Am Montagabend, 31. Januar, waren erneut in zahlreichen Städten und Gemeinden in der Region Menschen zu unangemeldeten Kundgebungen zusammengekommen, um gegen die Corona-Politik zu demonstrieren.
In der Eifel und an der Mosel hatten die von den Kreisverwaltungen Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell erlassenen Allgemeinverfügungen zur Pandemiebekämpfung zwar wie in der vergangenen Woche Bestand. Jedoch sind mit Inkrafttreten der 30. CoBelVO am 31. Januar auch hierin nunmehr konkrete Auflagen wie die Masken- und Abstandspflicht zur Teilnahme an den Veranstaltungen/Aufzügen für die Bürgerinnen und Bürger geregelt. Die Allgemeinverfügung für den Bereich des Bitburger Stadtgebiets beinhaltet darüber hinaus eine vorgegebene Wegstrecke zur Durchführung eines Aufzugs.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Wittlich kam es heute zu folgenden Versammlungen bzw. Aufzügen:
Bitburg: Ab 17.55 Uhr kam es zu einer Ansammlung von in der Spitze ca. 197 Personen im Bereich des Bedaplatzes. Seitens der vor Ort anwesenden Versammlungsbehörde wurde die Ansammlung zur Versammlung erklärt und mehrfach die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Ein Aufzug dieser Personen bewegte sich auf der vorgegebenen Strecke durch die Stadt Bitburg. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse. Es wurden fünf Identitätsfeststellungen durchgeführt, ein Platzverweis erteilt, eine Ingewahrsamnahme wegen Nichtbefolgen des Platzverweises durchgeführt und diesbezüglich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet.
Wittlich: Die Polizei stellte gegen 17.55 Uhr eine Ansammlung von in der Spitze 55 Personen auf dem Platz an der Lieser fest. Darunter befanden sich fünf Kinder. Die Polizei erklärte die Kundgebung zu eine Versammlung und gab die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt. Ein Aufzug dieser Personen bewegte sich im Bereich der Wittlicher Innenstadt und wieder zurück zum Platz an der Lieser. Einige Teilnehmende mussten von der Polizei auf die Einhaltung der Auflagen hingewiesen werden. Die Einsatzkräfte schlossen zwei Personen wegen Nichttragens des MNS von der Versammlung aus. Nach Identitätsfeststellung wurde gegen diese Personen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse.
Bernkastel-Kues: Die Einsatzkräfte stellten gegen 17.55 Uhr eine Ansammlung von zunächst 70 Personen in der Nähe der Verbandsgemeindeverwaltung fest. Bei stetigem Zulauf wuchs die Personengruppe auf in der Spitze ca. 165 Menschen an, die sich anschließend über die Moselbrücke nach Kues und zurück bewegten. Auch hier erklärte die Polizei die Ansammlung zu einer Versammlung mit entsprechenden Auflagen. Die Versammlung verlief insgesamt, unter überwiegender Beachtung der erteilten Auflagen, ohne besondere Vorkommnisse. Durch Versammlungsteilnehmer wurden Kerzen vor der Polizeiinspektion Bernkastel-Kues aufgestellt.
Daun: In Daun stellte die Polizei gegen 19 Uhr eine Zusammenkunft von zunächst ca. 20 Personen bis in der Spitze 50 Personen, davon zwei Kinder, zunächst im Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung fest. Die Personen trugen keinen Mund-Nasen-Schutz, hielten jedoch den vorgeschriebenen Abstand ein. In Gerolstein stellte die Polizei 76 Personen vor der VGV fest, die ebenfalls keinen Mund-Nasenschutz trugen, die Abstände aber überwiegend einhielten. Seitens der vor Ort anwesenden Versammlungsbehörde Gerolstein und der Polizei wurden die Ansammlungen zu Versammlungen erklärt und mehrfach die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes über Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Die Personen bewegten sich teilweise in strömendem Regen überwiegend mit ausreichendem Abstand in Zweiergruppen durch das Stadtgebiet, trugen jedoch keinen Mund-Nasen-Schutz. Die Versammlung verlief insgesamt ohne besondere Vorkommnisse.
