Verbotenes Kraftfahrzeugrennen beendet- ย getuntes Fahrzeug sichergestellt .
Beamte der Verkehrsdirektion im Dauereinsatz
Im Laufe der Woche waren zivile Einsatzkrรคfte der Verkehrsdirektion Koblenz im Rahmen der Geschwindigkeitsรผberwachung im Dauereinsatz. Die spezialisierten Beamten, welche fรผr ihre Tรคtigkeit ein stark motorisiertes Fahrzeug mit Videoรผberwachungsanlage einsetzen, interessieren sich im Rahmen der Streifentรคtigkeit vor allen fรผr aggressives Fahrverhalten, erhebliche Geschwindigkeitsรผberschreitungen oder zu dichtes Auffahren. Mittels der vorhandenen Aufnahmetechnik wird festgestelltes Fehlverhalten von Vorausfahrenden oder auch hinter dem Zivilfahrzeug fahrenden Verkehrsteilnehmern aufgezeichnet und beweissicher dokumentiert. Darรผber hinaus habe sie natรผrlich auch weiteres Fehlverhalten im Blick und kontrollieren beispielsweise getunte Fahrzeuge oder beanzeigen verbotene Handynutzung und Verstรถรe gegen die Gurtpflicht.
Bereits am Dienstag, 15.06.2021 stellten die Zivilkrรคfte auf der Bundesstraรe B9 in Hรถhe von Andernach ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen fest.
In einem Streckenbereich, auf welchem grundsรคtzlich eine zulรคssige Hรถchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h erlaubt war รผberholten sich ein Mercedes-Gelรคndewagen und ein PKW der Marke BMW mit Geschwindigkeiten von bis zu 190 km/h mehrfach gegenseitig.
Teilweise wurde bei den รberholvorgรคngen verbotenerweise der rechte Fahrstreifen genutzt und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand mehrfach unterschritten. Die Fahrzeuge wurden angehalten und es folgte eine entsprechende Kontrolle. Nach Rรผcksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die Fรผhrerscheine der Fahrer und auch beide Fahrzeuge direkt sichergestellt.
Die Ermittlungen dauern noch an.
Auch am Donnerstag, 17.06.2021 endete eine Fahrzeugkontrolle mit einer Fahrzeugsicherstellung. So stellten die Zivilkrรคfte der Verkehrsdirektion bei Neuwied einen mรถglichenfalls getunten PKW fest. Neben einem technischen Defekt am Luftfahrwerk des Mercedes wurde festgestellt, dass die Auspuffanlage eine รผbermรครige Lautstรคrke aufwies. Eine erste Prรผfung ergab, dass statt der erlaubten 80 Dezibel ein Schallpegel von ungefรคhr 105 dB erzeugt wurde. Das Fahrzeug wurde zur Erstellung eines Gerรคuschgutachtens sichergestellt und Anzeigen gefertigt.
รber 90.000 EUR Sachschaden nach illegalem Kraftfahrzeugrennen
