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Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

9. September 2022 5 Min. Lesezeit
Hochwasser Ahr BL

Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlรคssigen Tรถtung und der fahrlรคssigen Kรถrperverletzung im Amt – jeweils begangen durch Unterlassen – mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekรผndigt, die Medien und die ร–ffentlichkeit fortlaufend รผber den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berรผcksichtigung der fรผr die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich mรถglich ist. Dieser Ankรผndigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022 und 09.06.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt. Diese Mitteilungen werden nunmehr ergรคnzt:

Mittlerweile hat die Polizei die aus den bisherigen Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse in wesentlichen Teilen zusammengefasst und mit der Fertigung ihres Abschlussberichts begonnen. In der sich nun anschlieรŸenden Phase des Verfahrens erfolgt eine eingehende Auswertung der Erkenntnisse und der bereits zu einzelnen Fragekomplexen vorliegenden Berichte durch die Staatsanwaltschaft. Hierbei finden auch Erkenntnisse aus einzelnen weiteren Zeugenvernehmungen sowie aus den beim Untersuchungsausschuss โ€žFlutkatastropheโ€œ des Landtages Rheinland-Pfalz angeforderten und von dort zur Verfรผgung gestellten Unterlagen Berรผcksichtigung. Auch wird in diesem Zusammenhang das vor wenigen Tagen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz eingegangene Gutachten des hydrologischen Sachverstรคndigen inhaltlich einzuordnen sein.

Der Sachverstรคndige ist insbesondere zu folgenden Schlรผssen gelangt:

Bei der Flut im Ahrtal habe es sich um ein Ereignis von hoher Komplexitรคt gehandelt. Diese Komplexitรคt sei im Vorfeld nicht abzusehen gewesen und habe sich auch nicht durch Modellierungen prognostizieren lassen. Das AusmaรŸ der Zerstรถrung sei nicht allein auf die extreme AbflussgrรถรŸe zurรผckzufรผhren. Vielmehr seien groรŸe Mengen an Treibgut flussabwรคrts transportiert worden, was an zahlreichen Brรผcken zu Verklausungen gefรผhrt habe. Dies habe lokale und punktuelle weitere Erhรถhungen des Wasserstandes durch Rรผckstau zur Folge gehabt. Der Sachverstรคndige verweist auch auf die Wasserverdrรคngung durch Bauten auf dem Talboden. Da der Zufluss aus den Nebenbรคchen rรคumlich und zeitlich unterschiedlich erfolgt sei, hรคtten sich die Wassermengen nur teilweise รผberlagert, was beobachtete schwankende Wasserstรคnde erklรคre. Lokal seien schwallartige Wellen hinzugekommen, die aus dem Aufbruch von Verklausungen resultiert hรคtten. Die Faktoren hรคtten sich lokal sehr unterschiedlich auf das Geschehen ausgewirkt. Das plรถtzliche Auftreten des Hochwassers, der in Schรผben erfolgte schnelle Anstieg des Wasserstandes sowie die fรผr die Ahr ungewรถhnlich hohen FlieรŸgeschwindigkeiten sprรคchen fรผr ein als Sturzflut zu bezeichnendes Ereignis, wobei Sturzfluten in Deutschland nur selten vorkรคmen.

Die Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie weiterer meteorologischer Institutionen hรคtten nahe, teilweise sogar deutlich รผber den tatsรคchlich gefallenen Niederschlagsmengen gelegen. Bei der Konkretisierung der erwarteten Regenmengen fรผr das Einzugsgebiet der Ahr zeige sich ein grรถรŸeres Spektrum der Niederschlagsmengen. Dies sei in der Dynamik des Regenbandes begrรผndet, das sich erst kurzfristig genauer habe verorten lassen. Bereits eine geringfรผgige rรคumliche Verschiebung des erwarteten Niederschlagsbandes hรคtte im Ahr-Einzugsgebiet zu einem erheblichen Unterschied in den Regenmengen gefรผhrt. Selbst wenn sich die tatsรคchlich gefallene Niederschlagsmenge nur im unteren Bereich des durch den Deutschen Wetterdienst prognostizierten Spektrums bewegt hรคtte, wรคre dennoch ein Hochwasser der GrรถรŸenordnung des 02.06.2016 zu erwarten gewesen.

