Zahnarzt aus Bad Blankenburg wegen heimlicher Kamera verurteilt
Bad Blankenburg/Rudolstadt (Thüringen) –
Ein Zahnarzt aus Bad Blankenburg steht im Zentrum eines Skandals.
Der 47-jährige Falk E. soll eine Mini-Kamera in einem Kugelschreiber versteckt haben.
Die Kamera platzierte er über zwei Jahre in verschiedenen Praxisräumen.
Die Aufnahmen entstanden im Pausenraum und auf der Personaltoilette.
Sechs weibliche Angestellte wurden heimlich fotografiert.
Die Fotos zeigten intime Momente, teils in Unterwäsche oder nackt.
Sogar während und nach dem Toilettengang entstanden Aufnahmen.
Staatsanwaltschaft wirft gezielte Taten vor
Vor dem Amtsgericht Rudolstadt legte die Staatsanwaltschaft die Anklage dar.
Neunmal soll Falk E. die Intimsphäre verletzt haben.
Zweimal verletzte er den höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen.
Die Staatsanwältin sprach von vorsätzlichem Handeln aus sexuellen Motiven.
Geständnis des Zahnarztes vor Gericht
Der Zahnarzt zeigte sich reumütig und gestand alle Vorwürfe.
Er bat die Betroffenen um Entschuldigung und sprach von tiefem Bedauern.
Die Mini-Kamera im Kugelschreiber nutzte er gezielt für die Aufnahmen.
Am 2. Januar 2024 entdeckte eine Mitarbeiterin das Gerät. Daraufhin begannen die Ermittlungen gegen Falk E. Die Frauen leiden bis heute unter den Folgen.
Psychologische Betreuung für Betroffene
Viele der Betroffenen befinden sich in psychologischer Behandlung.
Trotz Abfindungen und Schmerzensgeld bleiben die seelischen Belastungen bestehen.
Zeugin Katrin K. berichtete von Unverständnis in der Bevölkerung. Manche hielten den Vorfall für weniger schlimm. Alle Helferinnen hatten nach dem Skandal gekündigt.
Urteil und Konsequenzen
Richter Keller berücksichtigte das umfassende Geständnis.
Das Urteil: 43.500 Euro Geldstrafe für den Zahnarzt. Zudem verlor Falk E. die kassenärztliche Zulassung.
Er darf keine gesetzlich versicherten Patienten mehr behandeln.
