top-1-Prozent der Abartigkeiten“, die er je gelesen habe.

    Christian B. bleibt in Haft

    Obwohl B. in diesem Verfahren freigesprochen wurde, bleibt er bis September 2025 in Haft. Er verbüßt eine Strafe für eine frühere Vergewaltigung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erwägt derzeit keine weiteren Schritte. Die Ermittlungen im Fall Maddie gehen jedoch weiter, was bedeutet, dass der Verdacht gegen Christian B. nicht vollständig ausgeräumt ist.