
Vollendeter Schockanruf – 84-jährige Kielerin überweist hohen Geldbetrag
Kiel - Kaution - Betrug
84-jährige Kielerin überweist hohen Geldbetrag
Kiel –
Am 27.05.2025 erbeuteten Unbekannte einen hohen fünfstelligen Betrag.
Eine 84-Jährige erhielt einen sogenannten Schockanruf und überwies den Betrag auf ein fremdes Bankkonto. Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat die Ermittlungen aufgrund des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs aufgenommen.
Nach jetzigem Ermittlungsstand habe die Frau am Dienstagmittag einen Anruf erhalten, in dem sich eine Person mit weiblicher Stimme als Polizeibeamtin ausgegeben habe. Die Person habe der 84-Jährigen glaubhaft geschildert, dass deren Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun eine Kaution überwiesen werden müsse. Unter dem über Stunden andauernden Druck der Anruferin und in dem Glauben ihre Tochter vor einem Gefängnisaufenthalt zu bewahren, veranlasste die Kielerin die Überweisung eines hohen fünfstelligen Betrags auf ein Konto im Ausland.
Im weiteren Verlauf und auch am Folgetag hätten weitere Personen die 84-Jährige telefonisch kontaktiert und erneute Überweisungen gefordert. Diese konnten durch aufmerksame Mitarbeiter eines Geldinstituts verhindert werden.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu diversen Schockanrufen. Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef