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16 Monate Haft ohne Bewährung für Klimakleberin

Berlin - Nötigung - Sachbeschädigung

Berlin verurteilt Klima-Kleberin zu Haftstrafe

Berlin –

Eine Klima-Kleberin der Gruppe Letzte Generation wurde in Berlin zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Die 32-jährige Aktivistin erhielt eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach sie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung
und Sachbeschädigung schuldig.

Keine Bewährung für Klima-Kleberin

Lisa Jani, Pressesprecherin des Amtsgerichts Berlin Tiergarten, bestätigte: „Das Gericht hat in diesem
Fall die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.“ Die Entscheidung zeigt die Entschlossenheit des Gerichts, konsequent gegen solche Aktionen vorzugehen.

Aktionen der Klima-Kleberin

Die Beschuldigte klebte sich zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 mehrfach auf Fahrbahnen und Verkehrszeichenbrücken fest. Diese Aktionen führten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen in Berlin. Gemeinsam mit anderen Aktivisten sorgte sie so für Aufsehen und Protest gegen die Klimapolitik.

Farbattacke auf Bundesverkehrsministerium

Am 7. März 2023 verübte die Aktivistin eine Farbattacke auf die denkmalgeschützte Fassade des Bundesverkehrsministeriums. Dafür mietete die Gruppe eigens ein Feuerwehrfahrzeug an. Die Entfernung der orangenen Farbe kostete rund 7400 Euro.

Weitere Sachbeschädigung am Kurfürstendamm

Am 22. April 2023 besprühte die 32-Jährige gemeinsam mit einem weiteren Aktivisten das Schaufenster eines Bekleidungsgeschäfts am Berliner Kurfürstendamm. Auch hier kam orangene Farbe zum Einsatz, die symbolisch für die Aktionen der Letzten Generation steht.

Gericht setzt Zeichen gegen Klima-Proteste

Das Urteil gegen die Klima-Kleberin ist ein klares Signal des Berliner Amtsgerichts. Es zeigt,
dass gewaltsame Protestaktionen nicht toleriert werden. Die Verurteilung ohne Bewährung unterstreicht die Schwere der begangenen Taten.

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