Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat eine sofortige Stallpflicht für sämtliches Geflügel im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz angeordnet.
Diese Maßnahme soll die Ausbreitung der hochpathogenen Geflügelpest (H5N1) verhindern.
Die Verfügung gilt vorerst bis zum 30. November 2025.
Verordnung zum Schutz vor der Geflügelpest
Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere – darunter Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Wachteln, Fasane und Laufvögel – in geschlossenen Ställen oder abgeschirmten Unterständen halten.
Damit reagiert das Veterinäramt auf den seit Oktober 2025 zunehmenden Ausbruch des Virus in zahlreichen Bundesländern.
Besonders betroffen sind Wildvögel, vor allem Kraniche, doch auch mehrere Geflügelbetriebe meldeten bereits Fälle.
„Das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel ist derzeit sehr hoch“, erklärt Dr. Simone Nesselberger, Abteilungsleiterin des Veterinäramtes. Die Aviäre Influenza könne schnell ganze Bestände gefährden und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Beim Menschen wurde bislang kein Krankheitsfall festgestellt.
Begleitende Sicherheitsmaßnahmen
Geflügelhalter müssen an allen Stalleingängen und für Gerätschaften geeignete Desinfektionsmöglichkeiten bereitstellen.
Der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist verboten – ebenso die Ausrichtung solcher Veranstaltungen.
Auch das Verfüttern von Eierschalen ist untersagt.
Nesselberger mahnt zur Vorsicht:
„Fremde Personen sollten keinen Zutritt zu den Beständen erhalten. Nur Tierärzte dürfen diese derzeit betreten.“ Halter sollen Schutzkleidung wie Overalls und Einmalstiefel nutzen und bei der Versorgung der Tiere gesonderte Kleidung tragen.
Meldepflicht bei Krankheitsanzeichen
Wer innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent Tierverluste oder auffällige Veränderungen der Legeleistung bemerkt, muss dies unverzüglich dem Veterinäramt melden. Diese Maßnahme schützt die Tiergesundheit und verhindert eine weitere Verbreitung des Virus.
„Die Aufstallung ist entscheidend, um große und kleine Geflügelhaltungen gleichermaßen zu schützen“, betont Nesselberger.
„Die Anordnung dient dem Schutz der Tiere und indirekt auch dem Schutz der Menschen.“
Weitere Informationen
Die vollständige Verfügung steht unter www.kvmyk.de. Ansprechpartner für Rückfragen ist Thomas Brunnhübner, Referatsleiter im Veterinäramt, unter Tel. 0261/108-458.
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