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BGH entscheidet im Sampling-Streit um Kraftwerk und Sabrina Setlur

3. September 2026 4 Minuten gelesen
BGH-Urteil zum Sampling

Karlsruhe: BGH entscheidet im Sampling-Streit um Kraftwerk und Sabrina Setlur

Karlsruhe. Das neue BGH-Urteil zum Sampling beendet einen jahrzehntelangen Rechtsstreit um zwei bekannte deutsche Musikproduktionen. Im Mittelpunkt stehen die Band Kraftwerk, die Sängerin Sabrina Setlur sowie die Musiker und Produzenten Moses Pelham und Martin Haas. Der Bundesgerichtshof bestätigte am 3. September 2026, dass die umstrittene Tonsequenz jedenfalls für Ansprüche ab dem 7. Juni 2021 als zulässiger „Pastiche“ gelten kann.

Damit blieb die Revision der Kraftwerk-Seite ohne Erfolg. Allerdings erteilten die Richter dem Sampling keinen allgemeinen Freifahrtschein. Vielmehr kommt es weiterhin darauf an, wie ein fremdes musikalisches Element in einem neuen Werk verwendet wird. Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland gibt es in unserem Blaulicht-News-Archiv.

Zwei Sekunden aus „Metall auf Metall“ von Kraftwerk

 

Der Rechtsstreit begann mit einer etwa zwei Sekunden langen Rhythmussequenz. Kraftwerk veröffentlichte das Stück „Metall auf Metall“ bereits 1977. Die Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter und der 2020 verstorbene Florian Schneider-Esleben sahen ihre Rechte durch die spätere Verwendung dieser Sequenz verletzt.

Moses Pelham und Martin Haas komponierten den Titel „Nur mir“, den Sabrina Setlur 1997 veröffentlichte. Für diesen Song kopierten die Produzenten die kurze Rhythmuspassage elektronisch. Anschließend legten sie das Sample in einer fortlaufenden Wiederholung unter den Titel.

Die Kraftwerk-Seite verlangte deshalb unter anderem Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft. Außerdem sollten die betroffenen Tonträger zur Vernichtung herausgegeben werden. Der Fall beschäftigte anschließend das Landgericht Hamburg, das Oberlandesgericht Hamburg, mehrfach den Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof.

BGH erkennt künstlerischen Dialog zwischen den Songs

Der Bundesgerichtshof stellte zunächst fest, dass die Übernahme der Rhythmussequenz grundsätzlich in mehrere Rechte eingreift. Dazu gehören sowohl die Rechte der Tonträgerhersteller und ausübenden Künstler als auch die Urheberrechte an der musikalischen Sequenz.

Dennoch greift für die Zeit ab dem 7. Juni 2021 nach Ansicht des Gerichts die gesetzliche Pastiche-Ausnahme. Seit diesem Datum erlaubt Paragraf 51a des Urheberrechtsgesetzes die Nutzung veröffentlichter Werke für Karikaturen, Parodien und Pastiches.

Ein Pastiche muss laut Gericht an ein bereits vorhandenes Werk erinnern. Gleichzeitig muss das neue Werk jedoch erkennbare Unterschiede aufweisen. Darüber hinaus soll die Nutzung einen künstlerischen oder kreativen Dialog mit dem ursprünglichen Werk führen. Dieser Dialog kann beispielsweise als Hommage, Stilnachahmung, humoristische Bearbeitung oder kritische Auseinandersetzung erscheinen.

Kenner müssen die Verbindung zu Kraftwerk erkennen können

Entscheidend ist außerdem, dass Menschen, die das Originalwerk kennen, den Pastiche-Charakter erkennen können. Eine ausdrücklich erklärte Absicht des neuen Künstlers ist dagegen nicht zwingend erforderlich.

Nach Ansicht der Richter erfüllt „Nur mir“ diese Voraussetzungen. Obwohl das Sample aus „Metall auf Metall“ hörbar bleibt, unterscheidet sich Sabrina Setlurs Titel deutlich vom Kraftwerk-Stück. Zudem erscheint die bekannte Rhythmussequenz in einem anderen Musikgenre. Deshalb sah das Gericht einen erkennbaren künstlerischen Dialog zwischen beiden Produktionen.

Der Bundesgerichtshof erläutert die Entscheidung in seiner Pressemitteilung. Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof den Begriff des Pastiches ausgelegt.

Urteil ist kein Freifahrtschein für jedes Sampling

Das BGH-Urteil bedeutet nicht, dass Musiker künftig jedes beliebige Sample ohne Zustimmung übernehmen dürfen. Vielmehr verlangt die Pastiche-Regel einen erkennbaren kreativen Bezug zum ursprünglichen Werk. Außerdem muss das neue Werk wahrnehmbare Unterschiede besitzen. Schließlich dürfen die normale wirtschaftliche Verwertung und die berechtigten Interessen der Rechteinhaber nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

Besonders wichtig ist zudem die zeitliche Grenze: Der Bundesgerichtshof entschied über die geltend gemachten Ansprüche ab dem 7. Juni 2021. Für frühere Zeiträume galt teilweise eine andere Rechtslage. Deshalb lässt sich die Entscheidung nicht ohne Weiteres auf jede frühere Veröffentlichung übertragen.

Rechtsstreit dauerte mehr als zwei Jahrzehnte

Die erste Entscheidung des Landgerichts Hamburg stammt aus dem Jahr 2004. Danach durchlief der Fall zahlreiche Instanzen. Unter anderem stärkte das Bundesverfassungsgericht 2016 die Bedeutung der Kunstfreiheit. Später beschäftigte sich auch der Europäische Gerichtshof mehrfach mit den urheberrechtlichen Fragen des Samplings.

Nun bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg für die Ansprüche ab Juni 2021. Damit darf die kurze Kraftwerk-Sequenz in Sabrina Setlurs „Nur mir“ für diesen Zeitraum als zulässiger Pastiche verwendet werden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 3. September 2026, Nr. 162/2026.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell bearbeitet.

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