Zell / Traben-Trarbach: Die Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Zell stellten gegen 18.30 Uhr am “Schwarze Katz-Brunnen” in Zell und gegen 19.10 Uhr in Traben-Trarbach Personenansammlungen fest. In Zell waren es in der Spitze 35 Personen, in Traben-Trarbach 62 Personen. Seitens der eingesetzten Polizeikräfte wurden die Ansammlungen zu Versammlungen erklärt und die Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes bekannt gegeben. Die Personen bewegten sich jeweils unter Einhaltung der Corona-Auflagen durch die Straßen. Beide Versammlungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse. In Zell und Traben-Trarbach wurde jeweils eine Person ausgeschlossen und die Personalien der Personen wegen Verstoß gegen die Corona-Auflagen festgestellt. Durch Versammlungsteilnehmer wurde Kerzen vor der Polizeiwache Traben-Trarbach aufgestellt.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Trier wurden lediglich vereinzelte, nicht angemeldete Versammlungen von Corona-Maßnahmen-Kritikern festgestellt. Hierbei wurden sämtliche Personen, die sich nicht an die geltenden Regelungen des Gesundheitsschutzes nach Maßgabe der gültigen, 30. Coronabekämpfungsverordnung hielten, durch Kräfte der Polizei und der Ordnungsämter kontrolliert. In mehreren Fällen wurden Ermittlungsverfahren gegen uneinsichtige Personen eingeleitet, die sich nicht an die Auflagen, wie etwa die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Versammlung, hielten. An fast allen Örtlichkeiten arbeiteten die Versammlungsbehörden und die Polizei eng abgestimmt zusammen.
Trier: Im Bereich der Trierer Altstadt konnten in den Abendstunden lediglich vereinzelte Personengruppen, die der Corona-Maßnahmen-Kritiker-Szene zuzurechnen sind, durch Kräfte der Polizei angetroffen werden. Auch nach erfolgten Ansprachen durch die Polizei benannten die als nicht angemeldete Versammlung eingestuften Gruppen keinen Versammlungsleiter und verhielten sich gegenüber den eingesetzten Beamten unkooperativ. Daher wurden diese Versammlungen aufgelöst. Die Teilnehmer erhielten zeitlich befristete Platzverweise für die Trierer Fußgängerzone.
Saarburg: In Saarburg fanden sich mehrere Personengruppen mit insgesamt ca. 80 Teilnehmenden zu nicht angemeldeten Versammlungen durch die Saarburger Altstadt zusammen. Hierbei hielten sich die Menschen überwiegend an die durch die vor Ort befindliche Versammlungsbehörde gemachten Auflagen.
Birkenfeld: Gegen 18.30 Uhr traten ca. 35 Personen aus dem Spektrum der Corona-Maßnahmen-Kritiker zusammen, um einen nicht angemeldeten Aufzug durch die Birkenfelder Innenstadt durchzuführen. Hierbei erfolgte der Ausschluss von insgesamt 14 Versammlungsteilnehmern, die sich auch nach mehrfacher Ansprache durch die Polizei weigerten, die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gegen diese Personen werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Trier gegen 40 Personen Platzverweise nach Ausschluss aus den Versammlungen ausgesprochen. Es wurden außerdem insgesamt 14 Verfahren wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht sowie zwei Verfahren wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetzt eingeleitet. 110 Personen wurden seitens der Polizei und der Kommunen auf die Einhaltung der Auflagen angesprochen. “Die Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung sowie weiterer Auflagen ist von den Versammlungsteilnehmern zwingend einzuhalten – zum Schutz von Unbeteiligten aber auch zum Schutz der Versammlungsteilnehmer selbst,” so der verantwortliche Gesamteinsatzleiter Polizeidirektor Ralf Krämer.