Schleswig-Holstein

Vollendeter Schockanruf – 84-jährige Kielerin überweist hohen Geldbetrag

Kiel - Kaution - Betrug

84-jährige Kielerin überweist hohen Geldbetrag

Kiel

Am 27.05.2025 erbeuteten Unbekannte einen hohen fünfstelligen Betrag.

Eine 84-Jährige erhielt einen sogenannten Schockanruf und überwies den Betrag auf ein fremdes Bankkonto. Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat die Ermittlungen aufgrund des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs aufgenommen.

Nach jetzigem Ermittlungsstand habe die Frau am Dienstagmittag einen Anruf erhalten, in dem sich eine Person mit weiblicher Stimme als Polizeibeamtin ausgegeben habe. Die Person habe der 84-Jährigen glaubhaft geschildert, dass deren Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun eine Kaution überwiesen werden müsse. Unter dem über Stunden andauernden Druck der Anruferin und in dem Glauben ihre Tochter vor einem Gefängnisaufenthalt zu bewahren, veranlasste die Kielerin die Überweisung eines hohen fünfstelligen Betrags auf ein Konto im Ausland.

Im weiteren Verlauf und auch am Folgetag hätten weitere Personen die 84-Jährige telefonisch kontaktiert und erneute Überweisungen gefordert. Diese konnten durch aufmerksame Mitarbeiter eines Geldinstituts verhindert werden.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu diversen Schockanrufen. Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

   - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur 
     Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein 
     Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit 
     verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen 
     Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall 
     sprechen würde.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige 
     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder 
     Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an 
     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter 
     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an 
     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in 
     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder 
     Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre 
     Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei 
     Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

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