Verbotenes Kraftfahrzeugrennen beendet, getuntes Fahrzeug sichergestellt
Beamte der Verkehrsdirektion im Dauereinsatz
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen beendet- getuntes Fahrzeug sichergestellt .
Beamte der Verkehrsdirektion im Dauereinsatz
Im Laufe der Woche waren zivile Einsatzkräfte der Verkehrsdirektion Koblenz im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung im Dauereinsatz. Die spezialisierten Beamten, welche für ihre Tätigkeit ein stark motorisiertes Fahrzeug mit Videoüberwachungsanlage einsetzen, interessieren sich im Rahmen der Streifentätigkeit vor allen für aggressives Fahrverhalten, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder zu dichtes Auffahren. Mittels der vorhandenen Aufnahmetechnik wird festgestelltes Fehlverhalten von Vorausfahrenden oder auch hinter dem Zivilfahrzeug fahrenden Verkehrsteilnehmern aufgezeichnet und beweissicher dokumentiert. Darüber hinaus habe sie natürlich auch weiteres Fehlverhalten im Blick und kontrollieren beispielsweise getunte Fahrzeuge oder beanzeigen verbotene Handynutzung und Verstöße gegen die Gurtpflicht.
Bereits am Dienstag, 15.06.2021 stellten die Zivilkräfte auf der Bundesstraße B9 in Höhe von Andernach ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen fest.
In einem Streckenbereich, auf welchem grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h erlaubt war überholten sich ein Mercedes-Geländewagen und ein PKW der Marke BMW mit Geschwindigkeiten von bis zu 190 km/h mehrfach gegenseitig.
Teilweise wurde bei den Überholvorgängen verbotenerweise der rechte Fahrstreifen genutzt und der vorgeschriebene Sicherheitsabstand mehrfach unterschritten. Die Fahrzeuge wurden angehalten und es folgte eine entsprechende Kontrolle. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden die Führerscheine der Fahrer und auch beide Fahrzeuge direkt sichergestellt.
Die Ermittlungen dauern noch an.
Auch am Donnerstag, 17.06.2021 endete eine Fahrzeugkontrolle mit einer Fahrzeugsicherstellung. So stellten die Zivilkräfte der Verkehrsdirektion bei Neuwied einen möglichenfalls getunten PKW fest. Neben einem technischen Defekt am Luftfahrwerk des Mercedes wurde festgestellt, dass die Auspuffanlage eine übermäßige Lautstärke aufwies. Eine erste Prüfung ergab, dass statt der erlaubten 80 Dezibel ein Schallpegel von ungefähr 105 dB erzeugt wurde. Das Fahrzeug wurde zur Erstellung eines Geräuschgutachtens sichergestellt und Anzeigen gefertigt.
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