Konkrete Hochwasserwarnungen und durch das Landesamt fรผr Umwelt prognostizierte Pegelstรคnde seien erst drei Tage spรคter, eine Gefahrenwarnung, welche ein schweres Hochwasser der GrรถรŸenordnung eines seltener als alle 50 Jahre auftretenden Hochwassers prognostizierte, erst am 14.07.2021 um 17:17 Uhr erfolgt. Die konkreten Pegel-Prognosen hรคtten am 14.07.2021 um 11:22 Uhr angedeutet, dass ein Hochwasser der GrรถรŸenordnung vom Juni 2016 zu erwarten sei. Eine realistischere Prognose der erwarteten Pegelstรคnde sei jedoch erst ab 20:22 Uhr und damit erst nach Eintritt des Hochwassers am Oberlauf der Ahr erfolgt. Am Unterlauf sei das Hochwasser erst spรคter eingetreten, und zwar in Bad Neuenahr zwischen 23:00 Uhr und 23:30 Uhr und in Sinzig ab 02:00 Uhr. Die prognostizierten Pegelstรคnde hรคtten ab 14:22 Uhr gereicht, um von einem Hochwasser grรถรŸer als 2016 auszugehen. Ab 20:22 Uhr habe ein nochmals deutlich grรถรŸeres Hochwasser als 2016 angenommen werden mรผssen. Das tatsรคchliche Hochwassergeschehen habe sich insbesondere durch die Warnungen der Hochwassergefahr sowie der Pegelprognosen frรผhestens um 20:22 Uhr prognostizieren lassen.

Das Ahr-Hochwasser vom 14./15.07.2021 habe sich von dem โ€žJahrhunderthochwasserโ€œ am 02.06.2016 in seiner Entstehung und GrรถรŸe signifikant unterschieden. Der 2016 erreichte Scheitelabfluss habe etwa 20 bis 25% von dem betragen, was im Juli 2021 erreicht worden sei. Zwar seien auch 2016 etwa 800 beschรคdigte Hรคuser registriert worden, doch habe keine Einsturzgefahr bestanden. Auch andere Faktoren, die das Hochwasser vom Juli 2021 maรŸgeblich geprรคgt hรคtten, wie die groรŸen Mengen an Treibgรผtern, die daraus entstandenen Verklausungen oder die hohen FlieรŸgeschwindigkeiten innerhalb bebauter Gebiete, seien 2016 nicht beobachtet worden.

Die Ausfรผhrungen des Gutachters bestรคtigen die bereits zuvor durch die bisherigen Ermittlungen gewonnene Vermutung der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei der Flut im Ahrtal am 14./15.07.2021 um ein Geschehen handelt, das mit dem Begriff โ€žHochwasserโ€œ nur unzureichend beschrieben ist. Dies wird im Rahmen der Frage, wie mit im Vorfeld der Katastrophe ergangenen Warnungen umgegangen worden ist, zu berรผcksichtigen sein. Ansonsten bedarf das Gutachten wie auch die รผbrigen, bisher gewonnenen Beweismittel der nรคheren Auswertung, die sich auf den konkreten Ablauf der Katastrophennacht sowie – ggf. – auch auf die Frage bezieht, ob frรผhere Warnungen zu einer Vermeidung von Todesfรคllen gefรผhrt hรคtten. Hierbei prรผft die Staatsanwaltschaft routinemรครŸig und ihren gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend weiterhin, ob Anlass besteht, auch gegen andere als die bisher beschuldigten Personen Ermittlungen einzuleiten. Bisher ist dies nicht der Fall.

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, parallel zu den Auswertungen der vorliegenden Erkenntnisse den Untersuchungsausschuss um die รœbermittlung weiterer dort anfallender Unterlagen zu bitten.

Nรคhere Auskรผnfte zum Stand kรถnnen wegen der noch andauernden Prรผfungen leider auch weiterhin nicht erfolgen. Wann mit einer abschlieรŸenden Entscheidung zu rechnen ist, lรคsst sich bedauerlicherweise noch immer nicht sicher sagen. Auch deshalb sei an dieser Stelle nochmals die fรผr die Beschuldigten weiterhin geltende Unschuldsvermutung besonders betont. Es ist nach wie vor nicht auszuschlieรŸen, dass es nach der Sichtung des vorliegenden und sehr umfangreichen Materials noch einzelner Nachermittlungen bedarf. Ungeachtet dessen wird das Verfahren auch weiterhin groรŸem Nachdruck und dem Ziel eines mรถglichst baldigen Verfahrensabschlusses gefรผhrt.

Die Staatsanwaltschaft wird die ร–ffentlichkeit zu gegebener Zeit erneut รผber den Fortgang des Verfahrens informieren.
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