Vater transportiert rückwärts sitzende, 4-Jährige Tochter mir 120 km/h auf der B 9
Koblenz (ots)
11:30 Uhr, B 9 – Fahrtrichtung Andernach – bei Geschwindigkeiten z.T. über 120 km/h – die hinter einem Motorrad herfahrenden Zeugen trauen ihren Augen nicht:
Vor ihnen fährt ein Motorrad der 750er-Klasse.
Auf dem Sozius ein kleines Mädchen mit rosafarbener Hose und Sandalen – und es sitzt entgegen der Fahrtrichtung – fährt also rückwärts!
Schlimmer noch! Das Kind steckt in einer rucksackartigen, vom Fahrer getragenen Riemenkonstruktion und kann sich damit kaum bewegen.
Auch die Hände des Kindes sind in dieser Konstruktion so fixiert, dass es sie offenbar nicht herausnehmen kann.
Auf dem Kopf trägt das Mädchen einen Motorradhelm, der sich später als viel zu groß und zu schwer erweisen wird, weil es ein Helm für Erwachsene ist.
Die Zeugen alarmieren die Polizei und versuchen noch, dem Motorrad zu folgen.
Doch durch zügige Fahrweise und schnelle Spurwechsel war ihnen eine Verfolgung nicht möglich.
Glücklicherweise hatten sie sich aber das Kennzeichen gemerkt.
Die anlaufenden Ermittlungen der Polizeiinspektion 2 führten schnell zum Erfolg. Eine Streife suchte, gemeinsam mit dem sofort eingeschalteten zuständigen Jugendamt, die Wohnung der Kindesmutter auf, da hier von einer akuten Kindeswohlgefährdung auszugehen war.
Nachdem das Kind unversehrt bei seiner ahnungslosen und schockierten Mutter angetroffen wurde konnte ermittelt werden, dass es sich bei dem Motorradfahrer um den leiblichen Vater des 4-jährigen Mädchens gehandelt hat.
Wegen dieses unglaublichen Leichtsinns kommt auf den offenbar immer noch uneinsichtigen, motorradfahrenden Vater in naher Zukunft sicherlich einiges zu.
Zunächst wird sich die Führerscheinstelle mit seinem Fall befassen.
Sie wird insbesondere beurteilen, ob ein Führerscheininhaber, der mit dieser fassungslos machenden Fahrlässigkeit in Kauf nimmt, dass sich das transportierte Kind bei einem Sturz schwerste bis tödliche Verletzungen zuziehen kann, charakterlich überhaupt geeignet ist, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Klartext: u.U. droht der Verlust der Fahrerlaubnis für alle Klassen.
Weiterhin wird das zuständige Jugendamt eingehend prüfen, ob wegen dieser eklatanten Gefährdung des Kindeswohls nicht auch weitere Maßnahmen im Hinblick auf das künftige Kindeswohl erforderlich sind.
Die Kolleginnen und Kollegen der sachbearbeitenden Streife sind sich einig: “Wir möchten uns gar nicht vorstellen, was da alles hätte passieren können! Unglaublich – aber offenbar gibt es heutzutage nichts, was es nicht gibt!”