Wahre Identität verschleiert/ Bundespolizei bringt Migranten in Abschiebehafteinrichtung
Lindau - Grenzkontrolle - Bundespolizei
Wahre Identität verschleiert/ Bundespolizei bringt Migranten in Abschiebehafteinrichtung
Lindau –
Am Freitag (5. April) hat die Bundespolizei einen afghanischen Migranten in Zurückschiebungshaft eingeliefert. Der unerlaubt Eingereiste hatte bereits in drei europäischen Ländern Asylanträge gestellt. Den deutschen Polizei- und Ausländerbehörden war der Mann unter sechs verschiedenen Personalien bekannt.
In der Nacht auf Freitag kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen afghanischen Staatsangehörigen im Lindauer Inselbahnhof. Der 24-Jährige konnte sich nicht ausweisen, sondern führte lediglich ein Schreiben der österreichischen Ausländerbehörden, eine Ausreiseaufforderung, bei sich.
Bei der anschließenden Befragung im Bundespolizeirevier gab der Mann gegenüber den Polizisten seinen Namen an. Die Beamten fanden jedoch heraus, dass der Migrant in Deutschland unter abweichenden Personaldaten registriert war. Diese habe er absichtlich angegeben, um seine wahre Identität zu verschleiern. Insgesamt fanden die Polizisten sechs unterschiedliche Namen im Polizeicomputer. In Österreich war der Afghane wiederum unter anderen Daten bekannt.
Die Beamten ermittelten, dass der Migrant bereits in Ungarn, Frankreich und Österreich Asylanträge gestellt hatte.
In Deutschland war der 24-Jährige im Jahr 2020 bereits aufgrund seines hiesigen unerlaubten Aufenthaltes registriert worden. Von den französischen Behörden war der Afghane bereits mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt worden. Dort war er bereits wegen Gewalt-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten polizeibekannt.
Der Afghane erhielt Anzeigen wegen unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthaltes und wurde mit einem zweijährigen Wiedereinreiseverbot für die Bundesrepublik belegt. Die Bundespolizisten führten den Migranten beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn am Abend in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein. Von dort aus soll er in den für sein Asylverfahren zuständigen Staat Österreich zurückgeschoben werden.