Tödliche Verbrühung eines Kleinkinds: Urteil des Landgerichts Itzehoe rechtskräftig
Nach einer tödlichen Verbrühung eines Kleinkinds hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Angeklagten bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Itzehoe rechtskräftig. Der Angeklagte muss eine Freiheitsstrafe von elf Jahren verbüßen.
Revision vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig verwarf die Revision des Angeklagten. Das Gericht stellte fest, dass das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler enthält. Damit bleibt die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen bestehen.
Tatablauf: Kind in zu heißes Wasser gedrückt
Am Tattag betreute der Angeklagte den zwei Jahre und neun Monate alten Sohn seiner Lebensgefährtin. Trotz des Widerstands des Kindes entschied er, es zu baden. Obwohl er wusste, dass aus der Leitung sehr heißes Wasser kam, überprüfte er die Temperatur nicht.
Er rechnete mit der Möglichkeit, dass das Wasser zu heiß war. Dennoch setzte er das Kind in die Badewanne und drückte es bis zur Brust ins Wasser. Das Kind erlitt dabei sofort erhebliche Schmerzen und schrie laut.
Schwere Verletzungen und späterer Tod
Der Angeklagte hielt das Kind mehrere Sekunden im heißen Wasser fest und verhinderte, dass es die Wanne verlassen konnte. Erst als sich die Haut großflächig rötete, nahm er das Kind heraus.
Das Kind erlitt Verbrühungen zweiten und dritten Grades auf 56 Prozent der Körperoberfläche. Erst etwa eine Stunde später informierte der Angeklagte die Mutter, die anschließend den Notruf wählte.
Trotz intensivmedizinischer Behandlung verstarb das Kind nach fünf Wochen an den Folgen einer Infektion. Diese Komplikation stellt ein typisches Risiko bei schweren Verbrühungen dar.
Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz
Das Landgericht Itzehoe konnte keinen Tötungsvorsatz feststellen. Es bewertete die Tat daher als Körperverletzung mit Todesfolge. Gleichzeitig erkannte das Gericht eine Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte diese rechtliche Bewertung vollständig. Die Entscheidung zur tödlichen Verbrühung des Kleinkinds bleibt damit endgültig bestehen.
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