Unwetterkatastrophe im Ahrtal
Staatsanwaltschaft Koblenz prรผft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Nach der verheerenden Unwetterkatastrophe im Ahrtal prรผft die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts der fahrlรคssigen Tรถtung und der fahrlรคssigen Kรถrperverletzung infolge mรถglicherweise unterlassener oder verspรคteter Warnungen oder Evakuierungen der Bevรถlkerung.
Um fรผr den Fall der Aufnahme von Ermittlungen eine mรถglichst fundierte Tatsachengrundlage zu haben, werden in die Prรผfung neben der hierzu ergangenen umfangreichen Presseberichterstattung auch Feststellungen aus anhรคngig gewordenen Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht einbezogen.
Weiterhin liegen mittlerweile polizeiliche Erkenntnisse in dem hier gefรผhrten Prรผfvorgang um den Tod von zwรถlf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor. Diese werden daraufhin auszuwerten sein, ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergibt. Sie sollen darรผber hinaus auch in die Prรผfung des Anfangsverdachts betreffend mรถglicherweise zu spรคt erfolgter Warnungen und Evakuierungen der Bevรถlkerung einbezogen werden.
Die Prรผfungen werden wegen der Komplexitรคt der Unwetterereignisse, des Umfangs des zu prรผfenden Materials und auch des weiterhin bestehenden Vorrangs von Hilfe fรผr die von der Katstrophe betroffenen Menschen noch einige Tage in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse wird die Staatsanwaltschaft unaufgefordert mitteilen.
