Urteil zur Amokfahrt in Trier
Das Landgericht Trier hat den Angeklagten – nachdem der Bundesgerichtshof das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil weitgehend aufgehoben hatte – nunmehr wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die Strafkammer hat ferner die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt und ihm u.a. die Fahrerlaubnis entzogen. Darüber hinaus ist das Tatfahrzeug eingezogen worden.
Nach den Urteilsfeststellungen fuhr der Angeklagte, der aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen litt, am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu. Sechs Menschen erlagen ihren Verletzungen, die sie jeweils infolge der Kollision mit dem Tatfahrzeug davontrugen. Weitere zwölf Personen wurden – zum Teil schwer – verletzt.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.