Betrug, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Eine Kontrolle der Bundespolizei an der A93 bei Kiefersfelden hatte für einen 49 Jahre alten Österreicher weitreichende Folgen. Die Beamten stellten am Montag, 28. September, nicht nur fest, dass der Mann ohne Führerschein unterwegs war. Gegen ihn lagen außerdem gleich zwei Haftbefehle vor.
Der gesuchte Mann muss nun für insgesamt 215 Tage ins Gefängnis. Zudem erwartet ihn voraussichtlich ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Österreicher an A93 festgenommen: Fahrer besitzt keinen Führerschein
Die Bundespolizei kontrollierte den österreichischen Autofahrer im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle an der A93. Dabei stellten die Beamten zunächst fest, dass der 49-Jährige keinen Führerschein besitzt.
Damit war seine Fahrt beendet. Der Mann musste den Beamten den Fahrzeugschlüssel aushändigen. Außerdem zeigten ihn die Einsatzkräfte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an.
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Zwei Haftbefehle gegen den 49-Jährigen
Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien machten die Bundespolizisten eine weitere Entdeckung: In Deutschland lagen gleich zwei Haftbefehle gegen den Tiroler vor.
Das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) hatte im September 2023 wegen Betrugs eine Geldstrafe von rund 6.800 Euro gegen den Mann festgesetzt. Zusätzlich sollte er 450 Euro, die er durch die Betrügerei erlangt hatte, an die Staatskasse abgeben.
Ein weiterer Haftbefehl ging auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Laufen zurück. Dieses hatte im Juli 2024 wegen Diebstahls eine Geldstrafe von 4.500 Euro verhängt.
49-Jähriger kann Justizschulden nicht bezahlen
Damit summierten sich die Forderungen auf einen fünfstelligen Betrag. Der 49-Jährige konnte die Justizschulden bei seiner Festnahme nicht begleichen. Deshalb musste er die gerichtlich festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen antreten.
Die Bundespolizisten brachten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Dort muss er insgesamt 215 Tage und damit etwa sieben Monate bleiben.
Für den Österreicher bleibt die Kontrolle voraussichtlich auch darüber hinaus nicht ohne Folgen. Wegen der Fahrt ohne Fahrerlaubnis fertigten die Beamten eine weitere Strafanzeige.
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Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
