München

Unbedarft zur unerlaubten Einreise verholfen / Bundespolizei stoppt verdächtige Fahrgemeinschaften

Lindau - Schleuserfahrer - Straftat

Unbedarft zur unerlaubten Einreise verholfen/ Bundespolizei stoppt verdächtige Fahrgemeinschaften

Lindau/Memmingen

Am Dienstag und Mittwoch (5./6. März) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96)
zwei mutmaßliche Schleuserfahrer gestoppt. Drei Insassen hatten versucht, unerlaubt nach
Deutschland einzureisen. Zwei von ihnen mussten später nach Österreich, einer in sein Heimatland zurück.

Am Mittwochabend (6. März) stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen 30-jährigen italienischen Fahrzeuglenker, der in Begleitung eines 21-jährigen Landsmannes, eines 38-jährigen Pakistaners und einer 54-jährigen Chinesin reiste.

Die Fahrgemeinschaft hatte das Reiseziel München und war nachweislich über eine Mitfahrplattform im Internet zustande gekommen. Die Italiener wiesen sich den Beamten gegenüber ordnungsgemäß aus.
Die Beifahrerin konnte zwar ihren chinesischen Reisepass vorweisen, jedoch war ihr spanisches Schengenvisum bereits seit Mitte Januar abgelaufen.

Eigenen Angaben zufolge hatte sich die Frau nur einen Tag in Spanien aufgehalten. Nun wollte sie dauerhaft in Deutschland bleiben. Der Pakistaner legte seine gültigen pakistanischen und italienischen Papiere vor. Bei ihm fanden die Bundespolizisten jedoch einen gefälschten pakistanischen Führerschein.

Die Beamten stellten das Dokument sicher und zeigten den Mann wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise an. Aufgrund dieser Straftat erlischt das Reiserecht des Pakistaners, weswegen er, wie auch die Chinesin, wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt wurde. Der Fahrer gab an, dass er vor Fahrtbeginn die Dokumente der beiden Männer überprüft hatte. Von der Chinesin habe er vorab über einen Messenger-Dienst ein einmalig zu öffnendes Foto eines deutschen Dokumentes erhalten.

Bei Fahrtantritt habe er sich ihre Dokumente jedoch nicht noch einmal zeigen lassen.

Der Italiener, der einen Wohnsitz in München hat, muss sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Er durfte später weiterreisen. Die Bundespolizisten wiesen den Pakistaner und die Chinesin am Donnerstag nach Österreich zurück.

Bereits am Dienstag (5. März) hatten Lindauer Bundespolizisten eine serbische Fahrgemeinschaft aus dem Verkehr gezogen. An den Dokumenten des 35-jährigen Fahrers gab es nichts zu beanstanden. Bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel im Pass des 18-jährigen Beifahrers stellten die Beamten jedoch fest, dass er die erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum bereits einige Tage überschritten hatte. Eigenen Angaben zufolge hatte sich der junge Mann zuletzt in der Schweiz aufgehalten. Der Kontakt zum Fahrer sei über eine Verwandte hergestellt worden.

Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Die Beamten wiesen den 18-Jährigen, der 600 Euro für die Rückführungskosten hinterlegen musste,
am Mittwochmorgen (6. März) mit dem Flugzeug vom Flughafen Memmingen nach Nis zurück. Die Polizisten ermittelten, dass der Fahrer nach der Ankunft in Serbien 120 Schweizer Franken erhalten sollte, weswegen er eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern erhielt. Der Mann kam anschließend auf freien Fuß.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"