Elfjähriger hatte Notfall-Pen dabei!
Aerzen (Niedersachsen) – Nach dem Tod eines elfjährigen Schülers während einer Klassenfahrt haben die Ermittlungen eine neue Entwicklung genommen. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen zwei Lehrkräfte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Im Mittelpunkt steht unter anderem die Frage, warum ein mitgeführter Adrenalin-Notfall-Pen nicht zum Einsatz kam.
Der Tod auf Klassenfahrt in Aerzen ereignete sich bereits am 18. Juni 2026. Der Elfjährige aus der Region Hannover hielt sich gemeinsam mit Mitschülern und Lehrkräften in einem Schullandheim auf.
Elfjähriger klagte plötzlich über Atemnot
Gegen 13.58 Uhr klagte der Schüler über Atemnot. Anschließend verlor er das Bewusstsein. Die anwesenden Lehrkräfte begannen mit den Rettungsmaßnahmen und führten unter telefonischer Anleitung der Rettungsleitstelle eine Reanimation durch.
Auch ein Rettungshubschrauber wurde alarmiert. Die Rettungskräfte setzten die Wiederbelebungsmaßnahmen fort. Sie konnten das Leben des Kindes jedoch nicht retten. Gegen 14.40 Uhr stellten die Einsatzkräfte den Tod des Elfjährigen fest.
Hinweise auf schwere allergische Reaktion
Das vorläufige Ergebnis der Obduktion liefert Hinweise auf einen anaphylaktischen Schock. Der Junge litt unter anderem an einer Kuhmilch-Allergie. Ob diese Allergie tatsächlich mit seinem Tod zusammenhing und wodurch die mögliche schwere allergische Reaktion ausgelöst wurde, müssen die Ermittlungen noch klären.
Die Staatsanwaltschaft hat dazu ein allergologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt bislang nicht vor. Hinweise auf eine andere mögliche Todesursache gibt es nach den bislang veröffentlichten Angaben nicht.
Warum wurde der Adrenalin-Pen nicht eingesetzt?
Besonders im Fokus steht ein Notfall-Pen mit Adrenalin. Der Elfjährige hatte diesen auf der Klassenfahrt dabei. Zum Einsatz kam der Pen jedoch nicht.
Außerdem soll etwa 20 Minuten vor dem Zusammenbruch ein gemeinsames Mittagessen stattgefunden haben. Die Ermittler wollen deshalb klären, was sich zwischen dem Essen und dem medizinischen Notfall ereignete.
Warum der Notfall-Pen nicht eingesetzt wurde und welche konkreten Umstände zum Tod auf Klassenfahrt in Aerzen führten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Lehrkräfte
Inzwischen führt die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen gegen zwei Lehrkräfte. Im Raum steht der Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen.
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet keine Feststellung einer Schuld. Für die beiden betroffenen Lehrkräfte gilt die Unschuldsvermutung.
Rund 50 Schulkinder wurden betreut
Während der Rettungsmaßnahmen kümmerten sich Lehrkräfte um rund 50 Viertklässler einer Grundschule aus der Region Hannover. Sie hielten die Kinder von den Rettungsmaßnahmen fern. Zusätzlich betreuten Notfallseelsorger die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte.
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Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
