NRW

Untersuchungshaft nach Tötungsdelikt

Nach einem Tötungsdelikt in Ahlen in der Nacht vom 17. März auf den 18. März 2021 erließ ein Richter nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch Haftbefehl gegen einen 19-jährigen mutmaßlichen Mittäter.

 
 

Ahlen/Warendorf/Münster

Nachtrag zur Presseerklärung “20-Jähriger stellt sich nach mutmaßlichem Tötungsdelikt bei der Polizei” (ots vom 18.3., 10:28 Uhr)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Warendorf und der Polizei Münster

Nach einem Tötungsdelikt in Ahlen in der Nacht vom 17. März auf den 18. März 2021 erließ ein Richter nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch Haftbefehl gegen einen 19-jährigen mutmaßlichen Mittäter. Der 19-jährige Beschuldigte aus Ahlen ist dringend verdächtig, die Tat zum Nachteil des 21-Jährigen Opfers zusammen mit seinem mittlerweile 21-jährigen Bekannten geplant und ausgeführt zu haben. Der 21-Jährige verstarb in Folge zahlreicher Messerstiche in den Oberkörper.

“Der heute 21-jährige Beschuldigte, der sich seit dem 18.März 2021 in Untersuchungshaft befindet, belastete seinen 19-jährigen Bekannten in seiner Vernehmung”, erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. “Ein Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, erließ Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes und ordnete Untersuchungshaft an.”

Der Beschuldigte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Die Ermittlungen dauern an.

Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2387.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"