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  • München

Verbotene Beziehung mit Schülerin

11. September 2025 2 Min. Lesezeit
Schule Klassenzimmer

Landgericht München I verhängt mehrjährige Haftstrafe

München. Ein 28-jähriger Mann muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über Monate eine intime Beziehung zu einer zwölfjährigen Schülerin aufbaute und sie in zahlreichen Fällen sexuell missbrauchte. Die Kammer sprach den Mann in einer Vielzahl der angeklagten Fälle schuldig.

Internet-Kontakt, heimliche Treffen, massiver Druck

Der Täter lernte das Mädchen über das Internet kennen, telefonierte zunächst stundenlang und traf sich später regelmäßig mit ihr. Laut Urteil kam es zu wiederholten sexuellen Übergriffen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte Anklage in 46 Fällen erhoben und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Das Gericht blieb darunter, bewertete die Taten aber als schwerwiegend.

Gericht glaubt „Liebes“-Erklärung nicht

Der 28-Jährige sprach im Prozess von „Liebe“ und behauptete, er habe die Zwölfjährige stets gefragt, ob sie etwas wolle. Die Kammer folgte dieser Darstellung nicht. Sie betonte, dass Kinder in diesem Alter besonders schutzbedürftig sind und ein erwachsener Mann die Reife und Grenzen eines Kindes nicht ausnutzen darf. Nach Überzeugung des Gerichts lag keine gleichberechtigte Beziehung vor, sondern klarer Missbrauch.

Betroffene holt sich Hilfe – Anzeige nach Klinikbesuch

Die Schülerin wandte sich nach einem Klinikaufenthalt an die Behörden und erstattete Anzeige. Damit stoppte sie die Übergriffe und setzte das Verfahren in Gang. Das Gericht stellte klar: Erwachsene tragen die Verantwortung – Ausreden greifen nicht.

Einordnung und Hinweise

Das Urteil aus München sendet ein deutliches Signal: Eine verbotene Beziehung mit Schülerin ist kein Kavaliersdelikt. Eltern, Schulen und Umfeld müssen wachsam bleiben, wenn Erwachsene Grenzen überschreiten. Wer Hinweise auf Missbrauch oder Grooming bemerkt, sollte sofort die Polizei informieren und professionelle Hilfe einbinden.

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Hilfe & Beratung

Betroffene und Angehörige finden Hilfe bei Beratungsstellen und Notrufnummern. Das Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ ist bundesweit erreichbar unter 0800 22 55 530. Im Notfall wählen Sie 110.

Hinweis der Redaktion: Wir berichten faktenbasiert und ohne Details, die die Betroffene identifizieren könnten. Wenn Sie relevante Hinweise haben, wenden Sie sich bitte an die Polizei.

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