Koblenz (ots) – Eine Streife der Bundespolizeireviers Koblenz wurde am Freitag
um 08:30 Uhr vom Zugbegleiter des Intercity 2313 zur Personalienfeststellung
eines jungen Mannes gerufen. Der 21-Jรคhrige war zuvor von Hamburg Altona bis zum
Hbf Koblenz ohne gรผltigen Fahrschein gefahren. Den Fahrpreis von 121,50 EUR
konnte der gambische Staatsangehรถrige nicht entrichten. Bei der รberprรผfung wies
sich der Mann mit einer am 06.04.2020 abgelaufenen Anlaufbescheinigung der
Bundespolizeiinspektion Mรผnster aus. Mit dem Dokument hรคtte er sich bei seiner
zustรคndigen Auslรคnderbehรถrde in Neuwied melden sollen. Da er den Termin nicht
wahrgenommen hat, ist sein Aufenthalt nicht mehr erlaubt. Nach Rรผcksprache mit
der Polizeiinspektion Koblenz, die fรผr die Ahndung von unerlaubten Aufenthalten
im Inland zustรคndig ist, wurde dem Wohnsitzlosen eine neue Anlaufbescheinigung
mit Meldefrist zum 14.04.2020 ausgestellt. Weiterhin brachte eine
Fahndungsabfrage sieben Fahndungsnotierungen zur Aufenthaltsermittlung hervor.
Staatsanwaltschaften in Hamburg, Bremen, Mรผnster, Essen, Kรถln und Koblenz fรผhren
Ermittlungen aufgrund Delikten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,
Kรถrperverletzung, Erschleichen von Leistungen, Diebstahl und Verstรถรen gegen das
Aufenthaltsgesetz gegen ihn. Nach Beanzeigung der begangenen
Leistungserschleichung und des unerlaubten Aufenthaltes wurde er von der
Dienststelle entlassen. Bleibt zu hoffen, dass er seiner Meldepflicht bei der
Auslรคnderbehรถrde am Dienstag nachkommt.
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Bundespolizeiinspektion Trier
