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Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet bis Ende November

3. November 2025 2 Min. Lesezeit
Geflรผgelpest Mayen-Koblenz

Geflรผgelpest: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet

Das Veterinรคramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat eine sofortige Stallpflicht fรผr sรคmtliches Geflรผgel im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz angeordnet.

Diese MaรŸnahme soll die Ausbreitung der hochpathogenen Geflรผgelpest (H5N1) verhindern.

Die Verfรผgung gilt vorerst bis zum 30. November 2025.

Verordnung zum Schutz vor der Geflรผgelpest

Alle Geflรผgelhalter mรผssen ihre Tiere โ€“ darunter Hรผhner, Enten, Gรคnse, Truthรผhner, Wachteln, Fasane und Laufvรถgel โ€“ in geschlossenen Stรคllen oder abgeschirmten Unterstรคnden halten.

Damit reagiert das Veterinรคramt auf den seit Oktober 2025 zunehmenden Ausbruch des Virus in zahlreichen Bundeslรคndern.

Besonders betroffen sind Wildvรถgel, vor allem Kraniche, doch auch mehrere Geflรผgelbetriebe meldeten bereits Fรคlle.

โ€žDas Risiko einer Einschleppung durch Wildvรถgel ist derzeit sehr hochโ€œ, erklรคrt Dr. Simone Nesselberger, Abteilungsleiterin des Veterinรคramtes. Die Aviรคre Influenza kรถnne schnell ganze Bestรคnde gefรคhrden und erhebliche wirtschaftliche Schรคden verursachen.

Beim Menschen wurde bislang kein Krankheitsfall festgestellt.

Begleitende SicherheitsmaรŸnahmen

Geflรผgelhalter mรผssen an allen Stalleingรคngen und fรผr Gerรคtschaften geeignete Desinfektionsmรถglichkeiten bereitstellen.

Der Handel mit Geflรผgel รผber Mรคrkte, Bรถrsen oder mobile Hรคndler ist verboten โ€“ ebenso die Ausrichtung solcher Veranstaltungen.
Auch das Verfรผttern von Eierschalen ist untersagt.

Nesselberger mahnt zur Vorsicht:

โ€žFremde Personen sollten keinen Zutritt zu den Bestรคnden erhalten. Nur Tierรคrzte dรผrfen diese derzeit betreten.โ€œ Halter sollen Schutzkleidung wie Overalls und Einmalstiefel nutzen und bei der Versorgung der Tiere gesonderte Kleidung tragen.

Meldepflicht bei Krankheitsanzeichen

Wer innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent Tierverluste oder auffรคllige Verรคnderungen der Legeleistung bemerkt, muss dies unverzรผglich dem Veterinรคramt melden. Diese MaรŸnahme schรผtzt die Tiergesundheit und verhindert eine weitere Verbreitung des Virus.

โ€žDie Aufstallung ist entscheidend, um groรŸe und kleine Geflรผgelhaltungen gleichermaรŸen zu schรผtzenโ€œ, betont Nesselberger.

โ€žDie Anordnung dient dem Schutz der Tiere und indirekt auch dem Schutz der Menschen.โ€œ

Weitere Informationen

Die vollstรคndige Verfรผgung steht unter www.kvmyk.de. Ansprechpartner fรผr Rรผckfragen ist Thomas Brunnhรผbner, Referatsleiter im Veterinรคramt, unter Tel. 0261/108-458.

Aktuelle regionale Nachrichten finden Sie auch auf blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

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